Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzugshilfe
Jessy111
07.08.2009, 19:11
Hallo,
Ich hoffe ihr könnt mir weiter Helfen.
Ich möchte mit meinen Eltern zusammenziehn da die gesundheitlich nicht so gut drauf sind, nun meine Frage würde das Arbeitsamt (Jobcenter) einen umzug genehmigen (aus FamiliärenGründen)...und nun zu meiner frage meine Eltern sind leider Finanziell auch nicht gut dabei (Leicht verschuldet) Würden die irgentwie auch umzugsgeld irgentwo her bekommen oder so ?
Ich kenn mich leider in so einen Thema garnicht aus ich bin noch nicht lange beim Arbeitsamt (1Jahr) Und somit habe ich in solche sachen keine erfahrungen, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Marsleuchte
07.08.2009, 19:46
Hallo Jessy,
meine Frage, Ihr wollt Euch was zusammen suchen und dann jeder von seiner jetzigen Wohnung aus in die "zukünftig" gemeinsame Wohnung ziehen?
MfG
Marslicht
Jessy111
07.08.2009, 19:51
Wir wollen uns was gemeinsam suchen wir haben auch schon was in aussicht jetzt muss nur noch der mietspiegel stimmen denn die miete teilen wir uns dann ja durch zwei, also wir hätten weiterhin getrennte kasse ect., nun stehn wir aber vor den nächsten Problem wir wohnen jetzt noch in NRW und wir wollen in der nähe von der Lüneburger Heide ziehn ...
LG Jessy
Marsleuchte
08.08.2009, 08:39
Hallo,
also umziehen könnte Ihr immer wohin Ihr wollt Ohne Zustimmung, aber da werden halt die Umzugskosten und Kaution nicht übernommmen.
MfG
Marslicht
Jessy111
08.08.2009, 14:04
Wie Kaution übernehmen? Die Übernehmen meine jetztige noch nichtmal :wut:
Wie stelle ich ambesten den Antrag beim JobCenter wegen den Umzug ... aus Familiären gründen oder wie ? Ich such daunten ja schon wie einer Verrückte nach Arbeit damit die zustimmen müssen
Marsleuchte
08.08.2009, 14:20
Ohne wirklich trifftigen Grund wird man Dir den Umzug nicht genehmigt und ein Job wäre einer aber ich denke beim jetzigen Grund werden sie Dir keine Zustimmung erteilen.
Deswegen ja, solltet Ihr die Umzüge ohne Kostenübernehme hinbekommen, dann umziehen und beim neuen zuständigen ALG II einen Neuantrag stellen.
MfG
Marslicht
Jessy111
08.08.2009, 17:09
Tja nur leider fehlt mir das nötige kleingeld um den umzug selbst zu bezahlen ... aber letzten mon meinte mein sachbearbeiter eh ich solle umziehn weil meine jetzige Wohnung 20,- zuteuer ist (als ob die 20,- den kohl fett machen) naja die haben eh immer was zu meckern...Aber man sagte mir wenn ich auf eigener faust umziehe könnten auch Probleme auftreten.
Wie würde es aussehn wenn ich mir das schriftlich geben lasse das ich umziehen soll ...
Meine Eltern und ich hatten es ja so geplant das ich bei denen sozusagen Untermieter bin ... von daher währe es kein Problm mit der Miete die würden wir dann so anpassen das das Amt zufrieden ist (wenn man die mal zufrieden stellen könnte)
Marsleuchte
08.08.2009, 17:47
Wie würde es aussehn wenn ich mir das schriftlich geben lasse das ich umziehen soll ...
Schon würde es dann übernommen werden, aber nur wenn die neue Wohnung angemessen ist, sonst bekommst erst garnicht die Zustimmung zum Umzug!
Tja nur leider fehlt mir das nötige kleingeld um den umzug selbst zu bezahlen ... aber letzten mon meinte mein sachbearbeiter eh ich solle umziehn weil meine jetzige Wohnung 20,- zuteuer ist (als ob die 20,- den kohl fett machen) naja die haben eh immer was zu meckern...Aber man sagte mir wenn ich auf eigener faust umziehe könnten auch Probleme auftreten.
Die Rechtssprechung sagt, Du brauchst keine Zustimmung für den Umzug!
Meine Eltern und ich hatten es ja so geplant das ich bei denen sozusagen Untermieter bin ... von daher währe es kein Problm mit der Miete die würden wir dann so anpassen das das Amt zufrieden ist (wenn man die mal zufrieden stellen könnte)
Das könnte gehen, sofern Deine Eltern kein ALG II beziehen und Kosten für den Umzug geltend machen wollen.
MfG
Marslicht
Jessy111
08.08.2009, 19:22
Das könnte gehen, sofern Deine Eltern kein ALG II beziehen und Kosten für den Umzug geltend machen wollen.
Nein, die beziehn kein ALG II.
Also mir sage mein Sachbearbeiter wenn ich auf eigener Faust umziehe auch wenn die Wohnung angemessen ist könnte es Probleme geben :confused:
Ich hatte grade mit einer Freundin gesprochen sie hatte das gleiche Problem letztes jahr wie Ich es jetzt habe die haben es so gemacht die hatten sich ein Haus angemietet (sie und ihre Eltern) Und sie ist seit dem Untermieter, sie ist einfach umgezogen sie hatte sich in Sachsen-Anhalt abgemeldet und in Baden Württemberg neu angemeldet und das verlief alles Reibungslos ... ich würde es auch gerne machen nur ich muss mal sehn wie ich einen Umzug kostengünstig auf die Beine stelle.
LG Jessy
Marsleuchte
08.08.2009, 19:29
Also mir sage mein Sachbearbeiter wenn ich auf eigener Faust umziehe auch wenn die Wohnung angemessen ist könnte es Probleme geben :confused:
Nein da gibtes keine Probleme, siehe Urteil und im §22 SGB II steht es ja auch noch einmal!
Zusicherung zum Umzug nicht erforderlich für Kostenübernahme
Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: L 7 AS 1300/08
Datum: 17.07.2008
Kernaussagen:
1. §22 Abs.1 Satz 2 SGB II gilt nur für einen Wohnungswechsel innerhalb des für Bestimmung maßgeblichen örtlichen Bereiches,d.h. für den Landkreis in dem die ARGE/Optionskommune zuständig ist.In der Gesetzesbegründung wird sich auch nur auf "den" örtlichen kommunalen Träger und dessen festgelegten Angemessenheitsregeln gestützt.Damit kann im Zusammenhang mit einen Umzug nur der für den bisherigen Wohnort zuständige Träger gemeint sein.
2. Gälte § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II auch bei einem Umzug in einen anderen Wohnortbereich i.S.d. § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II, insbesondere in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Trägers, beeinträchtigte die Regelung das Grundrecht des Hilfebedürftigen auf Freizügigkeit nach Art. 11 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Dieses umfasst das Recht, an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnung zu nehmen; hierzu gehört auch die Freizügigkeit zwischen Ländern, Gemeinden und innerhalb einer Gemeinde.
3. Zieht ein Erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in eine Wohnung,die nach den Maßstäben des neuen Trägers grade angemessen ist,allerdings ohne Zusicherung,so wäre er gezwungen nach der Regel des §22 Abs.1 Satz 2 SGB II einen Teil der ungedeckten Kosten der Unterkunft aus seiner Regelleistung zu bestreiten.Eine solche Regelung knüpfte daher an die Ausübung des Grundrechts auf Freizügigkeit einen wirtschaftlich spürbaren Nachteil, der je nach der Ausprägung der Unterschiede im Mietkostenniveau geeignet wäre, einen Hilfebedürftigen an den bisherigen Wohnort zu binden. Allein dies führte zwar noch nicht zu einer Verfassungswidrigkeit der Regelung, vielmehr wäre eine Rechtfertigung nach Art. 11 Abs. 2 GG zu prüfen. Eine solche Prüfung hat vorliegend jedoch nicht zu erfolgen. Maßgeblich ist vielmehr, dass der ändernde Gesetzgeber in der amtlichen Begründung eine solche Rechtfertigung nicht ansatzweise für nötig gehalten und auch eine Bindung an den bisherigen Wohnort gerade nicht als Ziel der Neuregelung formuliert hat.
4.Dass die Kläger vor dem Umzug keine Zusicherung des zuständigen Grundsicherungsträgers nach § 22 Abs. 2 SGB II erwirkt haben, steht einem Anspruch auf Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung nicht entgegen. Das Zusicherungsverfahren hat lediglich Aufklärungs- und Warnfunktion; ein Verstoß gegen die Obliegenheit schränkt die Verpflichtung zur Übernahme angemessener Aufwendungen nicht aus. Die Zusicherung nach Abs. 2 ist keine Anspruchsvoraussetzung.
Nein, die beziehn kein ALG II.
Das Problem ist einfach, Du ziehst um "zu Deinen Eltern" und hast keinen Job, da gibt es keine Übernahme der Kosten!
MfG
Marslicht
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