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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einladung von einem Personalservice ... dem nachkommen?


Hemdale66
07.07.2009, 14:41
Guten Tag,

habe heute von einem Personalservice eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bekommen. Es ist eine direkte Einladung vom Personalservice selbst und nicht von der Arbeitsvermittlung.

Einladung

Sehr geehrter Herr XXX,

gerne würden wir Sie in unser Team aufnehmen.

Um ein Vorstellungsgespräch in unserem Unternehmen zu vereinbaren, bitten wir Sie uns unter folgender Telefonnummer zu kontaktieren: 08/15

Auf Grund der Vielzahl an Bewerbern, die ein Gespräch mit unserem Hause suchen, können wir leider keine Anfahrtskosten übernehmen. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.

Bitte bringen Sie zum Vorstellungsgespräch Ihre Bewerbungsunterlagen mit.

Wir freuen uns auf die Gespräche mit Ihnen und verbleiben,

mit freundlichen GrüßenSonst steht rein gar nichts dabei.

Meine Frage nun ... MUSS ich mich da nun vorstellen, ist so eine Einladung rechtlich bindend oder muss man hier Sanktionen seitens der Arbeitsagentur befürchten (wenn man ALG1 bezieht), wenn man dem nicht nachkommt?

Als Arbeitssuchender ist man ja in einer Datenbank gespeichert, auf die die potentiellen Arbeitgeber zugreifen können (meines Wissens nach), folglich wird die Einladung wohl daher stammen. Normalerweise würde bei einem "normalen" Vermittlungsvorschlag wohl was von der Arbeitsagentur mitkommen ... denke ich.

Nicht, dass die Personalfirma die Arbeitsagentur informiert und sagt, dass ich mich nicht gemeldet habe. Aber was könnte man mir ohne Rechtsbelehrung denn anhängen?

Liege ich hier mit meiner Vermutung richtig oder eher weniger?

MfG

Seebarsch
07.07.2009, 18:01
Hallo,
da kann garnichts passieren!
Das Angebot kommt nicht von der Agentur, so dass bei Nichtbefolgen auch keine Sperrzeit eintreten kann!
Frag mal bei denen nach, woher die deine Anschrift haben und woher die wissen, dass du arbeitslos bist!
Dann hast du mit Sicherheit Ruhe vor denen!
:razz:

Hemdale66
07.07.2009, 18:15
HabedieEhre!

Nun ja, anscheined hatte ich es übersehen, dass ich damals die Zustimmung gegeben hatte, dass meine Daten für Arbeitgeber online abrufbar sind.

Da auf dem ganzen Wisch nichtmal ne originale Unterschrift, sondern nur ne kopierte vorhanden ist, sieht mir das Ganze nach einer Art Masseneinladung aus. Die haben einfach mal in die Datenbank bei der ARGE gekuckt und haben sich dann etliche rausgegriffen, die sie nun angeschrieben haben.

Ich bin hier nur etwas unsicher, da mir ein Anwalt gesagt hatte, dass bei Einladungen seitens eines potentiellen Arbeitgebers KEINE Rechtsbelehrung notwendig ist und der pot. AG die Person dann bei Nichteinhaltung bei der ARGE anschwärzen kann, was eine Sperrfrist nach sich ziehen würde.

Vermittlungsvorschläge, die Sie von der Agentur erhalten, müssen die Belehrung über mögliche Folgen eines Nichtwahrnehmens enthalten. Ein privater Arbeitgeber ist hierzu nicht verpflichtet. Gleichwohl kann die Mitteilung an die Agentur über Ihr Ausbleiben zu einer ALG-Sperre führen. Ich war aber immer der Meinung, dass man nur bei einer Sache MIT Rechtsbelehrung belangt werden kann, bei allen anderen Sachen nicht.

MfG

EDIT: Geil, ich kann endlich meine Beiträge editieren ...

Seebarsch
07.07.2009, 18:28
Hallo,
da muss man unterscheiden!
Wenn du Alg 1 beziehst, also nach dem SGB III kann garnichts geschehen!
Anders könnte das allerdings dann aussehen, wenn du Alg 2 nach dem SGB II beziehst!
:razz:

Phillipp
07.07.2009, 18:31
Hallo,

wenn der Sitz dieser Firma in einem angemessenen Radius zu deinem Wohnort liegt ( Fahrtkosten werden ja nicht übernommen) würde ich zwangslos hingehen.
>>Ist zumindest ein aktiver Eintrag in der Liste der "Eigenbemühungen"<<
Wenn der Vorstellungstermin nicht passt (denke dir einen vernünftigen Grund aus) schreibe der Fa. und schlage 2 alternativtermine vor.
Dann warte erst einmal ab, wie die reagieren.
Du warst jedenfalls erst einmal "aktiv"

Gruß Phillipp

Hemdale66
07.07.2009, 18:41
Danke für euere Antworten.

@Seebarsch: Es geht um ALG1.

@Phillipp: Naja, mein Sachbearbeiter ist sowieso von meiner Eigeninitiative beeindruckt, da ich ihm immer etliche Sachen ankarre, um die ich mich bemühe oder bemüht habe.

Aber in diesem Falle bin ich eher abgeneigt. Nicht weil es sich im eine Personalfirma handelt, sondern deshalb, weil diese Firma hier nicht unbedingt seriös wirkt. Ausserdem ist das Ding mal locker 100 km weit weg wo ich mich vorstellen sollte, obwohl ne Zweigstelle davon nur ca. 10 km weit weg ist.

Wenn Zeitarbeit, dann suche ich mir lieber eine der vielen ortsansässigen Personalfirmen.

Mein SB hatte mir gesagt, dass er mich vorerst gar nicht an Zeitarbeitsfirmen vermittelt, da diese sowieso in meinem Falle weit weniger als die 20 und 30 % dieser Zumutsbarkeitssache zahlen und es somit mal sinnlos ist. Wenn ab dem 7. Monat dann alle Stricke reissen würden und des zu erzielende Einkommen nicht unter dem ALG1-Satz liegt, dann hilft es ja eh nichts mehr.

Trotzdem bin ich noch guter Dinge und werde die Einladung wohl eher ein Raub der Flammen werden lassen.

MfG