Forumadmin
03.10.2006, 23:57
BGH
1996-10-02
XII ZB 37/96
Eltern von pflegebedürftigen Kindern steht für die Betreuung der Kinder eine pauschale Entschädigung vom Staat zu.
Der BGH entschied, daß der Vormund bereits genügend persönliche Opfer bringe und ihm deshalb nicht noch weitere finanzielle Einbußen zumutbar wären.
1996-10-02
XII ZB 37/96
Eltern von pflegebedürftigen Kindern steht für die Betreuung der Kinder eine pauschale Entschädigung vom Staat zu.
Der BGH entschied, daß der Vormund bereits genügend persönliche Opfer bringe und ihm deshalb nicht noch weitere finanzielle Einbußen zumutbar wären.