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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1 euro job und AWO


Unitymedia50189
05.07.2009, 00:14
Hallo

Bin ein alleinerziehender vater eines 4 jährigen sohn.

Bin nun seit dem 1.7.2009 in einem 1 euro job,in einem kindergarten der AWO.
Laut eingliederungsvertrag als hausmeisterhelfer.

Fakt ist aber,das dort kein hausmeister ist und ich die kompletten aufgaben eines hausmeister übernehme,dies für einen mehraufwand von 1.25 euro.

Normal müßte die AWO für diesen kindergarten einen hausmeister einstellen,was aber wohl zu teuer ist bzw wird und weichen so auf 1 euro jobs aus,wo sie sogar noch zuschüsse erhalten.
siehe > http://www.nonprofit.de/recht-steuern/vereinsrecht/1-euro-job-wie-sie-ihn-auch-fuer-ihre-einrichtung-nutzen-koennen/

Die frage ist jetzt,kann ich dagegen wehren und einen normalen arbeitsvertrag verlangen oder ist das jetzt normal was da abläuft ?

ela1953
05.07.2009, 10:49
Das ist normal für die Kindergärten. Ich sollte auch in einem der Caritas die Fenster putzen ab 8 Uhr morgens, im Anschluss an meinen Job von 4 bis 6 Uhr.

Der Unterschied zu deinem Kindergarten war nur, dass dort noch eine Putzfrau beschäftigt war. Der hatte man aber im Vorfeld die Stunden gekürzt, so dass sie nur noch Zeit hatte, um die gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungsarbeiten durchzuführen (WC usw)

In deinem link steht zwar, dass für den EEJob keine reguläre Beschäftigung wegfallen darf, sondern zusätzlich sein muss.

Diese ganzen Einrichtungen werden aber so gut beraten, dass jeder EEJob den Status der Zusätzlichkeit bekommt.

Dirk_.
05.07.2009, 12:49
Hallo Unitymedia50189,

was für ein Nickname :shock:.

Also,
Fakt ist aber,das dort kein hausmeister ist und ich die kompletten aufgaben eines hausmeister übernehme,dies für einen mehraufwand von 1.25 euro.

Ganz klar gilt hier die Zusätzlichkeitsregelung.
Also wenn du Aufgaben erledigen mußt die keinen Aufschub dulden, dann ist dies nicht mehr Zusätzlich und ist auch nicht mehr unter einem 1€-Job zu führen.

Das wäre das gleiche wenn der Kindergarten vorher eine Firma für die Grünanlagenpflege beauftragt hat und diese nun abbestellt hat und diese Arbeit nun dich machen läßt.

Dafür haben manche AGH schon Bußgelder von bis zu 50.000€ zahlen dürfen.

Dazu hier § 10 SGBII Zumutbarkeit,

die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,

§10 SGBII Zumutbarkeit bei 1€ Job (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__10.html)

Für mich erschwert diese Tätigkeit vollend s deine Anforderungen, da du ja nicht alleine da den Hausmeisterposten übernehmen sollt.

Und da muss ich gleich zum nächsten Punkt kommen.
Wenn in deiner Zuweisung für diese Arbeitsgelegeheit drin stehtLaut eingliederungsvertrag als hausmeisterhelfer., dann kann es nicht angehen, das du dann den Hausmeister machen sollst und eigentlich selbst noch einen Helfer benötigen müßtest.

Hier würde ich zu meinem SB gehen und Ihm mal den Sachverhalt genau darlegen.


Gruß
Dirk