micki
03.10.2006, 13:08
Hallo! Ziehe demächst in ein anderes Bundesland. Werde dort, bei der neuen ArGe, meinen Antrag abgeben (ALG II) und muss mich dann bei der alten ArGe abmelden.
Aber wann genau "muss" oder "darf" ich mich abmelden? Erst wenn ich die Bewilligung für ALG II im neuen Ort bekommen habe oder unverzüglich nach Antragstellung im neuen Ort?
Und bekomme ich dann, wenn ich z.B. mich in der 2. Novemberwoche abmelde, eine Geldrückgabeforderung von der alten ArGe, weil der Monat noch nicht rum ist?
Gruß Micki
Aber wann genau "muss" oder "darf" ich mich abmelden? Erst wenn ich die Bewilligung für ALG II im neuen Ort bekommen habe oder unverzüglich nach Antragstellung im neuen Ort?
Und bekomme ich dann, wenn ich z.B. mich in der 2. Novemberwoche abmelde, eine Geldrückgabeforderung von der alten ArGe, weil der Monat noch nicht rum ist?
Gruß Micki