Forumadmin
03.10.2006, 23:47
BAG
1995-10-05
2 AZR 923/94
Täuschung über Schwerbehinderteneigenschaft beim Einstellungsgespräch
Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft des Bewerbers ist zulässig
und muß daher vom Bewerber wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Dies gilt auch dann, wenn die Behinderung für die auszuübende Tätigkeit nicht von Bedeutung ist.
Nach der Meinung des BAG sei ein berechtigte Interesse des Arbeitgebers angesichts der rechtlichen und wirtschaftlichen Tragweite
und der betrieblichen Auswirkungen der Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer gegeben.
1995-10-05
2 AZR 923/94
Täuschung über Schwerbehinderteneigenschaft beim Einstellungsgespräch
Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft des Bewerbers ist zulässig
und muß daher vom Bewerber wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Dies gilt auch dann, wenn die Behinderung für die auszuübende Tätigkeit nicht von Bedeutung ist.
Nach der Meinung des BAG sei ein berechtigte Interesse des Arbeitgebers angesichts der rechtlichen und wirtschaftlichen Tragweite
und der betrieblichen Auswirkungen der Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer gegeben.