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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwangsumzug: Eltern HartzIV, Sohn Student


student86
11.07.2009, 15:42
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir bezüglich meines Problems einige Fragen beantworten.

Folgender Sachverhalt:
Meine Eltern beziehen ALGII, ich selber bin Student. Mein Studium finanziere ich durch ein privates Darlehen, habe also mit der ARGE nichts zu tun. Wir drei wohnen alle gemeinsam in einer Wohnung. Die ARGE zahlt für meine Eltern KdU in angemessener Höhe, den Rest der Mietkosten trage ich. Das lief bisher schon 3 Jahre ohne Probleme.
Mit dem letzten Antrag auf Weiterbewilligung hat die ARGE zum ersten Mal auch die Heiz- und Betriebskostenabrechnung verlangt. Dabei hat sich ein Überschuss bzw. Guthaben der letzten 2 Jahre ergeben, dass die ARGE nun zurückverlangt. Dies werde ich für meine Eltern natürlich zurückzahlen. Was mich jedoch irritiert ist, dass dem Brief ein Schreiben beilag, in dem meine Eltern aufgefordert werden eine angemessene Wohnung zu beziehen (quasi Zwangsumzug) bzw. die Unterkunftskosten zu senken, da die Kaltmiete zu hoch wäre.

Hier meine Fragen:
-Kann die ARGE verlangen, dass meine Eltern und ich uns jetzt getrennte Wohnungen suchen müssen oder ist ihr da ein Fehler unterlaufen?
-Ich trage doch ein Drittel der Miete, wie kann die ARGE dann plötzlich behaupten, dass die Kaltmiete für meine Eltern zu hoch ist? Sie zahlt doch schon seit 3 Jahren eh nur den für sie "angemessenen Betrag" an KdU für meine Eltern (sprich zwei Drittel der Miete).
-Wenn dem Sachbearbeiter tatsächlich ein Fehler unterlaufen ist und er mich bei der Berechnung nicht mitberücksichtigt hat, steht mir dann auch ein Drittel von dem Heiz- und Betriebskostenüberschuss zu? Soll heissen, müssen meine Eltern dann nur zwei Drittel von dem Überschuss an die ARGE zurückzahlen?
-Wäre es theoretisch möglich in eine noch teurere Wohnung zu ziehen, wenn ich alleine für die Mehrkosten aufkomme? Muss ich dafür bei der ARGE einen Antrag stellen?

Vielen Dank schonmal im Voraus.
mfg

Dirk_.
11.07.2009, 17:15
Hallo Student86,

-Kann die ARGE verlangen, dass meine Eltern und ich uns jetzt getrennte Wohnungen suchen müssen oder ist ihr da ein Fehler unterlaufen?

nein, die Arge kann deine Eltern auffordern, aber zwingen kann Sie niemanden umzuziehen.

Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.
§22 SGBII Kosten der Unterkunft (http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html)

Das bedeutet, nach Erhalt dieser Aufforderung das sich deine Eltern eine billigere Wohnung suchen sollen, haben Sie 6 Monate Zeit dazu. Solange werden auch die vollen Kosten übernommen.
Ab dann bezahlt die Arge aber nur noch der angemessenen Satz für die KdU. Den Rest müßten deine Eltern und du dann selbst stemmen.

Ebenfalls werden danach keine Betriebskostenjahresabrechnungen genauso die der Heizkosten mehr erstattet.

-Ich trage doch ein Drittel der Miete, wie kann die ARGE dann plötzlich behaupten, dass die Kaltmiete für meine Eltern zu hoch ist? Sie zahlt doch schon seit 3 Jahren eh nur den für sie "angemessenen Betrag" an KdU für meine Eltern

Kann es sein, das sich die angemessenheit für Mietzahlungen in euerer Stadt/Komunne verändert haben.
Ob du da ein drittel der Kosten dabei trägst ist zweitrangig. Deine Eltern beziehen ALGII und so gelten hier eben die Gesetze des SGBII.

steht mir dann auch ein Drittel von dem Heiz- und Betriebskostenüberschuss zu? Soll heissen, müssen meine Eltern dann nur zwei Drittel von dem Überschuss an die ARGE zurückzahlen?

Gute Frage, nächste bitte :?
Nee, aber da muss ich mich erst mal schlau machen, so aus dem Stehgreif kann ich dir diese Frage nicht beantworten. Aber ich denke mal, wenn du für ein Drittel aus eigener Tasche aufkommst, dann solltest du auch deinen Anteil davon ausbezahlt bekommen. Die Arge kann nicht mehr einfordern, als Sie ursprünglich gezahlt hat.

-Wäre es theoretisch möglich in eine noch teurere Wohnung zu ziehen, wenn ich alleine für die Mehrkosten aufkomme? Muss ich dafür bei der ARGE einen Antrag stellen?

Nein, möglich ist dies schon.
Dann gilt aber das gleiche, eben das die Arge nur den angemessenen Satz erstattet und die 6 Monate die sind im Moment des unterzeichnens des Mietvertrages hinfällig.

Und da die Miete dann sowieso höher ist, benötigt Ihr dann auch keinen Antrag stellen.
Ich meine, wenn du/deine Eltern mit dem Mietvertrag bei der Arge aufschlagt, dann lehne diese den sowieso ab. Wegen dem ummelden, müßt Ihr/du ja eh zur Arge.

Gruß
Dirk

student86
13.07.2009, 14:54
Hallo Dirk,
danke für deine Antwort.
War heute bei der ARGE und hab die Sache geklärt.
Es war tatsächlich ein Fehler vom Sachbearbeiter.

mfg