PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : §125 SGB III - Laufzeit


Yoyono
10.07.2009, 23:58
Hallo habe hier eine knifflige Frage zur Nahtlosigkeitsregelung.

Juni 2004 Rentenantrag gestellt
Juli zuerst krankgeschrieben, dann Arbeitslos gemeldet -
AA lehnte ab wg. nicht verfügbar - Arzt stellte Attest für 6Std aus
AA bezahlt 75%
anschl. Krankenhausaufenthalt - AA zahlt 6 Wo., DAK weigert sich KG zu zahlen ( ich wäre nicht KG versichert.) - Widerspruchsverfahren
Dez. 2004 neu AlgI mit Höchstsatz (Restlaufzeit aus 2002),
mittlerweile Rentenantrag abgelehnt - Klageverfahren - Einigung neue Prüfung
2005 Weiterbildungsmassnahme/Abgebrochen wg. Klinikaufenthalt
von hier an alles korrekt 72 Wo. KG, anschl. AlG1 weil alter Anspruch verfallen, neuer AlG1-Anspruch aus KG bis 01.09.2007 - Einstellung der Zahlung
HartzIV-Antrag abgelehnt.
15 Monate Ohne Zuwendung!

seit Dez. 2008 volle EU-rente befristet bis 05/2010- Klageverfahren läuft

habe im Nov. 2008 erstmals von §125 SGB III erfahren:
Widerspruch - abgelehnt

mittlerweile Klageverfahren gegen:
1. H4 - verloren, kein Anspruch: ich müsste u.A mein Hausanteil (zu gross) zwangsversteigern, H4 auf Darlehen abgelehnt.
2. DRV - läuft, rückwirkende Anerkennung u. Dauerrente
3. Versorgungsamt - läuft, GdB 50 seit 2004, 60 seit 2007 mit Gutachten, welches dem Vorschlag folgt
4. Arbeitsamt- läuft §125 SGB III, widerrechtliches handeln


Gibt es SG od. BSG-Urteile, die sich mit der Laufzeit des §125 befassen.
Greift hier die Nahtlosigkeit zum Schutze des Antragstellers, damit diesem keinen Nachteil gegenüber DRV/AA entsteht. Durch die Verschleppung und widerrechtlichem Handeln (ich hatte ja meinen Antrag 2004 vor Meldung beim AA gestellt) bin ich komplett aus dem Raster gefallen.