Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigene Wohnung U25 - Stress mit Eltern
Sephiroth
02.07.2009, 00:44
Abend allerseits.
Habe eine kleine frage die aus einem eher großen Problem entstand. Zu meiner Wenigkeit. Ich bin 22 zur Zeit leider Arbeitslos (zur Zeit 1€ Job) und wohne bei meiner Mutter(Eltern geschieden).
Bin seit kurzem wieder in einer festen Beziehung. Nun zum Problem. Meine Mutter ist nur noch am rum "kotzen" seit ich eine Freundin habe und macht mich wo es geht runter. Sie sucht sich schon gründe damit sie mich runter packen kann. Leider bin ich kein Typ der den Mund hält und ihr daher Paroli bietet. Ende vom Lied. Jeden Tag streit. :wut:
Mit dabei mein kleiner Bruder der das alles mit bekommt. Ich kann es persönlich auch nicht mehr lange mit machen.
Nun zu meiner Frage!
Kann ich in irgendeiner Form Untersützung vom Arbeitsamt oder vom Jugendamt erwarten was das angeht?
bei schwerwiegenden sozialen Gründen besteht wohl die möglichkeit , das du dir eine eigene angemessene wohnung suchen kannst. dies musst du allerdings vorher mit der SB beraten und dir das einverständnis einholen.
so wie du die situation beschreibst, könnte es klappen. schildere deiner sachbearbeiterin die lage und beratschlagt was möglich ist.
gruß pit
Hallo Sephiroth,
heir ein Auszug aus unserer FAQ U25 und Umzug:
Besonderheiten für Leute unter 25: Für diese Personengruppe gilt eine Sonderregelung, wenn sie schon vor dem Umzug Alg II bezogen haben (auch dann, wenn das "nur über die Eltern" geschieht) - außer, wenn sie schon am 17.02.06 oder früher nicht mehr bei den Eltern gewohnt haben. Sie bekommen nach einem Umzug Geld für Miete und Heizung nur, wenn der Alg II-Träger das vorher zugesichert hat (d.h. ohne die Zusicherung gibt es dafür keinen Cent!). Diese Zusicherung darf der Alg II-Träger nach dem Gesetz nur in drei Fällen erteilen, nämlich
wenn der Umzug erforderlich ist, weil ein neuer Job oder eine neue Ausbildungsstelle nicht von der bisherigen Wohnung aus erreicht werden kann oder
wenn das Verhältnis zu den Eltern so kaputt und nicht mehr zu reparieren ist, dass man nicht mehr länger bei den Eltern wohnen kann oder
in ähnlich schwer wiegenden Fällen, z.B. wenn die Eltern von sich aus wegziehen und man deswegen eine Ausbildung abbrechen müsste.
(Der Wunsch, mit einem Freund/einer Freundin zusammen wohnen zu wollen, ist kein solcher schwer wiegender Fall!)
Diese einschränkenden Regeln werden meist ziemlich streng gehandhabt. Deswegen braucht man gute Argumente und muss das, worauf man sich beruft, auch nachweisen können. Dadurch sind Umzüge von unter 25jährigen oft sehr schwierig!
FAQ Umzug unter 25 (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_umzug)
Vieleicht solltest du dir mal die FAQ durchlesen. Evtl werden dort schon ein paar deiner Fragen beantwortet.
Gruß
Dirk
Sephiroth
02.07.2009, 13:17
bei schwerwiegenden sozialen Gründen besteht wohl die möglichkeit , das du dir eine eigene angemessene wohnung suchen kannst. dies musst du allerdings vorher mit der SB beraten und dir das einverständnis einholen.
so wie du die situation beschreibst, könnte es klappen. schildere deiner sachbearbeiterin die lage und beratschlagt was möglich ist.
gruß pit
Hab ich gemacht. Die hat mich wiederum zum Jugendamt geschickt. Und diese meinten das sie nichts tun können.
Hab ich gemacht. Die hat mich wiederum zum Jugendamt geschickt. Und diese meinten das sie nichts tun können.
@Sephiroth,
wie, die bei der Arge haben dich zum Jugendamt geschickt??:confused:
Und was sollen die da dann für dich machen ??.
Wenn du jetzt zb. in einer Ausbildung wärst, dann könnte das Jugendamt dir mittels Betreuten Wohnen oder sowas in der Richtung evtl. helfen, aber das du Umziehen/Ausziehen kannst, das muss dir die Arge genehmigen.
Wie du ja schon unten lesen konntest, ist dies eben für u25 Jährige ein echtes Problem hier Erfolg zu haben.
Dies hängt eigentlich von dem Gutdünken deines SB ab.
Hast du denn schon mal mit Ihm/Ihr darüber gesprochen?
Gruß
Dirk
Na ja,
jedes Amt hat sicherlich seine eigenen Richtlinien, was den § 22 Abs. 2a SGB II angeht, da es sich dabei ja um Kosten der Unterkunft und somit eine kommunale Leistung handelt.
Wenn jemand zu mir kommt mit dem Wunsch nach eigener Wohnung (hier in meiner ARGE müssen die Vermittler die Zustimmung geben für die U25jährigen), dann frage ich natürlich nach den Gründen und wird "Stress mit Mama und Papa." angegeben und auf die Nachfrage, ob das auch schon was beim Jugendamt bekannt ist, kommt ein "Ja.", dann bitte ich auch den Jugendlichen, eine Stellungnahme vom Jugendamt zu holen. Kommt ein "Nein,", dann schicke ich den Jugendlichen zu einer Familienberatungsstelle, damit diese sich mit dem Jugendlichen und den Eltern an einen Tisch setzen und die Lage beurteilen. Wirken die Eltern dabei nicht mit, soll die Familienberatung das bestätigen und dann steht im Grunde der Bewilligung der eigenen Wohnung nichts im Wege.
Helga
Na ja,
jedes Amt hat sicherlich seine eigenen Richtlinien, was den § 22 Abs. 2a SGB II angeht, da es sich dabei ja um Kosten der Unterkunft und somit eine kommunale Leistung handelt.
Wenn jemand zu mir kommt mit dem Wunsch nach eigener Wohnung (hier in meiner ARGE müssen die Vermittler die Zustimmung geben für die U25jährigen), dann frage ich natürlich nach den Gründen und wird "Stress mit Mama und Papa." angegeben und auf die Nachfrage, ob das auch schon was beim Jugendamt bekannt ist, kommt ein "Ja.", dann bitte ich auch den Jugendlichen, eine Stellungnahme vom Jugendamt zu holen. Kommt ein "Nein,", dann schicke ich den Jugendlichen zu einer Familienberatungsstelle, damit diese sich mit dem Jugendlichen und den Eltern an einen Tisch setzen und die Lage beurteilen. Wirken die Eltern dabei nicht mit, soll die Familienberatung das bestätigen und dann steht im Grunde der Bewilligung der eigenen Wohnung nichts im Wege.
Helga
@Helga,
na das ist doch einmal ein "Tasachenbericht" mit dem man(n) was anfangen kann.
Das die Vorgehensweise so ausgelegt wird, habe ich bis Dato niergendwo gelesen oder gehört.:?
Ist jetzt vieleicht für den U 25 Jährigen ein doch langwieriger Prozess, aber dennoch gibt es also die Möglichkeit für denjenigen.
Dankeschön für diese Ausführung.
Gruß
Dirk
Na ja, Dirk...
was willst du denn machen in solchen Situationen? Es ist ja immerhin der Jugendlich, der die "schwerwiegenden Gründe" nachweisen muss. Einerseits muss es u. U. schnell gehen (bei Gewalt) andererseits (erinnern wir uns mal an unsere Jugend) ist es auch ein Alter, wo schon das "Räum dein Zimmer auf." als Belästigung und "Die Alten machen Stress." ausgelegt wird.
Das ist natürlich nicht ganz so einfach, denn, bewilligt man nur aufgrund der Aussage der Jugendlichen "Habe Stress mit den Alten." gleich eine Wohnung, kann man den § 22,2a auch gleich wieder abschaffen.
Von daher muss man natürlich sehen, wie man dem Jugendlichen Wege aufzeigen kann, dass er es nachweisen kann. Sei es, weil die Familie schon jugendamtsbekannt ist und er so da ganz einfach sich eine Stellungnahme dort holen könnte oder halt notfalls (bei Gewalt) sogar mit Bestätigung der Anzeige bei der Polizei (hatte ich auch schonmal, wo ein spielsüchtiger Vater seine Tochter bestohlen hat). Und halt notfalls über die Familienberatung, wenn es da auch etwas länger dauert. Das hat bisher auch immer gut geklappt, denn "Stress" lässt sich ja auch noch ein paar Tage aushalten.
Helga
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