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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Türkin erhält kein ALG II


Gastarbeiter
30.09.2006, 22:11
Mir wurde ein Problem zugetragen, zu dem ich gerne eure Meinung/Erfahrung gehört hätte

Zum Hintergrund: Es handelt sich um eine türkische Staatsbürgerin - nennen wir sie Yasemin (türkischer Pass, beschränkte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis - darf laut Passeintrag in Deutschland neben Studium nur Nebentätigkeiten ausüben).

Yasemin hat in der Türkei BWL studiert, und hier in Deutschland zwecks Anerkennung ein "Masterstudium" absolviert, um danach ihren Doktor zu machen. Das Studium in Deutschland hat Yasemin sich durch Nebenjobs finanziert, unter anderem als Verkäuferin. Insgesamt war sie 6 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Nun, nach Beendigung des Studiums hat Yasemin sich bei der hiesigen Arge arbeitsuchend gemeldet und ALG II beantragt und bekam folgenden Ablehnungsbescheid:

Sehr geehrte Frau Yasmin,

Ihrem oben genannten Antrag kann nicht entsprochen werden.

Ausländer der europäischen Gemeinschaft (EU) und sonstige Ausländer mitsamt deren Familienangehörigen sind seit 1.4.06 vom Bezug von Arbeitslosengeld II ausgeschlossen, wenn sie keine Beschäftigungszeiten ind der Bundesrepublik nachweisen können und deren Aufenethaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt.

Nach den vorgelegten Antragsunterlagen zählen Sie nicht zum Personenkreis der zum Bezug von Leistungen nach dem SGB II berechtigt ist (§7 Abs. 1 Satz 2 SGB II). Ihr Antrag auf Leistungen der Grundsicherung muss daher abgelehnt werden.

Gegen diesen Bescheid (bla, bla.....)

Vielleicht wichtig, sie lebt mit ihrer Schwester (ALG II-Empfängerin, unbeschränkte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis) in einer HG. Wenn nun beide als BG?...oder müsste sie Grusi nach SGB XII beantragen, da laut Pass nicht versicherungspflichtig erwerbsfähig?

Wie müsste der Widerspruch begründet werden, kann da einer weiterhelfen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn einer helfen könnte, ich komme da alleine nicht weiter.

Seebarsch
01.10.2006, 11:17
Hallo Rüdiger-V,

nach dem was ich in den neuesten Weisungen der BA zu § 7 gesehen habe, ist die Entscheidung wohl leider richtig !
siehe Absatz 2.3 die Randziffern 7.5 -7.10.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-7-SGB-II-Berechtigte.pdf

Ich habe Zweifel, ob überhaupt Sozialleistungen, auch nach dem SGB XII, zustehen !

:-x :? :-x

StephanK
01.10.2006, 11:33
Hallo Rüdiger,
das Problem liegt vor allem im Ausländerrecht, und ich fürchte, dass es nicht ohne weiteres lösbar sein wird.

Die ARGE ist insofern durchaus im Recht, als nach § 8 Abs. 2 SGB II die Erwerbsfähigkeit bei Ausländern nicht nur den gesundheitlichen Aspekt umfasst, sondern das "können" mit dem rechtlichen "dürfen" zusammenfällt.

An dieser Stelle könnte der Hund begraben liegen, aber es ist schwierig, mehr dazu zu sagen, ohne genaueres über ihren Aufenthaltsstatus zu wissen. Mit einiger Wahrscheinlichkeit ist ihr jetziger Aufenthalt nach § 16 AufenthG (http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16.html) an das Studium gebunden und berechtigt sie nur zu Klein-Jobs (§ 16 Abs. 3), oder er ist nach § 16 Abs. 4 AufenthG zwecks Arbeitsuche verlängert worden, wobei gleichzeitig die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis dadurch ausgeschlossen ist.

Wenn das so ist, dann ist tatsächlich der Fall des § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II gegeben, d.h. ihr Aufenthaltsrecht ergibt sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche - und der Bezug von Alg II ist leider ausgeschlossen. Wenn ihre Schwester sie nicht mit durchfüttern kann, sieht das ganz schlecht aus... :shock:

Gastarbeiter
01.10.2006, 11:36
Hallo Seebarsch,

das sieht ja nicht gut aus :cry:

Der Ablehnungsbescheid stammt vom 26.09., sie hat ihm am 28.09. erhalten.

Am 27.09. war ich mit ihr beim Jobcenter zwecks Aufnahme ihres Vermittlungsprofils. Es wurde klar gestellt, dass Yasemin nur für Nebentätigkeiten zur Verfügung steht. Weiterhin wurde auf mein Drängen ein Deutschkurs für Fortgeschrittene mit aufgenommen und praktisch auch mündlich zugesagt. Vom Ablehnungsbescheid hat die SB nichts erwähnt. :mad:

Gastarbeiter
01.10.2006, 11:42
Hi Stephan, ja so ungefähr steht das wohl in ihrem Pass, ich muss mir dat Ding noch mal genau anschauen. Ihre Schwester bezieht ja selber ALG II, und ihr wird dann ja auch noch die KdU anteilmäßig gekürzt.

StephanK
01.10.2006, 11:58
Ja, klär das mal noch ab! Das neue Ausländerrecht ist wesentlich klarer, duchschau- und berechenbarer als das frühere, aber dadurch in mancher Hinsicht auch härter. Studis sollen nach Abschluss ihres Studiums eben wieder zurück in die Heimat, es sei denn, sie sind Spezialisten in Mangelberufen, und es soll keine "Einwanderung in das Sozialsystem" geben... :?

Allerdings sind bei türkischen StaatsbürgerInnen auch noch zweiseitige deutsch-türkische Verträge und womöglich das Assoziationsabkommen EU-Türke i zu beachten - und das sind Materien, mit denen ich mich nicht auskenne, sondern nur recht schwammig weiss, dass es da irgendwas gibt...

Seebarsch
01.10.2006, 12:34
Hallo Rüdiger,
stellt Euch bei der ARGE mal einfach blöde !
Wäre ja gut, wenn sie wenigstens einen Sprachkurs bekommen könnte, oder zumindest in einen Job vermittelt würde.
Deine Probleme hinsichtlich der Überbringung schlechter Nachrichten kann ich leider sehr gut nachvollziehen !
:wut:

Gastarbeiter
03.10.2006, 14:49
War gestern mit Yasemin bei der Arge.

Vorher habe ich ihre Papiere durchgeschaut und festgestellt, dass sie in den letzten 12 Monaten insgesamt 6 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war (Bestätigung der Krankenkasse). Nach Aussage der SB spielt das keine Rolle. Yasemin steht laut Passeintrag nicht für eine volle Erwerbstätigkeit zur Verfügung (§ 16 (1) AufenthG), hätte daher kein Anspruch auf Sozialleistungen. Mein Einwand, dass es bei ALG II nicht auf Verfügbarkeit, sondern auf Bedürftigkeit ankommt, interessierte der SB herzlich wenig. Sie müsste in Widerspruch gehen, was sie auch machen wird.

Für die Vermittlung und Deutschkurs wäre dann die AfA zuständig, da sie von der Arge keine Leistungen erhält.

VIERZEHNNOTHELFER
03.10.2006, 16:04
wenn sie ein Master-Studium hier absolviert hat, braucht sie bestimmt
keinen Deutschkurs sondern kann perfekt Deutsch, oder?

Gastarbeiter
03.10.2006, 16:14
wenn sie ein Master-Studium hier absolviert hat, braucht sie bestimmt
keinen Deutschkurs sondern kann perfekt Deutsch, oder?

Eben nicht, sie spricht sehr gut business-english, hat aber im Deutschen mit Rechtschreibung und Grammatik Probleme, deshalb benötigt sie einen Fortgeschrittenenkurs.

Ab das ist nicht das Hauptproblem.

Gastarbeiter
06.10.2006, 09:10
Gestern war ich mit Yasemin wieder beim Amt vorstellig, diesmal bei der AfA. Nachdem man uns erstmal einen Haufen Formulare in die Hand gedrückt hat und ausfüllen ließ, womit selbst ich Probleme hatte, teilte man uns mit, dass Yasemin sich nicht arbeitsuchend melden könnte, da sie laut Passeintrag nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Den Deutschkurs könnten wir daher ebenfalls knicken.

StephanK
07.10.2006, 17:40
Es scheint, dass ich mit meiner Einschätzung nicht so ganz falsch lag - leider... :cry: