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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II dem ALG I vorziehen - Hat man die Wahl???


Schneida
06.04.2005, 13:29
Hallo Zusammen!

Da ich demnächst Arbeitslos werde, habe ich mich mit dem Thema einmal
auseinandergesetzt.

Würde ich nun im ersten Jahr meiner Arbeitslosigkeit (Plane keine Karriere
als Arbeitsloser) die Versicherungsleistung ALG I bekommen, rund 550,-.
Jedoch bezahle ich bereits 360,- Miete (o. Strom) und habe ein Auto. Sprich: es würde monatlich sogar ein Defizit auf mich zukommen!

Wenn ich jedoch ALG II beziehen würde, wäre es möglich Wohnung und Auto zu behalten, was einer anstehenden Jobsuche ja zugute kommen würde (Mobilität).

Rechnung:

- 345,- ALG II aufs Konto
- Miete + Heizung wird übernommen

Das wäre für mich erheblich besser als ALG I.

Meine Frage ist nun ob ich erst ALG I für 1 Jahr nutzen muss oder ob ich gleich auf ALG II gehen kann???

thx

JJK

Betroffener
06.04.2005, 13:42
@JJK,
es gibt kein Wahlrecht zwischen ALG-I und ALG-II.

Was Du aber machen kannst, ist beim zuständigen Träger Wohngeld zu beantragen für die Zeit, wo Du ALG-I beziehst und ggf. unter die Regelsätze fällst.

Weiterhin kannst Du wohl für jede nachgewiesene Bewerbung 5 Euro und auch nachgewiesene Fahrtkosten bei Bewerbungen bis zum Höchstsatz von 230 Euro abrechnen. Hierzu zählt zumindest auch der Besuch beim Arbeitsamt nach schriftlicher Einladung!

Also auch hier kein Geld verschenken und immer beim Besuch des AA das Formblatt für die Reisekosten / Bwerbungskosten anfordern - die rücken die nie freiwillig raus, weil das Geld spart.

Und eine vernünftige Bewerbungsmappe mit Foto, Fotokopien, Umschlag und Porto kosten auch richtig Geld, zumal da auch in den meisten "Eingliederungsvereinbarungen" bei den "Eigenbemühungen" auch wirklich Quantität gefordert ist. Schon bei 40 Bewerbungen sind das 200 Euro.