Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schulische Ausbildung (Kostenübernahme)
ch-ev888
18.07.2009, 16:04
So erstmal die lage:
In der BG 2 Erwachsene bei fangen am 1.9 eine Ausbildung an einem Oberstufenzentrum an. Beide sind rein schulisch und kosten nichts.
So nun müssen wir ja beide Schulmaterialien kaufen(Bücher etc.) die sind nicht ganz billig.
Wir haben auf den Anträgen zur Erstattung der Bewerbungskosten gesehen das man auch kosten angeben kann die durch die Aufnahme einer Ausbildung entstehen. Wir sind uns nur nicht ganz sicher ob so was darunter fällt also Bücher die benötigt werden und anderes Material.
Hoffen auf schnelle hilfe.
(Werden auch BaföG beantragen aber wie es aussieht kriegen wir weiterhin Leistungen vom Jobcenter)
Hallo!
Damit ist gemeint, dass man auch Bewerbungskostenerstattung beantragen kann, wenn man sich nur für Ausbildungsstellen und nicht für Arbeitsstellen bewirbt.
Materialien für eine spätere Ausbildung sind damit nicht gemeint. Unter Bewerbungskosten versteht man die Kosten, die mit dem reinen Bewerben um eine Stelle verbunden sind.
Helga
ch-ev888
18.07.2009, 19:28
Naja die genaue formulierung des antrags auf gewährung einer förderung aus dem Vermittlungsbudget ist
Die Kosten enstehen durch die Aufnahme einer Ausbildungs-bzw. Arbeitsstelle
deswegen sind wir davon ausgegangen das man auch solche kosten damit gemeint hat.
Naja wir werden es versuchen dann sind wir woll klüger.
Scheint zu speziell zu sein damit man das so einfach beantworten kann. Trotzdem danke für den versuch
deswegen sind wir davon ausgegangen das man auch solche kosten damit gemeint hat.
Naja wir werden es versuchen dann sind wir woll klüger.
Scheint zu speziell zu sein damit man das so einfach beantworten kann. Trotzdem danke für den versuch
Also, wenn "Helga40" das sagt, dann hat das mit sicherheit seine Richtigkeit.
Was ich jetzt net verstehe, warum fragt man hier an und wenn einen die Antwort net passt, dann macht man es doch so wie man selber gemeint hat und stellt andere hier noch als ....... hin ??
VIERZEHNNOTHELFER
19.07.2009, 11:26
bekommt man ALG II bei einer rein schulischen Ausbildung????
bekommt man ALG II bei einer rein schulischen Ausbildung????
Wie so vieles: das kommt darauf an....
Geregelt ist das im § 7 Abs. 5 und 6 SGB II. Wenn sich während einer schulischen Ausbildung der Bafögsatz nur auf 212 Euro Bafög bemisst (das ist der Fall, wenn man noch zuhause wohnt oder die Bafögstelle die Notwendigkeit einer eigenen Wohnung nicht anerkennt, weil die elterliche Wohnung unweit der Schule ist, man keine Kinder hat, nicht verheiratet ist usw..), dann kann man ALG 2 bekommen.
@ch-ev: Die Anträge für Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sind jetzt für alle möglichen Leistungen gleich. Es gibt einen Antragsvordruck mit verschiedenen Anlagen. Wenn du einen bekommen hast mit dem Hinweis, dass er für Bewerbungskosten gedacht ist, dann sind damit wirklich nur die reinen Bewerbungskosten gemeint.
Rein theoretisch darf man über das SGB II (anders als die Agentur über das SGB III) auch Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer schulischen Ausbildung erbringen (§ 16 Abs. 3 SGB II). Inwieweit dein Vermittler dir also Leistungen gewähren würde, musst du fragen.
Helga
ch-ev888
20.07.2009, 15:39
Ich wollte niemanden falsch darstellen oder ähnliches,
Die Antwort war einfach nicht die zutreffende da ich keinen Berwerbungskostenantrag habe sonder denn bereits genannten.
Wie dem auch sei ich habe mal angerufen und man hatte mir gesagt das es geht nur das es der "Job"vermittler entscheiden muss.
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