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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildungsverhältniss wurde gekündigt


Lovemaus1972
09.08.2009, 19:52
Hallo

ich bin 21 Jahre alt und bin/oder wäre jetzt im August ins 2.Lehrjahr gekommen.
Vor ca.6 Monaten fing es an das mein Chef mir gegenüber Handgreiflich wurde und er mich vor den Patienten anschnautzte.(Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten)
Ich bekam nach ca.9 Monaten meine erste abmahnung,wegen nicht erscheinen am arbeitsplatz,diese abmahnung habe ich unterschrieben.
Dann habe ich mich Krankschreiben lassen,weil ich es in der Praxis nicht mehr aushielt,mein Chef hat mich dann bei meiner Krankenkasse verpfiffen,trotz Krankenmeldung,ich sollte dann zur medizinischen untersuchung,die Frau dort hat bestätigt das ich Krank bin und mein Arzt mich weiter Krankschreiben darf.
Kurz darauf bekam ich meine 2.abmahnung,auch wegen nicht erscheinen am arbeitsplatz.(habe regelmäßig die Krankenmeldungen abgegeben und angerufen in der praxis.
Nach der 2.abmahnung folgte die fristlose kündigung,jetzt bin ich zum anwalt gegangen und er sagte er kümmert sich drum.
Nu gehe ich weiter zur berufsschule,und habe aber leider keinen neuen ausbildungsplatz bekommen.

Kann mir jemand sagen,welche unterstützung vom amt bekomme und wie das jetzt weiter geht????

Bitte dringend

UncleTom
09.08.2009, 20:20
Hallo,
so wie Du schreibst hast Du die zweite Abmahnung trotz krankschreiben
wegen "nicht erscheinen am Arbeitsplatz bekommen" ???? mhhhhhh,

Dein Arbeitgeber hat KEINE Chance Dich zu kündigen ( wichtig das Du in der Berufsschule so einigermassen besser - gut bist)

Es ist fast nicht möglich ein Ausbildungsverhältnis so einfach zu kündigen -
selbst mit diesen 2 Abmahnungen.

Das Arbeitsverhältnis ist natürlich jetzt (wahrscheinlich) im 'Eimer' deswegen
würde ich an Deiner Stelle versuchen einen anderen Ausbildungsbetrieb zu suchen - Frag bei Deiner zuständigen Kammer mal nach die haben diese Fälle öfters und wissen auch welcher Betrieb in Deiner Situation - Dich aufnehmen würde.
gruß

Pharao
10.08.2009, 00:40
Frag bei Deiner zuständigen Kammer mal nach die haben diese Fälle öfters und wissen auch welcher Betrieb in Deiner Situation - Dich aufnehmen würde.


Hier gibt es aber auch zB bei der HWK oder IHK eine Person (weis leider nicht wie der offizelle Name für den ist), der sich nur um Probleme mit Azubi`s & AG kümmert !


Zudem kannst du dir mal das Berufsbildungsgesetz (BBiG) (http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf)durchlesen (u.a. den §22 - Kündigung).
Hier auch noch was von der IHK was ganz Interessant ist ==> Abmahnung von Auszubildenen (http://www.hannover.ihk.de/themen/aus-weiterbildung/ausbildung/a-z-der-berufsbildung/abmahnung-von-auszubildenden/page.html)



Außerdem hätte auf der Abmahung auch die möglichen Folgen zb Kündigung drauf stehen müssen damit sie rechtswirksam ist und es muß sich um den gleiche Sachverhalt handeln wie bei der 1ten Mahnung !

Eine ordentliche Kündigung kannst nur DU machen, der AG kann dir nur fristlos Kündigen und muß auch den wichtigen Grund mitangeben. Dh. wenn du offizell eine Krankmeldung hast, dann ist das bestimmt kein wichtiger Grund !
Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn dem Kündigendem unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfälles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungzeit nicht zuzumuten istQuelle:IHK-Kündigung (http://www.hannover.ihk.de/themen/aus-weiterbildung/ausbildung/a-z-der-berufsbildung/kuendigung-von-ausbildungsverhaeltnissen/page.html)


Zudem muß der Ausbildene den Auszubildenden schriftlich darauf hinweisen das er sich unverzüglich beim Amt melden muß.



Jedoch muß man schon sagen, das du ja absichtlich andauernt "Blau" gemacht hast (Pflichtsverletzung laut AV) & nun auch den AG verstehen muß das er das nicht dulden will/kann !

Das er dich im 2ten Lehrjahr nicht mehr mit "Samt-Handschuhen" anfast und auch mal es etwas zu Sache geht, ist doch völlig normal. Aber was nicht geht ist, das er handgreiflich wird !
Hier hätte man ggf rechtliche Schitte einleiten sollen oder der IHK/HWK dieses mitgeteilt !

Pharao
10.08.2009, 00:53
Kann mir jemand sagen,welche unterstützung vom amt bekomme und wie das jetzt weiter geht ?

Du meldest dich sofort beim Amt und stellst einen Antrag auf ALG.

Gleichzeitig schaust du das du schnellstmöglich wieder einen Ausbildungsbetrieb findest oder ggf. falls die Kündigung unwirksam wäre das du in den Betrieb zurück gehst (auch wenn`s keinen Spaß mehr macht, du kannst dir aber dann immer noch in ruhe einen neuen Betrieb suchen). Und dann aufjedenfall KEINEN Grund mehr bieten für `ne Abmahnung !

Zudem kannst du dir einen Überblick hier in der Hilfe/FAQ`s (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php) verschaffen zb U25 (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_u25)