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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrgeld, und Kostenmehraufwand


mad1979
09.08.2005, 13:15
Hallo,

ich hab jetzt nach langem kämpfen ne Umschulung genehmigt bekommen. Nun steht mir doch Fahrgeld, und Kostenmehraufwand zu. Weiß da jemand die Berechnungsgrundlagen?
Die einfache Strecke zum Umschulungsort beträgt 37 km. Ich hatte da mal 280€ Fahrgeld ausgerechnet. Bekomme aber nur 160. Ist das normal?

Danke für die Antworten,

FG MAD

StephanK
09.08.2005, 13:35
Hallo mad1979,
ich bin mir nicht ganz sicher, was Du mit "Umschulung" meinst - vermutlich eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung nach § 77 SGB III. Dabei gelten nicht die üppigen Sätze, die man steuerlich als Werbungskosten absetzen kann, sondern:
§ 81 SGB III - Fahrkosten
(1) Fahrkosten können übernommen werden
1. für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte (Pendelfahrten),
(...).
(2) Als Fahrkosten ist für jeden Tag, an dem der Teilnehmer die Bildungsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Bildungsstätte von 0,36 Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40 Euro für jeden weiteren Kilometer anzusetzen. (...) Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend.Sonstiger Mehraufwand wird nicht ersetzt, weil Du ja täglich pendelst, also zuhause essen und schlafen kannst wie sonst ein Arbeitnehmer.

StephanK
09.08.2005, 13:38
Es kommt aber u.U. darauf an, wer diese Maßnahme bezahlt - habe eben erst gesehen, dass da bei Dir 'ne längere Geschichte dahintersteckt. Wenn Kostenträger die Berufsgenossenschaft ist, dann richtet sich das nach anderen Regeln.

mad1979
09.08.2005, 13:48
Hallo, Hab mich grad selbst noch etwas kundig gemacht. Kostendräger ist die ARGE. Hab zu den Fahrkosten noch folgendes gefunden.


Fahrkosten



1. Anlässe für Fahrten
2. Höhe der Fahrkosten (Pendelfahrten)
3. Besonderheit
4. Vordruck




Fahrkosten gehören zu den Weiterbildungskosten.




Die Höhe der Kosten, die übernommen werden können, ist abhängig vom Anlass der Fahrt.

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Anlässe für Fahrten



Fahrkosten können übernommen werden

1. für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte (Pendelfahrten),
2. bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung
- für die An- und Abreise und
- für eine monatliche Familienheimfahrt.



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Höhe der Fahrkosten (Pendelfahrten)



Als Fahrkosten ist für jeden Tag, an dem Sie die Bildungsstätte aufsuchen, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer zwischen Ihrer Wohnung und der Bildungsstätte in Höhe von 0,36 Euro für die ersten zehn Kilometer und 0,40 Euro für jeden weiteren Kilometer anzusetzen.

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Besonderheit



Die Entfernungspauschale wird unabhängig von dem von Ihnen benutzten Verkehrsmittel gezahlt. Auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen kommt es dabei nicht an.

Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung der einfachen Fahrstrecke maßgebend.

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Vordruck



Für Ihre Angaben, die Ihre Agentur für Arbeit für die Berechnung der zu übernehmenden Fahrkosten benötigt, ist die „Erklärung über Fahrkosten" vorgesehen.

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Bundesagentur für Arbeit
Letzte Änderung 23.05.2005


Nach meiner Berechnung, müßte ich pro Tag 14,40€ bekommen. Und das auf 21 Arbeitstage im Monat hochgerechnet sind 302,40€.

Ist das richtig so.

StephanK
09.08.2005, 13:55
Ich komme auf den gleichen Tagesbetrag. Es wird aber auch nach konkreten Lehrgangs-Tagen abgerechnet, also gibt's keinen festen Monatsbetrag, sondern Schwankungen je nach dem, wie die Wochenenden verteilt sind und ob es Feiertage in der Woche gibt.