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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung - Fristlos


Poldy38
29.06.2009, 13:17
Am Donnerstag bekomme ich meine Kündigung-Fristlos.Was muss ich tun,Was bekomme ich wo.

Pharao
29.06.2009, 14:01
Am Donnerstag bekomme ich meine Kündigung-Fristlos.Was muss ich tun,Was bekomme ich wo.


Wenn Sie erst innerhalb von drei Monaten vor dem Ende hiervon Kenntnis erlangen, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis melden.
Um die Arbeitsuchendmeldung zu erleichtern, können Sie sich auch telefonisch unter der Telefonnummer 01801-555 111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend) arbeitsuchend melden. Voraussetzung für die Wirksamkeit der telefonischen Meldung ist jedoch, dass Sie die persönliche Arbeitsuchendmeldung nach terminlicher Vereinbarung in der Agentur für Arbeit nachholen.

Eine Sperrzeit von einer Woche tritt ein, wenn Sie sich

nicht rechtzeitig arbeitsuchend melden oder


Hi,

also als erstes schnellst Möglich sich beim Amt melden. Ob du Anspruch auf Alg1 hast, hängt davon ab seit wann du einer versicherungspflichtigen Tätigkeit ausübst, ansonsten Alg 2.

Zudem muss ich mal fragen, warum du fristlos gekündigt worden bist, denn evt. trifft dich dann noch eine Sperrzeit und daraus ergibt sich eine Verkürzung deines Alg1-Anspruch.


Für Alg 1:

Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit, der so genannten Rahmenfrist, mindestens zwölf Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, gegebenenfalls Krankengeldbezug und andere) gestanden haben


Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt haben.

Seebarsch
29.06.2009, 18:00
Hallo poldy38,
:welcome:
ist die fristlose Kündigung denn berechtigt?
Normal wird eine fristlose Kündigung sofort und unverzüglich nach dem auslösenden Vorfall ausgesprochen und nicht irgendwann in der Zukunft!
:confused:

Poldy38
03.07.2009, 14:41
Hallo poldy38,
:welcome:
ist die fristlose Kündigung denn berechtigt?
Normal wird eine fristlose Kündigung sofort und unverzüglich nach dem auslösenden Vorfall ausgesprochen und nicht irgendwann in der Zukunft!
:confused:

Ja sie ist Berechtigt,habe Mist gebaut,bin Alk erwischt worden.Aber so bkomme ich doch 3 Monate kein geld.Ich bin so ein Idiot.War 28 Jahre dabei

Poldy38
03.07.2009, 14:42
Hi,

also als erstes schnellst Möglich sich beim Amt melden. Ob du Anspruch auf Alg1 hast, hängt davon ab seit wann du einer versicherungspflichtigen Tätigkeit ausübst, ansonsten Alg 2.

Zudem muss ich mal fragen, warum du fristlos gekündigt worden bist, denn evt. trifft dich dann noch eine Sperrzeit und daraus ergibt sich eine Verkürzung deines Alg1-Anspruch.

es ist leider Berechtigt durch Alk am Arbeitsplatz.Ich könnte mich Ohrfeigen

Pharao
04.07.2009, 03:17
es ist leider Berechtigt durch Alk am Arbeitsplatz.Ich könnte mich Ohrfeigen


Hmmm? Ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt oder hätte man dies nicht vielleicht auch nur abmahnen können/müssen ?

Immer gibt es noch Betriebe, da ist Bier trinken erlaubt ! Ob man das für richig hält oder nicht, sei mal dahingestellt.

Deswegen würde ich jetzt erstmal fragen, wieviele Biere hat du den getunken an den Tag und gab es evtl. deswegen früher schon mal eine Abmahnung oder Beschwerde ??

clemens
04.07.2009, 17:57
Ja sie ist Berechtigt,habe Mist gebaut,bin Alk erwischt worden.Aber so bkomme ich doch 3 Monate kein geld.Ich bin so ein Idiot.War 28 Jahre dabei


Gibt es in Deinem Betrieb einen Betriebsrat? Wenn ja, ist dieser zu der beabsichtigten Kündigung ordnungsgemäß angehört worden und hat er möglicherweise gegen die fristlose Kündigung schriftlich Bedenken geäußert oder sogar widersprochen?

Wenn hier Verstöße gegen die bei Kündigungen vorgeschriebenen Bestimmungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz vorliegen sollten, könntest Du evtl. wegen dieses Fehlers noch etwas herausholen (fristgemäße Klage beim Arbeitsgericht). Vielleicht läßt sich der Arbeitgeber wegen Deiner 28 Jahre langen Betriebszugehörigkeit zur Rücknahme der f.K. bewegen, weil er diesen wichtigen sozialen Grund, der einer f.K. entgegensteht, nicht ausreichend berücksichtigt hat. Sollte ein Krankheitsgrund wegen Alkoholabhängigkeit bestehen, würde ich offensiv damit umgehen und schnellstens eine entsprechende Beratung sowie eine längere Krankschreibung zur Absolvierung einer stationären 14 Tage-Entgiftungstherapie erwägen. Vielleicht kann der Arbeitsplatz noch erhalten werden. Ich wünsche es Dir.

Sofern nicht weitere ähnliche Arbeitsvertragsverstöße in den letzten Jahren vorgekommen sind, würde ich trotz des schlechten Gewissens über das fehlverhalten dennoch versuchen etwas zu retten (z.B. eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrages oder zumindest eine ordentliche Kündigung).

Gruß
clemens

UncleTom
04.07.2009, 18:47
Die große Frage wurdest Du früher wegen Alkohol schon angemahnt - sollte
dies der Fall sein sieht es schlecht aus.(wobei der Zeitraum bestimmt auch noch eine Rolle spielt Abmahnungen sind nach ?? jahren aus der Personalakte zu entfernen)

War dies jetzt zum ersten mal dann ist eine fristlose Kündigung Nach § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ohne weiteren wichtigen Grund nicht gerechtfertigt.
Soll heißen zum ersten mal Alkohol - gleich - Abmahnung.

Und nach 28 Jahren hast Du bestimmt kein Problem beim Arbeitsgericht!
(vorausgesetzt es war das erste mal)

VIERZEHNNOTHELFER
04.07.2009, 19:17
hast Du einen Anwalt für Arbeitsrecht befragt?

Sabrina76
04.07.2009, 19:56
es ist leider Berechtigt durch Alk am Arbeitsplatz.Ich könnte mich Ohrfeigen

Hui Hui,

bloss nicht zuviele Infos wegen der Lapalie vom Stapel lassen... :confused:

:wut:

Dirk_.
04.07.2009, 20:15
Die große Frage wurdest Du früher wegen Alkohol schon angemahnt - sollte
dies der Fall sein sieht es schlecht aus.(wobei der Zeitraum bestimmt auch noch eine Rolle spielt Abmahnungen sind nach ?? jahren aus der Personalakte zu entfernen)

War dies jetzt zum ersten mal dann ist eine fristlose Kündigung Nach § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ohne weiteren wichtigen Grund nicht gerechtfertigt.
Soll heißen zum ersten mal Alkohol - gleich - Abmahnung.

Und nach 28 Jahren hast Du bestimmt kein Problem beim Arbeitsgericht!
(vorausgesetzt es war das erste mal)

Ich weiss nicht ganz ob das so richtig ist.
Wenn im Arbeitsvertrag steht, " Jedlicher Komsum ist verboten und führt zue Kündigung", dann sehe ich hier leider "schwarz".

Hier fände ich es interessant, welche Arbeit Poldi gemacht hat.

Gruß
Dirk

UncleTom
04.07.2009, 20:59
Sicherlich wird es immer Ausnahmen geben - egal in welche Richtung....

Das ist auch Grundsätzlich so gedacht das wenn Alkohol es immer vorher angemahnt werden muss sonst hat der Arbeitgeber 'fast' keine Chance vor Gericht.
Aus Arbeitgebersicht hatte ich das im Unterricht - und menschlich gesehen wird da einem gesagt das man den Arbeitnehmer SICHER nach Hause bringt...
(und unter berücksichtigung der Person - sonstiges Arbeits,-sozial,-verhalten
dementsprechend erst eine mündliche oder gleich eine schriftliche Abmahnung gibt) meine natürlich erst nächsten Tag.