der Gerd
25.07.2009, 14:27
Moin zusammen
es geht weiter hier im Lkr Leer
Für den Monat Juli wurde unser Antrag ablehnt. Wir lagen mit allen Einkünften 11.91 über den Bedarf der BG.
Wir haben dazu einen Widerspruch eingelegt, weil das Amt eine Unterhaltsverplichtung nicht in voller Höhe berücksichtigt hatte. Konkret 50.- € an Zahlung nicht berücksichtigt.
Heute war der neue Bescheid in der Post
da heist es :
Ihrem Widerspruch vom 09.07.2009 helfe ich hiermit für den Monat Juli 2009 ab.
Es ergeht folgender neuer Bescheid:
....
Sie erhalten ab dem 01.07.2009 bis zum 31.07.2009 Leistungen in von monatlich 38.- €
Und dann etwas weiter:
Die Leistungen für den Monat Juli 2009 werden wir als Darlehen wegen vorrangiger Ansprüche auf Wohngeld gewährt. Der Landkreis Leer wird die von mir gezahlten Leistungen bei Gewährung des Wohngeldes an mich erstatten.
und weiter...
beachten Sie bitte das sie über ALG II nicht kranken und pflegeversichert sind
Das geht doch so wohl nicht!!
Wohngeld ist beantragt, aber noch kein Bescheid und noch keine Zahlung oder Zahlungmitteilung erfolgt.
Demnach ist kein Wohngeld zugeflossen.
Wenn ein Bedarf im Monat Juli besteht, dann besteht er doch dann und kann doch nicht wegen fiktiver Wohngeldansprüche als Darlehen gewährt werden.
Soweit mein Verständniss dazu, weiterhelfen würden mir hier aber sicherlich für den Einspruch ein paar Gesetzte oder Urteile.
Gruß
Gerd
es geht weiter hier im Lkr Leer
Für den Monat Juli wurde unser Antrag ablehnt. Wir lagen mit allen Einkünften 11.91 über den Bedarf der BG.
Wir haben dazu einen Widerspruch eingelegt, weil das Amt eine Unterhaltsverplichtung nicht in voller Höhe berücksichtigt hatte. Konkret 50.- € an Zahlung nicht berücksichtigt.
Heute war der neue Bescheid in der Post
da heist es :
Ihrem Widerspruch vom 09.07.2009 helfe ich hiermit für den Monat Juli 2009 ab.
Es ergeht folgender neuer Bescheid:
....
Sie erhalten ab dem 01.07.2009 bis zum 31.07.2009 Leistungen in von monatlich 38.- €
Und dann etwas weiter:
Die Leistungen für den Monat Juli 2009 werden wir als Darlehen wegen vorrangiger Ansprüche auf Wohngeld gewährt. Der Landkreis Leer wird die von mir gezahlten Leistungen bei Gewährung des Wohngeldes an mich erstatten.
und weiter...
beachten Sie bitte das sie über ALG II nicht kranken und pflegeversichert sind
Das geht doch so wohl nicht!!
Wohngeld ist beantragt, aber noch kein Bescheid und noch keine Zahlung oder Zahlungmitteilung erfolgt.
Demnach ist kein Wohngeld zugeflossen.
Wenn ein Bedarf im Monat Juli besteht, dann besteht er doch dann und kann doch nicht wegen fiktiver Wohngeldansprüche als Darlehen gewährt werden.
Soweit mein Verständniss dazu, weiterhelfen würden mir hier aber sicherlich für den Einspruch ein paar Gesetzte oder Urteile.
Gruß
Gerd