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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperre trotz Krankheit?


Mattias
03.08.2009, 20:20
Hi Leute!

Ich habe folgendes Problem:
Ich beziehe ALG II und mache seit März ein EQJ als KFZ-Mechatroniker, enden soll das ganze Ende August, Ziel des ganzen war eine Ausbildungsstelle (was allerdings nicht vertraglich festgehalten wurde).
Nun erfahre ich einen Monat vor Ende des EQJ, dass mir keine Ausbildungsstelle angeboten wird, woraufhin meine Motivation weiterhin dort zu arbeiten natürlich gegen Null gesunken ist, zumal ich in letzter Zeit eh nicht viel mehr als eine Putzkraft bin. Auf meine Anfrage, ob wir den Vertrag vorzeitig beenden könnten, antwortete meine Noch-Cheffin: "Nein, wir haben einen Vertrag und der wird erfüllt! Und komm jetzt ja nicht auf die Idee, dich für den letzten Monat Krank schreiben zu lassen!"

Nun habe ich 2 Fragen:

1. Kann man mir unter den gegebenen Umständen die Leistungen kürzen/sperren, wenn ich mich krank schreiben lasse? (Was meine noch Cheffin darüber denkt ist mir ja reichlich egal)

2. Gibt es andere Möglichkeiten, ohne Sanktionen vorzeitig aus der Nummer raus zu kommen?

LG
Mattias

Pharao
04.08.2009, 03:18
Ich liebe Abkürzungen :?

EQJ = Einstiegsqualifizierungsjahr (http://http://de.wikipedia.org/wiki/Einstiegsqualifizierungsjahr)



Und komm jetzt ja nicht auf die Idee, dich für den letzten Monat Krank schreiben zu lassen!"

Kann man mir unter den gegebenen Umständen die Leistungen kürzen/sperren, wenn ich mich krank schreiben lasse? (Was meine noch Cheffin darüber denkt ist mir ja reichlich egal)


Hi,

Ich bezweifel mal das dich ein Arzt für einen Monat arbeitsunfährig schreibt ! Also beim besten Willen, auch eine Magen-Darm-Grippe dauert net so lange ! Zudem, sollte das rauskommen das das nur "fake" war, dann gibt`s sicherlich ärger !

Und wenn die Chefin dir schon so kommt, dann kannst du dir aber sicher sein, das sie das dem Amt melden wird.
An deiner Stelle würde ich die Zähne zusammen beißen und den Monat noch brav fertig machen !


Ziel des ganzen war eine Ausbildungsstelle (was allerdings nicht vertraglich festgehalten wurde).

So wie ich das gelesen hab, soll es nur eine "Brücke" zur Ausbildung dienen und nicht zwangsweise einen Ausbildungsplatz !

Die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher, ist ein betriebliches Langzeitpraktikum und soll als Brücke zur Ausbildung dienen. Dabei orientiert es sich in der Regel an den Ausbildungsinhalten des entsprechenden Ausbildungsberufs. (...)

..... diese werde oft mit versprochenen Ausbildungsplätzen motiviert, einen rechtlichen Anspruch darauf haben sie aber jedoch nicht .....
Quelle: Wiki (Link oben)