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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betriebskostenabrechnung wird von ARGE nicht übernommen


IchBrauchRat
14.07.2009, 23:18
Hallo,

ich hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen kann.
Ich bin im September 2008 erst in meine Wohnung gezogen. Diese lag mit 19 Euro über dem Wert, der mir und meinem Sohn zusteht. Ich zahle diesen Betrag von meinem Regelsatz selbst. (es gab keine günstigeren Wohnungen und der Umzug drängte)
Ich bin alleinerziehend, mein Sohn ist 2. Für ihn bekomme ich kein Hartz4, sondern musste Wohngeld für ihn beantragen.

Nun habe ich eine Betriebskostennachzahlung bekommen von 429,75 Euro.
Auf meinen Antrag an die ARGE zur Übernahme kam nun folgendes Schreiben:

Ihrem Antrag auf Übernahme der Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.09.2008 bis 31.12.2008 kann nicht entsprochen werden.

Laut Richtlinie der Stadt ...... sind für einen 2-Personen-Haushalt nach der Gesamtbetrachtung maximal 426,00 Euro abzügl. Warmwasserkosten angemessen(KM 276 Eur, BK 63 Eur und HK 87 Eur). Da sich Ihr Sohn nicht im Bezug auf ALGII befindet entfällt somit 1/2 der Kosten auf Sie.

Bei Ihnen wurden bereits die vollen Kosten monatlich berücksichtigt. Die monatlich zu zahlenden Abschläge für Heizungs-und Betriebskosten haben bereits die Angemessenheit überschritten, so dass eine weitere Übernahme nicht möglich ist.

Die Angemessenheit wurde Ihnen bereits vorab durch Vorlage eines Wohnungsangebotes schriftlich bestätigt.

Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.....usw.

:confused:

Also außer dass sie meine Kosten nicht übernehmen, habe ich nichts weiter verstanden. *schäm*

Wie kann ich denn nun einen Widerspruch verfassen?
Die hohen Kosten sind ja nicht willkürlich entstanden, ich bin ja ausgerechnet zu Beginn der Heizperiode eingezogen. Die Kosten sind nur für die 3 Monate. Ich hielt mich immer für einen sparsamen Menschen, trau mich nun kaum noch, das Warmwasser aufzudrehen.

Ich weiß nicht, was genau ich da nun reinschreiben soll und wäre euch SEHR dankbar, wenn ihr mir mit eurem Wissen behilflich sein könntet!

Liebe und dankbare Grüße!

ela1953
15.07.2009, 07:48
Die sagen dir folgendes:

Die hätten nur die Hälfte der Nachzahlung übernommen. Die andere Hälfte muss dein Sohn zahlen.

Ich denke aber, dass die Kosten der KdU sind und der Sohn dann wieder bedürftig wird.

Aber bist du dir sicher, dass deine Abrechnung korrekt ist? Über 400 Euro nachzahlen für vier Monate? Dabei hast du doch schon eine hohe Vorauszahlung geleistet.

Dann wären ja deine Nebenkosten höher wie die Kaltmiete. Das kanns doch nicht sein.

IchBrauchRat
15.07.2009, 09:18
Hallo Ela,

vielen dank für Deine antwort!:-)

ja, du hast recht, es sind ja vier monate *andiestirnklatsch*

ich kann mir auch keinen reim drauf machen, wieso die so hoch sind.
bei mir sind es auch überwiegend die heizkosten, aber hier war es auch immer saukalt. hatte ohne heizung nur knapp 10 grad im kinderzimmer, das ding lief dann, wenn wir da waren immer, ansonsten hatte ich nur im wohnzimmer die heizung laufen am tage, im bad nur beim duschen und im SZ nur wenn ich schon eiszapfen an der nase hatte.
war ja auch ein sehr harter winter.
und unter mir die wohnung war leer, es war immer sehr fußkalt hier. macht ja auch viel aus.

wie und wo kann ich denn sowas prüfen lassen, ob der korrekt ist? weißt du das zufällig?
und wie würdest du da den widerspruch in etwa formulieren?

freu mich auf deine antwort!

liebe grüße, M.
:danke:

Marsleuchte
15.07.2009, 09:26
Hallo,

also ich muß mal hier ela zustimmen das hier was nicht kosch ist.
Ich habe Bekannte, 4 Personen und die Zahlen Nebenkosten 100 Euro im Monat und hatten eine Nachzahlung von 236 Euro im Dezember.
Dabei handelt es sich auch um nur 4 Monate, sprich die kältere Jahreszeit.

Nebenkostenabrechnung kannst Du beim Mieterverein prüfen lassen, was ich Dir auch dringend anrate.

MfG
Marslicht

Musicus
18.07.2009, 01:13
hatte ohne heizung nur knapp 10 grad im kinderzimmer, das ding lief dann, wenn wir da waren immer, ansonsten hatte ich nur im wohnzimmer die heizung laufen am tage, im bad nur beim duschen und im SZ nur wenn ich schon eiszapfen an der nase hatte.
war ja auch ein sehr harter winter.
und unter mir die wohnung war leer, es war immer sehr fußkalt hier. macht ja auch viel aus.


Ich kann dir zumindest sagen, dass dein Heizverhalten nicht korrekt ist.

Auch wenn es vielleicht erstmal nicht logisch erscheint, aber das sporadische Heizen verbraucht mehr Heizenergie als kontinuierliches Heizen.
Der Grund ist aber auch ganz logisch: das Mauerwerk kühlt aus, und wenn du mit heizen anfängst, dann dauert es erstmal ne Weile, bevor es warm wird. Du heizt nämlich erstmal die Wände auf, nicht nur die Wände, auch die Möbel usw. Wenn diese Gegenstände erstmal richtig aufgewärmt sind, geht das heizen auch viel schneller.

Wenn du jetzt also nur soviel heizt, dass es dir in dem Moment angenehm ist, dann aber wieder abdrehst, dann hast du nur die Raumluft aufgeheizt, die gibt ihre Wärme dann aber ganz schnell an die noch kalten Wände, Möbel usw. ab und es ist schnell wieder kalt.
Beim nächsten Aufheizen brauchst du also wieder viel Energie, um erstmal überhaupt auf eine angenehme Temperatur zu kommen.

Effizienter ist es, die Wohnung konstant auf einer bestimmten Temperatur zu halten. Auch das Schlafzimmer. Ich schlafe zwar auch lieber kalt, aber wenn ich das Schlafzimmer nicht heize, gibt mein Wohnzimmer, was mit dem Schlafzimmer eine Wand teilt, seine Wärme dorthin ab. Da im Schlafzimmer aber ja alles kalt ist, bringt die Wärme dort nix, im Wohnzimmer fehlt sie aber.
Heiz deine Wohnung am besten konstant auf z.B. 18° auf und lass die Heizung auch immer an, so dass mindestens diese Temperatur im Raum ist. Also wenn du mal paar Tage nicht da bist oder so, nur zurück drehen, nicht abstellen. In Räumen, wo du es wärmer haben magst, kannst du dann ja individuell aufheizen. Also beim Duschen im Bad oder beim Fernsehabend im Wohnzimmer oder so.
So temperieren sich Wände und Möbel und du sparst Heizenergie.

Ach ja, und regelmäßig stoßlüften ist auch ganz wichtig, sauerstoffreiche Luft erwärmt sich schneller. Beim Lüften (etwa 10 Minuten, mehrmals täglich) aber dann bitte die Heizung komplett abdrehen, sonst heizt du nur das Fensterbrett (und davon wird auch nicht eher Sommer).

Pharao
18.07.2009, 01:26
Ach ja, und regelmäßig stoßlüften ist auch ganz wichtig, sauerstoffreiche Luft erwärmt sich schneller. Beim Lüften (etwa 10 Minuten, mehrmals täglich) aber dann bitte die Heizung komplett abdrehen, sonst heizt du nur das Fensterbrett (und davon wird auch nicht eher Sommer).

Hi,

ich muß ich aber auch mal noch darauf Hinweisen das das Lüften (Stoßlüften) auch Schimmelbildung verhindert !!!

Kühlen zB die Wände komplett ab (weil zu wenig Geheitzt wird oder durch falsches Heizen), dann besteht auch hohes Risiko das zb Schränke die an Außenwänden stehen das Schimmeln anfangen !

Deswegen sollte man auch Versuchen, wie es schon "Musicus" gesagt hat eine konstante Themparatur zu halten und regelmässig Lüften (aber bitte net auf Kippstellung - das bringt garnix).

Und eine unsitte ist es eigentlich das Fensterbänke mit Pflanzen oder anderem Zugestellt werden !

Pharao
18.07.2009, 01:56
also ich muß mal hier ela zustimmen das hier was nicht kosch ist.
Ich habe Bekannte, 4 Personen und die Zahlen Nebenkosten 100 Euro im Monat und hatten eine Nachzahlung von 236 Euro im Dezember.
Dabei handelt es sich auch um nur 4 Monate, sprich die kältere Jahreszeit.

Nebenkostenabrechnung kannst Du beim Mieterverein prüfen lassen, was ich Dir auch dringend anrate.


Nur mal zur Erklärung: Die monatlichen Nebenkosten sollen die kompletten Ausgaben übers Jahr gesehen decken. Da aber einige Kostenpunkte sich ändern oder stark schwanken, kann es schon durchaus sein das man mit einer Nachzahlung rechnen muß. Gerade wenn man zB im Frühling auszieht, da meist die Nebenkostenabrechnung mitte des Jahres erstellt werden und einen dann die heizfreien Tage fehlen.

Ein großer Punkt der starkt schwankend ist, ist natürlich die Heizung (wenn diese in den Nebenkosten mitenthalten sind). Hier kommt es dann auch darauf an wie & mit was geheitzt wird (Gas, Holz oder Öl --- Zentaral- oder Etagenheitzung, wobei letzeres eher auszuschliessen ist, da Etagenheitzung meist direkt mit dem Anbieter abgerechnet wird und nicht in den Nebenkosten auftauchen). Zudem ist dann noch interessant in welchen Gebäude man wohnt (Altbau unsaniert, Altbau saniert, Neubau oder Energiesparhaus).

Die Personenzahl ist für die Heizkosten eigentlich eher uninteressant, hier kommt es eher auf die "m2" an. Zudem werden Heizungen meist durch eine Firma abgelesen und nur in äußerst seltenen Fällen per m2 oder Personen abgerechnen, dann hat man aber meistens eine Pausschale für die Heizung vorher ausgemacht.

Wenn dann noch ein kalter Winter dar war und auch zb andere Wohnungen im Haus leer standen (alle Kosten für den Leerstand muß der Vermieter selber tragen, und darf nicht umgerechnet werden !), die entweder neben einen oder unter einen sind, ist das sehr spürbar in den Heizkosten !

Allerdings kann man in der Nebenkostenabrechnung schnell sehen, was für Kosten so in die hohe geschlagen haben und zum Beispiel auch den Gesamtverbrauch des Hauses. Der Vermieter ist verpflichtet alle Rechnungspunkte nachweislich auf verlangen zu belegen.

IchBrauchRat
18.07.2009, 14:39
Vielen lieben Dank für eure Antworten!:)

Also ich wohne in einem sanierten Plattenbau (Ex-DDR-Standard) im 4.Stockwerk, also 5 Etagen, geheizt wird über Zentralheizung. Die Wohnung hat 61 m².
Das Bad, was ich nur sporadisch beheizte, ist knapp 4m² groß, ohne Fenster.
Im Kinderzimmer lief die Heizung, wenn wir zuhause waren, durchgehend, so das im Zimmer eine konstante Temperatur von 18 Grad war, also immer so auf Stufe 2,5-3.
Im Schlafzimmer heizte ich wie gesagt nur sehr selten, anfangs gab es sogar immer mal wieder Porbleme mit dem Heizkörper, wo ich nen Monteur deshalb auch mal da hatte. Die Heizung war nämlich warm, obwohl sie ausgeschaltet war. Ob es daran liegen könnte? Also die hohen Kosten?
Im Wohnzimmer lief die Heizung von frühs ca 8 uhr bis abends ca 23 Uhr durchgehend auf 3, Raumtemperatur waren hier immer so um die 20 Grad. Auch hier Stufe 3 maximal Stufe 4 zwischendurch, wenns draußen -20 Grad waren.
Unter mir die Wohnung war leer von September bis März.
Lüften tu ich auch sehr gewissenhaft, reiße 2-3 mal täglich alle Fenster komplett für 10 Minuten auf, Heizung natürlich auch.
Da mir in einer früheren Wohnug Schimmelbildung angelastet wurde, die sich im Nachhinein als Gebäudeschaden erwies, bin ich, was das angeht schon sehr sehr vorsichtig geworden.

Ich versuche es jetzt mal mit einem Widerruf bei der ARGE.
Mit dem Betriebskopstenprotokoll würde ich gern zu einem Prüfer gehen, allerdings verlangt der Mieterverein meines Wissens nach eine einmalige Gebühr von 35 EUR und einen Jahresbeitrag von 50 EUR. Ich habe keine Ahnung, wo ich das Geld dafür herbekommen soll.:shock:

Kann man damit auch zu einer Verbraucherzentrale gehen?

Dankbar für weitere Antworten,

liebe Grüße,M.

IchBrauchRat
18.07.2009, 14:42
Nachtrag: heißt natürlich nicht "reiße 2-3 mal täglich alle Fenster komplett für 10 Minuten auf, Heizung natürlich AUCH, sondern AUSGESCHALTET.:patsch:
und sorry wegen den anderen Tippfehlern...*schäm*

Musicus
18.07.2009, 16:01
Ich glaub, da liegt der Hase begraben, diese DDR-Plattenbauten haben eine "herrlich" hohe Wärmeleitfähigkeit, auch wenn sie saniert sind. Die Wände sind aus Stahlbeton, und der Stahl darin leitet wunderbar die Wärme nach außen ab.

Die Heizung war nämlich warm, obwohl sie ausgeschaltet war. Ob es daran liegen könnte? Also die hohen Kosten?.

Wenn der Heizkörper warm war, obwohl die Heizung ausgeschalten war, wie war der Umgebungszustand dazu? Also draußen richtig kalt? Oder eher "normal" kalt? Und der Heizkörper war einfach nur warm (also nicht kalt wie ein abgestellter HK) oder richtig heiß, wie wenn er heizen würde.

Wenn es draußen richtig kalt war und der HK nur warm, dann ist das normal. Das ist eine Frostsicherung, damit die Leitungen nicht einfrieren. Bei allen anderen Konstellationen tipp ich mal auf ein defektes Thermostat, kann man aber leicht austauschen. Also ohne Dreck und hohe Kosten.

Hast du den Heizkörper mal angefasst, wenn er richtig lief? War er komplett warm, über die ganze Breite und Höhe? Ist immer blöd, sowas im Sommer zu prüfen ... Wenn der Heizkörper nicht komplett warm wird, dann ist Luft drin und er muss entlüftet werden (kann man selber machen).

Siehst du die senkrechten Heizungsrohre irgendwo in der Wohnung? Ist da eines dicker als das andere? Wenn wieder geheizt wird, fass die mal an, da du im 4. Stock von 5 wohnst, müsste das dickere wärmer sein.
Wenn die Rohre gleich dick sind, dann ist die Heizungsanlage erneuert worden.

Ansonsten scann mal die Abrechnung ein, dann guck ich mal drüber und wenn du meine Fragen oben trotz Sommer beantworten kannst, dann denke ich weiß ich, woran es liegen könnte.

Nochwas, ihr seid ja erst letztes Jahr eingezogen. Hast du deinen Vermieter mal nach einem Energieausweis gefragt? Der ist schon seit einer Weile Pflicht, aber wenn der Mieter nicht danach fragt, gibt den keiner von sich aus an, wenn er nicht gerade super günstig ist.
Besorg dir den mal unbedingt, da steht dann drin, welchen Energiebedarf die Wohnung pro m² im Jahr hat. Das kann man dann mal mit dem tatsächlichen Energiebedarf gegenüber stellen.

Pharao
18.07.2009, 16:34
Hast du deinen Vermieter mal nach einem Energieausweis gefragt?

Der zu Zeit geforderte Energieausweis ist der größte Müll was es gibt ! Der sagt überhaupt nix über den tatsächlichen Verbrauch aus !!!

Der zu Zeit noch geforderte Energieausweis berechnet sich nur aus Gesamtwohnfläche & den Gesamtverbrauch an Heizkosten innerhalb der letzten 3 Jahre. D.h wenn zb die Mieter sehr sparsam sind im Heizen, dann kommt ein schlechtes Haus super weg !

Der der Zeit geforderte Energieausweis berechnet sich nicht nach einer min. Temparatur oder den wirklichen Wärmeverlust und ist somit totaler schrott ! Zudem muß man einfach auch mal sagen, das ein Altbau NIE ein Energiesparhaus und dessen Werte erreichen kann, da kann man soviel Sanieren wie man will (und den "tollen" Denkmalschutz :wut: mal nicht mit berücksichtigt - aber das ist ein anderes Thema).


Hast du den Heizkörper mal angefasst, wenn er richtig lief? War er komplett warm, über die ganze Breite und Höhe? Ist immer blöd, sowas im Sommer zu prüfen ... Wenn der Heizkörper nicht komplett warm wird, dann ist Luft drin und er muss entlüftet werden (kann man selber machen).



Also im Sommer ist unsere Heizungsanlage komplett aus, somit könnte man das erst wieder testen wenn die Heizung auch läuft. Warmwasser wird allerdings bei uns auch per Strom (Durchlauferhitzer) erzeugt und nicht über die Heizungsanlage.


Also ich wohne in einem sanierten Plattenbau


Dann gehe ich mal davon aus das ihr min auch die einfachsten Wärmeschutzfenster drin habt, die es gibt. Solltest ihr Rolläden an den Fenstern haben, dann schliesst die immer in der Nacht, das bringt bei Normalglas wirklich sehr viel. Bei Wärmeschutzfenstern zwar auch noch was, aber deutlich weniger.

Und was man wirklich mal sich auch vor Augen halten sollte, Energie egal ob Öl oder Gas ist unverschämt teuer geworden und gerade Öl ist ein kleines Glücksspiel wann man den Tank auffüllen lässt.

Marsleuchte
18.07.2009, 16:52
Hallo,

mal eine frage, geht es jetzt um Mietrecht oder um ALG II im Augenblick?
Was das Lüften und Heizverhalten angeht, ich denke da gehen die Meinungen der Fachleute auseinander und tut hier nichts wirklich zur Sache ob das Heizverhalten ok war oder nicht!


MfG
Marslicht

Musicus
18.07.2009, 16:58
Der zu Zeit geforderte Energieausweis ist der größte Müll was es gibt ! Der sagt überhaupt nix über den tatsächlichen Verbrauch aus !!!

Der zu Zeit noch geforderte Energieausweis berechnet sich nur aus Gesamtwohnfläche & den Gesamtverbrauch an Heizkosten innerhalb der letzten 3 Jahre. D.h wenn zb die Mieter sehr sparsam sind im Heizen, dann kommt ein schlechtes Haus super weg !


Der geforderte Energieausweis wird anhand der Bausubstanz ermittelt, ABER es gibt für Altbauten die Möglichkeit, diesen anhand der Verbrauchsdaten zu erstellen.

Aber stell dir vor, es gibt tatsächlich Vermieter, die einen gescheiten Energieausweis erstellen lassen.

Und den als Müll abzutun, finde ich ehrlich gesagt etwas daneben. Denn selbst wenn der Energieausweis nur einen Verbrauchsdurchschnitt der letzten Jahre angibt, gibt er trotzdem einen Richtwert an, wie gut das Haus gedämmt ist.
Ich suche selber grad ne Wohnung, und ich werde mir eine mit 130 kWh/a x m² wohl eher anschauen, als eine mit 350 kWh/a x m².

Und nochmal zum Stauen, man kann einen Altbau energetisch besser sanieren als einen Plattenbau, liegt einfach an der Bausubstanz, Stahlbeton kann man nun mal schlecht dämmen. Da nutzen auch die besten Isolierglasfenster nix.



Das im Sommer die Heizung aus ist, ist mir schon klar, deswegen schrieb ich ja auch, dass sowas im Sommer immer schwer zu testen ist.
Ich mache solche Beobachtungen aber z.B. regelmäßig während der Heizperiode und könnte dann auch im Sommer Auskunft dazu geben.
Aber rate mal, warum die meisten Betriebskostenabrechnungen im Sommer zugestellt werden ...
Wenn man auf sowas vorher nicht geachtet hat, dann hat man für dieses Jahr halt Pech gehabt, kann aber in der nächsten Heizperiode darauf achten und was unternehmen.

Ich habe übrigens einen ähnlich gelagerten Fall schon mal mit einem städtischen Vermieter ausgestanden, und Recht bekommen.

Pharao
18.07.2009, 17:20
Denn selbst wenn der Energieausweis nur einen Verbrauchsdurchschnitt der letzten Jahre angibt, gibt er trotzdem einen Richtwert an, wie gut das Haus gedämmt ist.

Das stimmt 100% net ! Hier könnte ich dir ein Beispiel aus eigener Praxis sofort Belegen. Altbau ungedämmt, Einfachverglasung, hohe Räume und trotzdem einen super Wert ausgestellt bekommen ! Grund: Warmer Winter & die Mieter waren sehr sparsam ! Das sagt also 100% nix aus, wie der tatsächliche Verbrauch ist !

Es stimmt, es gibt zwei Arten des Energieausweises, nur der eine ist bis jetzt freiwillig & teurer und der andere ist pflicht & sagt nix aus !



Aber rate mal, warum die meisten Betriebskostenabrechnungen im Sommer zugestellt werden ...


Weil die Endabrechnung der Stadtwerke meist erst im Sommer kommt !

Musicus
18.07.2009, 19:09
Ich will mich hier nicht mit dir streiten, aber ich finde, du verallgemeinerst zu sehr.

Nur weil es bei dir nicht gestimmt hat, heißt es nicht, dass es gar nicht stimmt. Es gibt noch mehr Gründe, warum eine Wohnung gute Werte haben kann, obwohl sie nicht so gut ist. Trotzdem kannst du nicht den Energieausweis pauschal als Müll abtun.

Und außerdem, wenn ich den Wert aus dem Energieausweis kenne, aber sehe, dass die Wohnung nicht gedämmt ist und nur einfache Fenster hat, dann sagt mir schon mein gesunder Menschenverstand, dass das nicht zusammen passt. Da ist aber nicht der Energieausweis dran schuld.

Musicus
18.07.2009, 19:11
Ach ja, die Abrechnung der Stadtwerke ist nicht der Grund, dass die meisten Betriebskostenabrechnungen im Sommer kommen, aber im Sommer kann man eine schlecht funktionierende Heizungsanlage eben schlecht prüfen, und bis das wieder geht, ist die Widerspruchsfrist meist vorbei.

Ich bekomme meine Abrechnung z.B. im Januar. Auch wenn der Abrechnungszeitraum immer bis April geht und das Ding locker im Sommer kommen könnte.

Pharao
19.07.2009, 08:36
mal eine frage, geht es jetzt um Mietrecht oder um ALG II im Augenblick?

Ich schliesse mich mal hier Marslicht an und denke das unsere Diskusion hier nicht dem User mehr weiterhelfen wird ! Deswegen schreib ich noch einmal was hier zu dann dann ENDE.

Wenn du also den Energieausweis zu viel Vertrauen schenken willst, dann tut es. Ein Sinnvoller Energieausweis wäre trotzdem den tatsächlichen Verlust zu messen und nicht wie zu Zeit nur gefordert nur den Verbrauch (der überhaupt nix über die Dämmung oder sonst was aussagt) zur Gesamtwohnfläche, aber egal - wenn du meinst ....... ich hab zB gerne im Wohnzimmer meine 30 C und in der Küche gerne 5 C ........ DU AUCH ? Super Vergleich mit dem Verbrauch zur Wohnfläche ............ achja, Leerstände zählen fall auch mit in die Rechnung ...... und .............

ist die Widerspruchsfrist meist vorbei.


Ich weis zwar net was du für eine Widerspruchsfrist jetzt meinst, aber der eigentliche Sinn warum die Betriebskostenabrechnung meist im Sommer erst erstellt wird, ist weil einfach den Entabrechnung (sei es Stadtwerke oder vielleicht der Strom oder sonst was) meist im Sommer kommt und nix anderes ! Das hat einfach was mit der Buchhaltung zu tun, da auch Hausbesitzer Abschläge für`s Jahr zahlen und erst mit der Entabrechnung dann den offizellen Verbrauch/Kosten erhalten und auch erst dann mit dem Mieter abgerechnet werden kann. Aber wenn du da auch anderer Meinung bist, von mir aus. Und ja, es ist möglich auch die Betriebskostenabrechnung am Anfang des Jahres zu bekommen (ist aber buchhalterisch umständlich !) und falls du mal ausziehen solltest, dann mußt du trotzdem mit einer letzten Entabrechnung zusätzlich rechnen und die kann erst erstellt werden, wenn alle Ausgaben/Daten vorhanden sind und nicht früher !

Wie soll man den deiner Meinung nach eine korrekte Abrechnung schreiben, wenn einen die tatsächlichen Werte/Kosten noch fehlen ?? Im endefekt ist das fast wie mit deinen privaten Strom den du direkt mit dem Stromanbieter abrechnest. Du zahlst monatlich einen Abschlag und irgendwann kommt die Entabrechnung (zB bei mir auch erst im Sommer) und erst dann kannst du sehen was du wirklich Verbraucht hast und ob es eine Rückzahlung oder Forderung wird. Und der monatliche Abschlag richtet sich entweder nach den Verbrauch des letzten Jahres (also Abrechnungszeitraum) oder er wird geschätzt was ungefähr Verbraucht werden wird in den Zeitraum. Und bitte jetzt net schreiben, ich kann den Verbrauch ja am Zähler selbst ablesen ! Denn dann hast du überhaupt nix verstanden um was es geht.

Musicus
19.07.2009, 12:36
Wenn du also den Energieausweis zu viel Vertrauen schenken willst, dann tut es. Ein Sinnvoller Energieausweis wäre trotzdem den tatsächlichen Verlust zu messen und nicht wie zu Zeit nur gefordert nur den Verbrauch (der überhaupt nix über die Dämmung oder sonst was aussagt) zur Gesamtwohnfläche, aber egal - wenn du meinst ....... ich hab zB gerne im Wohnzimmer meine 30 C und in der Küche gerne 5 C ........ DU AUCH ? Super Vergleich mit dem Verbrauch zur Wohnfläche ............ achja, Leerstände zählen fall auch mit in die Rechnung ...... und .............


Tu mal bitte nicht so, als ob du überall mega Ahnung hast und alle anderen nicht.
Ein Energieausweis darf nur von einem Energieberater ausgestellt werden, und der wird schon wissen, was er tut, schließlich muss man dafür eine Ausbildung machen.
Nur so am Rande ... ich ARBEITE in der Haustechnik.


Ich weis zwar net was du für eine Widerspruchsfrist jetzt meinst, aber der eigentliche Sinn warum die Betriebskostenabrechnung meist im Sommer erst erstellt wird, ist weil einfach den Entabrechnung (sei es Stadtwerke oder vielleicht der Strom oder sonst was) meist im Sommer kommt und nix anderes ! Das hat einfach was mit der Buchhaltung zu tun, da auch Hausbesitzer Abschläge für`s Jahr zahlen und erst mit der Entabrechnung dann den offizellen Verbrauch/Kosten erhalten und auch erst dann mit dem Mieter abgerechnet werden kann. Aber wenn du da auch anderer Meinung bist, von mir aus. Und ja, es ist möglich auch die Betriebskostenabrechnung am Anfang des Jahres zu bekommen (ist aber buchhalterisch umständlich !) und falls du mal ausziehen solltest, dann mußt du trotzdem mit einer letzten Entabrechnung zusätzlich rechnen und die kann erst erstellt werden, wenn alle Ausgaben/Daten vorhanden sind und nicht früher !

Wie soll man den deiner Meinung nach eine korrekte Abrechnung schreiben, wenn einen die tatsächlichen Werte/Kosten noch fehlen ?? Im endefekt ist das fast wie mit deinen privaten Strom den du direkt mit dem Stromanbieter abrechnest. Du zahlst monatlich einen Abschlag und irgendwann kommt die Entabrechnung (zB bei mir auch erst im Sommer) und erst dann kannst du sehen was du wirklich Verbraucht hast und ob es eine Rückzahlung oder Forderung wird. Und der monatliche Abschlag richtet sich entweder nach den Verbrauch des letzten Jahres (also Abrechnungszeitraum) oder er wird geschätzt was ungefähr Verbraucht werden wird in den Zeitraum. Und bitte jetzt net schreiben, ich kann den Verbrauch ja am Zähler selbst ablesen ! Denn dann hast du überhaupt nix verstanden um was es geht.

Die Widerspruchsfrist bei der Betriebskostenabrechnung vielleicht?

Und warum lässt sich ein städtischer Vermieter fast ein Jahr Zeit mit seiner Abrechnung? So dass die meist exakt 363 Tage nach Ende des Abrechnungszeitraumes kommt?
Außerdem gibt es unterschiedliche Abrechnungszeiträume, und du kannst mir nicht erzählen, dass ein Vermieter, der von 1.1. bis 31.12. abrechnet, seine Jahresabrechnung vom Versorger erst im Sommer bekommt.

Ach ja, und ich weiß wohl, wann man seine Abrechnung bekommt, ich bin nämlich nicht 18 und wohne noch bei Mama, ich habe schon genug eigene Wohnungen gehabt in meinem Leben.

Amen!

Dirk_.
19.07.2009, 13:26
@Musicus,

Tu mal bitte nicht so, als ob du überall mega Ahnung hast und alle anderen nicht.

macht Er das ?

Nur so am Rande ... ich ARBEITE in der Haustechnik.

Nicht nur du :)


@Pharao und Musicus

Ich bitte euch jetzt nicht ausfallend gegeeinander zu werden.
Sonst müßte man(n) den Treahd hier dicht machen.

Jedem seine Meinung, bis zu einem gewissen Grad,OK.

Danke euch

Gruß
Dirk

Musicus
19.07.2009, 14:04
Dirk,

wenn man, egal was man schreibt, immer zur Antwort bekommt "Das stimmt 100% nicht" und das noch in Fettschrift, dann macht das schon den Anschein, oder nicht?

Aber ich will mich hier nicht streiten, dafür ist mir nämlich meine Zeit zu schade. Ich hab hier noch bissel was anderes "nebenbei" zu tun, einen Umzug zu organisieren z.B.
Ich geb gerne mein Wissen weiter, aber ich lass mich ungern behandeln, als ob ich keine Ahnung hätte. Reicht schon, wenn meine potentielle Schwiegermutter teilweise mit Vorschlägen und Ratschlägen kommt, wo ich mich echt frage, wie alt ich eigentlich bin.

Pharao
19.07.2009, 14:47
Die Widerspruchsfrist bei der Betriebskostenabrechnung vielleicht?

Und warum lässt sich ein städtischer Vermieter fast ein Jahr Zeit mit seiner Abrechnung?

Hier zitiere ich einfach mal was auf vielen Briefen (egal welche) steht wo man Widerspruch einlegen kann:
Die Widerspruchsfrist beginnt ab Bekanntgabe oder ab Zustellung.

Die Widerspruchsfrist hast also definitve nix damit zu tun, das du deine Betriebskostenabrechnung so spät bekommst, sondern ........ (ach was soll`s, denk doch was du willst)........


immer zur Antwort bekommt "Das stimmt 100% nicht" und das noch in Fettschrift, dann macht das schon den Anschein, oder nicht?



Weil das einfach net stimmt was du da Behauptest !

Du hast deine Meinung - ich hab meine Meinung - also belassen wir es einfach dabei.

Musicus
19.07.2009, 15:32
Verdreh doch bitte nicht alles!

Widerspruchsfrist beginnt ab Zustellung, logo. Zustellung erfolgt im Sommer, Widerspruchsfrist 4 Wochen ... jetzt habe ich den Verdacht, anhand der Abrechnung, dass die Heizungsanlage nicht richtig funktioniert, kann es aber nicht nachprüfen (lassen), weil im Sommer die Heizungsanlage nun mal nicht in Betrieb ist, bist zur nächsten Heizperiode ist die Frist abgelaufen.


Okay, stimmt also absolut nicht was ich sage, d.h. alle bisher erstellten Energieausweise sind falsch und haben keinerlei Aussagekraft. Und alle Leute, die ihre Weiterbildung zum Energieberater gemacht haben, sollen am besten ihr Schulgeld wiederbekommen, weil sie alle falsch ausgebildet worden sind ...

So, jetzt muss ich meine Kisten ins Auto tragen.

Pharao
19.07.2009, 16:34
@ Dirk @ Marslich

Sorry, ich werd jetzt noch einmal darauf antworten und dann ist wirklich schluß, aber ich kann sowas falsches einfach net stehen lassen.


Es gibt zweit Arten es Energieausweises (Verbrauchs- & Bedarfsausweis) und nur der letztere sagt wirklich was über den Verbrauch & Dämmung etc. aus und der zu Zeit nur geforderte (Verbrauchsausweis) eben net !

Da du mir ja keinen glauben schenkst, vielleicht überzeugt dich dann diese Seite. Ich Zitiere mal:


Der Verbrauchsausweis:

Die verbrauchsorientierte Variante ist die einfachere und auch die preiswertere. Hierbei wird der tatsächliche Verbrauch des Gebäudes in den vergangenen drei Jahren anhand des so genannten Energieverbrauchskennwerts erfasst. (...)
Ob der neue Eigentümer oder Mieter mit dem gleichen Energieverbrauch auskommt wie die vorherigen Bewohner, ist nicht gesagt.
Diese Art des Energieausweises ist demzufolge nicht wirklich aussagefähig, was die energetische Qualität des Hauses betrifft. Denn das Heiz- und Nutzungsverhalten unterschiedlicher Bewohner kann stark varriieren. (...)
Die Kosten für die verbrauchsorientierte Variante des Energieausweises liegen bei ungefähr 20 bis 100 Euro, (....)

Der Bedarfsausweis:

Die zweite Variante ist ein bisschen aufwändiger als der Verbrauchsausweis zu erstellen, sagt dafür aber auch mehr aus. Hierzu werden sowohl die Qualität der Bausubstanz als auch die Heizungsanlage eines Gebäudes analysiert. Nicht hinzugezogen wird hingegen das Heizverhalten der Bewohner. Aus dieser Auswertung ergeben sich für den Verbraucher zwei Zahlen, die auf einer farbigen Skala dargestellt werden (....)
Quelle: Forum Energiepass (http://www.forium.de/redaktion/der-neue-energiepass-ausweispflicht-fuer-gebaeude)

Pharao
19.07.2009, 16:47
Widerspruchsfrist beginnt ab Zustellung, logo. Zustellung erfolgt im Sommer, Widerspruchsfrist 4 Wochen ... jetzt habe ich den Verdacht, anhand der Abrechnung, dass die Heizungsanlage nicht richtig funktioniert, kann es aber nicht nachprüfen (lassen), weil im Sommer die Heizungsanlage nun mal nicht in Betrieb ist, bist zur nächsten Heizperiode ist die Frist abgelaufen.


Hier sage ich dir auch mal, das du mit deiner Annahme falsch liegst, aber willst`e ja bestimmt eh net hören oder glauben.



Widerspruchsfrist:

Nach dem Zugang der Abrechnung hat der Mieter 12 Monate Zeit, um die Abrechnung zu prüfen und dem Vermieter etwaige Einwendungen mitzuteilen. Der Mieter hat das Recht, Belege einzusehen oder sie sich - unter bestimmten Voraussetzungen - in Kopie gegen Kostenerstattung vom Vermieter zusenden zu lassen. Die vom Mieter vorgebrachten Einwendungen müssen ausreichend konkret sein.
Quelle: Anwaltseite (http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec6/6.html)

Marsleuchte
19.07.2009, 18:54
Du hast aber zweimal drauf geantwortet!

Thread ist geschlossen

MfG
Marslicht

efge
19.07.2009, 20:54
Ich mische mich mal kurz hier ein.

Hallo,

also ich muß mal hier ela zustimmen das hier was nicht kosch ist.
Ich habe Bekannte, 4 Personen und die Zahlen Nebenkosten 100 Euro im Monat und hatten eine Nachzahlung von 236 Euro im Dezember.
Dabei handelt es sich auch um nur 4 Monate, sprich die kältere Jahreszeit.

Nebenkostenabrechnung kannst Du beim Mieterverein prüfen lassen, was ich Dir auch dringend anrate.

MfG
Marslicht

Dem kann ich mich auch nur anschließen, empfehle jedoch IchBrauchRat, dass er einen Widerspruch gegen den Bescheid einreicht.