PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studenten ohen Baföganspruch und ALG II ?


sweikelt
08.08.2005, 10:18
Studenten ohen Baföganspruch und ALG II ?


Ich bin ALG II Empfänger und möchte ab Ende des Jahres studieren. Da ich über 30 Jahre bin und schon einen FH Abschluß habe steht mir lt Bafög-Gesetz wörtlich dem Grunde nach kein Bafög mehr zu. Als Student bin ich jedoch erwerbsfähig, hilfebedürftig bin ich auch. Steht mir ALG II weiter zu? Denn unter diesen Umständen bin ich ja vom Ausschluß in § 7 abs. 5, der sich ja nur auf Studenten mit Bafög-Anspruch bezieht garnicht eingeschlossen.

Außerdem ist ja nun unstreitig entschieden, dass Studenten im Urlaubssemesterauch Anspruch auf ALG II haben. Ist ja im Umkehrschluß der gleiche Fall, da diese sogar trotz Baföganspruch im Urlaubssemester ALG II bekommen.

Was könnte ich ggf. sonst noch tun?

StephanK
08.08.2005, 11:21
:welcome: sweikelt
Die Formulierung in § 7 Abs. 5 SGB II "dem Grunde nach förderungsfähig" hat schon einige Rechtsstreitigkeiten verursacht. Um sozusagen individuelle Ausschlüsse wie bei Dir etwa wegen des Alters geht es dabei wohl nicht. Ich denke mal (ohne BAFöG-Experte zu sein!), dass die Frage bei Dir eher sein wird, ob es sich um ein prinzipiell förderungsfähiges Weiterbildungsstudium nach § 7a Abs. 1 oder 2 BAföG handelt oder nicht. Da Du Dich offenbar selbst schon belesen hast und an dem BAFöG-Thema näher dran bist, wäre es gut, wenn Du das selbst noch mal überprüfen könntest.
Wenn es also so stimmt, dass Dein angepeiltes Weiterbildungsstudium nicht unter den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II fällt, kannst Du ALG II beziehen, wenn Du drei Stunden arbeitstäglich zusätzlich arbeiten könntest - das ist die zeitliche Untergrenze nach § 8 Abs. 1 SGB II.
Ein Problem könnte allerdings daraus erwachsen, dass das Studium Dir keinen Anspruch darauf verschafft, vom ALG II-Träger "in Ruhe gelassen" zu werden, d.h. er könnte Dich munter in irgendwelche Trainingsmaßnahmen stecken, Dir 1-Euro-Jobs zuweisen und dergleichen, das Dich vom Studium abhält. Eine Teilzeitarbeitslos-Meldung wie beim SGB III, die Dir einen "privaten" Zeitbedarf einräumt, gibt es meines Wissens im SGB II-Bereich nicht. Da bleibt wohl nur der Versuch, eine Absprache mit dem Fallmanager zu treffen, die das sicherstellt.
Gutes Gelingen!