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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mein Datensatz bei der ARGE


sucheAntwort
13.07.2009, 11:48
Hallo@all,

ich habe schon seit längerem ein riesiges Problem mit dem ich schlecht leben kann.
Es fing an als ich meine Ausbildungstelle verloren hab.
Ich habe ALG I beantragt und musste auch zur Arbeitsvermittlung.
Die nette Dame die den ganzen Tag in einem klimatisierten Raum sitzt hat mir eine schöne Bemerkung in meinen Datensatz bei Verbis eingetragen.
Da ich mit dem Fahrrad bei kalten Temperaturen zum Arbeitsamt gefahren bin und in einer Windbreaker Jacke, die ich schlecht ausziehen konnte, beim Termin erschienen bin und durch den Hitzestau unter der jacke anfing zu schwitzen.
Anscheind fährt diese Frau nie Fahrrad und somit kommt Sie nie ins schwitzen.

Schwitzen bei kaltem Wetter = nicht möglich

Naja das ende der Geschichte ist, dass Sie eingetragen hat das ich Drogen konsumiere, weil ich auf die Frage warum ich die BVB maßnahme nicht zu ende gemacht habe mit dem Satz antwortete: "Mir fiel auf, dass dort mehr als die hälfte Drogen konsumierten. Kein schöner Anblick und der Umgang miteinander war unterste Schublade".
Schwitzen + Drogen bei der BVB Maßnahme = Drogenabhängig.

Vor kurzem habe ich dann auch die Eingliederungvereinbarung unterzeichnte und muss nun einen 1€ job machen.
Da ich wie gesagt schlecht damit leben kann das ich so einen Eintrag über mich im Datensatz stehen habe, habe ich gesagt das ich dazu bereit bin einen Test zu machen, weil ich so keinem mehr dort in die Augen schauen kann.
Und mal im ernst, falls es sowas wie Vermittlung beim Amt gibt, würde ich so einen Vermittlungvorschlag erhalten? Ich glaube nicht.

Nun meine Frage:

Eingentlich sehe ich es nicht ein mich bloß zu stellen und in einem Becher zu pinkeln nur weil eine Frau meint zu wissen was Sache ist.
Ich finde dies eine Unterstellung.

Gibt es irgendeine möglichkeit, dies auf einen anderen wege aus dem weg zu schaffen nach dem Gesetz?

Vielen Dank im Voraus und sollte ich hier falsch sein entschuldigt mich bitte.

MfG

Dirk_.
13.07.2009, 13:50
Hallo sucheAntwort und welcome,

Schwitzen bei kaltem Wetter = nicht möglich

Naja das ende der Geschichte ist, dass Sie eingetragen hat das ich Drogen konsumiere, weil ich auf die Frage warum ich die BVB maßnahme nicht zu ende gemacht habe mit dem Satz antwortete: "Mir fiel auf, dass dort mehr als die hälfte Drogen konsumierten. Kein schöner Anblick und der Umgang miteinander war unterste Schublade".
Schwitzen + Drogen bei der BVB Maßnahme = Drogenabhängig.

Wie bitte!!!!:confused:
Was diese nette Sachbearbeiterin da rausgehauen hat, ist eigentlich schon eine Straftat. Für mich ist hier der Strafbestabd der Verleumdung erfüllt.:patsch:

§ 187 StGB Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§187 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html)

Und ab hier darf ich dir nicht mehr weiterhelfen. Denn dies wäre Rechtsberatung und die ist verboten.

Entweder du redest mit Ihrem Teamleiter, oder aber gehst zum Anwalt.

Schau mal ob da ein Anwalt (http://www.my-sozialberatung.de/adressen/@@suche-erweitert) in deiner Nähe ist.


Und mal im ernst, falls es sowas wie Vermittlung beim Amt gibt, würde ich so einen Vermittlungvorschlag erhalten? Ich glaube nicht.

Genau das ist der Punkt. Wenn Sie davon überzeugt wäre, dann hätte Sie dich zum Medizinischen Dienst vorladen lassen MÜSSEN, da du dann dem Arbeitsmarkt so nicht zur Verfügung stehen könntest. Und Sie hätte dich notfalls per EGV dich zu einer Therapie "zwingen" können.
Aber das tat Sie nicht.

Steht dies so wirklich in deiner Akte?
Wie hast du das gesehen, hat Sie dir das wohl gezeigt oder konntest du da in den Bildschirm blicken.

Was du nun machst, ist deine Entscheidung. Wie gesagt ab hier muss ich mich zurückhalten.

Gruß
Dirk

sucheAntwort
13.07.2009, 14:05
Hallo Dirk,

danke das du mir geantwortet hast.
schade das du mir nicht weiterhelfen kannst. Hatte mir erhofft das mir jemand genau in diesen Dingen weiterhelfen kann.
Habe nicht gewusste das das verboten ist.

Ich habe eine sehr gute Freundin die macht da gerade eine Ausbildung zur Fachangestellten für Arbeitsförderung.
Sie hat mir das ausgedruckt, netterweise :)

Darin stand in etwa:

BVB Maßnahme abgebrochen weil angeblich zuviel da mit drogen zu tun haben. Zum Termin erschienen, aber stark schwitzend im Gesicht bei diesem kalten Wetter.

Sowas in der art, aber trotzdem nicht gut und sowas zu wissen das, das über mich da steht ist für mich eine starke belastung.
Kann ja mal nochmal nach dem ausdruck suchen.
Die Bermerkung ist für mich eindeutig.
Wie gesagt, ich bekomme bestimmt keine Vermittlungvorschläge.

Pharao
13.07.2009, 14:52
.
Die Bermerkung ist für mich eindeutig.
Wie gesagt, ich bekomme bestimmt keine Vermittlungvorschläge.

Naja, das glaube ich jetzt mal eher net, denn was eventuell in dem PC vom SB steht, hat ja erstmal nix mit einen Vermittlungsvorschlag zu tun und die Firma wo du dich bewerben sollst/mußt, wird das bestimmt nicht erfahren was der SB als Vermerkt in deinen Rechner hat.

schade das du mir nicht weiterhelfen kannst. Hatte mir erhofft das mir jemand genau in diesen Dingen weiterhelfen kann.


Aber jetzt hat dir Dirk doch schon soweit die Türen geöffnet ........... nur durchgehen mußt du selber.

Also entweder du gehst mal zu Chef (Teamleiter) von dem SB beim Amt und beschwerst dich da mal oder zum Anwalt. Man kann dir jetzt nicht mehr raten, als das was Dirk dir schon gesagt hat.

sucheAntwort
13.07.2009, 15:03
Okay, ich Dank euch beiden.
Werde mir mal ein Rat vom Anwalt einholen und gleich ein Termin beim Amt vereinbaren.

Ist Neuland für mich.

Vielen Dank nochmals.

MfG

Helga40
13.07.2009, 20:26
Sag aber bloß nicht, woher du den Ausdruck hast. Sonst ist deine Bekannte die längste Zeit Azubi bei der Agentur für Arbeit gewesen.

Helga

Dirk_.
14.07.2009, 08:47
Sag aber bloß nicht, woher du den Ausdruck hast. Sonst ist deine Bekannte die längste Zeit Azubi bei der Agentur für Arbeit gewesen.



@Helga,

ja, genau das denke ich auch.
Ich hoffe der gute hat deine Antwort noch gelesen.:confused:

Gruß
Dirk

sucheAntwort
15.07.2009, 16:38
Nein, das würde ich nie tun.
Das wäre ja keine nette Geste von mir. ;)