Yoyono
10.07.2009, 23:58
Hallo habe hier eine knifflige Frage zur Nahtlosigkeitsregelung.
Juni 2004 Rentenantrag gestellt
Juli zuerst krankgeschrieben, dann Arbeitslos gemeldet -
AA lehnte ab wg. nicht verfügbar - Arzt stellte Attest für 6Std aus
AA bezahlt 75%
anschl. Krankenhausaufenthalt - AA zahlt 6 Wo., DAK weigert sich KG zu zahlen ( ich wäre nicht KG versichert.) - Widerspruchsverfahren
Dez. 2004 neu AlgI mit Höchstsatz (Restlaufzeit aus 2002),
mittlerweile Rentenantrag abgelehnt - Klageverfahren - Einigung neue Prüfung
2005 Weiterbildungsmassnahme/Abgebrochen wg. Klinikaufenthalt
von hier an alles korrekt 72 Wo. KG, anschl. AlG1 weil alter Anspruch verfallen, neuer AlG1-Anspruch aus KG bis 01.09.2007 - Einstellung der Zahlung
HartzIV-Antrag abgelehnt.
15 Monate Ohne Zuwendung!
seit Dez. 2008 volle EU-rente befristet bis 05/2010- Klageverfahren läuft
habe im Nov. 2008 erstmals von §125 SGB III erfahren:
Widerspruch - abgelehnt
mittlerweile Klageverfahren gegen:
1. H4 - verloren, kein Anspruch: ich müsste u.A mein Hausanteil (zu gross) zwangsversteigern, H4 auf Darlehen abgelehnt.
2. DRV - läuft, rückwirkende Anerkennung u. Dauerrente
3. Versorgungsamt - läuft, GdB 50 seit 2004, 60 seit 2007 mit Gutachten, welches dem Vorschlag folgt
4. Arbeitsamt- läuft §125 SGB III, widerrechtliches handeln
Gibt es SG od. BSG-Urteile, die sich mit der Laufzeit des §125 befassen.
Greift hier die Nahtlosigkeit zum Schutze des Antragstellers, damit diesem keinen Nachteil gegenüber DRV/AA entsteht. Durch die Verschleppung und widerrechtlichem Handeln (ich hatte ja meinen Antrag 2004 vor Meldung beim AA gestellt) bin ich komplett aus dem Raster gefallen.
Juni 2004 Rentenantrag gestellt
Juli zuerst krankgeschrieben, dann Arbeitslos gemeldet -
AA lehnte ab wg. nicht verfügbar - Arzt stellte Attest für 6Std aus
AA bezahlt 75%
anschl. Krankenhausaufenthalt - AA zahlt 6 Wo., DAK weigert sich KG zu zahlen ( ich wäre nicht KG versichert.) - Widerspruchsverfahren
Dez. 2004 neu AlgI mit Höchstsatz (Restlaufzeit aus 2002),
mittlerweile Rentenantrag abgelehnt - Klageverfahren - Einigung neue Prüfung
2005 Weiterbildungsmassnahme/Abgebrochen wg. Klinikaufenthalt
von hier an alles korrekt 72 Wo. KG, anschl. AlG1 weil alter Anspruch verfallen, neuer AlG1-Anspruch aus KG bis 01.09.2007 - Einstellung der Zahlung
HartzIV-Antrag abgelehnt.
15 Monate Ohne Zuwendung!
seit Dez. 2008 volle EU-rente befristet bis 05/2010- Klageverfahren läuft
habe im Nov. 2008 erstmals von §125 SGB III erfahren:
Widerspruch - abgelehnt
mittlerweile Klageverfahren gegen:
1. H4 - verloren, kein Anspruch: ich müsste u.A mein Hausanteil (zu gross) zwangsversteigern, H4 auf Darlehen abgelehnt.
2. DRV - läuft, rückwirkende Anerkennung u. Dauerrente
3. Versorgungsamt - läuft, GdB 50 seit 2004, 60 seit 2007 mit Gutachten, welches dem Vorschlag folgt
4. Arbeitsamt- läuft §125 SGB III, widerrechtliches handeln
Gibt es SG od. BSG-Urteile, die sich mit der Laufzeit des §125 befassen.
Greift hier die Nahtlosigkeit zum Schutze des Antragstellers, damit diesem keinen Nachteil gegenüber DRV/AA entsteht. Durch die Verschleppung und widerrechtlichem Handeln (ich hatte ja meinen Antrag 2004 vor Meldung beim AA gestellt) bin ich komplett aus dem Raster gefallen.