PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lebensgemeinschaft sie unter 25 nicht richtiger satz


Kirlean
25.07.2009, 12:11
hallo es geht darum,.. meine partnerin und ich bilden seid diesem jahr märz eine lebensgemeinschaft, vorher hatte sie arbeit(400€ job) , hatte angesparrtes, wollte sich hier arbeit suchen doch leider nix gefunden.

so deswegen musste ich sie anfang märz beim arbeitsamt mit in meine bg aufnehmen lassen, sie bekam vorher keine harz 4 bezüge vom amt, da sie scho seid ihrem 18 lebensjahr alleine und in wgs wohnte nun ist sie 22. und wir beide erwarten ein kind.
wir waren beim assiamt und fragten auch nach wie es ausschaut wenn sie jetzt mit in meine bg aufgenommen wird was wir einreichen müssten, dort sagte man uns da wir eine lebensgemeinschaft bilden und sie dann ja meine partnerin ab dem 19. lebensjahr ist sie diese bezüge erhalten würde, da sie ja vorher auch keine harz 4 bezüge erhalten hat. hörte sich erstmal gut an.

dann kam der bogen sie wird da drin aufgeführt als meine angehörige!!
und bekommt somit nur 287 euro.

ich ging dann natürlich direkt zum anwalt einen wiederspruch einlegen, wo meine anwältin immer noch auf ne antwort vom asiamt wartet.

aber wir demnächst nen termin beim zuständigen leiter des amtes haben, grund man erklärte uns sie kann ja froh sein überhaupt etwas zu bekommen da sie ja angeblich eine genehmigung brauchte.

wo ich mich natürlich frage ob dieses nich der totale beschiss ist da sie ja eindeutig vor 2006 schon nicht mehr zu hause wohnte, und sie zudem nie irgendwelche harz 4 bezüge beantragt hat bevor sie zu mir zog, also sie das erst machte als sie schon bei mir war. so und da wir nun in eine neue wohnung ziehen 75m² eben auch weil am 31.10 vorraussichtlich unser kind geboren wird, antrag auf die neue wohnung wurde schon genehmigt (schriftlich) ich jetzt auch bange habe das sie nicht nru weniger geld weiterhin bekommt, sondern wir da wir ja praktisch eine person nun sind beim assiamt weder renovierungs noch einrichtungsgeld bekommen,.. bzw man uns schon drohte das sie nix mehr bekommt,..


bitte HILFE

Dirk_.
25.07.2009, 13:57
Hallo und willkommen Kirlean,

dann würde ich mal tippen , das die Arge nach § 20 SGBII deiner Freundin nur 80% vom Regelsatz bezahlt.

(2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 erhalten Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nach § 22 Abs. 2a umziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 80 vom Hundert der Regelleistung.

§20 SGBII (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__20.html)

Und 287€ sind genau 80% von 359€.
Mich wundert, das der Anwalt darauf noch nicht gekommen ist.:confused:

Und eins noch, laß bitte diese Ausdrucksweise von wegen wir waren beim assiamt
Das gibt dem Beitrag so eine besondere Note, die es nicht braucht.

Gruß
Dirk

Kirlean
25.07.2009, 14:42
doch doch da ist meien anwältin schon drauf gekommen ^^, aber sie sagte uns auch das es da so eine besonderheit giebt ,diese nennt sich eheähnliche lebensgemeinschaft, welche ich und meine lebenspartnerin ja erfüllen, diese besagt dann das der lebenspartner ab dem 19.lebensjahr einen satz von (seid 1.7.09) 338 euro zu erhalten hat ich weiterhin meine 359 eus.

was mich eigendlich am meisten dabei stört is ja das uns angedroht wird das sie meine und ihre bezüge komplett sperren, weil sie ja angeblich obwohl sie bis märz arbeit hatte ,das arbeitsamt hätte fragen müssen ob sie denn mit ihren lebenspartner zusammenzeihen darf

Kirlean
25.07.2009, 14:51
doch doch da ist meien anwältin schon drauf gekommen ^^, aber sie sagte uns auch das es da so eine besonderheit giebt ,diese nennt sich eheähnliche lebensgemeinschaft, welche ich und meine lebenspartnerin ja erfüllen, diese besagt dann das der lebenspartner ab dem 19.lebensjahr einen satz von (seid 1.7.09) 338 euro zu erhalten hat ich weiterhin meine 359 eus.

was mich eigendlich am meisten dabei stört is ja das uns angedroht wird das sie meine und ihre bezüge komplett sperren, weil sie ja angeblich obwohl sie bis märz arbeit hatte ,das arbeitsamt hätte fragen müssen ob sie denn mit ihren lebenspartner zusammenzeihen darf

beifügung mit dem lebenspartner also mir ,mit dem sie zusammen ein kind erwartet, zudem befindet sich sogar bei meinem berechnungsbogen ein merkblatt von der arge auf dem auch steht das meine partnerin eigendlich anzusehen ist als meine lebenspartnerin ab dem 19 lebensjahr, da wir beide nachgewiesen in einer wohnung zusammenleben usw.

irgendwie witzig in deutschland darf man ab dem 16 lebensjahr heiraten, aber muss bis zum 25 zu hause wohnen bleiben so ungefähr löl ,

und zudem habe ich auch einen freund dessen situation fast gleich auschaut nur das er grad ma 26 ist sie 19,.. komischerweise bekommt er diesen besagten 359 eus ,sie weil sie ja lebenspartner ab 19 ist auch den satzt von 338 eus , fürmich schaut das bedrohlich nach willkür aus

Dirk_.
25.07.2009, 15:05
doch doch da ist meien anwältin schon drauf gekommen ^^,

,das arbeitsamt hätte fragen müssen ob sie denn mit ihren lebenspartner zusammenzeihen darf

na dann ist die Anwältin doch was Wert.:engel:

Fragen ob Ihr zusammenziehen dürft ?
Da Sie ja schon lange von zuhause weg ist, ist dies mit der Erlaubniss eigentlich nur wegen den neuen Mietkosten und deren angemessenheit wichtig und nicht ob Sie darf oder nicht.

Jetzt wäre die genaue Begründung im bescheid interessant.
Und was soll das eigentlich mit als meine angehörige!:confused:

Ich denke hier, da Ihr ja nun schon einen Anwalt eingeschaltet habt, sind die richtigen Schritte von euch schon gemacht worden.
Daher wäre es hier nur mutmaßen.

Aber verstehen kann ich dies dann auch nicht.:confused:

Schreib aber bitte was dabei raus kam.

Gruß
Dirk

jette
25.07.2009, 22:15
Nur mit der Höhe der Regelleistung stimmt es nicht so ganz.

Als eheähnliche Gemeinschaft würde jeder von euch jeweils 323 € Regelleistung erhalten. Und nicht der eine 338 € und der andere 359 €. Das ist Schwachsinn, sorry.

Deine Partnerin hätte noch Anspruch auf den Mehrbedarf wegen der Schwangerschaft.

Dirk_.
26.07.2009, 08:37
Nur mit der Höhe der Regelleistung stimmt es nicht so ganz.

Als eheähnliche Gemeinschaft würde jeder von euch jeweils 323 € Regelleistung erhalten. Und nicht der eine 338 € und der andere 359 €. Das ist Schwachsinn, sorry.

Deine Partnerin hätte noch Anspruch auf den Mehrbedarf wegen der Schwangerschaft.

@jette,

ja, über die verschiedenen Höhen des Regelsatzes der beiden hab ich mir auch schon meine Gedanken gemacht.:confused:
Da wie du es schon schreibst, eben in einer BG nur noch 323€ gibt.:?

jette
26.07.2009, 13:23
Es gebe aber auch noch die Konstellation, wenn eine (z.B.) 17 jährige mit einem (z.B.) 20 jährigen eine BG bildet:

Sie würde dann 287 € Regelleistung bekommen und er 359 €. Im Endergebnis wäre es aber genauso wie, wenn 2 volljährige jeweils 323 € bekommen.
Ist in diesem Fall ja jetzt nicht das Thema, da beide über 18 sind, aber nur mal als Beispiel welche Möglichkeit noch vorhanden ist.

Kirlean
30.07.2009, 10:26
so ^^,

also mien anwältin sagte mir da gibts immer noch ne reglung die besagt das beide in ner partnerschaft ein jahr lang den vollen satz erhalten also beide ab 1.7.09 356 eus danach eben diese 332 ab 1.1.09 340eus!

hatten auch dienstag n termin beim zuständigen amtsleiter lol das war was :D
erstens musste der einen seiner mitarbeiter holen weil der selber von nix nen plan hatte,.
dann haben die uns erzählt warum wir uns denn aufregen das meine partnerin als angehörige berechnet wird, da sei richtig so weil sie ja unter 25 ist (so nach der art alles unter 25 is kein lebenspartner sondern gehört zur familie loooooool)

dann wurde ich mehrfach gefragt ob ichn anwalt in meiner familie habe ( weil meien anwältin den ja gut aufn sack geht ,weil sie auch endlich klärung haben will)

dann sagten die nocheinmal alles würde doch stimmen ,.. na ok halt nru das ihr satz zu tief is und weil angeblich ja angehörige nich partnerin sie ma eben 21 euro zu wenig mehrbedarf wegen der schwangerschaft bekommt.

und als ergebniss dan meinten wenn das kind da is wird alles umgestellt, und wir sollten doch jetzt bitte sein büro verlassen, ach ja son merkblatt hat er uns mitgegeben wo nochmal erklärt drauf steht wie sich son satz regelt,.. beste da steht auch drauf lebenspartnerschaft ein jahr beide 100% usw , ich könnte mich wegpissen vor lachen ,.. genau das was ich forder steht da druff ,die meinen das wäre aber falsch ,.. naja wiederspruch is mitlerweile in düsseldorf in der hauptbeschwerdestelle, und nachzahlen dürfen die dann eh, weil das recht eindeutig auf unserer seite ist ,.

werde weiteres berichten wenns so weit ist :)

Kirlean
24.11.2009, 09:50
nun ist es schon ein paar monate her ich bin mitlerweile mit meiner lebensgefährtin , und meiner am 2.11.09 ^^ geborenen tochter in ner größeren wohnung, um genau zu sein seid dem 1.9.09.

1. meine anwältin hat mitlerweile ne klage vorm sozialgericht eingereicht,weil das arbeitsamt sich 6 monate NICHT SCHRIFTLICH sondern nur mir und meiner partnerin mündlich äußerte, ( und zudem steht jetzt in meinem berechnungsbogen(partnerin)nicole xxx bei angehörige, und meine tochter lilith xxx auch)

voll der spass war das als wir elterngeld beantragt haben und uns mal wieder den vorwurf inzest aussetzen durften, und mal wieder klären durften das das nen fehler der arge is, und wir uns mal wieder für dumm erklären lassen durften weil wir das ja nich ändern lassen, ( desweiteren teilte und der nette herr der elterngeldkasse jedoch auch mit ,das mit den berechnungen selber wenn die situation so wäre wie sie im bogen steht, voll fals berechnet ist)

2. wegen dem umzug und einrichtung fürs kinderzimmer und renovierung gabs wahnsinnige 311 euro,.. wurde auch direkt nen wiederspruch eingelegt, witzige an der sache 2 wochen später sind 2 freunde von mir zusammengezogen( die beiden sind nen paar) haben uch angegeben das sie ne lebensgemeinschaft sind usw, bekamen für einrichtung der wohnung und renovierung 1300 eus :shock: ernsthaft ich habe den bescheid gesehen.

nuja glücklicherweise hab ich ne menge humor und geh die sache nur halb auf amoklauf an :D,.

so long

Kontio
24.11.2009, 10:19
Moin Moin ....

das mit dem 12 Monaten zusammen leben haben meine Freundin und ich auch schon durch...... das klappt nicht .Sobald Du mit deiner Freundin zusammen wohnst bildet IHR eine Bedarfsgemenschaft und in der SOLLTE jeder von Euch 323 € bekommen + KDU ....

Meine Freundin ist 24 und ich 39 da ist das jedenfalls so .....

Gruß Dirk

Kirlean
24.11.2009, 23:11
Moin Moin ....

das mit dem 12 Monaten zusammen leben haben meine Freundin und ich auch schon durch...... das klappt nicht .Sobald Du mit deiner Freundin zusammen wohnst bildet IHR eine Bedarfsgemenschaft und in der SOLLTE jeder von Euch 323 € bekommen + KDU ....

Meine Freundin ist 24 und ich 39 da ist das jedenfalls so .....

Gruß Dirk

jo müsste so sein da allerdings meine partnerin unter angehörige fällt,im bogen normal müsste sie ja bei partner stehen(gefickt eingeschädelt, so sparrt man geld) bekommt sie nur 276 euro nich die mitlerweile hier in nrw 232€

Kirlean
24.11.2009, 23:13
jo müsste so sein da allerdings meine partnerin unter angehörige fällt,im bogen normal müsste sie ja bei partner stehen(gefickt eingeschädelt, so sparrt man geld) bekommt sie nur 276 euro nich die mitlerweile hier in nrw 232€
oppalla meinte 332 , war ein dr(e)uckfehler :D

trinity4
24.11.2009, 23:55
oppalla meinte 332 , war ein dr(e)uckfehler :D
Nö, Du meinst 323 :D


;-) und Gruß
Trinity

Kirlean
26.11.2009, 10:01
trozdem sind für mich dann 267 für sie 267 und fürs kind 70 eus eindeutig zu wenig ^^ weil so bekommen wirs
mit miete ham wir 1157€ kindergeld is da drin scho angerechnet
und das geile liegen scho 2 klagen beim sozialgericht vor weil die sich seid anfang des jahres ja nich auf die widersprüche meiner anwältin gemeldet bzw reagiert haben.

die sind einfach nur unfähig in herten
ich mein ok meine zuständige fürs geld war ja vorm arbeitsamt gärtnerin, meine job zuständige, war gebäudereinigungskraft.

und der amtsleiter war vorher beim tiefbauamt, und wen den was fragst kommt eh nur " ich bin nicht zuständig gehen sie zu meinen kollegen" auch wenn dich beschweren wills.

wobei irgendwas hats gebracht weil ich jetzt son 1.10 job habe in nem touristikbüro , wo meine arbeit aus kaffetrinken/kochen und rauchen bestehet, is eigendlich nich legetim aber was solls so leicht verdiente 110eus lass ich mir dann doch nich endgehen

Kirlean
15.01.2010, 11:11
jeha das ständige mitm anwalt nerven usw hat was gebracht!!! nämlich wir haben anfang diesen jahres kein geld bekommen ...

erst nachdem meine anwältin da 5 faxe hingeschickt hat, weils sorry ASSIamt meinte die gelder wären draußen komischerweise aber nix auf meinem kontoauszug stand den ich 13 mal einreichen musste beim amt für geistig behinderte mitarbeiter ,.. stellte man mir dann am 08.01.10 einen VERRECHNUNGSCHECK aus mit sage und schreibe 980 euro wobei wir zu 3 eigendlih troz falscher ausrechnung immer noch 1142 eus bekommen müssten,..

aussage dazu vom amt sie sind ja schon 8 tage ohne geld hingekommen,.. diese bezahlen wir ihnen dann natürlich nicht nach,.. HALLO ICH HABE AM 11.12.09 meinen neuen bescheid erhalten, darauf erhilt ich dann die antwort das sei nicht das problem des arbeitsamtes wenn leute bescheide bekommen die man am liebsten absägen würde.


schade das das geld nich für ne knarre reicht,. denn der amtsleiter wo ich dann am 12.01.10 ne dienstaufsichtsbeschwerde einreichte über diese nette mit arbeiterin wanderte direkt mit nem fetten grinsem in den aktenvernichter, irgendiwe hätte ich den da gerne erschossen,.. so bräuchte zumindest ich mir kene gedanken mehr zu machen ob ich denn nochn dach übern kopf habe und wie ich mindestens 2 mal am tag was essen kann.

vorallem nachdem der amtsleiter sih mit den worten verabschiedete ,. mal sehen ob wir nicht nächsten monat wieder buchungsfehler haben bei ihnen herr mayeres,..


also so long amok is nimmer weit

ela1953
15.01.2010, 13:22
jeha das ständige mitm anwalt nerven usw hat was gebracht!!! nämlich wir haben anfang diesen jahres kein geld bekommen ...

erst nachdem meine anwältin da 5 faxe hingeschickt hat, weils sorry ASSIamt meinte die gelder wären draußen komischerweise aber nix auf meinem kontoauszug stand den ich 13 mal einreichen musste beim amt für geistig behinderte mitarbeiter ,.. stellte man mir dann am 08.01.10 einen VERRECHNUNGSCHECK aus mit sage und schreibe 980 euro wobei wir zu 3 eigendlih troz falscher ausrechnung immer noch 1142 eus bekommen müssten,..

aussage dazu vom amt sie sind ja schon 8 tage ohne geld hingekommen,.. diese bezahlen wir ihnen dann natürlich nicht nach,.. HALLO ICH HABE AM 11.12.09 meinen neuen bescheid erhalten, darauf erhilt ich dann die antwort das sei nicht das problem des arbeitsamtes wenn leute bescheide bekommen die man am liebsten absägen würde.


schade das das geld nich für ne knarre reicht,. denn der amtsleiter wo ich dann am 12.01.10 ne dienstaufsichtsbeschwerde einreichte über diese nette mit arbeiterin wanderte direkt mit nem fetten grinsem in den aktenvernichter, irgendiwe hätte ich den da gerne erschossen,.. so bräuchte zumindest ich mir kene gedanken mehr zu machen ob ich denn nochn dach übern kopf habe und wie ich mindestens 2 mal am tag was essen kann.

vorallem nachdem der amtsleiter sih mit den worten verabschiedete ,. mal sehen ob wir nicht nächsten monat wieder buchungsfehler haben bei ihnen herr mayeres,..


also so long amok is nimmer weit

boh, das ist ja heftig.....

Kirlean
20.07.2010, 17:39
mitlerweile hat sich auch hier was getan meine lebensgefährtin wird auch endlich so im berechnungsbogen deklariert nachdem meine anwältin 2 mal klage beim sozialgericht einreichen musst,.. 2 mal weil nachm ersten urteil wollte die arge hier dat immer noch nich ändern naja rumgekommen is dabei das die eigendlich gut viel nachzuzahlen haben,.. worauf meine partnerin und ich mitlerweile auch 3 monate warten,.. also typisch arge halt