Forumadmin
03.10.2006, 22:20
BAG 2 AZR 632/98
1999-08-12
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten
Ein Arbeitgeber kann einen Schwerbehinderten auch dann außerordentlich kündigen,
wenn ihm die Hauptfürsorgestelle die Zustimmung zur Kündigung lediglich mündlich bzw. telefonisch bekanntgegeben hat.
Denn für eine wirksame Kündigung sei es nicht erforderlich, daß die Entscheidung dem Arbeitgeber vorher in Schriftform zugestellt wurde.
Dies gilt nach Ansicht des BAG auch,
wenn einem ordentlich unkündbaren Behinderten unter Wahrung einer Auslauffrist außerordentlich gekündigt wird
Quelle: NJW 1999, Heft 52, IV
1999-08-12
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten
Ein Arbeitgeber kann einen Schwerbehinderten auch dann außerordentlich kündigen,
wenn ihm die Hauptfürsorgestelle die Zustimmung zur Kündigung lediglich mündlich bzw. telefonisch bekanntgegeben hat.
Denn für eine wirksame Kündigung sei es nicht erforderlich, daß die Entscheidung dem Arbeitgeber vorher in Schriftform zugestellt wurde.
Dies gilt nach Ansicht des BAG auch,
wenn einem ordentlich unkündbaren Behinderten unter Wahrung einer Auslauffrist außerordentlich gekündigt wird
Quelle: NJW 1999, Heft 52, IV