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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Punkt IX. 2. im ALG II Antragsformular


micki
04.10.2006, 14:52
Hallo! Werde aus dem Punkt IX. 2. im ALG II Antragsformular nicht 100% schlau.

Dort steht: Haben Sie eine andere Leistung beantragt oder beabsichtigen Sie einen entsprechenden Antrag zu stellen? (weiter Anzugeben sind....Wohngeld....)

Ich werde nach dem Antrag auf ALG II sehr wahrscheinlich einen Antrag auf Möbelgeld stellen. Also, ich hab bisher nur im Haushalt meines Onkels gelebt, bin über 25 Jahre und hab, so hab ich gehört, Anspruch auf eine Wohnungseinrichtung oder Möbel.

Bezieht sich der Punkt IX. 2. auch auf eine spätere Beantragung auf Möbelgeld?

Danke und LG Micki

Die Ägypter
04.10.2006, 15:02
Hallo Mike,

das gilt m. E. ausschließlich für Anträge die ggf. vorrangig zu stellen sind - bzw. es soll auch vermeiden, dass z.B. Wohngeld und ALG II fließen (was nicht zulässig wäre, da im ALG II bereits KdU/angem. Miete enthalten ist).

Dein Antrag auf Erstausstattung fällt in eine andere Kategorie - und... vielleicht weißt du ja auch noch gar nicht, ob du diesen Antrag stellst - sie werden es dann ja merken, wenn du ihn vorlegst ;-)