Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zählt Erziehungsgeld/Mutterschaftsgeld auch zum Einkommen?
koberhund
08.08.2005, 17:47
Ich habe mal eine Frage zur Berechnung des Harz IV Antrages.
Wie ist das eigentlich mit Mutterschaftsgeld bzw. Erziehungsgeld oder auch mit Krankengeld? Wird das auch als Einkommen angerechnet? Oder sind das anrechnungsfreie Beträge?
Ich wäre für eine Rückmeldung sehr dankbar.
StephanK
08.08.2005, 21:12
Wie ist das eigentlich mit Mutterschaftsgeld bzw. Erziehungsgeld oder auch mit Krankengeld? Wird das auch als Einkommen angerechnet?Leider ja!
Hallo
Das Mutterschaftsgeld ist eine Einmalzahlung von der Krankenkasse und Krankengeld müssen soweit als Einkommen angegeben werden und werden auch angerechnet??? will aber dazu nicht meine Hand dafür ins Feuer legen. Aber eins ist sicher das Erziehungsgeld muss man zwar angeben wird aber nicht abgezogen, weil das Bundesgeld ist. Diese Gelder wurden noch nicht einmal beim Sozialamt abgezogen,weil man das nicht darf. Und wenn das die ARGE Heute macht, sind das regelrechte ...ich möchte mich dazu nicht weiter auslassen.Ich hoffe nichts falsches geschrieben zu haben.
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