Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unzumutbarkeit eines Umzugs
Hallo erstmal,
Wir sind gerade mit der Arge wegen unseren KDU vor dem Sozialgericht zugange.
Kurz zu uns:
- wir sind verheiratet, ich habe einen knapp 15jährigen Sohn. Dieser ist schwerbehindert (SBA mit 80%, Merkzeichen H,B,G), er ist Asperger Autist und leidet an ADHS.
- Wir leben seit 08.2005 in unserer Wohnung (ca. 75qm), 406.- Euro Kaltmiete, 110.- Euro Nebenkosten, 36.- Euro TG-Stellplatz.
- die Wohnung wurde kurz bevor wir auf Hartz IV angewiesen waren angemietet (mein Mann hatte damals noch Arbeit)
Bereits gegen den allerersten Bescheid habe ich damals (Anfang 2006)Widerspruch eingelegt weil damit gleich die Aufforderung zum Umzug kam, weil unsere Wohnung angeblich zu teuer ist. Widerspruch wurde abgelehnt, weiter Schritte habe ich damals aus Unkenntnis nicht unternommen. :wut:
Jetzt wurde mir letztes Jahr die Tatsache bekannt, dass bei Schulschwierigkeiten (die Diagnose ADHS war der Arge seit 02.2006 bekannt, der Autismus war damals noch nicht diagnostiziert, die Diagnose haben wir erst seit 10.2007) die KDU nicht gesenkt werden dürfen. Das ist wohl eine interne Anweisung der Argen. Ich habe daraufhin eine Überprüfung nach §44 SGB X gefordert und die Arge aufgefordert die fehlende Miete die wir bis dahin aus dem Regelsatz bestritten haben rückwirkend zu übernehmen weil wir nicht darüber aufgeklärt wurden dass keine Kürzung erfolgen darf. Dies wurde abgeschmettert, mein Widerspruch wieder abgelehnt, daraufhin habe ich Klage beim SG eingereicht.
Weiss jemand hier dazu näheres und kann mir evt. eine Quelle im Netz angeben? Ich weiss genau, dass ich das irgendwo gelesen hatte, finde diese Quelle aber nicht mehr.
Oder auch zur Unzumutbarkeit eines Umzugs bei Merkzeichen H im SBA?
Ich danke euch im voraus für eure Mühe :)
lg
tiggy
Hi!
Da alles, was mit Kosten der Unterkunft zusammenhängt, Sache der örtlichen Kommune ist (ARGEn sind ein Zusammenschluss der Bundesagentur für Arbeit und der örtlichen Kommune, also z. B. Stadt, Landkreis etc.), kann es gar kein solches Schreiben geben. Jede Kommune darf im Prinzip ihr eigenes Süppchen kochen, was die Unterkunftskosten und die Bemessung der Angemessenheit angeht.
Dabei muss aber das Amt immer den Einzelfall regeln, d. h. es muss u. U. eben auch beachten, wenn es Personen in der BG gibt, die erhöhten Raumbedarf (z. B. dein Sohn wegen des Bewegungsdrangs bei ADHS) haben. Letztendlich wirst du vor Gericht für dich diese Einzelfallentscheidung herbeiführen müssen. Argumentativ würde ich an deiner Stelle mal gucken, ob es irgendwo Fachliteratur gibt bzgl. des Raumbedarfs von ADHS Kindern (mit dem Asperger Autismus hat das ja nichts zu tun...). Viel Glück dabei.
Helga
PS: Mich würde das mit dem Schwerbehindertenausweis interessieren. Ist der "nur" wegen Aspi und ADHS? Mein Sohn ist nämlich auch Aspi, ich habe es bisher aber nicht für aussichtsreich befunden, einen SBA für ihn zu beantragen...
Hallo Helga,
danke für deine Antwort. Da werd ich wohl doch noch weitersuchen müssen, vielleicht finde ich es ja doch noch einmal selbst.
Zum SBA: ja, der ist wegen ADHS und Aspi. Aspi berechtigt zu 50-80% sowie den Merkzeichen B,G und H und schon alleine ADHS kann je nach Ausprägung bis zu 100% bedeuten. Wie es bei ADHS mit den Merkzeichen aussieht weiss ich jetzt nicht genau. Auf jeden Fall ist er unheimlich hilfreich wenn man irgendeine Förderung (Therapien, Schulbegleitung, Famillienhilfe, etc.) beantragen will. Man bekommt gleich viel mehr zugesprochen als ohne. Und da Sohni diesen Monat 15 wird hab ich auch bei der Arge den Mehrbedarf nach §28 Abs.4 SGB II beantragt. Bis jetzt haben sie ihn verweigert, jetzt geht das nicht mehr ;-)
Ich bin es nicht
09.07.2009, 06:51
hallo tiggy ..
Jetzt wurde mir letztes Jahr die Tatsache bekannt, dass bei Schulschwierigkeiten (die Diagnose ADHS war der Arge seit 02.2006 bekannt, der Autismus war damals noch nicht diagnostiziert, die Diagnose haben wir erst seit 10.2007) die KDU nicht gesenkt werden dürfen.
das ist absolut richtig ..
es gibt einige Gründe , welche zu dem Verbleib in einer zu teuren Wohnung berechtigen ..
dazu zählt unter anderem , wenn die sozialen Bezüge der Kinder gefährdet werden / sind und somit ein Umzug unzumutbar wird ..
ich suche dir da noch genaueres raus ..
Aspi berechtigt zu 50-80% sowie den Merkzeichen B,G und H
Das hätte ich jetzt eher von Kanner Autisten erwartet. Komme da jetzt grad nicht so klar, mein Sohn ist doch weder gehbehindert noch hilflos? Er muss nur eben mühsam erlernen, wie man sich im Alltag verhält, während es quasi anderen angeboren ist... Ihm fällt sicherlich manches schwerer, was mit sozialen Kontakten zusammenhängt, aber eigentlich ist es doch mehr eine emotionale Behinderung, wie kann die sich in Merkzeichen B+G+H ausdrücken, die doch eher auf eine körperliche (Geh)Behinderung hindeuten? Ich hatte mich kurz nach der Diagnose mal mit möglichem Behindertenausweis auseinandergesetzt und war auf 30% GdB gestoßen. Habe es aber sein lassen, weil ich Angst hatte, dass die Schule dann ggf. versuchen würde, ihn an eine Förderschule abzuschieben, obwohl er Klassenbester war/ist. Hast du Probleme mit der Schule?
Helga
ich suche dir da noch genaueres raus ..
@Ich bin's
Das wäre super! Danke :sensationell:
Das hätte ich jetzt eher von Kanner Autisten erwartet. Komme da jetzt grad nicht so klar, mein Sohn ist doch weder gehbehindert noch hilflos? Er muss nur eben mühsam erlernen, wie man sich im Alltag verhält, während es quasi anderen angeboren ist... Ihm fällt sicherlich manches schwerer, was mit sozialen Kontakten zusammenhängt, aber eigentlich ist es doch mehr eine emotionale Behinderung, wie kann die sich in Merkzeichen B+G+H ausdrücken, die doch eher auf eine körperliche (Geh)Behinderung hindeuten? Ich hatte mich kurz nach der Diagnose mal mit möglichem Behindertenausweis auseinandergesetzt und war auf 30% GdB gestoßen. Habe es aber sein lassen, weil ich Angst hatte, dass die Schule dann ggf. versuchen würde, ihn an eine Förderschule abzuschieben, obwohl er Klassenbester war/ist.
Gehbehindert bedeutet z.B. auch Orientierungslosigkeit. Also wenn er Schwierigkeiten hat sich zurechtzufinden, bestimmte Wege wiederzufinden.
Auch hilflosigkeit spiegelt sich nicht unbedingt darin wieder, dass er gar nichts alleine kann.
Ich habe damals als wir die Diagnose bekamen ganz viel Hilfe im [u][/URL][URL="http://www.rehakids.de/"]http://www.rehakids.de (http://%5B/U)]Rehakids-Forum bekommen. Darunter ganz viele Infos zum SBA und zu Pflegegeld bei Asperger per Mail. Wenn du mir mal deine Mail-Addy gibst, leite ich den ganzen Kram gern an dich weiter.
Hast du Probleme mit der Schule?
Sohni geht seit zwei Jahren auf eine E-Schule nachdem er auf dem Gymnasium trotz IQ von 121 überhaupt nicht zurechtgekommen ist. Er war fast ein komplettes Schuljahr zuhause weil er quasi als unbeschulbar galt. Wir haben einen langen Leidensweg hinter uns. (In unserem Forum habe ich dazu mal einen ganz langen Beitrag geschrieben. Das hier auszuführen würde jeden Rahmen sprengen.) Jedenfalls kennen sie sich in seiner jetzigen Schule super damit aus, es gibt noch viele andere Asperger dort. Es kommt zwar trotzdem manchmal noch zu Schwierigkeiten wegen seinem Verhalten, aber es wird so langsam besser.
Wenn du mehr wissen willst, lies mal in unserem Forum nach (wir haben da eine extra Rubrik für Asperger, allerdings noch klein) oder melde dich per PN bei mir.
lg
tiggy
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