Jolina2008
09.07.2009, 16:01
Hallo, bin neu hier und habe ganz dringend ein paar Fragen.
Und zwar bin ich grade dabei den Antrag von ALG II auszufüllen. Ich bin alleinerziehend und meine Tochter ist 1 Jahr. Mein Elterngeld ist jetzt ausgelaufen und da ich noch nicht arbeiten kann wollte ich Hartz 4 für die 2 Jahre beantragen. Mein Ex zahlt mir keinen Unterhalt, weil ich drauf verzichte (ich weiß steht nicht mir sondern meinem Kind zu :-P). Jetzt habe ich im Antrag gelesen bezüglich Unterhalt:
1. Unterhalt wird tatsächlich geleistet (in bar oder z. B. in Form von Unterkunft, Verpflegung).
2. Wenn Unterhalt nicht geleistet wird Warum?
Was soll ich am Besten ankreuzen? Reicht es aus wenn ich z. B. angebe das er mir monatlich 100,00 € in Bar gibt oder muss es mehr sein ( wird er wahrscheinlich auch machen müssen wenn ich Hartz 4 kriege, weil des sicherlich nicht so viel ist wie mein Elterngeld). Weil mein Ex noch in Ausbildung ist und nur 400,00 € verdient hatten wir uns so geeinigt das er nach der Ausbildung Unterhalt zahlen wird.
Was würde mir wirklich zustehen, wenn ich jetzt den Unterhalt verlangen würde (von 400 € sicherlich ned viel). Vom Jugendamt will ich nix wissen, sowie es jetzt ist, ist es gut. Würde mich mit 100 € zufrieden geben.
Kann mir bitte jemand helfen, wie man es am Besten machen könnte, damit ich keine Schwierigkeiten kriege.
Und zwar bin ich grade dabei den Antrag von ALG II auszufüllen. Ich bin alleinerziehend und meine Tochter ist 1 Jahr. Mein Elterngeld ist jetzt ausgelaufen und da ich noch nicht arbeiten kann wollte ich Hartz 4 für die 2 Jahre beantragen. Mein Ex zahlt mir keinen Unterhalt, weil ich drauf verzichte (ich weiß steht nicht mir sondern meinem Kind zu :-P). Jetzt habe ich im Antrag gelesen bezüglich Unterhalt:
1. Unterhalt wird tatsächlich geleistet (in bar oder z. B. in Form von Unterkunft, Verpflegung).
2. Wenn Unterhalt nicht geleistet wird Warum?
Was soll ich am Besten ankreuzen? Reicht es aus wenn ich z. B. angebe das er mir monatlich 100,00 € in Bar gibt oder muss es mehr sein ( wird er wahrscheinlich auch machen müssen wenn ich Hartz 4 kriege, weil des sicherlich nicht so viel ist wie mein Elterngeld). Weil mein Ex noch in Ausbildung ist und nur 400,00 € verdient hatten wir uns so geeinigt das er nach der Ausbildung Unterhalt zahlen wird.
Was würde mir wirklich zustehen, wenn ich jetzt den Unterhalt verlangen würde (von 400 € sicherlich ned viel). Vom Jugendamt will ich nix wissen, sowie es jetzt ist, ist es gut. Würde mich mit 100 € zufrieden geben.
Kann mir bitte jemand helfen, wie man es am Besten machen könnte, damit ich keine Schwierigkeiten kriege.