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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betriebsbedingte Versetzung auch bei schwerbehinderten Menschen möglich


Forumadmin
03.10.2006, 23:28
Betriebsbedingte Versetzungen in eine andere Stadt sind auch von schwerbehinderten Arbeitnehmern hinzunehmen,
wenn es aus betriebsbedingten Gründen (vorliegend: Verlegung der Geschäftsstelle) keine Alternative gibt.

Eine Versetzung ist milder als eine Entlassung.
Wird die Versetzung abgelehnt,
so kann das Arbeitsverhältnis auf Änderungskündigung hin beendet sein.

ArbG Frankfurt
Az: 22/5/4 Ca 1997/04