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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gründungszuschuss abgelehnt - berechtigt?


arbeitslosund?
30.07.2009, 20:05
Ich habe eine Frage. Ich war neulich mit einem guten Bekannten auf dem Amt, da mich das auch interessierte und ich als Begleiter nichts besseres zu schaffen hatte.

Er wollte sich selbständig machen als Kurierfahrer. War schonmal zu Beginn der Arbeitslosigkeit beim Vermittler, der ihm erzählte, er brauche noch 90 Tage und müsse ein schlüssiges Konzept vorlegen, das geprüft ist in der Finanzierbarkeit. Naja ok. Mein Bekannter hatte damals als Eismann Fahrer anfangen wollen, was aber schon beim Arbeitsvermittler abgeblockt wurde, weil der meinte, dass das auf eine Scheinselbständigkeit hinauslaufe.

Soderle, mein Bekannter hat sich zwischenzeitlich informiert, was auch höchste Eisenbahn war. Immerhin läuft sein ALG1 Anspruch aus - undzwar in 19 Tagen. Tja. Daher war er heute beim Vermittler, eher keinen Termin bekommen.

Der Vermittler blickte (Monitor zu uns gedreht) auf seine Leistungen in diesem komischen Programm und siehe da - 19 Tage. Super. Der Vermittler meinte, es seien 90 Tage nötig, es sei nun zu spät. Der Bekannte von mir legte ein Konzept vor, als Kurierfahrer für alle möglichen Auftraggeber, um die Scheinselbständigkeit zu widerlegen.

Den Vermittler interessierten die Unterlagen von der Kammer, dem Steuerberater garnicht mehr, weil er ..... naja, weil er ganz einfach meinte - 90 Tage seien nicht mehr gegeben, damit ist Ende.

Also erfasste er stumpf wieder das Bewerberprofil bzw. hatte es aktualisiert und nochmal abgeklappert und wir uns beide veräppelt gefühlt.

Wieso? Ok, mit den 90 Tagen mag er Recht haben - aber wir waren ja bereits da als er noch 90 Tage hatte bzw. noch viel mehr. Der Vermittler meinte, es sei unser Problem. Es zähle der Tag der Gewerbeanmeldung u. dies muss vor 90 Tagen passieren.

Unser Pech also - so der Vermittler gnadenlos. Am liebsten hätte ich dem Typen noch vor Ort eine gepfeffert, aber naja. Er meinte, dass das Konzept ohnehin kein Hand und kein Fuß hätte, weil derzeit zuviele Aufträge wegbrechen und Fahrer ohnehin nicht gebraucht werden. So - das Ende vom Lied? Mein Freund wird dann nach 19 Tagen beim kommunalen Träger antanzen müssen bzw. Antrag ist bereits bewilligt.

Seebarsch
30.07.2009, 20:13
Hallo,
so wie ich das sehe, hat ja der Vermittler bei der Erstberatung darauf hingewiesen, dass zum Zeitpunkt der Selbständigkeit noch mindestens 90 Kalendertage Anspruch auf Alg vorhanden sein müssen!
Das ist eine unabdingbare Voraussetzung um den Gründungszuschuss zu gewähren!
:(