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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Änderungsbescheid


flock
04.07.2009, 15:38
Hallo und guten Tag!!!
Ich habe nun schon mehrmals fragen hier gestellt, und war nun bei einem Anwalt wegen meiner Sache.:oops:
Dieses riet mir meine ganzen Bescheide für genannten Bewilligungszeitraum durchzusehen und auf eine sogenannte Vorläufigkeit zu prüfen.
Nun bin ich etwas durcheinander ich habe jetzt zum genannten Bewilligungszeitraum insgesamt 3 Bescheide. :confused::oops:
Einen vorläufigen mit §, einen Änderungsbescheid und den sogenannten entgültigen Bescheid (nach Ablauf Bewilligungszeitraum erhalten).
Aus dem sogenannten entgütligen Besscheid geht dann ein kleiner Hinweis hervor das es im Bewilligungszeitraum zu einer Überzahlung gekommen sei.

Nun ja um zu prüfen ob diese Überzahlung durch mein verschulden entstanden ist, wollte ich fragen nach welchen der beiden vorherigen Bescheide ich mich richten muss. Den ersten oder den Änderungsbescheid.

Vielen Dank im Voraus
flock

Helga40
04.07.2009, 16:05
Hi!

Du hast doch die Leistungen vorläufig erhalten, d. h. sie wurden erst endgültig festgesetzt mit dem endgültigen Bescheid. Wenn dir vorläufig zu viel gewährt wurde, musst du das zurückzahlen, da interessiert das Verschuldensprinzip nicht.

Rechtsgrundlage (im SGB II über § 40 SGB II in Anwendung des SGB III) findest du hier (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__328.html).

Helga

flock
04.07.2009, 16:19
JA schon aber in dem Änderungsbescheid steht nichts von einer vorläufigkeit drinnen und der kam nach dem vorläufigen.
Welcher ist denn nun gültig????

Danke
flock

flock
04.07.2009, 18:49
JA schon aber in dem Änderungsbescheid steht nichts von einer vorläufigkeit drinnen und der kam nach dem vorläufigen.
Welcher ist denn nun gültig????

Danke
flock
Damit möchte ich sagen, das zwischen dem vorläufigen und entgültigem Bescheid noch ein Änderungsbescheid war wo der § 328 SGB 3 nicht drinsteht.