PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Körperbehinderte - Reisebegleitung steuerlich absetzbar


Forumadmin
03.10.2006, 22:46
Bundesfinanzhof
04.07.2002
III R 58/98

Aufwendungen für Reisebegleitung steuerlich absetzbar
Körperbehinderte, die auf ständige Begleitung angewiesen sind, können die Mehraufwendungen,
welche ihnen auf einer Urlaubsreise durch Kosten für Fahrten, Unterbringung usw. der Begleitperson entstehen, steuerlich absetzten.

Der Bundesfinanzhof entschied, dass diese Kosten in angemessener Höhe neben dem Pauschalbetrag für Körperbehinderte als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind.

Beispiel:
Im konkreten Fall hatt der Kläger für Reisen im Jahr 1994 Kosten von insgesamt 20.000DM nachgewiesen.
Bei der Bestimmung der angemessenen Höhe für Aufwendungen orientierte sich das Gericht an dem Betrag,
den ein Bundesbürger druchschnittlich im Jahr für Urlaubsreisen ausgiebt.
Für das Streitjahr 1994 hielt es einen jährlichen Betrag bis zu 767 €(1.500DM) für angemessen.