Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Änderungsbescheid wegen Kur
Am 18.10.06 muß ich zu einer Kur. Ich habe dieses auch dem Jobcenter gemeldet, wie es in dem Schreiben zum Kurantritt stand. Hätte ich das bloß nicht gemacht, denn ich bekam nun einen Änderungsbescheid, in dem stand, daß mir 120€ (Verpflegungssatz) abgezogen werden. Schön und gut. Ich habe aber erheblichen Mehrbedarf, da ich weder Koffer noch angemessen Kleidung, die dort benötigt wird (Bade- Joggingzeug, usw.) habe. Außerdem habe ich nur alte abgetragene Alltagskleidung. Ich befürchte, damit schnell im Abseits zu stehen, welches psychosomatische Folgen nach sich ziehen könnte. Vom Taschengeld will ich garnicht erst reden, denn das ist bei Hartz IV sowieso nicht vorgesehen. Eigentlich müsste ich Geld (Übergangsgeld, welches von meiner LVA zurückgezahlt werden würde) dazubekommen!
Ich habe gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt, mit der weiteren Begründung, daß ich mir von dem übrigen Regelsatz diese Dinge unmöglich leisten könne und ich die Kur dann absagen müsse. Dies hätte zur Folge, daß ich dauerhaft gesundheitliche Beschwerden hätte und ich dem Arbeitsmarkt dadurch nicht mehr zur Verfügung stände.
Weiterhin schrieb ich, sinngemäß, daß ich bereit wäre ein Darlehen nach §23 Abs. I SGB II in Anspruch zu nehmen um mir die genannten Dinge zu beschaffen und daß ich, in Falle eines abschlägigen Bescheides, Klage beim Sozialgericht einreichen würde.
Soweit der Widerspruch. Nun bin ich gespannt was jetzt als Antwort, hoffentlich noch rechtzeitig, kommt.
Eines ist klar, wenn mir eine weitere Kur bewilligt wird, werde ich diese bestimmt nicht dem Jobcenter melden, denn dieser Ärger mit den Brüdern schlägt dazu auch noch auf den Magen...
Wenn es das 'gute alte' Sozialamt noch gäbe, wäre es kein Thema, dort würde mir sofort geholfen, wie ich aus Erfahrung sagen kann. Ich hatte da einen sehr netten und verständnisvollen Sachbearbeiter, was viele sicher nicht von sich behaupten können
Ich verfluche diesen unsozialen Mist, den der Hartz da verzapft hat und wünsche ihm, daß er mal seine eigene Medizin zu schmecken bekommt! Das ist in meinen Augen staatlich verordnete Armut!
Hallo catman,
da wünsche ich DIr viel Erfolg und einen hoffentlich einsichtigen Widerspruchsmenschen.
-Hartz4 ist ein Loch ohne Boden, von Menschen gegen Menschen gemacht.
MfG
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Omega216
04.10.2006, 11:33
Ich kann da nur zustimmen, meiner Frau wurden 35% des Regelsatzes abgezogen weil diese mit unseren 3 Kindern zur Mutter Kind Kur gefahren ist !!! Aber allen 4 wurden 35 % des Regelsatzes abgezogen, also von meiner Frau 35 % von 311 Euro und den Kindern jeweils 35 % von 207 Euro !!!
Wenn man Urlaub anmeldet bekommt man nichts abgezogen, naja da wurdert sich die ARGE das nur noch Schwarzabreit betrieben wird !!!
Die Unkosten hier zu Hause laufen halt weiter, und alleine die transportkosten der Koffer beliefen sich auf 60 Euro, oder soll eine Mutter mit 3 Kindern noch 2 schwere Koffer tragen ??
Kann mir jemand genau den § sagen wo das mit der Regelleistung aufgeführt ist ??
Lieben Gruß
P.S. manchmal ist EHRLICHKEIT ein VERBRECHEN !!!
StephanK
04.10.2006, 12:26
Kann mir jemand genau den § sagen wo das mit der Regelleistung aufgeführt ist ??Die Höhe der Regelleistung ist in § 20 SGB II geregelt, aber weder dort noch in den Durchführungshinweisen (http://www.my-sozialberatung.de/files/HW%2020%202006-08-01.pdf) dazu findet sich dazu etwas. Es gibt deswegen Leute, die diese Kürzung der Regelleistung bei Krankenhaus- oder Kuraufenthalten für rechtswidrig halten.
Aber wo kein Kläger ist, da ist kein Richter...
Omega216
04.10.2006, 14:12
Wie kann man sich dagegen am besten wehren ?? Erstmal Einspruch und falls abgelehnt zum Anwalt oder direkt zum Anwalt gehn ?? Rechtsschutz ist vorhanden.....
Omega216
13.10.2006, 10:10
So war ja bei der ARGE und die Sache mit dem Nebenverdienst wurde sofort abgeändert und nachgezahlt.
Zwecks der 35 % Kürzung sagte sie nur das sie öfters Wiedersprüche dagegen hat und ich solle es einfach mal versuchen, das liegt nicht in ihrer Hand.
Sie kann die Kürzung allerdings erst wirklich ab dem Tag stoppen wo meine Frau persönlich wieder vor Ort erscheint und die Entlassungsbestätigung vorlegt, sonst läuft es erstmal so weiter !!!
Wo finde ich hier Musterwiedersprüche, finde da nirgends was :-(((
Ist es besser den direkt per EINSCHREIBEN und Rückschein zu versenden und lieber persönlich abgeben ??
StephanK
13.10.2006, 10:35
Es kann nicht für alles und jedes Musterwidersprüche geben, denn die Gründe dafür, Widerspruch einzulegen, sind zu vielfältig um alles in irgendwelche Schemata hineinzupressen.
Im übrigen ist ein Widerspruch kein literarisches Kunstwerk. Man muss nur ein paar Dinge beachten:
1) Die Widerspruchsfrist (steht im Bescheid) darf noch nicht abgelaufen sein.
2) Es muss eindeutig erkennbar sein, wogegen der Widerspruch sich richtet. Also den anzugreifenden Bescheid genau mit BG-Nr., Datum und Inhalt ("Kürzung der Regelleistung wegen stationärer Krankenbehandlung") bezeichnen.
3) Das Wort "Widerspruch" sollte auftauchen oder anders klar werden, dass man mit dem Bescheid nicht einverstanden ist.
Damit ist die "Pflicht" schon erledigt. Als "Kür" kann man (muss aber auch nicht) eine Begründung hinzufügen. Hier empfiehlt sich ein kurzer Hinweis auf den hier auf der ALN-Hauptseite (http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/1861/2/) wiedergegebenen Beschluss des Sozialgerichts Detmold.
Welche Art der Einreichung vorzuziehen ist, würde ich von den Kosten abhängig machen: Wenn die Fahrt zum Alg II-Träger billiger ist als das Porto, gib den Widerspruch besser persönlich ab und lass Dir die Entgegennahme auf einer Kopie schriftlich bestätigen / abstempeln - ansonsten wähle den Postweg.
Omega216
13.10.2006, 10:56
Danke erstmal....
Reicht es aus wenn ich das Aktenzeichen aus Detmold reinschreibe oder auch irgendwie da die Begründung noch zusätzlich reinschreiben sollte ??
Omega216
05.11.2006, 11:23
Mal kleiner Zwischenbericht :
Wiederspruch am 11.10.2006 eingereicht, natürlich bis jetzt noch keine Antwort.
Ehefrau kam am 24.10 aus der Kur zurück und hat sich am 25.10 bei der Arge gemeldet.
Fakt ist es fehlen noch für den Oktober über 70 Euro weil sie die Kur erstmal bis ende offen angerechnet hatten.
Für November wurde direkt auch erstmal die 35% Regelkürzung abgezogen und natürlich nicht mit überwiesen.
Jetzt der Hammer : Am Freitag kam der Folgeantrag bis ende Mai, natürlich ist da auch noch die Kur abgezogen.....
Wie die Menschen klarkommen erstmal bis die Sachen bearbeitet werden ist denen egal, aber wehe man lehnt nen Job ab dann gibt es direkt Strafe.
Wer aber hilft mir wenn mir das Geld fehlt, bis jetzt fast 400 Euro ???
Kann man sowas nicht öffentlich machen ?? Im Tv sieht man immer nur Berichte über Leistungsmißbrauch, aber was ist mit solchen Sachen, die kommen nie ans Licht oder dürfen etwa nicht ????
bei mir habe ich damals vor der Kur ca drei Wochen lang versucht herauszubekommen, ob etwas abgezogen wird. Nach langem hin und her kam mal ein Rückruf und die nette Dame sagte mir, ich solle mir keine Sorgen machen, es würde nichts abgezogen werden. Also fuhr ich zur Kur und leistete mir auch hier und da mal was für mich und meine Tochter..
als ich zurückkam,. lag prompt ein Schreiben mit einer Forderung zur Rückzahlung im Kasten...
soviel zu Auskünften und ihrer Verläßlichkeit :-(
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