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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : getrennte wohnungen trozt alg2


Domina
12.07.2009, 15:51
hallo ihr,

mein Freund und ich haben folgendes Problem: und zwar leben wir nun schon seit 4 jahren in einer bedarfsgemeinschaft, seit zwei jahren mit kind, jetzt wollen wir zwar zusammen bleiben aber in getrennten wohnungen. d.h.er möchte ausziehen&ich bleibe hier wohnen......zu unserer frage: wie sollen wir vorgehen beim amt? offizielle trennung oder sagen wie es ist?:confused: wäre toll, wenn uns jemand schnellstmöglichst einen ratschlag geben könnte.....liebe grüsse domina

Dirk_.
12.07.2009, 18:00
Hallo Domina und wilkommen im Forum,

um es kurz zu machen.
Um Umziehen zu können benötigt der Part von euch der geht eine genehmigung.
Hier bedarf es keine Begründung, da Es dem SB in erster Linie egal sein wird.

Nun denken wir aber mal etwas weiter.
Einer von euch zieht aus, hat eine eigene Wohnung. Solltet Ihr dann aber trotzdem weiterhin langfristig im gleichen Bett schlafen, dann sollte das die Arge durch den Außendienst besser nicht in Erfahrung bringen, denn dann wird es eng, wegen Erschleichung von Leistung, in diesem Fall dem erhöhten Regelsatz.

Da ich jetzt aber mal davon ausgehe das Ihr euch erstmal nur Räumlich trennt, weil Ihr euch " zu sehr auf der Pelle hockt", spricht hier jedoch nichts dagegen.

Achten sollte derjenige der umzieht darauf, das Er auch die angemessenheit der KdU und vor allem die Schritte wie man einen Umzug angeht genau einhält.

Dazu hier mal die Forumseigene FAQ zum Thema Umzug bei ALGII.
FAQ Umzug ALGII (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_umzug)

Gruß
Dirk