Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : abfindungsangebot. tips zur kündigung?
hallo.
wer kann mir tips bezüglich abfindungsregelungen geben?
unser chef möchte einen schwerbehinderten (auch betriebsrat) loswerden.
wir rechnen damit, dass ihm ein abfindungsangebot angeboten wird.
wie wird diese auf das arbeitslosengeld angerechnet?
wie muß sich der kollege kündigen lassen (er hält es echt nicht mehr aus. der chef macht den voll fertig)
er möchte keine arbeitslosengeldsperre bekommen.
gibt es hier beispielsfälle???
danke
anja
Gastarbeiter
03.10.2006, 17:50
Hallo mrymen,
der Chef hat kaum reguläre Möglichkeiten seinen Mitarbeiter loszuwerden, da der Arbeitnehmer
1. als Behinderter und 2, als Betriebsratsmitglied Kündigungsschutz genießt. Deshalb versucht er, seinen Mitarbeiter zur Eigenkündigung zu bewegen bzw. zum Unterschreiben eines Auflösungsvertrags.
Dieses hat natürlich eine 3monate Sperre zur Folge, weil der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit selbst verurschacht hat.
Ausnahme: der Arbeitnehmer hat für seine Eigenkündigung einen wichtigen Grund. Dies kann zum Beispiel Mobbing sein, die Krux dabei, der Arbeitnehmer muss dieses nachweisen.
Führt der Arbeitnehmer ein "Mobbingtagebuch?
Gibt es für das Mobben Zeugen?
Ist der Arbeitnehmer deswegen in ärztlicher Behandlung, war er sogar deshalb krank geschrieben?
Auf jedem Fall sollte sich der Betroffene vor Unterschreiben des Auflösungsvertrags mit seiner Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.
Mehr kann ich dazu nicht sagen, vielleicht haben andere noch gute Tipps
hallo.
wer kann mir tips bezüglich abfindungsregelungen geben?
unser chef möchte einen schwerbehinderten (auch betriebsrat) loswerden.
wir rechnen damit, dass ihm ein abfindungsangebot angeboten wird.
wie wird diese auf das arbeitslosengeld angerechnet?
wie muß sich der kollege kündigen lassen (er hält es echt nicht mehr aus. der chef macht den voll fertig)
er möchte keine arbeitslosengeldsperre bekommen.
gibt es hier beispielsfälle???
danke
anja
Hallo Anja, als Faustregel für eine "Abfindung" gilt pro Jahr Betriebszugehörigkeit die Hälfte eines Monats-Bruttolohnes, wie eine Abfindung beim Arbeitslosengeld bzw. Versteuert wird hängt von einigen Faktoren ab-zb. vom Alter des Arbeitnehmers.
Zur Sperre ALG1- wenn vom AG gekündigt wird(also normale Kündigung) gibt es keine Sperre ALG1.
Einen Anspruch auf Abfindung gibt es aber nicht, die wird dann nach erfolgter Kündigung vom AG vorm Arbeitsgericht erstritten. Also als AN nach Kündigung vom AG SOFORT zum Anwalt!!
Mfg Bernd
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