flock
04.07.2009, 15:38
Hallo und guten Tag!!!
Ich habe nun schon mehrmals fragen hier gestellt, und war nun bei einem Anwalt wegen meiner Sache.:oops:
Dieses riet mir meine ganzen Bescheide für genannten Bewilligungszeitraum durchzusehen und auf eine sogenannte Vorläufigkeit zu prüfen.
Nun bin ich etwas durcheinander ich habe jetzt zum genannten Bewilligungszeitraum insgesamt 3 Bescheide. :confused::oops:
Einen vorläufigen mit §, einen Änderungsbescheid und den sogenannten entgültigen Bescheid (nach Ablauf Bewilligungszeitraum erhalten).
Aus dem sogenannten entgütligen Besscheid geht dann ein kleiner Hinweis hervor das es im Bewilligungszeitraum zu einer Überzahlung gekommen sei.
Nun ja um zu prüfen ob diese Überzahlung durch mein verschulden entstanden ist, wollte ich fragen nach welchen der beiden vorherigen Bescheide ich mich richten muss. Den ersten oder den Änderungsbescheid.
Vielen Dank im Voraus
flock
Ich habe nun schon mehrmals fragen hier gestellt, und war nun bei einem Anwalt wegen meiner Sache.:oops:
Dieses riet mir meine ganzen Bescheide für genannten Bewilligungszeitraum durchzusehen und auf eine sogenannte Vorläufigkeit zu prüfen.
Nun bin ich etwas durcheinander ich habe jetzt zum genannten Bewilligungszeitraum insgesamt 3 Bescheide. :confused::oops:
Einen vorläufigen mit §, einen Änderungsbescheid und den sogenannten entgültigen Bescheid (nach Ablauf Bewilligungszeitraum erhalten).
Aus dem sogenannten entgütligen Besscheid geht dann ein kleiner Hinweis hervor das es im Bewilligungszeitraum zu einer Überzahlung gekommen sei.
Nun ja um zu prüfen ob diese Überzahlung durch mein verschulden entstanden ist, wollte ich fragen nach welchen der beiden vorherigen Bescheide ich mich richten muss. Den ersten oder den Änderungsbescheid.
Vielen Dank im Voraus
flock