Hemdale66
07.07.2009, 14:41
Guten Tag,
habe heute von einem Personalservice eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bekommen. Es ist eine direkte Einladung vom Personalservice selbst und nicht von der Arbeitsvermittlung.
Einladung
Sehr geehrter Herr XXX,
gerne würden wir Sie in unser Team aufnehmen.
Um ein Vorstellungsgespräch in unserem Unternehmen zu vereinbaren, bitten wir Sie uns unter folgender Telefonnummer zu kontaktieren: 08/15
Auf Grund der Vielzahl an Bewerbern, die ein Gespräch mit unserem Hause suchen, können wir leider keine Anfahrtskosten übernehmen. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.
Bitte bringen Sie zum Vorstellungsgespräch Ihre Bewerbungsunterlagen mit.
Wir freuen uns auf die Gespräche mit Ihnen und verbleiben,
mit freundlichen GrüßenSonst steht rein gar nichts dabei.
Meine Frage nun ... MUSS ich mich da nun vorstellen, ist so eine Einladung rechtlich bindend oder muss man hier Sanktionen seitens der Arbeitsagentur befürchten (wenn man ALG1 bezieht), wenn man dem nicht nachkommt?
Als Arbeitssuchender ist man ja in einer Datenbank gespeichert, auf die die potentiellen Arbeitgeber zugreifen können (meines Wissens nach), folglich wird die Einladung wohl daher stammen. Normalerweise würde bei einem "normalen" Vermittlungsvorschlag wohl was von der Arbeitsagentur mitkommen ... denke ich.
Nicht, dass die Personalfirma die Arbeitsagentur informiert und sagt, dass ich mich nicht gemeldet habe. Aber was könnte man mir ohne Rechtsbelehrung denn anhängen?
Liege ich hier mit meiner Vermutung richtig oder eher weniger?
MfG
habe heute von einem Personalservice eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bekommen. Es ist eine direkte Einladung vom Personalservice selbst und nicht von der Arbeitsvermittlung.
Einladung
Sehr geehrter Herr XXX,
gerne würden wir Sie in unser Team aufnehmen.
Um ein Vorstellungsgespräch in unserem Unternehmen zu vereinbaren, bitten wir Sie uns unter folgender Telefonnummer zu kontaktieren: 08/15
Auf Grund der Vielzahl an Bewerbern, die ein Gespräch mit unserem Hause suchen, können wir leider keine Anfahrtskosten übernehmen. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.
Bitte bringen Sie zum Vorstellungsgespräch Ihre Bewerbungsunterlagen mit.
Wir freuen uns auf die Gespräche mit Ihnen und verbleiben,
mit freundlichen GrüßenSonst steht rein gar nichts dabei.
Meine Frage nun ... MUSS ich mich da nun vorstellen, ist so eine Einladung rechtlich bindend oder muss man hier Sanktionen seitens der Arbeitsagentur befürchten (wenn man ALG1 bezieht), wenn man dem nicht nachkommt?
Als Arbeitssuchender ist man ja in einer Datenbank gespeichert, auf die die potentiellen Arbeitgeber zugreifen können (meines Wissens nach), folglich wird die Einladung wohl daher stammen. Normalerweise würde bei einem "normalen" Vermittlungsvorschlag wohl was von der Arbeitsagentur mitkommen ... denke ich.
Nicht, dass die Personalfirma die Arbeitsagentur informiert und sagt, dass ich mich nicht gemeldet habe. Aber was könnte man mir ohne Rechtsbelehrung denn anhängen?
Liege ich hier mit meiner Vermutung richtig oder eher weniger?
MfG