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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bescheid gem. § 117 SGB III obwohl krank


andreag
01.08.2009, 07:47
Guten Morgen liebe Forumsmitglieder!:Moin!:

Ich habe gestern meinen Bescheid von der AA für ALG 1 bekommen.
Nun ist dieser Bescheid allerdings gem. § 117 SGB III und so wie ich das lese, bin ich seit dem 8.7. arbeitsfähig. Dort steht nämlich:
"Ab 8.7. können Sie wieder so viele Stunden arbeiten wie im Bemessungszeitraum".
Allerdings bin ich noch krankgeschrieben, wurde vorletzte Woche sogar rehaunfähig geschrieben, weil es mir derzeit sehr schlecht geht. Das habe ich auch alles der Sachbearbeiterin bei der AA vorgelegt.
Es stellt sich mir jetzt die Frage, wie es weitergeht, denn ich bin ja ausgesteuert und ging aus dem Grund zur AA. Einen Arbeitsplatz habe ich ja noch. Würde das dann jetzt nicht bedeuten, daß ich seit dem 8.7. wieder an meinem Arbeitsplatz hätte erscheinen müssen?
Aber die AA weiß doch, daß ich noch einen Arbeitsplatz habe. Warum haben sie mir dann ALG 1 gewährt, wenn sie doch der Meinung sind, daß ich arbeitsfähig bin?
Oder verstehe ich den Bescheid einfach falsch?:seufz:
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen und mir raten, ob ich nun gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen sollte.
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.

Viele Grüße,

Andrea

Ich bin es nicht
01.08.2009, 08:10
hallo Andrea ..

ich denke , das hat so schon seine Richtigkeit ..

schaue mal in dem Link unter Punkt (1)

Link :

http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__125.html

warte aber mal bis heute Abend gegen 19.00Uhr ab ..

um diese Zeit ist SEEBARSCH häufig hier und kann dir da bestimmt noch was genaueres zu schreiben ..

andreag
01.08.2009, 15:28
Hallo ich bin's!
Danke für den Link. Aber der bezieht sich ja auf § 125 SGB, nach dem wollte ich ja eingestuft werden, wurde aber leider nach § 117 SGB eingestuft. Wenn ich den Bescheid nach § 117 richtig verstanden habe, müßte ich seit dem 8.7. wieder arbeiten und zwar an meinem Arbeitsplatz, denn ich habe ja noch einen. Daher verstehe ich ja auch nicht, warum der Bescheid überhaupt erlassen wurde, wenn die AA doch offensichtlich der Meinung ist, daß ich arbeitsfähig bin. Irgendwie macht das alles keinen Sinn. Ich weiß echt nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll. :confused:

Viele Grüße,

Andrea

andreag
01.08.2009, 22:03
Schade, Seebarsch hat das hier wohl nicht gesehen oder war nicht im Forum heute oder?
Ich hoffe, es findet sich noch jemand, der mir einen guten Ratschlag geben kann. :)
Einen schönen Abend wünscht Euch,

Andrea

Seebarsch
02.08.2009, 17:13
Hallo zusammen,
die grundsätzlichen Regelungen zum Bezug von Arbeitslosengeld sind im § 117 SGB III festgelegt.
Der § 125 SGB III macht hier lediglich eine Ausnahme zur Verfügbarkeit nach § 119 SGB III.
Insofern schliessen sich der § 117 und der § 125 SGB III nicht aus und laufen parallel.
:-P

andreag
02.08.2009, 18:41
Hallo Seebarsch!

Schön, daß Du das hier doch gesehen hast. Ich dachte schon, Du wärst evtl. im Urlaub.
Aber was bedeutet das denn jetzt genau für mich? Meinst Du, der Bescheid ist richtig? Wenn ich das dann aber richtig verstehe, müßte ich doch bei meiner Arbeitsstelle auflaufen und das schon seit dem 8.7., obwohl ich den Bescheid erst am 31.7. erhalten habe.
Ich bin doch aber immer noch krankgeschrieben und keinesfalls in der Lage arbeiten zu gehen. Nicht umsonst wurde ich ja gerade rehaunfähig geschrieben.
Ich weiß nur nicht, warum sie mir das ALG1 bewilligt haben, wenn sie doch der Meinung sind, daß ich die volle Stundenzahl leisten kann, wo ich doch einen ungekündigten Job habe. Das paßt doch irgendwie alles nicht zusammen.
Oder verstehe ich da etwas falsch Seebarsch?:seufz:

Seebarsch
03.08.2009, 17:53
Hallo,
da muss man sich die Feststellung des Agenturarztes ansehen.
Die Vollzeitverfügbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist ja in der Regel durchaus mit Einschränkungen versehen. So kann z.B. die Beschäftigung in der letzten Tätigkeit wegen der gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr möglich sein, während für andere Tätigkeiten sehr wohl die Möglichkeit besteht!
:):)

andreag
03.08.2009, 19:14
Hallo Seebarsch!

Also ich habe heute Morgen gleich mal bei der AA angerufen und habe heute Nachmittag einen Rückruf von einem höheren Sachbearbeiter bekommen. Dieser hat mir erklärt, daß es angeblich nie Bescheide nach § 125 SGB gibt, ich dort aber danach geführt werde. Verstehe ich zwar nicht, muß ich aber so hinnehmen. Weiter erklärte er mir, daß ich nicht arbeiten gehen muß und daß der Bescheid auch nicht so gemeint war. Das mit der Arbeit ab 8.7. soll sich nur auf die Berechnung der Höhe des ALG1 beziehen. Wenn ich in dem Antragsformular angekreuzt hätte, daß ich künftig nur noch 20 Stunden arbeiten möchte, hätten sie das ALG1 nach den 20 Stunden berechnet. Da ich aber angekreuzt hatte, daß ich - wenn ich denn wieder kann - die volle Stundenzahl arbeiten möchte, haben sie danach auch die Höhe des ALG1 berechnet. Und DAS soll dieser Satz bedeuten. Ich kann das daraus zwar immer noch nicht lesen, habe mir aber den Namen des Sachbearbeiters geben lassen und werde mich darauf dann ggf. berufen.
Außerdem sagte er mir, daß dieser Satz mit dem arbeiten und wieviele Stunden IMMER in den Bescheiden drin stehen würde. Das wäre ein ganz normaler Bestandteil dieser Bescheide. Er hat mir erklärt, daß ich mir keine Sorgen machen muß und ich auch nicht arbeiten gehen muß, bevor mich nicht ein Arzt der Arbeitsagentur oder der DRV ggf. arbeiten schickt, sollte ich zu einer Untersuchung kommen müssen. Aber bis dahin läuft das ALG1 ganz normal weiter. Naja, also glaube ich das jetzt mal und hoffe, daß das alles seine Richtigkeit hat.:engel:

Antonia
04.08.2009, 12:04
Hallo Andrea,

jetzt habe ich grade nochmal meinen Bescheid rausgeholt und nach diesem Satz, der bei Dir erwähnt wird, gesucht.
Und tatsächlich, da steht: "Ab 24.6.2009 können Sie wieder so viele Stunden arbeiten wie im Bemessungszeitraum"
Das steht da ganz versteckt. Hatte ich überhaupt nicht gelesen. Der 24.6. ist der Tag, an dem ich von der Krankenkasse ausgesteuert worden war.
Ignoriere ich jetzt. Auch dank Deines Beitrages hier. :)

Herzliche Grüße

Antonia

andreag
04.08.2009, 20:01
Hallo Antonia!

Danke, daß Du das hier noch gepostet hast. Dann stimmt es ja tatsächlich, was der Sachbearbeiter der AA mir gesagt hat, daß das immer in den Bescheiden so steht. Dann bin ich ja beruhigt, daß das nicht nur bei mir so steht. Und es ist ja auch so gemeint, daß das Geld nach der vollen Stundenzahl berechnet ist und man diese Stundenzahl arbeiten könnte, wenn man denn gesund wäre.

Schönen Abend wünscht Dir noch,

Andrea