Torsten68
23.07.2009, 19:50
Bin zu zeit in einer Weiterbildung
bei der Arge schon mal Bewerbungskostenantrag (Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget)
gestellt und Bescheinigung bekommen
(5€ pauschal pro Bewerbung).
Ich habe jetzt einige Praktikumsbewerbungen per Mail und per Bewerbungsmappe abgesendet.
Habe den Antrag abgegeben für 10 Bewerbungen (Praktikum) gestern die Ablehnung
Ihr Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget gern. §16 Sozialgesetzbuch -Zweites Buch -(SGB 11) i. V. m. § 45 Sozialgesetzbuch -Drittes Buch -(SGB 111) -Ablehnungsbescheid
Sehr geehrter Herr xxx
Ihrem Antrag vom 15.07.2009 auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget' kann nicht entsprochen werden.
Begründung:
Sie haben in Ihrem Antrag Aufwendungen für zehn Bewerbungen (Kopien und Auflistungen) geltend gemacht. Für zehn Bewerbungen wurde kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis angestrebt. Die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sollen dazu beitragen, die Aufnahme einer Beschäftigung zu ermöglichen, um Arbeitslosigkeit zu beseitigen, unmittelbar drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder offene Arbeitsplätze zu besetzen. Sie dürfen nur für Bewerbungen auf versicherungspflichtige Beschäftigungen gewährt werden.
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem oben bezeichneten Träger der Grundsicherung einzureichen, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben worden ist.
Die Sache ist doch die das ich von der Arge zu einer Weiterbildung geschickt worden bin die auch ein 1 Monatiges Praktikum enthält das der Arge bekannt war.
Hätte auch lieber auf das Praktikum verzichtet aber das geht nicht (Sanktionsgefahr droht)
Also mussten Bewerbungen geschrieben werden wo natürlich auch Kosten entstehen die ich ja per Antrag gestellt hatte auf dem Antrag steht nur Bewerbung
Die dafür anfallenden Kosten müssten doch übernommen werden oder sehe ich das falsch?
bei der Arge schon mal Bewerbungskostenantrag (Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget)
gestellt und Bescheinigung bekommen
(5€ pauschal pro Bewerbung).
Ich habe jetzt einige Praktikumsbewerbungen per Mail und per Bewerbungsmappe abgesendet.
Habe den Antrag abgegeben für 10 Bewerbungen (Praktikum) gestern die Ablehnung
Ihr Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget gern. §16 Sozialgesetzbuch -Zweites Buch -(SGB 11) i. V. m. § 45 Sozialgesetzbuch -Drittes Buch -(SGB 111) -Ablehnungsbescheid
Sehr geehrter Herr xxx
Ihrem Antrag vom 15.07.2009 auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget' kann nicht entsprochen werden.
Begründung:
Sie haben in Ihrem Antrag Aufwendungen für zehn Bewerbungen (Kopien und Auflistungen) geltend gemacht. Für zehn Bewerbungen wurde kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis angestrebt. Die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sollen dazu beitragen, die Aufnahme einer Beschäftigung zu ermöglichen, um Arbeitslosigkeit zu beseitigen, unmittelbar drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder offene Arbeitsplätze zu besetzen. Sie dürfen nur für Bewerbungen auf versicherungspflichtige Beschäftigungen gewährt werden.
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem oben bezeichneten Träger der Grundsicherung einzureichen, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben worden ist.
Die Sache ist doch die das ich von der Arge zu einer Weiterbildung geschickt worden bin die auch ein 1 Monatiges Praktikum enthält das der Arge bekannt war.
Hätte auch lieber auf das Praktikum verzichtet aber das geht nicht (Sanktionsgefahr droht)
Also mussten Bewerbungen geschrieben werden wo natürlich auch Kosten entstehen die ich ja per Antrag gestellt hatte auf dem Antrag steht nur Bewerbung
Die dafür anfallenden Kosten müssten doch übernommen werden oder sehe ich das falsch?