Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug und Wirtschaftlichkeit
Kerstin_K
07.08.2005, 18:23
Spielt eigentlich bei einer Umzugsaufforderung die Wirtschaftlichkeit eine Rolle?
Mein Bruder lebt als alleinstehender in einer 65 qm grissen Wohnung. ER wurde jetzt aufgefordert, die Unterkunftskosten zu senken.
R liegt 45 Euro über dem Höchstsatz. Gut, die Wohnung ist zu gross, aber er wohnt seit 1987 in dieser Wohnung, seit 1976 im Haus. Reicht das als Unzumutbarkeitsbegründung?
Bei einem Umzug würden ehebliche Kosten anfallen.Er hat keinen Führerschein, kann wegen einer Behinderung nicht schwer tragen und auch fällige Renovierungsarbeiten nur eingeschränkt selber ausführen.
Hinzu käme noch, dass er neue Möbel bräuchte, Vieles (Bett, Wohnzimmerschrankwand, Gardinen ....) würde kaum in eine kleinere Wohnung passen.
ZUdem sind die meisten kleineren Wohnungen in Hannover teurer al seine jetzige grosse.
Wie sind da EUe Erfahrungen?
StephanK
07.08.2005, 22:27
Ich habe in dieser Hinsicht keine eigenen Erfahrungen und sage auch nicht "leider" ;-)
Natürlich spielt die Wirtschaftlichkeit eine Rolle, aber wie so oft - und gerade, wenn es um öffentliche Gelder geht - wird Wirtschaftlichkeit viel zu kurzfristig verstanden. Deine/seine Gegenargumente sind natürlich völlig richtig und nachvollziehbar.
Falls er schwerbehindert ist, sollte er darauf aufmerksam machen - insbesondere darauf, dass der ALG II-Träger deswegen nicht darum herum kommen wird, die kompletten Kosten für einen Umzug mit Spedition zu übernehmen. Vielleicht kehrt dann Vernunft ein...
Betroffener
07.08.2005, 23:02
Hallo Kerstin,
auch wenn die Wohnung etwas zu gross ist, sollte Dein Bruder eine Chance haben, darin wohnen zu bleiben. Das erfordert aber jede Menge Hartnäckigkeit.
Einige Beispiele, was zu tun ist sind hier beschrieben.
Amt fordert Senkung der Kosten der Unterkunft - was ist zu tun (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=15766#15766)
Viele faire Punkte finden sich zum Beispiel in der Berliner Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft - die zudem auch gerade auf lange Mietzeiten und Behinderte Rücksicht nimmt - was leider beileibe nicht überall der Fall ist. Auf jeden Fall findest Du darin verschiedene Punkte, über die Dein Bruder mit seinem Amt sprechen könnte.
Bitte schau also hier noch mal rein - insbesondere in die dort verlinkten PDF-Dateien und Hinweise
Wohnung - was wird bezahlt (Kosten der Unterkunft) (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?sid=66c2058e0f8f10624b0d54cabfc2df0c#50)
Kerstin_K
08.08.2005, 21:55
Schwerbehindert ist mein Bruder leider nicht. Er hat an der rechten Hand nur Daumen und Zeigefinger. Damit kann man zwar fast alles machen, aber er hat nicht viel Kraft und z. B. beim Streichen muß er viele Pausen machen, weil sich sonst der Stumpf wundscheuert.
Der Rücken ist auch kaputt, aber mehr als 40 % wollten sie ihm nicht geben. Möbel tragen
(er wohnt im 4. Stock ohne Aufzug!) ist nicht drin.
Wir sind schon fleißig am Zeitungsanzeigen auswerten und zm Wohnungsamt geht er auch noch.
Irgendwo hae ich gelesen, dass die ARGE eine Wirtschaftlichkeitsberechnung über 2 Jahre anstellen muß. Was ist darunter zu verstehen?
Irgendwie schaffen wir das schon. Ich habe mal 22 Widersprüche in 23 Monaten geschrieben und immer Recht bekommen. Ich weigere mich einfach, Entscheidungengen jenseits von Sinn und Verstand zu akzeptieren.
Kerstin
StephanK
08.08.2005, 22:15
Schwerbehindert ist mein Bruder leider nicht. (...), aber mehr als 40 % wollten sie ihm nicht geben. Möbel tragen
(er wohnt im 4. Stock ohne Aufzug!) ist nicht drin.Dann solltet Ihr aber hart verhandeln, dass ggf. die Umzugskosten übernommen werden, und zwar in dem Umfang, wie es nötig ist. Mit anderen Worten: auf hilf-dir-selbst verweisen und einen Mietwagen bezahlen, was anscheinend mancherorts Praxis ist, geht dann einfach nicht.
Wie es scheint, lässt Du Dich ja auch nicht so schnell entmutigen! :-)
Irgendwo hae ich gelesen, dass die ARGE eine Wirtschaftlichkeitsberechnung über 2 Jahre anstellen muß. Was ist darunter zu verstehen?Hmm - irgendwie ist mir das auch im Kopf, aber ich finde es jetzt auf Anhieb nicht mehr. Ich denke mal, dass für 2 Jahre gegengerechnet werden soll, was billiger ist: In der Wohnung belassen, aber Umzug und womöglich noch einiges an Erstaustattung bezahlen müssen oder lieber die "zu hohe" Miete zahlen und diese anderen Kosten nicht an der Backe haben.
Gutes Gelingen!
Betroffener
09.08.2005, 14:03
Hallo Kerstin,
Irgendwo hae ich gelesen, dass die ARGE eine Wirtschaftlichkeitsberechnung über 2 Jahre anstellen muß. Was ist darunter zu verstehen?
Deshalb hatte ich weiter oben das Studium der PDF-Dateien zu den einzelnen KDU-Richtlinien empfohlen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung wird auch in den Durchführungshinweisen der BA gefordert, aber gerne vergessen, weil die Ämter lieber pauschal auf die überhängigen Beträge schauen und entsprechende Aufforderungen verschicken.
Die Ämter sollen dabei aber z.B. auch lange Wohndauer, Behinderungen, hohes Alter (wenn mindestens 1 Person im Haushalt über 60 ist), Todesfälle in der Familie, das soziale Umfeld, usw. berücksichtigen und auf Aufforderungen zum Umzug verzichten - was ebenfalls regelmässig unterbleibt wie die zusätzliche Wirtschaftlichkeitsberechnung.
In den KDU-Richtlinien von Berlin (die ab dem 01.07.05 gelten), die viele bestehende gesetzliche Regelungen als auch die Umsetzungshinweise der BA mit berücksichtigt und einigermassen fair ist (insofern lohnt das Studium gerade dieser KDU-Richtlinie im Vergleich zu anderen), wurde das Thema Wirtschaftlichkeitsberechnung z.B. wie folgt geregelt:
Auszug aus der KDU-Richtlinie Berlin
7 - Wirtschaftlichkeitsberechnung
(1) Ist die Miete für eine Wohnung als unangemessen bewertet worden, muss vor der Aufforderung, durch Wohnungswechsel die Aufwendungen für die Wohnung zu senken, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung angestellt werden. Hierbei ist die angemessene Miete für die voraussichtliche Dauer des Leistungsbezuges dem unangemessenen Teil gegenüberzustellen. In den Fällen des SGB II kann die Eingliederungsvereinbarung (in Bezug auf den voraussichtlichen Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme) zur Ermittlung der voraussichtlichen Dauer des Leistungsbezuges herangezogen werden. Ist keine Abschätzung möglich, ist zunächst von 2 Jahren auszugehen.
Ferner sind auch die – zumindest für 1 Monat – unvermeidbaren Mietkosten für 2 Wohnungen zu berücksichtigen (siehe Nr. 9.2 Abs. 4). Übersteigen die durch den Umzug ausgelösten Kosten den Differenzbetrag, kann der Umzug unterbleiben. Die bisherige Miete wird daher weiterhin übernommen.
(2) Die Einleitung geeigneter Schritte zur Reduzierung der Ausgaben soll ausschließlich unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Insbesondere darf das Verlangen zur Anmietung einer neuen Wohnung nicht zu Wohnungslosigkeit führen. Ergibt die Wirtschaftlichkeitsberechnung, dass die Hilfeempfangenden zum Umzug aufzufordern sind, soll von der Einleitung dieser Maßnahme auch abgesehen werden, wenn die Hilfeempfangenden den über der Angemessenheitsgrenze liegenden Betrag aus nicht anrechenbaren Einkünften selber tragen wollen und dies nachweisen können.
Damit habt ihr wieder was zu diskutieren mit Eurem Amt.
Kerstin_K
14.08.2005, 20:19
Inzwischen habe ich herausgefunden, was Wirtschaftlichkeit z. B. in Bremen bedeutet: 100 Euro in 2 Jahren!
Durchführungsverodnungen sind doc immer wieder für Überaschungen gut. Ich habe schonmal erlebt, daß eine solche Verordnung glatt im Widerspruch zum Gesetzestext stand. Aufgrund eier Eingabe beim Petitionsausschuß des deutschen Bundestages habe ich erwirkt, dass das geändert wurde.
Die Durchführungsverordnung für Hannover habe ich alerdings noch nicht gefunden.
StephanK
14.08.2005, 23:02
Die Durchführungsverordnung für Hannover habe ich alerdings noch nicht gefunden.All zu detailliertes kenne ich für Hannover auch nicht, nur eine Zusammenstellung der Regelungen in diversen niedersächsischen Städten sowie Bremen, zu finden bei
http://www.my-sozialberatung.de/files/KDU_Bremen.pdf
Betroffener
14.08.2005, 23:33
Genau,
in der KDU-Richtlinie Bremen ist auch Hannover mit eigenen Werten aufgeführt - aber eben kein Text.
StephanK
15.08.2005, 08:17
Nö, das ist leider sehr knapp.
Vielleicht gelingt es Kerstin ja, die hannöversche Stadtverwaltung zu löchern und vor Ort etwas mehr und genaueres herauszubekommen.
An der Berliner Richtlinie ist interessant, dass für die Vergleichsrechnung von einem Zeitraum von zwei Jahren ausgangen wird. Man gibt sich dort offenbar nicht der Illusion hin, dass dank der "tollen" Hartz-Instrumente ("Quick-Vermittlung", erinnert Ihr Euch...?) die Leute schnell einen neuen Job finden würden. Leider ist das nur vernünftig. Umgekehrt ist es weder wirtschaftlich noch menschlich vertretbar, Leute zu einem Umzug zu nötigen, weil man dadurch im Monat vielleicht zehn Euro spart :-x
Kerstin_K
03.01.2006, 20:36
So, das hätten wir erstmal.
Wir brauchten nichtmal Widerspruch einzulegen. Mein Bruder wurde neulich von seinem neuen (Nummer 7) Fallmanager angesprochen. "Also, den LKW würden wir ja übernehmen. Wie groß muß der denn sein?" Als mein Bruder meinte, das das wohl nicht hilft, verständnisloser Blick. "Tja, mit einer Hand kann ich die Möbel nicht aus den 4. Stock die Treppe runtertragen. Und dann wäre da noch eine neue Küche fällig, denn meine jetzige ist mit der Wohnung gemietet. Das Wohnzimmer muß renoviert werden, denn beim letzten mal haben wir hinter der Wohnzimmerschrankwand nicht gestrichen. Und die großen Möbel passen auch nicht in eine kleinere Wohnung." Flux gab es einen Eintrag in der EDV, dass die Sache bis auf weiteres verschoben sei. Mal sehen, wie lange das hält. Der neue Bescheid ist auch schon da.
Dafür steht neuer Ärger ins Haus: DIe Lbensgefährtin meines Bruders ist vor drei Jahren an Alzheimer und Krebs verstorben. Heute fragte Herr Fallmanager, warum die Frau denn nicht in den Antragsunerlagen stehe. Mein Bruder hat gesagt, was Sache ist und die Vorlage der Sterbeurkunde angeboten. Herr Fallmanager meinte, das könne er sich sparen, er dürfe sich demnächst auf den Besuch eines Kontrolleurs einstellen. Ich habe meinen Bruder schon instruiert, dass er den Kontrolleur nicht reinlassen muß. Unverschämtheit!
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