Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1600,-Eur Einkommen - Wohngeldanspruch?
Hallo,
Bin seit dem 1 Mai arbeitslos .Wir sind eine Familie mit einen 12 jährigen Kind und wohnen in einen Gebiet mit der Mietstuffe 1.Die Kaltmiete beträgt 349,-Eur (530,-Warm) dazu kommen noch Strom und Müll ca.80 Eur.
Unseres Einkommen beträgt zur zeit 1600,-Eur : ich 1298,- ALG I und meine Frau 300,- aus mehreren Minijobs dazu kommt noch ein Kindergeld.
Nach der aktuelle Einkommenstabelle ist unseres Einkommen zu hoch und wir bekommen nichts.
Nach dem Online-Wohngeld-Rechner bekommen wir 95,-Eur .
Jetzt weis nicht ob uns ein Wohngeld zusteht oder nicht und ob der Antrag lohnt ,den es ist viel zum ausfüllen und alleine meine Frau braucht schon vier Verdienstbescheinigungen.
Lohnt ein Antrag ?
Welches Einkommen wird bei Arbeitslosen berücksichtigt ? Aktuelles , oder die letzten 12 Monaten?
Für jede Antwort danke im voraus .
Hi!
Wenn der Rechner 95 Euro ausspuckt, solltet ihr es zumindestens mal versuchen. Du brauchst übrigens nur deinen ALG 1 Bescheid, der Lohn der letzten Monate interessiert da nicht.
Helga
Hallo andkos,
bei Dir würde das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Davon gibt es einen pauschalen Abzug von 6 %. Bei Deiner Frau würde das Einkommen aus den Minijobs auch mit 6 % pauschalem Abzug angerechnet werden. Das Kindergeld ist anrechnungsfrei.
Bei den Internetrechnern musst Du alles richtig eingegeben haben was manchmal etwas schwierig ist wenn man sich mit dem Wohngeld nicht so richtig auskennt. Bei 3 Personen und 1600,00 € Einkommen gibt es erstmal so gesehen kaum einen Wohngeldanspruch. Da die 1600 Euro wie oben beschrieben nicht komplett angerechnet werden könnte ein kleiner Anspruch bestehen. Bei der Mietstufe 1 ist aber schon fast davon auszugehen das kein oder nur ein sehr geringer Anspruch besteht. Schon die Wohngeldtabelle für 3 Personen endet bei einem anrechenbaren Einkommen von 1450 Euro und da gibt es einen Anspruch nur bei einer anrechenbaren Miete von über 600 Euro die bei der Mietstufe 1 bei 3 Pers. nicht möglich ist.
An Unterlagen brauchst Du mindestens (je nach Bundesland bzw. Wohngeldstelle unterschiedlich):
- Wohngeldantrag
- Mietvertrag + Mietbescheinigung
- Arbeitslosengeldbescheid
- Verdienstbescheinigungen Deiner Ehefrau
- ggf. weitere Formulare je nach dem was Deine Wohngeldstelle noch verlangt.
Ich kann gerne mal drüber rechnen, bräuchte aber noch ein paar Daten. Wenn Du das also möchtest dann melde Dich einfach hier.
Gruß,
Janet9
hallo,
mit so schnellen Antwort habe ich wirklich nicht.Danke .
Janet9, das wäre sehr nett. Welche Daten genau meinst Du da?
Grüße, Andreas
Hallo Andreas,
ich schreibe mal auf welche Daten ich bisher aus dem von Dir geschriebenen entnehmen konnte. Schau da mal drüber ob das so richtig ist. Da wo die Fragezeichen stehen bitte das entsprechende einsetzen, dann kann ich da mal drüber rechnen.
- 3 Personen (Du, Deine Frau und 1 Kind von 12 Jahren)
- Einkommen: mehrere Minijobs Deiner Ehefrau, insgesamt 300,00 € monatlicher Verdienst. Kann ich davon ausgehen, dass es sich um "richtige" Minijobs handelt d.h. das keine Sozialabgaben von Deiner Frau gezahlt werden? Handelt es sich jeweils um einen Festlohn? Wenn nicht müsste man den Verdienst bei den einzelnen Firmen der letzten 12 Monate wissen, da wird dann ein Durchschnitt berechnet. Weihnachts- und Urlaubsgeld werden nicht gezahlt oder?
- Arbeitslosengeld I von Dir: monatlich 1298,00 €
- Habt Ihr einen oder mehrere Schwerbehindertenausweise? Pflegestufe?
- Zahlst Du oder Deine Frau Unterhalt an jemanden der nicht mit im Haushalt lebt?
- Miete: 530,00 € warm / 349,00 €
- Strom und Müll ca. 80,00 € - Müll müsste doch in der Miete mit drin sein? Oder zahlt Ihr das ganze extra an die Stadt? Strom ist für das Wohngeld unrelevant.
- Sind in der Miete Heizkosten, Kosten für Warmwasser, Zuschläge für Möbelierung, Gartennutzung, Stellplatz / Garage enthalten? Wenn ja in welcher Höhe. Diese Sachen gehören nach dem Wohngeldgesetz nicht mit zur Miete und müssten aus der Warmmiete raus gerechnet werden.
- Mietstufe 1
Gruß,
Janet9
Hallo Janet9,
Erst einmal vielen dank für Deine Hilfe .Hier die genaue Angaben :
- ja es sind Festlöhne die sich auf insg.300,-Eur belaufen, ohne Sozialabgaben ,kein Weihnachts- und Urlaubsgeld. Alle Jobs sind absolut legal ,also richtigen Minijobs.
- wir haben keine Schwerbehindertenausweise, Pflegestufe
- wir zahlen keinen Unterhalt
-Miete: Kalt 349,00 €
- Warmwasser haben wir über den Elektroboiler .
-Strom und Müll sind nicht in der Miete die zahlen wir extra .
-Strom 67,-Eur/Mon.
-Müll jährlich 135,-Eur
-Heizkosten 60,-Eur/Mon
- wir zahlen keine Zuschläge für Möblierung , Gartennutzung, Garten
Die Warmmiete beträgt 530,-Eur davon:
-Grundmiete 349,50-Eur
-Betriebskostenvorauszahlung 70,-Eur ( Hausbetreuung ,Hausbeleuchtung, Abwasser, Versicherungen ,Grundsteuer )
-Heizkosten 60,-Eur
-Kabelgebühren (unkündbar ) 13,Eur
-Garage 37,50-
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
ich habe das ganze mal durchgerechnet (monatliches Gesamteinkommen 1502,12, anrechenbare Miete 480,75 €). Es besteht leider kein Anspruch auf Wohngeld. Ihr habt einfach zuviel Einkommen, auch wenn ihr das vlt. anders seht.
Ich würde sagen den Antrag könnt ihr euch sparen.
Gruß,
Janet9
Hallo Janet9 ,
Wahrscheinlich hat der Online-Rechner 30 % (Angestellte) anstatt 6% (Arbeitslose) als Bewerbungspauschale angenommen. Nochmals danke.
Gruß,Andreas
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