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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigene Kündigung - Sperrzeit - Unterbrechung ALG1


Chris1
13.07.2009, 17:31
Hallo verehrtes Forum,

Ich hätte folgende Frage die ich so im Forum nicht gefunden habe:
Peter (41 Jahre) kündigt sein Arbeitsverhältnis nach 7 Jahren durchgehendem Angestelltenverhältnis.
Peter hat anspruch auf ALG1 mit einer 3 Monatigen Sperrzeit (eigene Kündigung).

Frage 1: Der restliche ALG1 Anspruch beläuft sich auf 9 Monate?:confused:

Peter möchte gerne eine 8 monatige Ausszeit für eine Sprachreise einschieben ohne den restlichen Anspruch von 9 Monaten ALG1 zu verlieren (Gründe: aktuell schlechter Arbeitsmarkt, etwas Geld vorhanden, Erholung).

Variante 1: Peter meldet sich sofort Arbeitslos und unterbricht dann sofort seine ALG1 Bezug für 8 Monate um sich danach wieder Arbeitslos zu melden

Variante 2: Peter meldet sich sofort Arbeitslos, wartet die Sperrzeit von 3 Monaten ab und unterbricht dann seinen ALG1 Bezug für 8 Monate um sich danach wieder Arbeitslos zu melden

Variante 3: Peter macht seine 8 monatige Sprachreise direkt nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses und meldet sich erst dann bei der Arbeitsagentur Arbeitslos

In den 8 Monaten sollte er von der Arbeitsagentur gänzlich in Ruhe gelassen werden.
Für die 8 Monate hat Peter ausreichend Geld gespart.

Frage 2: Was ist die beste Variante um den ALG1 Anspruch im Anschluß an die Auszeit nicht zu verlieren?:confused:

Frage 3: Was passiert mit der 3 monatigen Sperrzeit bei Variante 1 und 3?

Frage 4: Wie ist das mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge durch die Arbeitsagentur (Peter war vorher PKV versichert)?

Frage 5: Wie lange darf die Auszeit in der jeweiligen Variante maximal sein bis der Anspruch auf ALG1 entgültig erlischt (12 Monate, 18 Monate ...)?

Frage 6: Welche Fallstricke gilt es zu beachten (zusätzliche Sperrzeiten, Krankenkassenbeiträge)?

Ergänzung:
Bruchstückhaft konnte ich schon einiges aus dem Forum erfahren, aber bisher nie in einem solchen konkreten Fall. Ich denke so etwas überlegen sich viele, etwas Gespartes vorrausgestzt. Ein gefährlicher Kostenfaktor ist die Krankenkasse (gerade bei einer PKV).
Kern der Frage ist, wann es der beste Zeitpunkt ist sich Arbeittslos zu melden in diesem konkreten Fall und auf was muß man achten?

Danke im Vorraus und Grüsse an das Forum

Seebarsch
13.07.2009, 19:51
Hallo chris1,
:welcome:
wenn die "Auszeit tatsächlich genau 8 Monate dauert, sind alle Varianten möglich!
Erste feste Aussage für alle drei Varianten:
Die Sperrzeit tritt auf jeden Fall ein und mindert die Gesamtanspruchsdauer um ein Viertel, sprich 9 Monate!
Variante 1:
Folge: Anspruch wird festgestellt, die Sperrzeit läuft kalendermässig ab,
der Restanspruch von 9 Monaten kann noch innerhalb von vier Jahren
nach Entstehen des Anspruchs geltend gemacht werden.
Persönliche Alo-Meldung nach den 8 Monaten. Alg Restanspruch von
9 Monaten wird ab dem ersten Tag gezahlt.

Variante 2:
Folge: Wie Variante 1. Allerdings wird durch die BA für den zweiten und
dritten Monat der Sperrzeit die Krankenversicherung übernommen

Variante 3:
Folge : Wie Variante 1

Frage 2 und 3 sind oben beantwortet

Frage 4: Für den Fall des Leistungsbezuges und der Sperrzeit ab dem zweiten Monat werden die KV/PV-Beiträge gegen entsprechenden Nachweis bis zur Höhe der Pflichtbeiträge an die PKV durch die Agentur übernommen.

Frage 5: Innerhalb der letzten zwei Jahre vor der persönlichen erstmaligen Alo-Meldung müssen mindestens 12 Monate Beschäftigung liegen!
Auszeit also auf den Tag genau maximal 1 Jahr!!!!!

Chris1
13.07.2009, 21:22
@Seebarsch
Na das ist aber eine prompte Antwort.
Danke an den Profi :razz:
So wie ich es verstanden habe ist bei Variante 3 die Frist von 12 Monaten für die erstmalige Alo-Meldung zu beachten -> Vorteil für 1 und 2, wenns denn länger dauern sollte.
Noch 2 Fragen hätte ich:
Sind bei Variante 3 noch Sperrfristen für die verspätete Alo-Meldung zu erwarten?
Ist das Unterbrechen des ALG1 ohne Angabe von Gründen möglich und wird die Krankenkasse für die Zeit der Unterbrechung nicht von der Arbeitsagentur bezahlt (habe ich so verstanden)?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, klasse Forum hier.
Grüsse Chris

Seebarsch
14.07.2009, 18:16
Hallo Chris,
bei der Variante drei muss unbedingt beachtet werden, dass man in dem Zeitraum von zwei Jahren vor der Alo-Meldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen muss!
Ansonsten ist der gesamte Anspruch auf Alg weg, bzw. entsteht erst garnicht!

Zu Variante drei sollte man sich vorsichtshalber frühzeitg arbeitsuchend melden! Dann kann da auch keine Sperrzeit für die verspätete Meldung eintreten.

Eine Unterbrechugn ohne Angaben von Gründen ist eigentlich immer möglich, es sei denn, man will sich gezielt irgendwelchen Maßnahmen der Agentur entziehen!

Die Sozialversicherung wird durch die Agentur, bis auf die Sperrzeiten, nur dann durchgeführt, wenn aktuell Alg gezahlt wird!
:razz:
Insgesamt betrachtet, solltest du dich melden, den Antrag stellen und den Anspruch per Bescheid feststellen lassen. Um die Sperrzeit kommst du eh nicht herum!
Das hat den Vorteil, dass du ganz sicher den entstandenen Anspruch noch innerhalb der nächsten vier Jahre geltend machen kannst.

Wenn du dich nicht meldest, und aus irgendeinem Grund -- Krankheit, Liebe -- die Meldung innerhalb des Jahres nicht zustande kommt, stehst du da mit leeren Händen!
:?

Chris1
14.07.2009, 20:25
@Seebarsch

Sehr freundliche Antwort,
erstmal vielen Dank.
:)
Viele Grüsse Chris

Eisbaer
20.08.2009, 17:31
Hallo Leute,

hab meine Arbeit nach fast 2 Jahren beim Arbeitgeber aufgegeben da ich kurz vor der fristlosen Kündigung stand.

Vor ca. 6 Wochen hat man mir eine erste Abmahnung ausgesprochen, mit dem Hinweis um besseres "ich nenne es mal Bemühen".
Grund für die Abnahmung waren einige grobe Fehler (bezgl. Berechnungsprogramm) aufgrund von Stress und entsprechende Überforderung.

Ca. 3 Wochen nach meinem Urlaub habe ich die 2. Abmahnung erhalten, mit dem Angebot vom Arbeitgeben einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen.

In meinem Urlaub sind angeblich Beschwerden von Kunden über mich bei der Firma eingegangen, man wolle nicht mehr mit mir zusammen arbeiten, ich sein unfreundlich. Besonders das ich unfreundlich zu Kunden gewesen sein soll begreife ich überhaupt nicht.

Die Fehler die mir unterlaufen sind, beziehen sich auf ein Berechnungsprogramm, in das ich wenn man es genau nimmt keine ordentliche Einweisung bekommen habe.
Einige Kollegen von mir waren im Mai zu einem Seminar, ich allerdings bin nicht zu diesem Seminar angemeldet worden, warum weiß ich bis heute nicht.

Nun sitze ich hier vor dem Fragebogen und weiß nicht was ich schreiben soll.

Danke schonmal für eure Hilfe für Tipps zum Fragebogen.

Gruß

Eisbaer