Forumadmin
04.10.2006, 00:53
Sozialauswahl - nicht immer Vorteil für schwerbehinderte Menschen -
Da die Mitglieder des Betriebsrates und Schwerbehinderte ähnlich schutzbedürftig sind,
haben Schwerbehinderte nicht automatisch Vorrang.
Ausschlaggebend sind in einem solchen Fall Betriebszugehörigkeit und Unterhaltsverpflichtungen.
ArbG Frankfurt - Az: 18/1 Ca 5407/03
Da die Mitglieder des Betriebsrates und Schwerbehinderte ähnlich schutzbedürftig sind,
haben Schwerbehinderte nicht automatisch Vorrang.
Ausschlaggebend sind in einem solchen Fall Betriebszugehörigkeit und Unterhaltsverpflichtungen.
ArbG Frankfurt - Az: 18/1 Ca 5407/03