Gastarbeiter
30.09.2006, 22:11
Mir wurde ein Problem zugetragen, zu dem ich gerne eure Meinung/Erfahrung gehört hätte
Zum Hintergrund: Es handelt sich um eine türkische Staatsbürgerin - nennen wir sie Yasemin (türkischer Pass, beschränkte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis - darf laut Passeintrag in Deutschland neben Studium nur Nebentätigkeiten ausüben).
Yasemin hat in der Türkei BWL studiert, und hier in Deutschland zwecks Anerkennung ein "Masterstudium" absolviert, um danach ihren Doktor zu machen. Das Studium in Deutschland hat Yasemin sich durch Nebenjobs finanziert, unter anderem als Verkäuferin. Insgesamt war sie 6 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Nun, nach Beendigung des Studiums hat Yasemin sich bei der hiesigen Arge arbeitsuchend gemeldet und ALG II beantragt und bekam folgenden Ablehnungsbescheid:
Sehr geehrte Frau Yasmin,
Ihrem oben genannten Antrag kann nicht entsprochen werden.
Ausländer der europäischen Gemeinschaft (EU) und sonstige Ausländer mitsamt deren Familienangehörigen sind seit 1.4.06 vom Bezug von Arbeitslosengeld II ausgeschlossen, wenn sie keine Beschäftigungszeiten ind der Bundesrepublik nachweisen können und deren Aufenethaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt.
Nach den vorgelegten Antragsunterlagen zählen Sie nicht zum Personenkreis der zum Bezug von Leistungen nach dem SGB II berechtigt ist (§7 Abs. 1 Satz 2 SGB II). Ihr Antrag auf Leistungen der Grundsicherung muss daher abgelehnt werden.
Gegen diesen Bescheid (bla, bla.....)
Vielleicht wichtig, sie lebt mit ihrer Schwester (ALG II-Empfängerin, unbeschränkte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis) in einer HG. Wenn nun beide als BG?...oder müsste sie Grusi nach SGB XII beantragen, da laut Pass nicht versicherungspflichtig erwerbsfähig?
Wie müsste der Widerspruch begründet werden, kann da einer weiterhelfen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn einer helfen könnte, ich komme da alleine nicht weiter.
Zum Hintergrund: Es handelt sich um eine türkische Staatsbürgerin - nennen wir sie Yasemin (türkischer Pass, beschränkte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis - darf laut Passeintrag in Deutschland neben Studium nur Nebentätigkeiten ausüben).
Yasemin hat in der Türkei BWL studiert, und hier in Deutschland zwecks Anerkennung ein "Masterstudium" absolviert, um danach ihren Doktor zu machen. Das Studium in Deutschland hat Yasemin sich durch Nebenjobs finanziert, unter anderem als Verkäuferin. Insgesamt war sie 6 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Nun, nach Beendigung des Studiums hat Yasemin sich bei der hiesigen Arge arbeitsuchend gemeldet und ALG II beantragt und bekam folgenden Ablehnungsbescheid:
Sehr geehrte Frau Yasmin,
Ihrem oben genannten Antrag kann nicht entsprochen werden.
Ausländer der europäischen Gemeinschaft (EU) und sonstige Ausländer mitsamt deren Familienangehörigen sind seit 1.4.06 vom Bezug von Arbeitslosengeld II ausgeschlossen, wenn sie keine Beschäftigungszeiten ind der Bundesrepublik nachweisen können und deren Aufenethaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt.
Nach den vorgelegten Antragsunterlagen zählen Sie nicht zum Personenkreis der zum Bezug von Leistungen nach dem SGB II berechtigt ist (§7 Abs. 1 Satz 2 SGB II). Ihr Antrag auf Leistungen der Grundsicherung muss daher abgelehnt werden.
Gegen diesen Bescheid (bla, bla.....)
Vielleicht wichtig, sie lebt mit ihrer Schwester (ALG II-Empfängerin, unbeschränkte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis) in einer HG. Wenn nun beide als BG?...oder müsste sie Grusi nach SGB XII beantragen, da laut Pass nicht versicherungspflichtig erwerbsfähig?
Wie müsste der Widerspruch begründet werden, kann da einer weiterhelfen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn einer helfen könnte, ich komme da alleine nicht weiter.