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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : In der Probezeit kündigen, ohne 3 Monate Sperre vom Amt?


engelboy21
05.08.2009, 17:25
Hallo, ich bin hier ganz neu und seit heute bin ich hier Arbeitslosennetz- Mitglied. Ich bin gehörlos und ich würde mich über Antwort, die nicht schwer zu verstehen muss. Ich habe eine Frage: Ich habe seit 15. Juni eine Arbeitsplatz als Roomboy gefunden und habe noch bis Dezember Probezeit. Jetzt gebe ich zu, dass ich meine Arbeit gar nichts zufrieden bin. Ich arbeite fast täglich und bei harte, anstrengende Arbeit bezahlt meine Firma sehr schlecht, außerdem bin ich auf Arbeit zu viel belasten, da füllt mich irgendwie Druck. Ich habe etwas Angst um meine Gesundheit wegen belastbar. Am liebsten würde ich meine Arbeit aufhören und eine andere Stelle weiter suchen. Ich weiß selber wenn ich es kündige dann bekomme ich sowieso 3 Monate Sperrzeit vom Arbeitsamt, richtig? Wie sieht es aus wenn die Arbeitgeber mich kündigen wird, bekomme ich dann auch 3 Monate Sperrzeit vom Arbeitsamt? Ich habe geplant mich krankenschrieben lassen so lange bis die Arbeitgeber mich rauswirft. Ist das eine gute Idee oder ist es Risiko? Ich wünsche mir, dass mein Arbeitgeber mich rauswirft und dann bekomme ich Arbeitslosengeld ohne Sperre. Wie geht das? Ich würde mich über Antwort sehr dankbar und freuen.

Gruß der engelboy21

Marsleuchte
05.08.2009, 17:45
Hallo :welcome:,

zu dem darf ich leider nicht viel schreiben, aber ich gehe davon aus das Du weiter unten verstehst wie ich das meine.

Ich habe geplant mich krankenschrieben lassen so lange bis die Arbeitgeber mich rauswirft. Ist das eine gute Idee oder ist es Risiko? Ich wünsche mir, dass mein Arbeitgeber mich rauswirft und dann bekomme ich Arbeitslosengeld ohne Sperre.


:mymind: :laola:

MfG
Marslicht

engelboy21
05.08.2009, 17:55
Hallo Marslicht, danke für Antwort. Sind Sie ganz sicher, dass ich dann normale Arbeitslosengeld bekomme ohne Sperrzeit wenn meine Chefin wegen lange Krankzeit mich rauswirft? Ich habe etwas Angst wenn ich dann trotzdem Sperre bekomme...

Gruss engelboy21

Marsleuchte
05.08.2009, 18:43
Sperrzeit (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25642/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Sperrzeit/Sperrzeit-Nav.html)


Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt haben.

Außerdem tritt eine Sperrzeit ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund

* eine von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit ablehnen oder nicht antreten,
* sich weigern an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahme, Maßnahme zur beruflichen Aus- und Weiterbildung oder einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung Behinderter teilzunehmen oder die Teilnahme an einer der genannten Maßnahmen abbrechen,
* trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachweisen,
* einer Aufforderung der Agentur für Arbeit, sich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht nachkommen oder
* Ihrer Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung nicht nachgekommen sind.

Hinweis:
Schildern Sie die Ereignisse und Gründe, die zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder der Maßnahme beziehungsweise zur Ablehnung eines entsprechenden Angebotes der Agentur für Arbeit geführt haben, möglichst genau und ausführlich.
Die Agentur für Arbeit kann den Sachverhalt dann besser beurteilen. Nicht vorgebrachte Tatsachen und Gründe können nicht berücksichtigt werden!


Kannst Du damit was anfangen, geklärt ???