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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kinderzuschlag +einkommensanrechnung


Nonilo
29.07.2009, 16:09
Hallo, kurz zur Vorgeschichte: seit Jan.09 versuchen wir (2Erw., 3 Ki.) erfolglos Kinderzuschlag zu beantragen. Ständig waren bereits eingereichte Unterlagen verschwunden, obwohl sie persönl. in der Familienkasse abgegeben wurden.
Nun ja, im Juli haben sie es dann endlich geschafft, uns eine Ablehnung zu schicken. Wir haben Widerspruch eingelegt, da zur Berechnung mal wieder nicht alle Unterlagen herangezogen wurden.
Jetzt habe ich heute wieder eine Ablehnung erhalten, Begründung natürlich wir haben zu wenig Einkommen. Das Wohngeld haben sie mal wieder nicht miteingerechnet, aber selbst damit würde es nicht reichen. Wir bekommen seit Jahren monatlich 200 Euro von den Schwiegereltern. Das haben wir auch angegeben und mit Kontoauszügen und schriftl. Bestätigung belegt. Das könnte aber, laut Widerspruch, nicht berücksichtigt werden. Und ich frage mich jetzt ehrlich warum? Warum zählt das nicht als Einkommen?
Bei ALg2 zählt es doch auch. Weiß hier jemand irgendwie Bescheid?



Was bleibt mir jetzt noch? Widerspruch beim Sozialgericht? Und wie läuft so etwas ab?
Vielen Dank schonmal
Grüße Katia

Marsleuchte
29.07.2009, 16:23
Hallo,

habt Ihr mal selber mit dem Rechner aus dem Internet gerechnet?

Kinderzuschlagrechner (http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/)

Das man gerne das Wohngeld nicht mit rechnet ist ja weitgehenst bekannt, was Ihr noch tun könntet, mal in Nürnberg beim Kundenreaktionsmanagement der BA anrufen und nachfragen was Ihr machen könnt weil hier ständig fehlerhafte Bescheide kommen.

MfG
Marslicht

Nonilo
29.07.2009, 18:03
Ja, den Rechner hab ich schon oft bemüht. ;)
Mit dem, was wir monatl. von den Schwiegereltern bekommen, wären wir auch Zuschlagsberechtigt, ohne eben nicht.
Zumindest mit dem Durchschnittsgehalt, was die zur Berechnung gebeugt haben. Mein Mann verdient jeden Monat anders. Wenn ich mir nur die letzten 2 Monate nehme, wären wir laut Rechner auch ohne SchwieEltern-obulus drin.
Bringt aber nix mehr, da der Anfangsantrag mit anderen Zahlen berechnet wurde und mir jetzt nur noch der Widerspruch vor dem Sozialgericht bleibt.

Es geht mir ja nur drum, warum der Obulus hier nicht als Einkommen gezählt wird, aber bei ALG2 dann auf jedenfall. *grummel*

Marsleuchte
29.07.2009, 18:11
Ok, dann solltet Ihr aber die letzten 3 Monate nehmen, davon den Durchschnitt und und bei den Sonderzahlungen das ganze durch 12 teilen und jeweils einzwölftel auf jeden der 3 Monate aufschlagen.

In wie fern wurden da andere Zahlen genommen?

Nonilo
29.07.2009, 18:16
Den Antrag haben wir im Januar gestellt und die Familienkasse hat dann mit Jahresverdienstübersicht meines Mannes gerechnet. Da waren einige miese Monate dabei und entsprechend niedrig ist das durchschnittliche Bruttogehalt ausgefallen, mit dem sie gerechnet haben. :wut:

Marsleuchte
29.07.2009, 18:24
Normal die letzen 3 Monate wo man einreicht und dann wird nur geschaut ob die letzten 6 Monate vor oder zurück noch Sonderzahlungen gelaufen sind.

Rufe mal in Nürnberg an!

Nonilo
29.07.2009, 19:30
Und wenn es in den 3 Monaten unterschiedliche Gehälter sind, wie berechnen sie das dann?
Es ist mir derzeit völlig rätselhaft wie sie auf diese Bruttogehalt kommen.

Marsleuchte
29.07.2009, 19:50
Na alles zusamen addieren und dann den Druchschnitt, also das ganze durch 3 teilen!

Ist halt auch wichtig für die Rechner die hier im Internet sind!

Nonilo
29.07.2009, 19:55
Ja, so hätte ich das ja auch gerechnet, aber trotzdem komme ich so nicht auf deren zugrundegelegtes Bruttogehalt. :confused:
Sorry, dass ich Dich damit nerve, aber ich verzweifel hier noch.

Nonilo
29.07.2009, 20:02
Doch, sorry, ich muss Dich nochmal behelligen. Welches Gehalt zählt.
Also mein Mann bekommt immer um einen Monat versetzt sein Geld,
er kkriegt zb. Ende Dezember das, was er im November erwirtschaftet hat.
D.h. wenn ich jetzt im Januar Antrag stelle, kriegen sie dann die Gehaltszettel
Oktober (erwirtschaftet September), Nov. (erw. Oktober) Dezember (erwitschaftet November) ODER
Nov. Dez und Januar?

Also wir haben im Monat immer das erwirtschaftete Geld vom Vormonat zur Verfügung.

Marsleuchte
29.07.2009, 20:24
Das sit dabei egal und wenn das ganze so kanpp ist das Ihr da nur gering drüber kommt und jeden Monat die gefahr besteht das Ihr wieder ins ALG II rutschen könntet, wird es immer wieder abgelehnt.

Es sollte schon deutlich über den ALG II Satz liegen der Euch zusteht, also nicht nur 50 Euro, wenn dann 150 - 200 Euro.

Ich habe hier noch einen anderen Rechner der zeigt an mit wieviel Ihr ins KiZ rutschen würdet, oder wieviel fehtl um den KiZ zu erhalten.

Kinderzuschlag-Rechner (http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Kinderzuschlagrechner.php)

Also um es kurz zu machen, es ist egal ob der Lohn rückwirkend gezahlt wird und wann, wenn es heisst die letzten 3 Verdienste werden zu grunde gelegt dann ist damit gemeint, die letzten 3 wo Ihr erhalten habt.

Die Familienkasse nimmt immer das steuerpflichtige Brutto für Ihre Berechnung, dieses ist im einiges niedriger als das Gesamtbrutto und ich denke da wird bei Euch der Rechenfehler sich eingeschlichen haben.
Ohne ein Blick auf zahlen und Daten werden wir hier nicht schlauer.

MfG
Marslicht

Nonilo
29.07.2009, 20:41
Das sit dabei egal und wenn das ganze so kanpp ist das Ihr da nur gering drüber kommt und jeden Monat die gefahr besteht das Ihr wieder ins ALG II rutschen könntet, wird es immer wieder abgelehnt.

Es sollte schon deutlich über den ALG II Satz liegen der Euch zusteht, also nicht nur 50 Euro, wenn dann 150 - 200 Euro.

Das macht einen großen Unterschied, denn der Verdienst vom Dez, den er im Januar ausbezahlt war grottenschlecht. So dass sich da ein durschnitll. brutto von 1539 errechnet. Anders bei der Variante was wir tatsächlich Okt-Dez gekriegt haben ist das brutto bei 1906

und für den Nachfolgeantrag wären es auch durschnittl. 1780

Dazu kommt jeweils noch ein durschnitll. Verdienst aus selbständiger Arbeit von 200 Euro

Die Familienkasse nimmt immer das steuerpflichtige Brutto für Ihre Berechnung, dieses ist im einiges niedriger als das Gesamtbrutto und ich denke da wird bei Euch der Rechenfehler sich eingeschlichen haben.
Ohne ein Blick auf zahlen und Daten werden wir hier nicht schlauer.

MfG
MarslichtMmh, wenn ich auf die Lohnzettel gucke, steht unter Gesamtbrutto und Steuerbrutto bis auf eine Ausnahme der gleiche Betrag.

Marsleuchte
29.07.2009, 21:11
Mmh, wenn ich auf die Lohnzettel gucke, steht unter Gesamtbrutto und Steuerbrutto bis auf eine Ausnahme der gleiche Betrag.

Also bei mir macht das zum Teil einen Unterschied von bis zu 300 Euro aus!

Das macht einen großen Unterschied, denn der Verdienst vom Dez, den er im Januar ausbezahlt war grottenschlecht. So dass sich da ein durschnitll. brutto von 1539 errechnet. Anders bei der Variante was wir tatsächlich Okt-Dez gekriegt haben ist das brutto bei 1906



Also was Ihr tun könnt, 3 KiZ-Rechner im Internet raussuchen, das ganze dort rechnen, ausdrucken und dann dem Widerspruch beilegen.
Die müssen es ja detaliert begründen warum Sie es ablehnen.