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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruch "abgeholfen" Neuer Bescheid mit Leistung als Dar


der Gerd
25.07.2009, 14:27
Moin zusammen

es geht weiter hier im Lkr Leer

Für den Monat Juli wurde unser Antrag ablehnt. Wir lagen mit allen Einkünften 11.91 über den Bedarf der BG.

Wir haben dazu einen Widerspruch eingelegt, weil das Amt eine Unterhaltsverplichtung nicht in voller Höhe berücksichtigt hatte. Konkret 50.- € an Zahlung nicht berücksichtigt.
Heute war der neue Bescheid in der Post

da heist es :


Ihrem Widerspruch vom 09.07.2009 helfe ich hiermit für den Monat Juli 2009 ab.
Es ergeht folgender neuer Bescheid:
....

Sie erhalten ab dem 01.07.2009 bis zum 31.07.2009 Leistungen in von monatlich 38.- €



Und dann etwas weiter:


Die Leistungen für den Monat Juli 2009 werden wir als Darlehen wegen vorrangiger Ansprüche auf Wohngeld gewährt. Der Landkreis Leer wird die von mir gezahlten Leistungen bei Gewährung des Wohngeldes an mich erstatten.
und weiter...
beachten Sie bitte das sie über ALG II nicht kranken und pflegeversichert sind


Das geht doch so wohl nicht!!

Wohngeld ist beantragt, aber noch kein Bescheid und noch keine Zahlung oder Zahlungmitteilung erfolgt.
Demnach ist kein Wohngeld zugeflossen.
Wenn ein Bedarf im Monat Juli besteht, dann besteht er doch dann und kann doch nicht wegen fiktiver Wohngeldansprüche als Darlehen gewährt werden.
Soweit mein Verständniss dazu, weiterhelfen würden mir hier aber sicherlich für den Einspruch ein paar Gesetzte oder Urteile.



Gruß

Gerd

Marsleuchte
25.07.2009, 14:51
Hallo Gerd,

also Dein Bedarf ist 38 Euro monatlich weil Euch wohl mehr nicht an Grundsicherung zusehen würde.
Weil Ihr aber Wohngeld beantragt habt, bekommt Ihr diese Leistung nur als Darlehn und die Stellen verrechnen das nach der Bewilligung unter einander auf und was über bleibt bekommst Du nachgezahlt.

Wohngeld ist eine vorrangige Leistung vor dem ALG II, Wohngeld und ALG II schließen sich gegenseitig aus.

Was verstehst Du denn da jetzt nicht so recht, vielleicht kann ich es Dir anderst erklären.

MfG
Marslicht

der Gerd
25.07.2009, 15:47
Wohngeld ist beantragt es liegt aber noch kein Bescheid vor.
Wohngeld wird wenn bewilligt rückwirkend gezahlt, das ist klar.
Und auch das es wenn WG gezahlt wird dies dann mit bereits geleisteten Hartz4 Zahlungen verrechnen wird auch.

Nur wenn das Amt schon einen Bedarf für Juli feststellt warum ist dann meine Partnerin in der BG nicht krankenversichert

Gruß

Gerd

Marsleuchte
25.07.2009, 15:50
Ja ist sie denn nicht über Dich familienversichert?

Wenn nein, dann muß sie selber für Ihre KV aufkommen, das müssen viele andere ALG II Empfänger auch.


MfG
Marslicht

Ich bin es nicht
25.07.2009, 15:59
hallo Gerd ..

beachten Sie bitte das sie über ALG II nicht kranken und pflegeversichert sind


Das geht doch so wohl nicht!!

sehe ich auch so ..

ihr werdet ja als BG geführt ..

und wenn diese BG einen ALG II Anspruch hat ( welchen ihr als BG ja habt ) , so ist jedes BG - Mitglied über die Arge krankenversichert ..

sollte sich nun jedoch deine Partnerin selber versichern müssen , so mindern sich ja eure Einkünfte und in dieser Höhe würde euch mehr an ALG II zustehen müssen ..

kläre das am besten schnellstens mit der Arge ab ..

Marsleuchte
25.07.2009, 16:08
Stopp, mein Denkfehler!!

Und ja es geht das keine KV gezahlt wird, weil ja hier nur Leistungen als Darlehn bewilligt sind und es eigentlich kein ALG II geben würde wenn das Wohngeld schon laufen würde.

Kurz gesagt, es besteht kein Anspruch auf ALG II wegen dem Wohngeld!

MfG
Marslicht

Ich bin es nicht
25.07.2009, 16:20
hallo Sonnenlicht ..

was wäre denn , wenn das Wohngeld recht gering ist und man durch Eigenzahlung der Krankenversicherungsbeiträge unter die Existenzgrenze fällt ? .. also quasi bedürftig wird ? ..

Marsleuchte
25.07.2009, 16:25
Das würde nicht passieren, weil man ins Wohngeld verwiesen wird um nicht gleich wieder rein zufallen.

Ist genau das gleiche beim KiZ, liegst Du mit KiZ nur 50 Euro über den ALG II, mußt Du ALG II beantragen, weil die Gefahr besteht das Du wieder jederzeit ins ALG II fällst.

Ich glaube nicht das er wenig Wohngeld erhält, das sind oft höhere Zahlungen als man beim ALG II hat, seit der neuen Regelung in diesem Jahr.

Marsleuchte
25.07.2009, 16:38
Er könnte ja mal rechnen was er an Wohngeld erhält, der Rechner hier wo ich verlinkt habe ist sehr genau!

Wohngeldrechner (http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php)