student86
11.07.2009, 15:42
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir bezüglich meines Problems einige Fragen beantworten.
Folgender Sachverhalt:
Meine Eltern beziehen ALGII, ich selber bin Student. Mein Studium finanziere ich durch ein privates Darlehen, habe also mit der ARGE nichts zu tun. Wir drei wohnen alle gemeinsam in einer Wohnung. Die ARGE zahlt für meine Eltern KdU in angemessener Höhe, den Rest der Mietkosten trage ich. Das lief bisher schon 3 Jahre ohne Probleme.
Mit dem letzten Antrag auf Weiterbewilligung hat die ARGE zum ersten Mal auch die Heiz- und Betriebskostenabrechnung verlangt. Dabei hat sich ein Überschuss bzw. Guthaben der letzten 2 Jahre ergeben, dass die ARGE nun zurückverlangt. Dies werde ich für meine Eltern natürlich zurückzahlen. Was mich jedoch irritiert ist, dass dem Brief ein Schreiben beilag, in dem meine Eltern aufgefordert werden eine angemessene Wohnung zu beziehen (quasi Zwangsumzug) bzw. die Unterkunftskosten zu senken, da die Kaltmiete zu hoch wäre.
Hier meine Fragen:
-Kann die ARGE verlangen, dass meine Eltern und ich uns jetzt getrennte Wohnungen suchen müssen oder ist ihr da ein Fehler unterlaufen?
-Ich trage doch ein Drittel der Miete, wie kann die ARGE dann plötzlich behaupten, dass die Kaltmiete für meine Eltern zu hoch ist? Sie zahlt doch schon seit 3 Jahren eh nur den für sie "angemessenen Betrag" an KdU für meine Eltern (sprich zwei Drittel der Miete).
-Wenn dem Sachbearbeiter tatsächlich ein Fehler unterlaufen ist und er mich bei der Berechnung nicht mitberücksichtigt hat, steht mir dann auch ein Drittel von dem Heiz- und Betriebskostenüberschuss zu? Soll heissen, müssen meine Eltern dann nur zwei Drittel von dem Überschuss an die ARGE zurückzahlen?
-Wäre es theoretisch möglich in eine noch teurere Wohnung zu ziehen, wenn ich alleine für die Mehrkosten aufkomme? Muss ich dafür bei der ARGE einen Antrag stellen?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
mfg
ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir bezüglich meines Problems einige Fragen beantworten.
Folgender Sachverhalt:
Meine Eltern beziehen ALGII, ich selber bin Student. Mein Studium finanziere ich durch ein privates Darlehen, habe also mit der ARGE nichts zu tun. Wir drei wohnen alle gemeinsam in einer Wohnung. Die ARGE zahlt für meine Eltern KdU in angemessener Höhe, den Rest der Mietkosten trage ich. Das lief bisher schon 3 Jahre ohne Probleme.
Mit dem letzten Antrag auf Weiterbewilligung hat die ARGE zum ersten Mal auch die Heiz- und Betriebskostenabrechnung verlangt. Dabei hat sich ein Überschuss bzw. Guthaben der letzten 2 Jahre ergeben, dass die ARGE nun zurückverlangt. Dies werde ich für meine Eltern natürlich zurückzahlen. Was mich jedoch irritiert ist, dass dem Brief ein Schreiben beilag, in dem meine Eltern aufgefordert werden eine angemessene Wohnung zu beziehen (quasi Zwangsumzug) bzw. die Unterkunftskosten zu senken, da die Kaltmiete zu hoch wäre.
Hier meine Fragen:
-Kann die ARGE verlangen, dass meine Eltern und ich uns jetzt getrennte Wohnungen suchen müssen oder ist ihr da ein Fehler unterlaufen?
-Ich trage doch ein Drittel der Miete, wie kann die ARGE dann plötzlich behaupten, dass die Kaltmiete für meine Eltern zu hoch ist? Sie zahlt doch schon seit 3 Jahren eh nur den für sie "angemessenen Betrag" an KdU für meine Eltern (sprich zwei Drittel der Miete).
-Wenn dem Sachbearbeiter tatsächlich ein Fehler unterlaufen ist und er mich bei der Berechnung nicht mitberücksichtigt hat, steht mir dann auch ein Drittel von dem Heiz- und Betriebskostenüberschuss zu? Soll heissen, müssen meine Eltern dann nur zwei Drittel von dem Überschuss an die ARGE zurückzahlen?
-Wäre es theoretisch möglich in eine noch teurere Wohnung zu ziehen, wenn ich alleine für die Mehrkosten aufkomme? Muss ich dafür bei der ARGE einen Antrag stellen?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
mfg