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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freelancer mit EKS, ich hab geschätzt und bin nun bestraft?


Toasti
04.08.2009, 20:35
Hallo miteinander,
ich versteh grad die halbe Welt nicht so recht und bräuchte mal etwas Ratschlag. Wird jetzt evtl komplizierter...

Folgendes:
Ich bin Freelancer (habe also eine USt-IdNr, aber kein Gewerbe oder so etwas).
Dieses Jahr läufts völlig daneben und ich gewinne keinen Blumentopf. So musste ich irgendwann mal Hartz4 beantragen. Nun kam der Folgeantrag und wieder sollte ich eine Anlage EKS ausfüllen um meine zu erwartenden Umsätze zu schätzen.

Beim ersten Mal hatte ich mich strickt geweigert da etwas auszufüllen. War auch gut so, denn es passierte in der zeit auch fast nichts (Ich reiße mir aber echt den Arsch auf um an neue Aufträge zu kommen!)
Diesmal jedoch dachte ich, gehe ich a) dem Streß von letzem Mal aus dem Weg und b) hoffe ich auch irgendwie auf Besserung meiner Aufträge. Also schreibe ich mal "ganz" vorsichtig ab September 150-200 Euro Umsatz pro Monat rein. Zur Info: Das ist dann für mich kein Gewinn, den hätte ich erst wieder bei größeren Aufträgen. Und dann bräuchte ich das A-Amt eh nicht mehr. Ausserdem kommen Ausgaben im Oktober auf mich zu.

Private Situation: Wohne grade in einer WG. Geteilt wird sich hier nix (siehe Differenz Unten).

So nun kam mein Bescheid:
Regelsatz für erwerbsfähige Hilfebedürftige: 359 eur
Anerkannte mtl. Kosten Unterkunft/Heizung: 187,38 eur
Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft (?): 546,38 eur

abzüglich Freibetrag: -111,33 eur
zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen: -111,33 eur
sonstiges Einkommen: 36 eur
laufendes einkommen aus Selbstständigkeit: 156,67 eur

Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen: 81,34 eur

Bleiben mir unter dem Strich also 277,66 eur
Heute kam nun die Zahlung: Das waren 255,04 euro. Woher die Differenz?


Und nun mal meine Fragen:
Ich hab doch noch gar keinen Cent verdient und es ist grade auch nicht sicher wie es weiter läuft. Aber ich soll jetzt schon mal vom Regelsatz nur noch 2/3 bekommen? Man verstehe mich nicht Falsch, aber wer soll von 255 euro leben können, bzw. überhaupt wieder auf die Beine kommen können? Ich bin ja bald nicht mal mehr fähig einen Job zu übernehmen, weil ich die Kosten bis zur Rechnungsstellung nicht mehr tragen kann.

250 Euro ist genau das, was ich in einem Monat an Essen und trinken brauche (weiß ich aus den letzten Monaten). Da ich schwer Untergewichtig bin und fast für 2 Essen muss (ich kauf ja schon nur das billigste).

Ich gehe ja mal davon aus das ich, trotz des "vorläufigen" Bescheids, danach oder währenddessen auch keinen Cent mehr wiedersehe, oder?

Was kann ich denn jetzt bitte dagegen machen? Ich meine, wenn trotz Bemühungen kein neuer Kunde anbeißt sitze ich ja völlig am Arsch da und weiß nicht mehr vorwärts und nicht zurück.
Soll Wiederspruch einlegen? Wenn ja mit welchen Begründungen?

Hey, ich Danke schon mal für jede Hilfe. Die hab ich grad irgendwie mal nötig.
Gruß

Toasti
04.08.2009, 20:42
Ach, fällt mir grad noch so kurz danach ein:
Diesen Monat hab ich ja noch eine längst überfällige Rückzahlung an das Finanzamt von 95 Euro. Bleiben mir ja dann noch ganze 160 euro.

Ich könnte grade Pausenlos lachen.

Pharao
04.08.2009, 21:04
250 Euro ist genau das, was ich in einem Monat an Essen und trinken brauche (weiß ich aus den letzten Monaten). Da ich schwer Untergewichtig bin und fast für 2 Essen muss (ich kauf ja schon nur das billigste).

Hi,

auch wenn es kein schöner Weg ist ===> Die Tafel oder Essensgutscheine wären eine alternative.

Zum eigentliche Fall kann ich leider nix sagen, da mußt du noch mal ein bischen warten bis jemand anders antwortet.

Toasti
04.08.2009, 21:17
Hi,

auch wenn es kein schöner Weg ist ===> Die Tafel oder Essensgutscheine wären eine alternative.

Zum eigentliche Fall kann ich leider nix sagen, da mußt du noch mal ein bischen warten bis jemand anders antwortet.

Ja. Ich wohne auf nem Dorf mit S-Bahn Anschluss. Auto geht ja nicht mehr. Zur nächsten Tafel bräuchte ich zwei Fahrscheine. Sind 4,80 euro hier in der Gegend.

Pharao
04.08.2009, 21:38
Zur nächsten Tafel bräuchte ich zwei Fahrscheine. Sind 4,80 euro hier in der Gegend.

Naja, 4,80€ für`ne Fahrkarte und dann für eine Woche lang Essen mitgenommen, das rechnet sich doch ?

Paramedic
05.08.2009, 17:12
Hallo

111 Euro sind tatsächlich der passende Freibetrag für 156 angesetzes Einkommen (100 Euro + (20% von 56,-)).
Die 36,- "sonstiges EInkommen" kenne ich nicht. Da musst Du was im Antrag eingetragen haben.
Nach dieser Berechnung müssten Dir dann ca. 45 Euro von dem anerkannten Bedarf abgezogen und der Rest, also deutlich mehr als 400,- ausgezahlt werden.

Entweder die Zahlen, die du uns gegeben hast, reichen nicht aus, weil noch viel mehr im Bescheid drin stand, oder sie haben etwas grob falsch gemacht.
Vielleicht gehst Du mal zu der Sachbearbeiterin und lässt Dir Zeile für Zeile erklären, was sie da gerechnet hat.

Paramedic
05.08.2009, 17:15
PS:
es gibt immer zwei Wege:
1. den harten. Mit Widersprüchen, Klagen usw.
2. und den freundlichen mit Nachfragen

Grundsätzlich scheint sie dir ja wohlgesonnen zu sein. Immerhin hat sie sich dafür entschieden, "150 bis 200" Euro mit 156 statt 200 einzutragen. Es wird also ein versehentlicher Fehler oder ein Verständnisproblem sein.

Toasti
05.08.2009, 18:24
@Paramedic,
nee, das musste ich ja angeben. Und ich hab da einfach recht tiefe Zahlen reinsetzen wollen um dem Ärger aus dem Weg zu gehen.

Zu meine Zahlen oben: Das war alles was in dem Schrieb stand. Hatte ich einfach komplett so abgetippt.

Ansonsten erstmal Danke. Ich lege diese Tage mal Wiederspruch ein und werde dann erstmal mehrmals nachfragen warum ich für eine wage Schätzung bereits vorher bezahlen muss. Das ist ja genau der Punkt den ich nicht verstehe.

Klar ist: Habe ich Einnahmen, dann kann ich nicht erwarten noch zusätzlich Geld zu kassieren. Hoffe das kam hier nicht so rüber. Aber wo noch nix verdient ist, hat auch noch niemand etwas in der Tasche.

einsamer Wolf
05.08.2009, 20:08
Was für ein Freelancer bist du denn?

Es ist nämlich auch ein wenig davon abhängig, was für ein Gewerbe du betreibst und wie hoch deine Ausgaben sind die vom Umsatz abgehen.

Die andere Frage ist, warum hast du überhaupt angegeben, dass du mit einem Umsatz in der Höhe rechnest, wenn doch abzusehen war, dass das nix wird?

Ich weis, dass kommt jetzt zu spät, aber hättest du gesagt, dass du mit null rechnest, dann hättest du volle Leistung bekommen.
Und wenn in dieser Zeit dann doch hier und da eine Auftrag gekommen wäre, dann hättest du die Differenz oder den ganzen Betrag einfach zurück bezahlt.

An deiner stelle würde ich nicht gleich mit nem Widerspruch daran gehen und dann lieber doch mal versuchen mit der SB von der Leistungsabteilung zu reden und ihr erklären, dass du null Gewinn hast.

Mfg

einsamer Wolf

rosbert
14.11.2009, 09:08
oder einfach eine Änderungsmitteilung bezüglich des zu Erwartenden Einkommen rüberschicken.
die arbeitsgemeinschaft wird dann anbieten, eine kleinere Zahl in dieses "Feld" einzutragen und neu zu berechnen.
Widerspruch nicht nötig, Änderungsmitteilung versuchen.
liebe grüße, rosbert

Ratloser
02.12.2009, 12:21
Also ich bin in einer ähnlichen Situation.

Ich hab mir aber vor längerer Zeit einen Gewerbeschein geholt, bin zum Finanzamt und hab mich von der UST befreien lassen (Kleinunternehmer).

Alles dem Jobcenter mitgeteilt und muss auch die EKS etc ausfüllen .

Ebenso die zu erwrtenden Umsätze.

Ich trag da generell nur 100 Euro an Gewinn ein,wenn es mehr oder weniger im Endeffekt ist, muss ich das ja so oder so bei der Weiterbwilligung angeben.

Was mich nur nervt ist,dass die es nicht pünktlich schaffen, mir meinen Antrag zu bearbeiten, wo ich alle halbe jahre zum Ende des Bewilligungszeitraumes dastehe und bangen muss, ob meine Leistung pünktlich ankommt.

Frage mich aber grade,wenn du selbstständig bist und ne USt-ID hast, wieso hst du dann keinen Gewerbeschein?

dirk777
02.12.2009, 14:56
Hallo Ratloser,

es gibt tatsächlich Jobs in unserem Land, für die Du keinen Gewerbeschein benötigst. Das musste ich auch nach teuren Erfahrungen lernen. Schliesslich hängt ja auch die Gewerbesteuer daran.

Freiberufler (freelancer) benötigen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes keinen Gewerbeschein. Darunter fallen Designer, Texter, freie bildende Künstler. Wichtig ist, dass alles aus Deinem Kopf kommt und dem künstlerischen Anspruch genügt! Ich konnte das Finanzamt überzeugen. Aber nicht rückwirkend! Da können sie nicht mehr ran - so deren Aussage. Und wollen immer mehr Geld ... von mir, von Dir ...

LG

dirk