Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verhalten als Arbeitsloser
Schneida
06.04.2005, 11:05
Hallo,
leider schließt das Unternehmen bei dem ich arbeite zum Ende des Jahres
und so werde ich also Arbeitslos.
Ich war auch schon bei der AfA und habe mich gemeldet. Da
wurde mir gesagt, das es ja bis zur Arbeitslosigkeit noch eine Weile
hin ist und man erst maximal 3 Monate davor einen Antrag stellen könnte.
Ich soll mich in ein paar Monaten nochmal melden und werde eine
Einladung zum Beratungsgespräch bekommen.
Da ich völliger Neuling in diesem Thema bin bitte ich einfach mal
die "erfahrenen" unter Euch um Ratschlag.
Was muss ich bei so einem Beratungsgespräch beachten?
Was muss ich sagen, was darf ich vielleicht nicht sagen?
Habe da einige Stichpunkte gelesen wie Sperrfrist, Kürzung des
ALG, Eigeninitiative, Weiterbildung....
Ich bin ja gewillt alles erdenkliche zu tun um einen neuen Job zu
bekommen, doch muss ich jetzt alles annehmen was mir geboten wird?
Grüße
Meikel
Also als bei mir Ende Nov. bekannt wurde, dass meine Firma Insolvenzantrag gestellt hat bin ich auf das AA, das ganze wie bei dir erstmalig in meinem Berufleben. Ist schon ein komisches Gefühl gewesen, aber ist ja auch Pflicht.
Bei dir ist es wirklich noch eine Weile hin und du musst dir keinen Kopf machen. Das mit den 3 Monaten wusste ich gar nicht, aber es wird ja dann schon stimmen ... also musst du erst 3 monate vor dem "Ende" noch mal hin.
Ich wurde als Arbeitssuchend eingestuft und habe bis heute genau 1 Stelle angeboten bekommen - offiziell bin ich noch bis 30.4. angestellt (3 Monate Insolvenz - 3 Monate Künigungsschutz) erhalte aber seit 2 Monaten ALG1.
Ich habe mich im November (also auch zu Früh wie du) gemeldet musste das Ganze aber noch einmal am 1.2. neu beantragen. Seit dem habe ich nichts vom AA gehört, außer Geld bezogen und Bewerbungskosten ersetzt bekommen.
Nun zu deinen konkreten Fragen:
Bei dem Beratungsgespröch musst du nichts beachten, da bekommst du alle Erstinfos und Broschüren, deine Daten werden erfasst. Nimm deine Kontodaten mit, sämtliche Arbeitsdaten musst du ebenfalss ansagen (quasi deinen Lebenslauf).
Du darfst alles sagen und musst auch alles sagen was die wissen wollen ... wovor hast du Angst ??
Sperrfrist - wenn du kündigst bekommst du 3 Monate kein Geld
Kürzung - wenn du den Aufforderungen des AA nicht nachkommst, oder dich bei den angebotenen Stellen nicht bewirbst, du in Urlaub gehst ohne Rücksprache usw. - da kann es zu Kürzung des ALG1 kommen.
Eigeninitiative - du musst nachweislich alles tun um einen neuen Job zu bekommen ... dafür bekommst du dann pro Bewerbung 5 Euro, aber max. 260 Euro (was natürich heute nicht reicht). Du bekommst Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen bezahlt ... nachweislich versteht sich, das Alles dient quasi als Eigeninitiative.
Weiterbildung - kannst du dich, gefördert wird das nicht mehr glaub ich ??
Ja du musst ( :wink: ) alles annehmen was das AA dir anbietet ... aber so wie ich das bisher sehe haben die keine Jobs (für mich jedenfalls). Ist natürlich Regional unterschiedlich (ich bin in Augsburg/München). Wie gesagt in 4 Monaten 1 Job ... der war aber nicht schlecht, leider wurde unter den 50 Bewerbern ein anderer genommen - obwohl das Gespräch sehr positiv war, es war aber leider eine ganz andere Branche.
Schneida
06.04.2005, 12:10
Zitat: Du darfst alles sagen und musst auch alles sagen was die wissen wollen ... wovor hast du Angst ??
Es geht mir da eher um Angaben des Vermögens. Bekomme einen
nicht kleinen Betrag als Abfindung und möchte natürlich nicht, dass
der auf irgendetwas angerechnet wird oder das ALG gekürzt wird.
Wie offen muss ich denn meine Finanzielle Lage und Vermögen beim
Antrag auf ALG 1 legen? oder kommt das erst, was ich nicht hoffe
beim ALG II zum tragen.
Grüße
Meikel
Das kommt erst beim ALG II - aber die Abfindung musst du schon angeben ... wenn es offiziell ist ... denn wenn das rauskommt, dann gibt es noch ne Strafe obendrauf. Du solltest mal mit deinem Nochchef reden ob man da nichts anderes Machen kann als eine "Einmalauszahlung" ... denn bei großen Abfindungen bin ich leider auch überfragt.
Hol dir doch schon mal die Broschüre Nr. 1 für Arbeitslose (Merkblatt für Arbeitslose - Ihre Rechte - Ihre Pflichten) - die ist für den ersten Moment schon eine Hilfe.
Schneida
06.04.2005, 13:16
Bitte nochmal, damit ich es verstehe!
Also muss ich schon beim Antrag aul ALG 1 meine ganzen
finanziellen Dinge offen legen, so als Offenbahrungseid?
Also nicht das es falsch verstanden wird. Große Abfindung
ist relativ gemeint. so 17T Euro Netto.
Gruß.
Meikel
Betroffener
06.04.2005, 13:22
Gast Meikel,
Sperrfrist - wenn du kündigst bekommst du 3 Monate kein Geld
da bei Dir das Unternehmen geschlossen wird, ist eine Abfindung nicht so kritisch und es wird keine Sperrzeiten wie bei Aufhebung im gegenseitigen Einverständnis usw. geben, die sonst jeden mit 12 Wochen Leistungsentzug und Verringerung der Leistungsdauer um 25% geahndet treffen. Insbesondere letzteres finde ich viel schlimmer als die Sperrezeit an sich.
Ich lese gerade in Deinem neuen Posting: 17 TEuro Netto. Das ist schon eine ganze Menge und wie man die verpackt sollte gut überlegt werden, wenn die Möglichkeit dazu besteht. Wie kommst Du auf den Netto-Betrag?
Das dürften dann ja so um die 25 TEuro Brutto sein.
Allerdings wäre es jetzt vielleicht noch möglich, je nach Höhe einen Teil der Abfindung in monatliche Sonderzahlungen zu packen (und z.B. als Bonuszahlung für das zurückliegende Jahr).
Hierzu sollte man mit jemandem sprechen, der sich im Steuerrecht einigermassen auskennt. Ein Teil der Abfindung wird steuerrechtlich pauschal beteuert (wohl irgendwas um ca. 8.000 Euro), der Rest voll.
Nachteil bei monatlicher Auszahlung: Wenn Du unter der Bemessungsgrenze für KV und RV liegst, erhöht sich möglicherweise massiv dieser Anteil.
Vorteil: der voll zu versteuerende Anteil wird etwas geringer, aber der Arbeitgeber hat auch höhere Kosten durch die erhöhten Sozialabgaben.
Weiterhin bekommst Du dadurch ein höheres Arbeitslosengeld ALG-I)! - sofern Du die Höchstgrenze nicht erreichst.
Weiterhin ist dann auch später bei ALG-II die zusätzliche Übergangszahlung höher (max 160 Euro im 1. Jahr, max 80 Euro im zweiten Jahr)
Das ganze ist aber ein individuelles Rechenexempel bezogen auf Deine und die Situation des Betriebes.
Die steuerlich für den Jahresdurchschnitt zu viel bezahlten Steuern kannst Du dann in der Einkommenssteuererklärung geltend machen, was zügig passieren sollte, den bei ALG-II gelten z.B. auch Steuerrückzahlungen als Einkommen. Die Bearbeitungszeiten der Finanzämter liegen ja inzwischen bei über 9 Monaten, sodaß man bei zu später Abgabe der Steuererklärung durchasu das Pech haben kann nach 12 Monaten Bezug von ALG-I in ALG-II zu fallen, und dann erst die Rückzahlung bekommt, wird die auf das ALG-II angerechnet.
Viel Erfolg.
Schneida
06.04.2005, 14:46
Das habe ich alles schon durchgerechnet. Ja, es sind so ca. 25 TEuro
Brutto. Bezogen auf mein Jahreseinkommen von 42 TEURO bleiben
nach der fünftelregelung so ca 17 TEURO übrig.
Der Steuerfreibetrag beträgt bei mir 7200 Euro und wenn ich
ab jetzt monatliche Abschläge in Form von Prämien bekommen
würde, wäre der Steuerabzug höher.
Aber im Prinzip habe ich in Deinen Antworten verstanden,
dass beim ALG 1 die Abfindung nicht zum Tragen kommt und ich
mein Vermögen, abgesehen von eventuellen Einkommen aus anderen
Dingen nicht angeben muss.
Bei mir gibt es keine Sperrfrist, da
eine betriebsbedingte Kündigung aufgrund der Betriebsschließung
vorliegt und ich alle Meldefristen eingehalten habe.
Meikel
Schneida
06.04.2005, 15:21
Fast noch was vergessen.
Es wird zwar das Unternehmen geschlossen, indem ich jetzt arbeite
aber dieses gehört zu einer Unternehmensgruppe mit einigen
Werken weltweit.
Ich bin ein "hoch" qualifizierter Techniker und habe schon immer
zeitweise begrenzt weltweit in der Gruppe gearbeitet. Aus diesem
Grund habe ich ein Angebot der Gruppenleitung erhalten in einem
anderem Werk zu arbeiten. Das ist zwar finanziell sehr lukrativ,
doch in Teschechien und da will ich nicht hin. Also habe ich
das Angebot abgelehnt.
Was würde passieren, wenn die AfA davon erfahren würde?
Meikel
Betroffener
06.04.2005, 15:58
Ich bin ein "hoch" qualifizierter Techniker und habe schon immer
zeitweise begrenzt weltweit in der Gruppe gearbeitet. Aus diesem
Grund habe ich ein Angebot der Gruppenleitung erhalten in einem
anderem Werk zu arbeiten. Das ist zwar finanziell sehr lukrativ,
doch in Teschechien und da will ich nicht hin. Also habe ich
das Angebot abgelehnt.
Und damit sind wir dann wieder beim Thema:
Wenn es rauskommt - und sowas kommt meistens irgendwie raus, weil es in irgendwelchen Unterlagen zumindest "verschlüsselt" doch drinsteht, dann mußt Du eben mit 3 Monaten Sperre (kein Leistungsbezug) und der Verringerung der maximalen Leistungsdauer um 25% rechnen - wenn Du also angenommenerweise in der Arbeitslosenversicherung eine Leistungsdauer von 525 Tage erworben hättest, werden Dir somit 131 Tage gestrichen (was 41 Tage mehr als die Sperrzeit ist) und die Leistungsdauer sinkt auf nur noch 394 Tage.
Also gut überlegen, was Du sagst und schreibst und nachschauen, ob irgendwo so etwas wie der nette Spruch steht oder auftauchen könnte bei Dir oder anderen Kollegen, die nicht mit verlagert werden wollten: "Gerne hätten wir Herrn xy auch nach der Werksverlagerung weiter beschäftigt, was Her xy aber aus familiären Gründen abgelehnt hat".
Schneida
06.04.2005, 16:14
Hmmm.
Also stehen tut es nirgentwo. Mein Zeugnis habe ich selbst geschrieben
und von der Geschäftsleitung unterzeichnen lassen.
Einen Aufhebungsvertrag oder ähnliches gibt es nicht. Rechtlich
hat das Unternehmen nichts mit meinem jetzigen zu tun. Sitz
der Gruppe ist Luxenburg, von da wäre auch der neue Arbeistvertrag
gekommen.
Aber nochmal. Ich bekomme eine Sperrfrist weil ich normal
gekündigt wurde und das Angebot einer anderen Firma, die
rechtlich in keinem Zusammenhang mit dem jetzigen Unternehmen
steht abgelehnt habe?
Zudem wäre mein Arbeitsplatz in CZ.
Bist Du Dir sicher oder ist es eine Vermutung?
Betroffener
06.04.2005, 16:30
Wenn es nirgends steht und dem AfA auch keiner erzählt, dürfte es auch kein Problem geben. Punkt.
Wenn es doch irgendwie ans Licht der Welt kommt und auf Dich bezogen wird, muß man sich auf jeden Fall über den Grad der gewünschten Flexibilität und der Auswirkung auf Dich und Dein persönliches Umfeld auseinander setzen.
Da Du aber offensichtlich schon vorher öfter innerhalb Deutschlands und/oder auch im Ausland für diese Firmengruppe tätig warst, könnte das Abschlagen des offensichtlich sehr lukrativen Angebote nach CZ zu gehen, als Mitwirkung zum Arbeitsverlust gewertet werden können - wenn es keine gravierenden persönlichen Gründe dagegen gibt.
Die AfA sind hier gerne restriktiv (was aber auch vom jeweiligen Bearbeiter abhängt).
Fazit: Zum Einen denke ich, daß Du mit Deiner Qualifikation nicht unbedingt lange arbeitslos bleiben wirst, zum anderen solltest Du prüfen, ob ggf. noch mehr das Angebot abgelehnt haben und möglicherweise beim gleichen AfA aufschlagen werden wie Du und wie redselig diese Leute sind (ggf. Maulkorb umhängen :-).
Wie immer :wink: ... hinter einer relativ einfachen Frage steht ein komplexes Thema ... :D
Also bei den Dingen die nun auf dem Tisch liegen, muss ich einige meiner Antworten dann doch mächtig "relativieren" ... und sorry, nicht dass ich dich auf einen falschen Trichter gebracht habe. Ich dachte es handelt sich um eine "normale" Schliessung einer Firma. In deinem Fall jedoch befürchte ich hat der "Betroffener" Recht mit der Sperrzeit. Da werden deine Argumente nur schwer entgegen zu halten sein. Du bist ja jetzt auch, wie du schreibst, bereits weltweit gearbeitet. Da kann ich dir nur Raten zu einem richtigen Fachanwalt zu gehen, der dir dann die "Möglichkeiten" sozusagen "Wasserdicht" vorgeben kann. Denn da geht es schon um Mehr als ein paar Euro.
@Betroffener
Ich dachte es gibt grundsätzlich nur noch 360 Tage ... wenn Du also angenommenerweise in der Arbeitslosenversicherung eine Leistungsdauer von 525 Tage erworben hättest... ist das nur fiktiv gemeint ??
Betroffener
06.04.2005, 16:47
@FXS64
Oops,
@Betroffener
Ich dachte es gibt grundsätzlich nur noch 360 Tage ...
Zitat:
wenn Du also angenommenerweise in der Arbeitslosenversicherung eine Leistungsdauer von 525 Tage erworben hättest
... ist das nur fiktiv gemeint ??
Danke für den Hinweis.
Das kommt davon, wenn man in seinen eigenen alten Unterlagen kramt, um hier Leuten zu helfen :D
Das war natürlich fiktiv ! Da stand doch "angenommenerweise".
Ich kann doch hier keine falschen Hoffnungen wecken, die per Gesetz schon längst überholt sind. :evil:
Also stehen tut es nirgentwo.
Sorry, das hat mit dem Arbeitszeugniss nichts zu tun, das interessiert das AA nicht ... aber deine Firma muss dir ein Formular ausfüllen in dem unter anderem dein Einkommen der letzten 12 Monate einschließlich aller Abfindungen angegeben werden muss ... und deine Firma wird nur wahrheitsgemäß antworten nehme ich mal an. Die sogenannte Arbeitsbescheinigung ist das nämlich.
@FXS64
Oops,
@Betroffener
Ich dachte es gibt grundsätzlich nur noch 360 Tage ...
Zitat:
wenn Du also angenommenerweise in der Arbeitslosenversicherung eine Leistungsdauer von 525 Tage erworben hättest
... ist das nur fiktiv gemeint ??
Danke für den Hinweis.
Das kommt davon, wenn man in seinen eigenen alten Unterlagen kramt, um hier Leuten zu helfen :D
Das war natürlich fiktiv ! Da stand doch "angenommenerweise".
Ich kann doch hier keine falschen Hoffnungen wecken, die per Gesetz schon längst überholt sind. :evil:
Puh, ich dachte schon bei mir ist was schiefgelaufen und ich habe "nur" 360 Tage bewilligt bekommen. Das ganze war doch vor "Hartz 4" als man noch 3 Jahre ALG beziehen konnte.
Betroffener
06.04.2005, 18:33
Genau,
das hatte ich vergessen - die Arbeitsbescheinigung - dieses Formular gibt es auch irgendwo als Vorlage - möglicherweise sogar auf der Webseite hier - und sollte auf weitergehende Fragen zum Beschäftigungsende untersucht werden.
Schneida
06.04.2005, 19:19
Also es werden so ca. 250 Leute entlassen. Von diesen gibt es 11
die solch ein Angebot bekommen haben. Von diesen 11 haben es
wiederum 4 Leute abgelehnt und von den 4 ist nur einer beim
gleichen Amt wie ich. Alle anderen ablehner haben schon nen neuen
Job und gehen nicht zum Amt. Mit diesem einen hab ich schon
geredet, der wird sich auch hüten etwas zu sagen.
Das letzte posting weckt wieder eine neue Frage:
Ich spinn mal meinen Fall bis zum ende --> ALG II
Kann es mir zwar nicht Vorstellen aber wie gesagt passieren
kann alles.
Also muss der Afa eine Bescheinigung geben in der steht was ich
verdiene und noch schlimmer die Höhe der Abfindung.
Das die jetzt auf ALG II angerechnet wird ist mir schon klar,
aber bis dahin ist es ja von heute ab noch länger als ein Jahr.
Nehmen wir an ich lege mir die Kohle unters Kopfkissen oder
verbrate einfach alles und bis zum ALG II Antrag ist nichts mehr
davon da.
Was sagt denn das Amt jetzt?
Sorry das ich das Thema nicht beende aber eines zieht das
andere nach sich und nach 20 Jahren ununterbrochener Arbeit
ist das mein erster Kontakt mit dem Amt.
Meikel
Betroffener
06.04.2005, 23:47
@Meikel,
ganz so schlimm ist es nun auch wieder nicht.
Die Höchstgrenzen liegen bei 13000 Euro für Vermögen sowie Vorsorge (separat) unter 55 Jahre. (200 x Lebensalter)
Der Bezug von Arbeitslosengeld => ALG-I ist eine Versicherungsleistung - allerdings wollen die schon dafür zu viel paperwork und eben diese Arbeitsbescheinigung, wo eben drin steht was Du über Zeitraum x verdient hast, was Du dort getan hast und auch die Höhe der Abfindung.
Da Abfindungen freiwillig meist nur in Fällen gezahlt werden, wo der Mitarbeiter beim Beenden des Arbeitsverhältnisses nicht so ganz unbeteiligt war (in welcher Form das auch immer abgelaufen ist), sind die Sachbearbeiter da meist sehr hellhörig (was ich aber hier nicht weiter ausspinnen will).
Die maximale Leistungsdauer von ALG-I ist inzwischen bei praktisch gleicher Versichertenzahlung von 36 Monaten auf 12 Monate reduziert.
Bei ALG-I interessiert die Höhe der Abfindung noch niemanden.
Danach setzt dann aber ALG-II ein. Da hier aber im Prinzip die Regeln aus der Sozialhilfe übernommen wurden, muss hier dann im wahrsten Sinne des Wortes die Hose runter gelassen werden.
Praktisch alles was Vermögen ist und ausserhalb der Freigrenzen (nach Alter 200 Euro pro Jahr) liegt oder nicht nachweislich der Altersvorsorge dient (Du darfst vorher nicht rankommen), muss vor dem Bezug von ALG-II verwertet werden. DIe Leistungen aus ALG-II gibt es erst wenn Du innerhalb der Freigrenzen liegst und sich dann eine "Bedürftigkeit" ergibt.
Und jetzt kommt die erste Falle durch die Verkürzung von 32 auf 12 Monate (wenn Du in 2005 wir arbeitslos wirst gelten noch die max 32 Monate; ab 2006 nur 12 Monate, wenn Du jünger als 55 Jahre bist, über 55 sind es 18 Monate) - alles selber nachlesen - ich kann auch veraltete Quelen haben!:
Diverse Auszahlungen und Rückzahlungen, die sich eigentlich auf frühere Zeiträume beziehen (Steuerrückzahlungen - z.B. aus Abfindungen + nur 6 Monaten Arbeit im gleichen Jahr ergeben hohe Rückzahlungen oder Bausparprämien aus mehreren Jahren usw., sonstige andere Rückzahlungen - denk Dir was aus) und innerhalb des Leistungszeitraumes von ALG-II zurückfliessen, gelten als Einkommen im Monat der Rückzahlung und reduzieren den Leistungsbezug von ALG-II.
Daher weiter oben mein Rat, alles was sich an Rückzahlungen ergeben könnte, schnellstmöglich anzustossen, damit die Rückzahlungen in der ALG-I Zeit fliessen und nicht in die ALG-II Zeit fallen. Damit hast Du auch noch die Chance, Dinge als nicht verwertbares Vermögen oder als Altersvorsorge entsprechend umzuschichten, damit da keiner rankommt.
Die zweite Falle aus dem Sozialhilferecht (hat ja bislang nur sehr wenige betroffen, aber nun sehr viele) bei ALG-II ist die Zusammenfassung von heterosexuellen Paaren (egal ob verheiratet oder nicht) in sogenannte Bedarfsgemeinschaften - sofern man nicht eine reine Wohngemeinschaft nachweisen kann.
Durch die Zusammenfassung kann es nun dazu kommen, daß einer alleine zwar Anrecht auf Leistungen hätte, die aber nicht bekommt, weil der Partner noch ein Einkommen hat, das höher liegt, als der Regelsatz für die beiden in der Bedarfsgemeinschaft. Das kann dann weiterhin dazu führen, daß bei unverheirateten Paaren, der arbeitende Partner neben dem Lebensunterhalt, Wohnung auch noch für die Krankenversicherung des anderen Partners aufkommen muß. Wenn das dann wieder dazu führt, daß die Regelsätze für 2 Personen unterschritten werden, besteht wieder ein Chance auf eine Differenzzahlung als Ausgleich.
Für die Einzelperson gibt es im Westen 345 Euro, für zwei zusammen aber nur 621 Euro, zzgl. Kosten für eine angemessene Wohnung + angemessene Heizkosten.
Das mal als kurze einführende Übersicht für den Extremfall.
Ich empfehle das Studium der FAQ (ggf. direkt aus meiner Signatur heraus) und parallel dazu solltest Du Dir mal das SGBII aus dem Internet runterladen und darin stöbern - wenn Du Dich jetzt schon mit diesem Gedanken auseinandersetzt.
Vielleicht führt das auch dazu, Deinen Arbeitgeber noch mal zu fragen, ob Du nicht doch noch ein paar Jahre nach CZ mit kannst. Ich schätze Dich mal so auf 40 - 45 Jahre, also schon im heutzutage für Bewerbungen recht schwierigen Alter. Viel über 35 Jahre darf man heute kaum noch sein, wenn man einen guten neuen Job sucht.
Da hätte ich noch die paar Jahre bis an die 50 heran mit gutem Verdienst im Ausland runter gerissen und davon fleissig gespart für die Zeit nach der Arbeit bis zur Rente und für die Rentenzeit (was sich in Deinem Alter noch richtig lohnen würde) - denn es ist abzusehen, daß die Renten auch immer kleiner werden und möglicherweise die Einstiegsgrenze hochgelegt wird.
Denk mal drüber nach
Betroffener
07.04.2005, 00:11
@FXS64,
Zitat:
@Betroffener
Ich dachte es gibt grundsätzlich nur noch 360 Tage ...
Zitat:
wenn Du also angenommenerweise in der Arbeitslosenversicherung eine Leistungsdauer von 525 Tage erworben hättest
... ist das nur fiktiv gemeint ??
irgendwie irritiert mich das jetzt doch. Unsere FAQ meint folgendes:
Fallbeispiele
Wer vor dem 1. Februar 2006 arbeitslos wird, für den gilt die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs nach dem geltenden Recht.
So würde z. B. ein(e) Arbeitslose(r) mit 58 Jahren das bisherige Arbeitslosengeld für die Dauer von 32 Monaten erhalten. Hier gilt also der Vertrauensschutz.
Wer ab 1. Februar 2006 arbeitslos wird, erhält das Arbeitslosengeld für noch 12 bzw. 18 Monate.
So würde z. B.. ein(e) Arbeitslose(r) mit 57 Jahren das bisherige Arbeitslosengeld I für die Dauer von 18 Monaten – also bis zum 30.7.2007 erhalten.
Danach erhält er (sie) Arbeitslosengeld II und zusätzlich einen auf 18 Monate befristeten Zuschlag – also bis 1.2.2009.
Wer ab 1. Februar 2006 arbeitslos wird und jünger als 55 Jahre ist, erhält für die Dauer von 12 Monaten
– also bis zum 1.2.2007 - Arbeitslosengeld I und danach für zwei Jahre Arbeitslosengeld II wiederum mit befristetem Zuschlag, also bis zum 1.2.2009.
Ein Arbeitsloser, der ab 1. Juli 2004 Arbeitslosenhilfe erhält, wird mit der Neuregelung zum 1.1.2005 Arbeitslosengeld II erhalten und für die Dauer von 18 Monaten
– also bis zum 1.7.2006 einen Zuschlag auf das Arbeitslosengeld II.
Warum der Zuschlag nur 18 Monate und nicht für 24 Monate?
Weil er bereits für 6 Monate Arbeitslosenhilfe bezogen hat und diese angerechnet wird.
Nachtrag 07.04.05: Hier der Link zu einer PDF-Datei (8,2 KB groß) mit den Details, die ALLE Betroffenheitsgrade wiederspiegelt:
Dauer des Anspruchs ALG-I (http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Content.jsp&docId=15467)
Also bei mir steht auf dem Bescheid eindeutig 360 Tage ... kein Tag mehr und ich bin 40 ... und zum ersten Mal AL
Hallo, habe gerade mit dem AA telefoniert ... das ganze betrifft nur Menschen ab 55 Jahre ... bei dennen ist das so wie du schreibst. Bei 40igern wie mich gilt schon das neue Recht (1 Jahr).
Werde im Juni 36 und glaube einfach mal
das meine Chancen nicht schlecht stehen.
Überlege aber zur Zeit ob ich nicht nochmal
in die Schule gehen sollte. Dann bekomm
ich aber wohl kein ALG?
Betroffener
07.04.2005, 11:29
@Meikel,
das hängt davon ab, welche Vorstellungen Du hast und welche die AfA - und was sich davon umsetzen läßt.
Meine persönliche Meinung:
Irgendwie habe ich den Eindruck, Du bist momentan in so einer Situation, wo Du selbst nicht so recht weißt, was Du willst. So um die 35/40 herum möchten viele noch mal was anders oder anderes machen, nochmal neu am Glücksrad drehen, eventuell den Partner und Automarke und Typ wechseln oder auf eine einsame Insel ...
Wird auch neudeutsch Midlifecrisis genannt und führt zu manchmal interessanten Egebnisses für die am Rande stehenden Betrachter und kann für direkt Beteiligte richtig anstrengend sein :lol:
Gleich dran wieder was anderes. Sehe dieses Thema
nimmt gar kein Ende.
Also angenommen ich werde jetzt Arbeitslos, gehe dann
aber zur Schule, Studium o.ä.. Bekomme in dieser
Zeit kein ALG wenn ich ehrlich bin, kein Sozialbetrüger
und es dem Amt mitteile.
Jetzt ist die Schule mal zuenden und ich bin wieder
Arbeitslos. Habe ich dann meinen Anspruch resultierend auf
die 20 Jahre Einzahlungsdauer vor der Schule wieder
Anspruch auf ALG 1 oder nur noch ALG II ???
Betroffener
07.04.2005, 11:44
@FXS64,
Hallo, habe gerade mit dem AA telefoniert ... das ganze betrifft nur Menschen ab 55 Jahre ... bei dennen ist das so wie du schreibst. Bei 40igern wie mich gilt schon das neue Recht (1 Jahr).
Es ist noch etwas diferenzierter zwischen 40 - 55:
Hier der Link zu einer PDF-Datei (8,2 KB groß) mit den Details, die ALLE Betroffenheitsgrade wiederspiegelt:
Dauer des Anspruchs ALG-I (http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Content.jsp&docId=15467)
So wie ich die Liste verstehe, habe ich JETZT einen Anspruch
von einem Jahr.
Gehe ich aber 3 Jahre studieren und werde danach arbeitslos,
hab ich gar keinen mehr und die 20 einbezahlten Jahre waren
umsonst.
Das kann doch nicht richtig sein?
Betroffener
07.04.2005, 12:05
Gleich dran wieder was anderes. Sehe dieses Thema
nimmt gar kein Ende.
Das liegt auch ein kleines bißchen an Dir :D
Also angenommen ich werde jetzt Arbeitslos, gehe dann
aber zur Schule, Studium o.ä.. Bekomme in dieser
Zeit kein ALG wenn ich ehrlich bin, kein Sozialbetrüger
und es dem Amt mitteile.
Viel anderes wird Dir da auch nicht übrigbleiben, wenn Du da in in unregelmässigen Abständen meist kurzfrisitg zum Gespräch "vorgeladen" wirst, mit Dir eine "Eingliederungsvereinbarung" getroffen wird und Du Deine "Eigenbemühungen und Bewerbungen" dokumentieren mußt.
Somit entfällt der Leistungsanspruch bei ungenehmigten Weiterbildungen, da Du der AfA nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehst. Ggf. gibt es aber in dieser Zeit andere Fördermittel wie z.B. Wohngeld. BaFög denke ich eher nicht.
Jetzt ist die Schule mal zuenden und ich bin wieder
Arbeitslos. Habe ich dann meinen Anspruch resultierend auf
die 20 Jahre Einzahlungsdauer vor der Schule wieder
Anspruch auf ALG 1 oder nur noch ALG II ???
Wenn es eine von der AfA abgesegnete und geförderte "Wiedereingliederungsmaßnahme" war, dann wird der Leistungsanspruch weitergeführt. In jedem Fall hast Du nach den 360 Tagen im Prinzip Deinen Leistungszeitraum verspielt.
Da sich die Leistungszeiten massiv verkürzt haben, macht aus (interner) Sicht der AfA eine langfristige Weiterbildung (länger als die Leistungszeit) zumindest vordergründig keinen Sinn mehr, da die dann über die eigentliche Leistungszeit hinaus noch Leistungen erbringen müssten, wo sich die AfA eigentlich schon auf ALG-II zurückziehen kann.
Dauer des Anspruchs ALG-I (http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Content.jsp&docId=15467)
Empfehlung: Gehe einfach auch mal auf die Seiten der Arbeitsagenturen - dort gibt es auch jede Menge Informationen (die aber auch wieder Fragen aufwerfen).
Gut Gut.
Ich will Deine Antwortbereitschaft auch nicht überbelasten.
Es sind ja noch ca. 5 Monate bis dahin und lange genug
Zeit um alle Möglichkeiten zu betrachen.
Also an dieser Stelle meinen Dank...
Betroffener
07.04.2005, 12:26
So wie ich die Liste verstehe, habe ich JETZT einen Anspruch
von einem Jahr.
Korrekt
Gehe ich aber 3 Jahre studieren und werde danach arbeitslos, hab ich gar keinen mehr und die 20 einbezahlten Jahre waren
umsonst. Das kann doch nicht richtig sein?
Dann hast Du immerhin Anspruch auf ALG-II + ev. Kosten für Unterkunft und Heizung, was möglicherweise auch während der Studienzeit zutreffen könnte.
Dein Problem: Du kommst mit Deiner Idee ein paar Jahre zu spät.
Frei nach Gorbatschow: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben, wer zu früh kommt, den bestraft die Frau.
In den letzten 20-30 Jahren hat sich eben viel geändert.
Es ist jetzt so wie es ist. Mir gefallen manche Regelungen auch absolut nicht, aber es läßt sich nicht mehr finanzieren.
Der Gesetzgeber geht auch davon aus, daß grundsätzliche Ausbildungen in der Jugendzeit erfolgen. Bei allen späteren Dingen ist die Eigeninitiative und die eigene Finanzierung gefragt.
Viele, die auf die sogenannte 58er Regel vertraut haben und über Abfindungen aus öffentlichen und privaten Firmen deren Personalabbau mit teilweise hohem Druck von diesem Aspekt praktisch staatlich gefördert rausgeekelt wurden, habe ähnliche Probleme.
Mit Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe bis zur Rente war mal eine interessante Lösung, doch jetzt steht plötzlich ALG-II mit den Bedarfsgemeinschaften und massiven Leistungsreduzierungen dazwischen, der Rentenstart soll weiter nach hinten verschoben und die Rentenhöhe abgesenkt werden - was für viele ältere ein Sch... Situation ist. Aus dem Job sind die raus, die Abfindung reicht weniger weit als gedacht und auf dem Arbeitsmarkt haben die Null Chance mehr und die müssen damit leben.
Streethawk
25.04.2005, 17:11
Also bei mir steht auf dem Bescheid eindeutig 360 Tage ... kein Tag mehr und ich bin 40 ... und zum ersten Mal AL
Kein wunder § 130 SGB III (Stand bis ende 2004) schreibt 52 Wochen vor, tatsächlich werden aber nur 51 Wochen und drei Tage berechnet und gezahlt. Demzufolge wirste Abgezockt.
http://www.staatsfeind-nr-1.de/bescheid.htm
Streethawk
25.04.2005, 17:13
Das habe ich alles schon durchgerechnet. Ja, es sind so ca. 25 TEuro
Brutto. Bezogen auf mein Jahreseinkommen von 42 TEURO bleiben
nach der fünftelregelung so ca 17 TEURO übrig.
Der Steuerfreibetrag beträgt bei mir 7200 Euro und wenn ich
ab jetzt monatliche Abschläge in Form von Prämien bekommen
würde, wäre der Steuerabzug höher.
Aber im Prinzip habe ich in Deinen Antworten verstanden,
dass beim ALG 1 die Abfindung nicht zum Tragen kommt und ich
mein Vermögen, abgesehen von eventuellen Einkommen aus anderen
Dingen nicht angeben muss.
Bei mir gibt es keine Sperrfrist, da
eine betriebsbedingte Kündigung aufgrund der Betriebsschließung
vorliegt und ich alle Meldefristen eingehalten habe.
Meikel
Bis 11.400 Euro ist Steuerfrei, dann gibt es noch die Möglichkeit, leider nur über das Arbeitsgericht, das eine Abfindung gezahlt wird ohne soziale Nachteile
Naja Abgezockt würde ich nicht sagen, ich seh das etwas anders. Di AV ist eine VErsicherung und ich habe dort Beiträge eingezahlt. Nun erhalte ich, da der Versicherungsfall eingetreten ist, eben Zahlungen und die unterliegen gewissen Vorschriften, wenn diese auch ungerecht sein mögen ... aber so ist es nun Mal leider so.
@ Meikel
laß Dir aber trotz den fünf Monaten nicht allzu lange Zeit. Auch ich wurde mit 36 arbeitslos. Auch ich bin nicht gerade "normal" qualifiziert und ich sitze nun schon ein Jahr auf der Straße.
Die wollen mir nicht einmal eine Chance zu einem Vorstellungsgespräch geben. Ist zwar auf der kaufmännischen Seite, aber auch ich dachte, daß ich schnell wieder was finden werde bei meinem Werdegang --> Pustekuchen.
Auch deshalb habe ich mir überlegt, nocheinmal die Schulbank zu drücken. Ich denke nicht, daß das mit midlifecrises (schreibt man das so?) zu tun hat. Bin trotz meiner Qualifikation und meines Werdegangs doch nur Bürokaufmann. O.K. ich hätte da vorher schon was machen sollen, aber es lief halt immer gut. Und jetzt hab ich halt auch schon ein gewisses Alter, in dem man nicht unbedingt die Muse hat, nocheinmal die Schulbank zu drücken. Und Geld hab ich im Moment für sowas sowieso nicht.
Also bleib ich halt Bürokaufmann und bewerb mich weiter und freue mich auf Hartz IV :-x
Noch ein Tip zu Deiner ursprünglichen Frage:
Beim ersten Termin bei der AA kriegste Heftchen und Merkblätter. Aber wichtig ist, daß du Dir gleich den Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten ausfüllen läßt. Den kriegste nämlich nicht automatisch. Es steht zwar in den Merkblättern drin, aber am Anfang hatte ich soviel zu lesen, daß ich diese kleine Bemerkung wohl überlesen hatte. Die Kosten werden erst ab Antragstellung gezahlt.
@FXS64
ja, tolle Versicherung. Ich zahle nun schon 20 Jahre in diese ein, und das nicht zu knapp. Bin zum ersten mal arbeitslos und sehe nun zu, wie alles, was ich mir bis jetzt erschaffen habe, den Bach runtergeht. Habe ein Haus, das ich wahrscheinlich verkaufen darf, habe zwei Kinder deren Ansprüchen ich nicht mehr gerecht werden kann und und und.......
Und gegen sowas hab ich mich eigentlich versichert.
Hätte ich das Geld privat angelegt, könnte ich jetzt das Vögelchen pfeifen lassen und müßte mich nicht mit der scheiß Existenzangst herumplagen, die kriegste nämlich, ob du willst, oder nicht.
Normalerweise gehören die verklagt, so mit dem Geld anderer umzuspringen.
P.S. Was ist das eigentlich mit dem link zum Staatsfeind-Nr.1
Ist dieser Bericht seriös? Hat schon jemand Erfahrung?
@Gabi_67
Ich habe auch mehr als 20 Jahre in diese "Versicherung" eingezahlt ... und da ich immer Spitzensätze zahlte ebenfalls nicht zu knapp. Bin in meinem Leben auch zum ersten Mal arbeitslos und ich sehe nicht zu wie alles den Bach runter geht (3 Kinder - getrennt und noch ne Eigentumswohnung zu zahlen). Ich denke ich bin in einer ähnlichen Lage wie du und kann das ganze auch genauso empfinden. Nur muss ich eins sagen, die AV und die RV sind seit jeher nur ein Grundversicherung - es steht ja auch jedem Frei sich zusätzlich zu versichern. Und hast du das getan ?? Ich nicht - Blöd gelaufen. Hätte ich von meinem Verdienst ähnliche Beträge in eine private Versicherung gesteckt, dann würde ich jetzt auch gut was bekommen. Zudem vergisst man immer, dass der AG ja die selbe Summe oben drauf packen muss.
Also mal den Rechner raus: 20 Jahre im Schnitt 1200 Euro (bin zu faul in den Keller zu gehen und den genauen Betrag anhand der alten Abrechnungen anzuschauen - 2004 waren es 1600) das 2 Mal (AG-Beitrag) ergibt ca. 48.000 Euro die einebzahlt wurden - stimmt so oder ?? Nun erhalte ich 12 Monate 1500 Euro ergibt also 18.000 Euro - die 30.000 habe ich also umsonst bezahlt bzw. ich bekomme nicht mal mehr den Betrag den ich (ohne AG) einbezahlt habe. Okay es geht weiter ... ich bleibe AL und falle in Hartz 4 - bekomme dann wieviel ??? Naja jedenfalls kann ich jetzt ausrechnen wie lange ich mir Hartz ohne schlechtes Gewissen geben kann *hahhaha* witzig oder ?? Das Problem ist eben dieses Gemeinschaftsdenken - mit meinen Einzahlungen habe ich zahlreiche Sozialschmarotzer durchgefüttert - der Staat hat viel zu spät reagiert - diese Reform kommt um 20 Jahre zu spät würde ich sagen. Denn in der Zeit wo die Wirtschaft oben war hätte man soche Einschnitte bringen sollen - da wo Arbeit da war hätte man die AL in Arbeit bringen müssen, nicht jetzt wo keine Arbeit da ist den Leuten das Minimum zu kürzen. Ist meine Meinung dazu - ich bin keinesfalls ein Beführworter von Hartz 4 - und auch selbst betroffen.
Nachdem was ich jüngst noch gelesen habe (weiß nicht mehr wo ) hatten wir es mit gut 230.000 echten Sozialschmarotzern zu tun. Diese hätte man ( wenn man schon genau weiß wer schmarotzt ) auch per Hand, also ohne Hartz IV, aussortieren können.
Ist also alles kein Argument. Hartz IV währe auch ohne einen einzigen Schmarotzer auf uns zu gekommen.
Betroffener
12.05.2005, 13:04
:welcome: Gabi_67
P.S. Was ist das eigentlich mit dem link zum Staatsfeind-Nr.1
Ist dieser Bericht seriös? Hat schon jemand Erfahrung?
Danke für die Frage. Ich möchte es mal so formulieren.
Über die Seriosität möchte ich keine Bewertung abgeben, aber genau wie Dir stellt(e) sich auch mir diese Frage.
An dem Thema ist sicherlich viel Wahres dran. Es wurde und wird ja immer wieder genau mit solch kleinen Tricks versucht, Leistungen zu beschneiden (Beispiel: Versuch der Zahlungsaussetzung bei der Erstzahlung von ALG II um einen Monat oder die 30 Tage Regelung) oder auf der anderen Seite Gelder ein zu nehmen (Beispiel: Mehrwertsteuer auf den riesigen Steueranteil bei Kraftstoffen, die eigentlich nur für den Wert ohne Steuer erhoben werden dürfte - so erhöht sich massiv die Mehrwertsteuer durch die Besteuerung des Warenanteils + Steueranteils von über 60 Cent statt nur auf den eigentlichen Warenanteil von ca 35 Cent).
Kurze Milchmädchenrechnung (fiktive Zahlen):
So wäre es rechtlich sauber:
Du tankst 50 Liter
17,50 Euro ist der Warenpreis (0,35 Cent x 50 = 17,50 Euro)
2,80 Euro Mehrwertsteuer (auf 17,50 = 2,80 Euro)
30,00 Euro Steueranteil (ca. 0,60 Cent = 30 Euro) (Mineralölsteuer, Ökosteuer, usw.)
-----------------------------------------------------------------
50,30 Euro Gesamtpreis (Literpreis dann 1,006 Euro)
Hier die Finanzminister-Variante:
Du tankst 50 Liter
17,50 Euro Warenpreis (0,35 Cent x 50 = 17,50 Euro)
30,00 Euro Steueranteil (ca. 0,60 Cent = 30 Euro) (Mineralölsteuer, Ökosteuer, usw.)
---------------------------------------------------------------
47,50 Euro Zwischensumme
7,60 Euro Mehrwertsteuer auf 47,50 = 7,60 Euro
--------------------------------------------------------------
55,10 Euro Gesamtpreis (Literpreis dann 1,102 Euro)
4,80 Euro Differenz durch Berechnung von Mehrwertsteuer auf eine bereits vorhandene Steuer, das sind alleine in diesem simplen Beispiel 9 Cent pro Liter als Preiserhöhung und Mehr-Steuereinnahme durch diesen rechtlich mehr als fragwürdigen Trick.
Das mal die zig Millionen Liter zockt die Bürger um Milliardenbeträge ab.
(in Amerika liegt der Literpreis an der Tankstelle nach den letzten Erhöhungen bei 0,50 Dollarcent, was in etwa 0,44 Eurocent entspricht)
Zurück zum eigentlichen Thema:
Nur konnnte sich der Ersteller und Betreiber dieser Seiten bislang vor Gericht nicht durchsetzen (möglicherweise, weil er auch die falsche Argumentationsschiene gewählt hat oder kopetenter fachlicher Rat fehlte).
Wenn er gewonnen hätte, wären möglicherweise alle Bescheide über viele zurück liegende Jahre in der Arbeitslosenversicheung anfechtbar geworden.
Insofern sollte diese Webseite Anlaß sein, grundsätzlich immer kritisch zu hinterfragen, was teilweise winzige Umformulierungen oder Politikeräusserungen wirklich meinen und für einen persönlich bedeuten.
Auch die vielfach geübte Praxis der Agenturen ganz gezielt kurzfristig und bewußt den Arbeitslosen - sogenannte "Kunden" - zu bestimmten "Brückentagen" zu Besuchen und Veranstaltungen einzuladen, um dann repressiv Leistungskürzungen vornehmen zu können, wenn die Angeschriebenen nicht erscheinen (können), wird systematisch geplant, verfolgt und ausgeführt.
Ein Beispiel von Vielen: Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern (und kleinem Nebenjob) erhält am Donnerstag die Einladung zu einem Gespräch am Freitag und in diesem wird ihr eröffnet, daß sie am darauf folgenden Montag an einer mehrwöchigen Maßnahme teilnehmen muß.
Wie die die Betreuung Ihre Kinder und den Nebenjob innerhalb 48 Stunden übers Wochenende geregelt bekommt, interessiert keinen. Bei Absage werden ihr jedoch die Leistungen gekürzt, weil sie der Agentur nicht zur Verfügung stehe.
Nur konnnte sich der Ersteller und Betreiber dieser Seiten bislang vor Gericht nicht durchsetzen (möglicherweise, weil er auch die falsche Argumentationsschiene gewählt hat oder kopetenter fachlicher Rat fehlte).
Also hat er Recht?
Ist er aus anderen Quellen bekannt bzw. gibt es mehr zu diesem Thema?
Ich frage "nur", weil ich mich über die Berechnung meines Leistungsentgeltes geärgert habe. Zum Hintergrund:
Hatte im Kalenderjahr vor meiner Arbeitslosigkeit Urlaubsabgeltung bekommen (lt. Anwalt nicht möglich, ist aber so).
Diese Leistung habe ich ordnungsgemäß versteuert, also auch AV daraus bezahlt.
Laut des tollen Merkblattes wird Arbeitslosengeld bezahlt für jede arbeitslosenversicherungspflichtige Leistung....Punkt.
Nur bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes wurde bei mir diese Leistung nicht angerechnet. Auch die im Nachhinein gewährte Abgeltung des Resturlaubes wurde - voll versteuert - aber nicht mit angerechnet...........halt, doch.....angerechnet bei der Zahlung des Arbeitslosengeldes an mich - ich erhielt nämlich dafür ca. zwei Wochen kein Geld von der AA.
Auf entsprechende Nachfrage mit Hinweis auf das Merkblatt hieß es nur: ja Urlaubsabgeltungen sind hiervon ausgeschlossen.
ICH: Aber im Merkblatt steht es doch so drin.......
AA ist eben so..... da können sie nix machen
ICH und bei der Berechnung scheint auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu fehlen, ich komme da auf andere Zahlen....
AA rechnen sie doch mal. Sie haben das und das Brutto gehabt, wenn sie ihr Arbeitslosengeld hochrechnen, kommen sie doch auf ein höheres Brutto, als sie bisher hatten. Also haben wir da was mit eingerechnet. Die genauen Zahlen kann ich Ihnen nicht sagen, ich komm jetzt nicht an ihre Akte ran.
ICH aha, o.k. und aufleg
Ich muß zu meiner "Entschuldigung" sagen, daß ich kurz nach Antritt der Arbeitslosigleit einen Herzinfarkt hatte und die ganze Entwicklung des ganzen Schreibkrams nur aus der Enfernung "beobachten" konnte. Habe es in meinem Dilirium nicht in entsprechendem Maße verfolgen und beeinflussen können. Hatte zu der Zeit wirklich andere Sorgen, d.h. echte Existenzangst.
Nur wenn ich den Bericht so lese, erscheint mir auch nach der Wiederspruchszeit Gelegenheit, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Stimmt das so und hab ich da Chancen? Was muß ich beachten und auf was muß ich mich berufen?
Vielleicht hat jemand nen Tip..............
Oder soll ich nen neuen Thread aufmachen? Wär vielleicht besser, oder? Frage an die Mods und Admins.........
Betroffener
12.05.2005, 14:37
Gabi_67,
der Thread hier ist schon OK.
Notfalls können wir auch Teile daraus verschieben.
Zurück zum Problem:
Ob er Recht hat oder Recht bekommt sind leider zwei verschieden paar Schuhe. Der Beschreiber der Problematik wirbt auch um Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit - wenn ich mich richtig erinnere, gabe es vor etlichen Jahren hierzu schon mal Diskussionen von anderer Seite, ich bin mir aber nicht sicher.
Grundsätzlich müssten Dir aber vordergründig erst Mal die üblichen Beratungsstellen (Einstieg über die Verbraucherzentralen) zumindest in der Basisberatung weiter helfen können, ob sich da rechtliche Exkursionen wirklich lohnen könnten oder nicht.
Bei solchen Themen muss man/frau auch immer auf die Einschränkungen durch die Beitragsbemessungsgrenzen aufpassen, die ja nichts anderes als Kappungsgrenzen sind.
Wenn Du auch bei Berücksichtigung der Bemessungsgrenzen und der Überprüfung der Beratungsstelle immer noch auf andere Zahlen kömmst, wäre eine gerichtliche Überprüfung in Erwägung zu ziehen.
Betroffener
12.05.2005, 15:54
@FXS64,
Lass uns mal anders herum rechnen:
Bei 48T€ Bestand in der AV hättest Du rechnerisch einen monatlichen Anspruch auf rund 1.334 € über 36 Monate (abzgl. KV und RV Beiträge). Alles natürlich ohne Zins und Zinseszins.
Aus diesem Topf wurden aber natürlich auch die diversen Maßnahmen bezahlt.
Ich will Deinen Rechnungsansatz nicht abschwächen, aber die Beiträge, die die Agentur in der Leistungszeit an die KV und RV abführt (Höhe kenne ich jetzt nicht) solltest Du wohl noch mit einrechnen). Bei ALG II Empfängeren sind es wohl 125 Euro KV + 145 Euro RV im Monat, beim Arbeitslosengeld sind die Werte meines Wissens höher.
Aber trotzdem ist und bleibt es eine bodenlose Frechheit eine bezahlte (und zwangsweise einkassierte) Versicherungsleistung einfach zu kürzen, weil die Gelder nicht versicherungsgemäß verwaltet und zugeordnet, sondern wie bei der RV nach dem linke-Tasche/rechte-Tasche-Prinzip eingenommen und ausgegeben werden und damit die Leute um ihre über Jahrzehnte eingezahlten Beiträge zu betrügen.
Wo wir gerade beim rechnen sind:
Mein aktuelles Rentenkonto weist in Summe 141 T€ aus, daraus sollen ab 65 ohne weitere Einzahlungen in 7 Jahren 1.148 € Rente werden (auf heutiger Berechnungsbasis). Wenn ich noch 7 Jahre weiter einzählen würde (vermutlich auch in der bisherigen Höhe angedacht, sollen daraus 1.570 € werden, oder mehr bei 1.5% der 2.5% Anhebungsrate), was aber eher unwahrscheinlich ist. Auch kann ich mir die weiteren Rentenzahlungen gar nicht leisten.
Nehme ich die 141 T€ und teile die durch 12 (Monate) und dann nochmal durch 25 (Jahre) kommt bei mir 470 € raus, bei nur 20 Jahren 587,50 €, bei 15 Jahren 784 €, bei 10 Jahren 1.175 € Bruttorente. Rechnen dir nur mit 10 Jahren Lebenserwartung der Rentner bezüglich der Kostendeckung ?
dann sieh mal zu, daß Du deren Rechnung nicht durcheinander bringst :Action1:
Ist schon beängstigend, wenn man es aus dieser Richtung betrachtet. Traurig, traurig.......
Zumindest kann ich etwas beruhigter sein. Hab den ganzen Rotz nocheinmal durchgerechnet. Zumindest was das Leistungsentgelt angeht, haben die richtig gerechnet.
Was ich von der Staatsfeind-Rechnung erwarten kann, werde ich mir nocheinmal in Ruhe zu Gemüte führen, wenn ich denn mal Zeit dafür finde :engel:
@ ulysses
die Zahl wird so bestimmt nicht stimmen (wenn die schon irgendwo geschrieben steht). Ich denke, die Zahl ist weitaus höher.
Man nehme diejenigen, die mal so zwischendurch auf arbeitslos gemacht haben, weil sie keinen Bock hatten. War ja vor einigen Jahren fast schon ein Volkssport.
Ob uns Hartz IV dadurch erspart geblieben wäre, sei dahin gestellt. Aber ganz so extrem wär es nicht geworden.
Bei 48T€ Bestand in der AV hättest Du rechnerisch einen monatlichen Anspruch auf rund 1.334 € über 36 Monate (abzgl. KV und RV Beiträge). Alles natürlich ohne Zins und Zinseszins.
Jepp und was kommt raus ??? 12 Monate a' 1500,- Euro ... Pah ... aber was kannst du machen - NIX
Hätte ich das ganez in eine private Versicherung gesteckt, ich könnte mich wohl schon jetzt zur Ruhe setzen - obendrein dem Staat nicht auf der Tasche liegen :patsch:
@Gabi_67
Ich habe auch nachgrechnet, komme einfach nicht auf die Zahlen die ich im Bescheid stehen habe ... aber rechne ich mein jetztiges "Netto" hoch auf Brutto, dann bekomme ich weit mehr als die 67% ... doch das ist ja nicht das Problem.
Hallo zusammen,
ich hab einige Fragen die mir unter den Fingernägeln brennen. Folgendes Problem:
Ich bin Umschüler. Meine Maßnahme endet laut Vertrag am 13.01.2006. Am 11.10.2006 haben ich mich bereits Arbeitssuchend gemeldet, da man ja neuerdings diese dreimoatsfrist hat die man einhalten muss, damit das Amt dir nicht einen Strick dreht.
Nach dieser Umschulungsmaßnahme stehen mir dann noch drei Monate Überbrückungsgeld/Übergangsgeld zu. Würde ich bis dahin nichts finden würde ich in Hartz IV fallen, da ich vor meiner Umschulung bereits Arbeitslosenhilfe bezogen habe.
Ich würde gerne wissen, muss ich mich auch schon direkt bei der Arbeitssuchendmeldung direkt Arbeitslos melden? Gibt es bei der Arbeitslosmeldung ebenfalls eine solche dreimonatsfrist oder geh ich dann zum Amt nachdem ich meinen letzten Umschulungstag hatte?
Vielen Dank im voraus!! :-)
Amazing
Betroffener
13.10.2005, 23:53
:welcome: Amazing,
ich weiss nicht, woher Du das mit den 3 Monaten Überbrückungsgeld/Übergangsgeld hast. Ich hoffe, Dir liegt das schriftlich vor.
Bislang war die Regelung (ab 2003), dass ein Weiterbildungstag 2 Tage Arbeitslosengeldanspruch "frisst" und am Ende der Massnahme noch maximal ein Monat weiter Geld bezahlt wird, wenn die Weiterbildung in 2003 begonnen wurde. Möglicherweise ist das aus Arbeitslosenhilfe heraus anders geregelt - aber ich würde dringend empfehlen, sich danach explizit und kurzfristig zu erkundigen.
Das Thema hatten wir hier schon mehrmals bei solchen weiterbildendenden Maßnahmen.
Hallo Betroffener,
danke erst mal für denen Rat. Also ich war beim Amt und er hat das nachgeschaut. Er meinte es wäre so das uns im Anschluss daran noch Anschlussübergangsgeld zusteht.
Vielleicht hängt das auch damit zusammen, dass das eine Reha-Maßnahme ist und ich nicht "normaler" Arbeitsloser bin. Jedenfalls wurde diese Aussage auch meinen Kollegen gegenüber geäußert. Sogar auch von einem anderen Sachbearbeiter.
Natürlich trau ich denen genau so wenig von zwölf bis Mittag wie jeder andere, weil keiner weiss was der andere macht. Und schriftlich geben die ungern was raus.
Kennst das ja sicherlich
TumadieMoerchen
17.11.2005, 14:41
Die Abfindung spielt doch überhaupt keine Rolle? Ich hab eine ähnliche hohe Abfindung erhalten. War völlig unintressant bei der Antragsabgabe des ALG1. Wichtig ist nur, dass man keinen Aufhebungsvertrag unterschreibt und die Kündigungsfristen einhält. Ich hab direkt mein volles ALG1 erhalten ohne irgendwelche Anrechnungen.
Betroffener
17.11.2005, 18:49
@Amazing,
ok - bei ReHa sind die Verhältnisse zum Glück anders.
Im Normalfall ist man aktuell nach max 1 Monat ein Fall für ALG II.
Betroffener
17.11.2005, 20:44
@Tumadie,
ALG I ist - wenn die das Umfeld passt - auch nicht das Problem.
Die kommen erst, wenn das ALG II kommt und noch zuviel verwertbares Vermögen vorhanden ist und dann auch noch die Steuerrückzahlung z.B. wegen der Abfindung gut hoch ist und die Rückzahlung auf ALG II angerechnet wird ebenso wie ander mögliche Rückzahlungen.
Dann kann man sich ins Gesäß beissen, das man nicht sofort den Jahresausgleich bearbeitet hat.
TumadieMoerchen
17.11.2005, 22:31
@Tumadie,
ALG I ist - wenn die das Umfeld passt - auch nicht das Problem.
Die kommen erst, wenn das ALG II kommt und noch zuviel verwertbares Vermögen vorhanden ist und dann auch noch die Steuerrückzahlung z.B. wegen der Abfindung gut hoch ist und die Rückzahlung auf ALG II angerechnet wird ebenso wie ander mögliche Rückzahlungen.
Dann kann man sich ins Gesäß beissen, das man nicht sofort den Jahresausgleich bearbeitet hat.
Meine Abfindung verschwand sofort unter der Matratze ;-)
Betroffener
17.11.2005, 23:01
@Tumadie,
jetzt ohne Spass. Die wissen sicher ganz genau, was Du bekommen hast.
Falls es zu ALG II kommen sollte, wird dann möglicherweise auch geforscht, was aus dem Geld geworden ist.
Wenn es zu vorsätzlichen "Entreicherungen" grösserer Beträge durch z.B. Schenkungen an Verwandte und Freunde kommt ist, kann das Ärger geben.
Die werden dann zugunsten Deiner Nicht-Bedürftigkeit wieder eingefordert.
Grössere Anschaffungen sind aber natürlich erlaubt.
TumadieMoerchen
18.11.2005, 08:46
@Tumadie,
jetzt ohne Spass. Die wissen sicher ganz genau, was Du bekommen hast.
Wenn es zu vorsätzlichen "Entreicherungen" grösserer Beträge durch z.B. Schenkungen an Verwandte und Freunde kommt ist, kann das Ärger geben.
Also mal ganz im Ernst. Wer will denn nach einem Jahr oder länger feststellen was ich mit dem Geld gemacht habe? Niemand. Ich muss lediglich meinen Kontostand nachweisen, nicht mehr und nicht weniger. Damit habe ich meiner Mitwirkungspflicht genüge getan.Die Abfindung wurde zum Erhalt des Lebensstandards verwendet während der Zeit von ALG1. Oder man hatte einach Schulden bei irgendwem ;-)
Is auch hier schon beschrieben.
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/archiv/o_t__t_7767__start_0__index.html
volkerlehnert70
24.11.2005, 00:11
hallo!
habe hier schon einige beiträge und fragen gelesen, das ich mal infos los werden möchte, sollten die arbeitsagenturen mal streiken das geld zuzahlen.
wurde bislang leider nicht im forum angesprochen.
wie gewohnt widerspruch einnehmen, sofort anordnung sozialgericht stellen, der ergeht meistens(eilig9 3 tagen, danach sollten die stellen weiter streiken auch ohne rechtsmittel abhalten, zum amtsgericht vollstreckung beantragen.
auch wenn einer kein antrag stellt oder abgelehnt bekommt, steh vor einer überprüfung 80% zu.
also einschreiben arbeitsagentur, das sie sofort vollstreckung betreiben, so schnell wie das geld auf dem konnto kommt habt ihr noch nie gesehn.
:lol:
8)
mfg
v.lehnert
R:H
Hallo,
ich bin auch das erste Mal arbeitslos und habe eine Frage:
Ich habe einen Vorbereitungsbogen für das erste Vermittlungsgespräch bekommen, in dem auch drei Fragen stehen, wie folgt:
Würden sie für einen Job umziehen- Ja, habe ich geantwortet.
Würden sie ein Auto anschaffen oder eine doppelte Haushaltsführung in Kauf nehmen.- Da habe ich mit "Nein" geantwortet, weil ich dass Geld für ein Auto und die Unterhaltungskosten nicht hätte, eher für einen Kinderwagen. :lol:
Können die mir deshalb irgendwelche Schwierigkeiten machen?
hallo!
dieser fragebogen den du mitbekommen hast, ist ein sog. "arbeitspaket".
das soll eigentlich nur dazu dienen, dass sich der vermittler auf das gespräch vorbereiten kann, er weiß wen er vor sich haben wird, was dieses person schon gemacht hat und ob er evtl. auch gleich was im angebot hat (stelle).
es hat überhaupt keine auswirkungen wie man die fragen da beantwortet! es gibt also keine sanktionen, sperrzeiten o.ä.
wäre aber schon gut, wenn man es wahrheitsgemäß beantwortet, nur so kann einem ja auch geholfen werden (tja auch das soll beim a-amt vorkommen!)
Betroffener
03.05.2006, 20:17
TumadieMörchen,
zieh Dir mal diesen Link rein - dann weisst Du was ab August abgehen soll.
Katze aus dem Sack: SGB II-"Fortentwicklungsgesetz" (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=89204#89204)
Vorher hiess das noch "Optimierungsgesetz"
Und bitte verwechsele nicht das humane ALG1 mit den Umgebungsbedingungen von ALG2
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