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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug wegen Lärmbelästigung


kokosflocken
09.08.2009, 19:12
Hallo!
Ich habe da mal eine Frage. Ich wohne mit meinen zwei Kindern in einer 4 Zimmer Wohnung. Die Gesamtmiete beläuft sich auf ca. 390 Euro. Ich wohne seit drei Jahren hier. Die meisten Bewohner sind wie eine große Familie, jeder geht bei jedem ein und aus. Nur ich gehöre nicht dazu. Ist ja auch nicht weiter schlimm, muss ich ja auch nicht haben. Aber...Die Mieter unter mir sind sehr laut. Ich kann ja Geräusche vertragen, aber eines geht gar nicht, sie spielen permanent Musik. Selbst wenn die Musik nicht zu laut ist, sind da immer die Bassgeräusche, die hämmern, so das ich Kopfschmerzen bekomme. Jeden Tag. Mit denen reden will ich nicht, die Dame schafft es ja noch nicht mal mich zu grüßen. Ich habe an die Heizung geklopft, egal alles wurde ignoriert. Da habe ich mich beim Vermieter beschwert. Nach zwei Tagen halbwegs Ruhe, fing das wieder an. Das Problem ist, die verstehen sich hier alle super und kennen sich alle, halten zusammen. Da würde ich selbst vor gericht keine Chance haben. Das ist hier auch ein Wohnblock für sich... Nun fangen die auch schon an, meinen 7 jährigen Sohn, sagen wir mal anzuquatschen. Wenn er vor der Haustür irgendwas ruft, meckert Eine "Ruhe", und die Mieterin unter mir ist bei der Person. Also nicht gerade sehr intelligente Menschen. Meine Frage ist nun: Ist das ein Grund, das die Arge mir einen Umzug zahlt? Hat das Sinn nachzufragen? Die Miete der neuen Wohnung wäre aber höher (ca.438 Euro), da hier eine so geringe Kaltmiete gezahlt werden muß, weil die Wohnung jahrelang leer stand. Jetzt weiß ich auch wieso. Könnte ich das als Umzugsgrund angeben, denn das ist nicht wirklich schön hier zu wohnen. Ich bin nervig auch schon ziemlich angeschlagen. Bin für jeden Ratschlag dankbar.

Pharao
10.08.2009, 08:09
sie spielen permanent Musik. Selbst wenn die Musik nicht zu laut ist, sind da immer die Bassgeräusche.... Jeden Tag. Mit denen reden will ich nicht, die Dame schafft es ja noch nicht mal mich zu grüßen.

Hi,

Als erstes, was sagt den eure Hausordnung dazu ? Von wann bis wann geht die Lärmbelästigung ? Tagsüber oder/und auch Nachts?

Zweiten ist es immer ein großer Fehler, wenn man nicht als erstes Versucht mit dem "Verursacher" darüber zu reden ! In den meisten Fällen findet sich eine Lösung dann von ganz alleine. Nur wenn das nix nützt wäre ich dann einen Schritt weiter gegangen ==> zum Vermieter.

Das Problem jetzt wird wohl sein das sich deine Nachbarn auf Stur stellen & auch anzunehmen ist das sie absichtlich das jetzt weiterführen werden. Das hängt einfach damit zusammen das es keiner toll findet einen Brief mit einer Beschwerde vom Vermieter zu bekommen, gerade wenn der andere neben an wohnt. Versuche es tortzdem jetzt bei den Verursachern mal mit freundlichen Reden, Erklären des Problems (bitte aber net übertreiben), Anfragen und schlage auch Lösungsvorschläge vor.
Zb von der und der Uhrzeit ist ruhe und ab der Uhrzeit einigt man sich das die Musik laut gehört werden darf oder ob es nicht möglich wäre den Bass etwas rauszunehmen oder .........

Und nur wenn das auch nix bringen sollte, dann würde ich mich nochmal an den Vermieter wenden.

Aber ich denke mal das du mittlerweile garnet mehr dort wohnen willst, so lese ich das irgendwie raus. Ob das ein Grund für einen Umzug ist, kann ich nicht sagen (weis ich nicht). Fragen kostet aber nix, also auf zum Amt & mal das Problem schildern (Evtl es einfach nur mal Aktenkundig machen).


Verbessert mich bitte irgend jemand, wenn ich jetzt was falsches sage !

Also Umziehen darfst du auch ohne Genehmigung vom Amt, nur die Kosten dafür mußt du dann selber tragen.

Marsleuchte
10.08.2009, 10:25
Hallo,

sei nicht so unsicher, das passt so wie Du es geschrieben hast!!


Verbessert mich bitte irgend jemand, wenn ich jetzt was falsches sage !

Also Umziehen darfst du auch ohne Genehmigung vom Amt, nur die Kosten dafür mußt du dann selber tragen.


Zusicherung zum Umzug nicht erforderlich für Kostenübernahme

Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: L 7 AS 1300/08
Datum: 17.07.2008

Kernaussagen:

1. §22 Abs.1 Satz 2 SGB II gilt nur für einen Wohnungswechsel innerhalb des für Bestimmung maßgeblichen örtlichen Bereiches,d.h. für den Landkreis in dem die ARGE/Optionskommune zuständig ist.In der Gesetzesbegründung wird sich auch nur auf "den" örtlichen kommunalen Träger und dessen festgelegten Angemessenheitsregeln gestützt.Damit kann im Zusammenhang mit einen Umzug nur der für den bisherigen Wohnort zuständige Träger gemeint sein.

2. Gälte § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II auch bei einem Umzug in einen anderen Wohnortbereich i.S.d. § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II, insbesondere in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Trägers, beeinträchtigte die Regelung das Grundrecht des Hilfebedürftigen auf Freizügigkeit nach Art. 11 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Dieses umfasst das Recht, an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnung zu nehmen; hierzu gehört auch die Freizügigkeit zwischen Ländern, Gemeinden und innerhalb einer Gemeinde.

3. Zieht ein Erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in eine Wohnung,die nach den Maßstäben des neuen Trägers grade angemessen ist,allerdings ohne Zusicherung,so wäre er gezwungen nach der Regel des §22 Abs.1 Satz 2 SGB II einen Teil der ungedeckten Kosten der Unterkunft aus seiner Regelleistung zu bestreiten.Eine solche Regelung knüpfte daher an die Ausübung des Grundrechts auf Freizügigkeit einen wirtschaftlich spürbaren Nachteil, der je nach der Ausprägung der Unterschiede im Mietkostenniveau geeignet wäre, einen Hilfebedürftigen an den bisherigen Wohnort zu binden. Allein dies führte zwar noch nicht zu einer Verfassungswidrigkeit der Regelung, vielmehr wäre eine Rechtfertigung nach Art. 11 Abs. 2 GG zu prüfen. Eine solche Prüfung hat vorliegend jedoch nicht zu erfolgen. Maßgeblich ist vielmehr, dass der ändernde Gesetzgeber in der amtlichen Begründung eine solche Rechtfertigung nicht ansatzweise für nötig gehalten und auch eine Bindung an den bisherigen Wohnort gerade nicht als Ziel der Neuregelung formuliert hat.

4.Dass die Kläger vor dem Umzug keine Zusicherung des zuständigen Grundsicherungsträgers nach § 22 Abs. 2 SGB II erwirkt haben, steht einem Anspruch auf Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung nicht entgegen. Das Zusicherungsverfahren hat lediglich Aufklärungs- und Warnfunktion; ein Verstoß gegen die Obliegenheit schränkt die Verpflichtung zur Übernahme angemessener Aufwendungen nicht aus. Die Zusicherung nach Abs. 2 ist keine Anspruchsvoraussetzung.


MfG
Marslicht

kokosflocken
10.08.2009, 18:39
Vielen Dank für die Antworten.

jette
10.08.2009, 19:15
Ein Umzugsgrund ist dieses nicht. Das ist ein privatrechtliches Problem. Evtl. schreibst du auch mal ein Lärmprotokoll, damit du dieses auch mal dem Vermieter vorlegen kannst.

Wenn du doch umziehst und es im gleichen Bereich wie deine jetzige Wohnung, dann erhältst du nur die jetzige Miete und nicht die neue Miete (auch, wenn sie angemessen wäre). Dies gilt nur für den Fall, wenn du in einen ganz anderen Bereich ziehst, in dem andere Angemessenheitskriterien gelten.

Pharao
10.08.2009, 23:31
Zu erst sollte man mal klären wann der Lärm beginnt & aufhört.

Tagsüber muß man ortsüberlichen Lärm (sehr dehnbarer Begriff) hinnehmen und Nacht kann man auf die Ruhezeiten verweisen !

Zudem wird es wohl schwer zu Beweisen sein, wie laut genau / störend was war, gerade wenn es sich um tiefe Basstöne handelt !

Zb in einen reinen Wohngebiet sind tagsüber 50 dB & nachts 35 dB zulässig !

kokosflocken
11.08.2009, 09:41
Die Musik wird jetzt leiser gehört. Am Sonntag z.B. war gar nichts zu hören. Allerdings versuchen die jetzt den Spieß umzudrehen. Natürlich nicht die Dame wegen der ich mich beschwert habe, sondern ihre Freundinnen/ Mitmieter.
Mein Sohn (7) hatte die blöde Angewohnheit in den Hausflur zu spuken. Dann hat ihm eine Mieterin gesagt, wenn sie ihn nochmal erwischt, das er das dann aufwischen muss (das war vor 4 Wochen) . Sie hat mir das auch noch mal persönlich gesagt. Ich fand das ja auch richtig und habe ihr zugestimmt. Wir haben geredet und er hat Besserung gelobt. Nun bringt mein Sohn auch mal Kumpels mit nach oben, wir wohnen in der 5. Etage, und da hat sein Kumpel gestern gespuckt. Ich öffnete die Tür da keifte eine Frau meinen Sohn an, beschuldigte ihn und totterte. Mein Sohn sagte, das er das nicht war, aber das hat sie nicht interessiert. Nun muss ich dazu sagen, das ich in einem Aufgang wohne der schon als asozial zu bezeichnen ist. Es wird ständig was hingeschmissen, auch mal Bierflaschen, die Zeitungen liegen im Hausflur verteilt, Kellertüren sind eingetreten, Fenster werden angerotzt, die Hoftür und Lichtschalter sind ständig kaputt, Silverster war der Aufgang unten abgefackelt, ein Kinderwagen wurde in Brabd gesetzt, der Russ war überall usw. Ich könnte noch vieles mehr aufführen. Ich erziehe meinen Sohn zur Ordnung und Sauberkeit, aber er ist halt ein Kind, und bei dem Aufgang ist es sehr schwer Überzeugungsarbeit zu leisten. Diese Damen haben für mich nicht gerade einen hohen IQ. Ihre Kinder machen auch Dreck und Lärm. Ich habe jetzt hier einer gegen alle, und das nur, weil ich mich dagegen gewehrt habe, jeden Tag Kopfschmerzen zu haben. Ich werde das nätürlich bei der Arge aufführen, aber bis dahin muss ich warten und meinen Sohn beschützen.

Pharao
11.08.2009, 10:12
Nimm`s mir net übel, aber Spucken im Treppenhaus finde ich auch (um es mal vorsichtig auszudrücken) NICHT gut !

Und auch wenn die Freunde kommen, dann spuckt man nicht bzw dann spucken auch die Freunde net !

Und was ist den jetzt mit dem Lärm ? Tagsüber oder/und Nachts?

kokosflocken
11.08.2009, 10:18
Ist ja richtig. Die Musik ist momentan zu ertragen.

sauveteur
14.08.2009, 21:12
Die wertschätzung deiner Nachbarn die du hier Kund tust wird den Nachbarn sicher auch schon Aufgefallen sein. Daher Resultiert wohl das Verhalten in der Hausgemeinschaft dir gegenüber.

Vielleicht wäre es ratsam sich in die Hausgemeinschaft einzufügen und den Nachbarn die Wertschätzung entegenzubringen die du selber von deinen Nachbarn erwartest. Wobei das sicher nicht leicht sein wird, da du die Nachbarn beim Vermieter schon denunziert hast.

Es ist immer besser mit dem "Verursacher" ein Gespräch zu führen bevor dritte mit reingezogen werden :patsch:

Gruß sauveteur

kokosflocken
14.08.2009, 23:37
Ich habe mich eingefügt und bin immer nett. Dennoch in eine Clique kommt man nicht einfach hinein. Ich habe vorher versucht, die Sache zu klären. Aber wenn ein Mensch nicht mal den Restekt hat zu grüßen, brauche ich auch keinen Respekt haben und lange bitten. Ich habe auch niemanden denuniziert. Aber die Person glaubt machen zu können, was sie will. Jedermann der mich besucht oder die Postboten haben mit dem Kopf geschüttelt, die Musik war eindeutig zu laut. Ich habe auch viel Geduld bewiesen. Ich höre auch gerne laute Musik, aber wofür gibt es z.B. MP3-Player? Zumal die Person auch zwei Kinder hat, das Verhalten ist hirnlos. Aber danke für die Antwort.

Pharao
15.08.2009, 05:03
@ kokosflocken

Leider sind wir nicht dabei und können uns nur auf die Aussagen von dir verlassen. Wäre zum Beispiel auch interessant was die Nachbarn über dich denken und warum man nicht mit denen Reden kann.

Jedoch will ich trotzdem nochmal anmerken, das ich, wenn meine Nachbarskinder (oder deren Freunde) ins Treppenhaus spucken würden, auch keine so tolle Meinung von meinen Nachbarn hätte (und es spielt keine Rolle wie das Treppenhaus normal aussieht oder ob das andere auch machen). Wenn ich die dabei erwischen würde, dann würde ich die auch gleich mal das ganze Treppenhaus putzen lassen !

Man sein das du dich immer korrekt Verhalten hast, aber viellicht deine Kinder nicht - ich weis es nicht & das kann man jetzt hier auch nicht rausbekommen, wie es dazu gekommen ist oder ob deine Nachbarn wirklich so ........... sind.

Und ich möchte bestimmt auch niemanden jetzt hier beschuldigen oder sonst in irgendeiner weise angreifen (also bitte den ganzen Text jetzt hier nicht falsch verstehen !), aber meistens gehören zum Streiten "zwei". Aber gerade wenn du in der Minderheit bist, solltest du versuchen das es irgenwie ein "miteinander auskommen" gibt.

Ich kann dir nur den Tip geben, trotzalledem auf deine Nachbarn zu zu gehen und mit ihnen zu versuchen das freudlich zu klären, auch wenn du vielleicht der Meinung bist, das du das schon versucht hast oder das das eh nix bringen wird.

Vielleicht machtst du mal einen Grillabend und lädst deine Nachbarn dazu ein. Sollte das alles nix bringen, dann kannst du dich nur noch an den Vermieter/Hausverwalter wenden oder einen Nachbarn vor Gericht schleppen. Jedoch ist dann das Verältnis sehr wahrscheinlich total im Eimer.