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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eingliederungsvereinbarung


ultioangeli
24.07.2009, 14:11
Ich bin erst seit heute hier angemeldet, da ich eine Frage habe.

Mein Mann und ich beziehen ALG II, mein Mann ist allerdings vom Amtsarzt arbeitsunfähig geschrieben worden, da er unter einer speziellen Art von Athrose leidet, die seine Wirbel zusammen wachsen lässt.
Er hat nun auch einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Ich selbst leide seit 2002 an einer ansteckenden Virenerkrankung, bin in regelmäßiger ärztlicher Behandlung,
nehme starke Schmerzmittel usw. Wir haben 2 kleine Kinder, 3 und 4 Jahre alt, die mich von Op´s abhalten, da ich meinem Mann die Betreuung der Kinder nicht zumuten kann, wenn ich im Krankenhaus liegen würde.

Mein Mann war immer der jenige, der mit dem Amt alles geregelt hat.
Nun habe ich heute eine Eingliederungsvereinbarung für mich bekommen, die ich unterschreiben soll.
Es fand nie ein Vorgespräch statt, noch kenne ich unsere Beraterin persönlich, wie gesagt, mein Mann mußte bisher immer zum Amt.

Bin nun überfordert, ob ich das einfach so unterschreiben soll?
Vielleicht können Sie mir hier einen Rat geben, vielen Dank...

Ich bin es nicht
24.07.2009, 16:19
hallo ultioangeli ..

Nun habe ich heute eine Eingliederungsvereinbarung für mich bekommen, die ich unterschreiben soll.

wäre es denn für dich zumutbar , die in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Punkte ( Pflichten ) zu erfüllen ?


am besten macht ihr einen persönlichen Termin bei der Arge zur Besprechung der Eingliederungsvereinbarung ..

und deinen Mann kannst du selbstverständlich mitnehmen ..

sollte er es aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffen , so nehme unbedingt eine andere Begleitperson mit ..

Mein Mann und ich beziehen ALG II, mein Mann ist allerdings vom Amtsarzt arbeitsunfähig geschrieben worden, da er unter einer speziellen Art von Athrose leidet, die seine Wirbel zusammen wachsen lässt.
Er hat nun auch einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Ich selbst leide seit 2002 an einer ansteckenden Virenerkrankung, bin in regelmäßiger ärztlicher Behandlung,
nehme starke Schmerzmittel usw. Wir haben 2 kleine Kinder, 3 und 4 Jahre alt, die mich von Op´s abhalten, da ich meinem Mann die Betreuung der Kinder nicht zumuten kann, wenn ich im Krankenhaus liegen würde.


diesen ganzen Sachverhalt teilst du bei dem persönlichen Gespräch mit ..

dann nimmst du die Eingliederungsvereinbarung wieder mit naxchhause ( nicht unterschreiben , es sei denn sie wäre für dich in Ordnung und zumutbar ) ..

sagst deinem Sachbearbeiter , das du noch eine Woche Zeit benötigst , da du die Eingliederungsvereinbarung gerne noch prüfen lassen , bzw. mit Ruhe durchlesen möchtest ..

und dann schreibst du uns , was sich bei dem Termin ergeben hat und wie das Amt sich nun die Eingliederungsvereinbarung vorstellt ..

dann kann man mal schauen , ob es überhaupt zumutbar ist ..

ultioangeli
24.07.2009, 16:38
danke für Deine Antwort :o))

Das Problem ist nur, die Sachbearbeiterin ist genau bis zum Abgabetermin in Urlaub, wir haben also vorher keine Möglichkeiten mit ihr zu reden. Es ist für mich schon eine Zumutung, dass ich einfach zu einer Unterschrift genötigt werden soll, obwohl man mit mir vorher noch nie Kontakt hatte. Da es mir gesundheitlich sehr schlecht geht. Ich weiß auch nicht, wen ich sonst mitnehmen könnte...

Ich bin es nicht
24.07.2009, 17:09
danke für Deine Antwort :o))

ach , super gerne geschehen ..

habe den ganzen Nonsens auch schon zig mal durch ( Eingliederungsvereinbarung ) ..

Das Problem ist nur, die Sachbearbeiterin ist genau bis zum Abgabetermin in Urlaub,

tja , das ist dann aber nicht dein Problem !

teile der Arge schriftlich mit , das du zum jetztigen Zeitpunkt die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben kannst ..

es wären da noch klärungswürdige Punkte , welche neu bzw. überhaupt erst einmal vereinbart werden müssen ..

es wurde bis jetzt nichts vereinbart , sondern von einseitiger Seite Punkte benannt , welche du ( obwohl ja nicht vereinbart ) nun unterschreiben sollst ..

aber absolut nicht verweigern , eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben ..!!! dieses unterschreibst du natürlich , nachdem ihr ( Sachbearbeiter und DU ) euch über die Punkte vereinbart habt ..

ultioangeli
24.07.2009, 17:29
ja, so werde ich es machen :o))
und sobald ich dann einen Termin hatte, werde ich noch mal hier rein schreiben. Es gibt da einige Punkte, wo ich mich wirklich frage, ob man als Arbeitsloser entmündigt wird, seufz!!!
Ich war 20 Jahre selbstständig und denke, dass ich mir nicht alles gefallen lassen muß ;o))
Vielen Dank trotzdem noch mal und alles Gute...