Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewerbungskosten Erstattung
Ich bin seit April 2008 arbeitslos und beziehe seit August 2008 ALG I da ich eine 4-monatige Ruhenszeit (wg. Aufhebungsvertrag) hatte. Aber hier meine Frage zur Bewerbungskostenerstattung: ich lese bzw. höre immer wieder das man 5,- Eur pro Bewerbung erhält. Meine Vermittlerin sagt aber es gibt nur 3,- Eur pro Bewerbung. Was ist denn nun richtig ?? Ich habe bisher für 18 Bewerbungen (18x3=54) 54,- Eur erhalten. Da mein Anspruch auf ALG I Anfang September09 ausläuft würde ich gerne wissen wieviel ich noch beantragen kann bzw. ob ich nun 5,- od. 3,- Eur erhalte ? Gibt es da Unterschiede oder Ausnahmefälle ? im voraus besten Dank
Hallo und wilkommen im Forum drruehe,
Gibt es da Unterschiede
durchaus und auch gravierente dazu.
Das ist von Stadt / Kommune zu Stadt unteschliedlich.
Ich kenne es so das man bei ALGI immer noch seine 5 € bekam. Das du nun "nur" 3€ bekommst ist von deinem SB und seinen Weisungen abhängig.
Bei ALGII werden bei meiner Arge nur noch die Tatsächlichen Kosten übernommen, also nichts mehr mit Pauschal 5 € pro Bewerbung. Wo die Gesamtsumme für ein Jahr bei 260€ betrug.
Da muss man nun für jede Briefmarke auch eine Quittung haben und die Briefmarke muss man(n) auch einer bewwerbung zuordnen können.
Für das Anschreiben gibt es für Papier und Druckertinte 0,40€.
Das kann dann aber bei dir wiederum völlig anders sein.
Daher denke ich, ist die beste Auskunft die deiner SB.
Also hier selbst schlau machen und einfach mal fragen, wie es bei euch gehandhabt wird.
Wenn du da dann genaueres weisst, dann schreib es "uns" doch bitte hier.
Somit hätten wir dann wieder eine Stadt/Komunne, wo man dann darauf verweisen kann.
Gruß
Dirk
Ich komme aus Regensburg, aber kann hier vor Ort leider auch keine Gleichbehandlung erkennen. Hab mit 2 Leuten hier gesprochen und die erhalten die besagten 5,- Eur pro Bewerbung.
Da ich wie gesagt noch bis Anfang September ALG I Anspruch habe versuche ich halt noch das "Optimum" rauszuholen und mich eifrig zu bewerben.
Der max. Betrag von 260,- Eur hat doch noch seine Gültigkeit oder ?
Grüße Peter
Ich komme aus Regensburg,
Der max. Betrag von 260,- Eur hat doch noch seine Gültigkeit ?
Wie gesagt, bei ALGI ja.
Aber bei ALGII von Region zu Region anders, aber bestimmt überall weniger als bei ALGI.
Gruß
Dirk
blackwindow
29.07.2009, 10:13
hallo drruehe,
ich bin hier neu, weil ich selber eine Frage bzw. ein Problem habe. Bei mir geht es auch um diese 5 Euro pro Bewerbung, 5 Euro ist richtig, so habe ich zumindest auch gehört, nur das Problem ist, Du musst den Antrag stellen, bevor Du anfängst dich zu bewerben. Rückwirkend bekommst Du nichts. Das ist hier mein Problem, denn ich bin ein Ausländer und kenne mich nicht so gut aus, im Arbeitsamt, als ich mich Ausbildungssuchend gemeldet habe, war es klar, daß ich zahlreiche Bewerbungen abschicken werden, hat keiner mir bescheid gesagt, dass ich einen Antrag stellen kann... So jetzt habe ich ca 80 Bewerbungen zurückbekommen...frustrierend, aber is es so... :evil: Ich habe gerade mit dem AA telefoniert und die für mich schockierende Nachricht erfahren...Das kann doch nicht wahr sein...ich bekomme vom Staat gar nichts, weder Arbeitslosengeld noch Sozialhilfe...habe sonst kein anderes Einkommen, muss jetzt die ganze Kosten tragen? habe ehr nicht so viel Geld...
Kann denn hier jemand einen Tip oder eine Idee geben? gibt es evtl. eine Ausnahme?
Vielen Dank für eure Antworte im Voraus
Hallo blackwindow
habe sonst kein anderes Einkommen, muss jetzt die ganze Kosten tragen? habe ehr nicht so viel Geld...
Kann denn hier jemand einen Tip oder eine Idee geben? gibt es evtl. eine Ausnahme?
Du mußt einen Ablehnungsbescheid bekommen gegen den du dann Widerspruch einlegst, mit der Begründung das man dich nicht richtig beraten hat, bzw keine Auskunft erteilt hat wie das mit den Bewerbungskostenerstattung zu laufen hat.
Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.
§14 SGBII Beratungspflicht (http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__14.html)
Gruß
Dirk
blackwindow
30.07.2009, 00:01
Vielen Dank Dirk, :merci:,
war heute im Arbeitsamt...der gute Mann hat gesagt, alles was man am AA-Hotline erzählt ist Käse...Nun habe ich einen Antrag bekommen, den ich auszufüllen habe und bekomme für 60 Bewerbungen die Kosten rückwirkend zurückerstattet, auch die elektronischen Bewerbungen...merkwürdig, aber so wurde es mir mitgeteilt, aber ich denke, sie machen es, weil meine Berater es selber verbockt haben und vergessen haben, mich darüber zu informieren, habe nebenbei aus dem Telefonat mit seiner Kollegin mitgekriegt...Ende gut alles gut...
diese ausführliche Nachricht hilft vielleicht anderen, die ähnliches oder dasselbe Problem haben werden.
Gruß
BW
Eichhorn
12.08.2009, 13:46
Hmm, das mit den Bewerbungskosten ist seltsam und stellt mich vor ein Problem.
Ich bin seit 01.01.2009 arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld 1.
Mein mich betreuender Sachbearbeiter bei der Agentur, sagte damals zu mir ich bekäme pro Bewerbung bis zu 5 Euro, insgesamt aber maximal 250Euro.
Was ich mich dann darüber hinaus bewerbe, sei mein Problem und würde nicht erstattet. Dazu müsste ich bloß die Absagen abgeben und er mache dann den Antrag fertig.
Beim letzten Termin sagt er plötzlich zu mir, die Arbeitsagentur zahle nur noch einmalig 60 Euro Pauschale nach §45 SGB III.
§45 SGB III (3) besagt:
"Die Agentur für Arbeit entscheidet über den Umfang der zu erbringenden Leistungen; sie kann Pauschalen festlegen. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind ausgeschlossen. Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget darf die anderen Leistungen nach diesem Buch nicht aufstocken, ersetzen oder umgehen."
Hat sich da schon wieder was im Gesetz geändert oder versucht man mich zu verarschen/ billig abzuspeisen?
Weiß da jemand richtig gut Bescheid und kann dazu Stellung beziehen?
Wäre sehr dankbar für Aufklärung, bin sicher nicht der Einzige, der sich diese Frage stellt.:?
Also ich bekomme, und das habe ich hier schriftlich vorliegen, 300 Euronen im Jahr erstattet.
Gruß
Ralf
Ich bin es nicht
12.08.2009, 14:01
hallo Eichhorn ..
ist leider so ..
die Sachbearbeiter haben nun ein Budget zur Vermittlung zur Verfügung und können alleine entscheiden , wie , was abgedeckt wird ( seit 01.01.2009 ) ..
http://bundesrecht.juris.de/img/lay/logo_juris.gif (http://www.juris.de/)http://bundesrecht.juris.de/img/lay/logo_bmj.gif (http://www.bmj.bund.de/)
§ 45 Förderung aus dem Vermittlungsbudget
(1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Sie sollen insbesondere bei der Erreichung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsziele unterstützt werden. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.
(http://bundesrecht.juris.de/datenschutz.html)
Quelle :
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__45.html
und dazu zählen leider auch die Bewerbungskosten ..die Höhe kann - meines Wissens - jede Agentur leider für sich selbst entscheiden ..
Eichhorn
12.08.2009, 14:04
Also ich bekomme, und das habe ich hier schriftlich vorliegen, 300 Euronen im Jahr erstattet.
Gruß
Ralf
Da frag ich mich doch, auf welcher rechtlichen Grundlage, die Agentur das von Bundesland zu Bundesland, von Fall zu Fall, anders handhaben kann.
Das widerspricht doch dem Gleichheitsgrundsatz?!
Eichhorn
12.08.2009, 14:05
hallo Eichhorn ..
ist leider so ..
die Sachbearbeiter haben nun ein Budget zur Vermittlung zur Verfügung und können alleine entscheiden , wie , was abgedeckt wird ( seit 01.01.2009 ) ..
Quelle :
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__45.html
und dazu zählen leider auch die Bewerbungskosten ..die Höhe kann - meines Wissens - jede Agentur leider für sich selbst entscheiden ..
Das ist ja übel und eigentlich schon wieder ne Grundlage, um vor das BVG zu ziehen.
Ich bin es nicht
12.08.2009, 14:16
Da frag ich mich doch, auf welcher rechtlichen Grundlage, die Agentur das von Bundesland zu Bundesland, von Fall zu Fall, anders handhaben kann.
hmm , mal unabhängig davon , finde ich das nicht in Ordnung ..
es gibt viele Bewerber , welche sehr bemüht sind eine neue Stelle zu finden ..
bei Lagerhilfskräften ginge ja etwaig noch eine einfache ordentliche Bewerbung , aber bei vielen Berufen benötigt man adäquates Bewerbungsmaterial ..... und das kostet eben nun mal ..
viele Bezieher sind ja auch über Eingliederungsvereinbarungen angehalten soundsoviele Bewerbungen monatlich zu schreiben ..
es wäre da auch schade , wenn man eine super Stelle nicht bekommt , weil das Bewerbungsmaterial zu simpel war ..
na ja ..
Eichhorn
12.08.2009, 14:40
hmm , mal unabhängig davon , finde ich das nicht in Ordnung ..
es gibt viele Bewerber , welche sehr bemüht sind eine neue Stelle zu finden ..
bei Lagerhilfskräften ginge ja etwaig noch eine einfache ordentliche Bewerbung , aber bei vielen Berufen benötigt man adäquates Bewerbungsmaterial ..... und das kostet eben nun mal ..
viele Bezieher sind ja auch über Eingliederungsvereinbarungen angehalten soundsoviele Bewerbungen monatlich zu schreiben ..
es wäre da auch schade , wenn man eine super Stelle nicht bekommt , weil das Bewerbungsmaterial zu simpel war ..
na ja ..
So sieht's aus und hinzukommt, dass viele Firmen nichteinmal mehr die Unterlagen zurück schicken, geschweige denn sich überhaupt melden.
Kommt dann doch mal ne Bewerbungsmappe zurück, ist der Inhalt unbrauchbar, weil überall Eingangsstempel, Notizen, Bemerkungen drauf geschmiert sind, dazu Kaffeeflecken und Eselsohren.:wut:
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