S__
10.08.2005, 13:16
Hallo!
Ich habe gegen die Unterstellung, dass mein Freund und ich eine eheähnliche Gemeinschaft bilden, beim Arbeitsamt per Einschreiben einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X gestellt.
Dies ist aber inzwischen schon 4 Wochen her.
Jetzt meine Frage: Was kann ich tun, dass ich endlich mal eine Antwort vom Amt bekomme? Wenn die irgendwas von mir wollen, muss ich mich auch an bestimmte Fristen halten. Warum darf sich das Amt ewig Zeit lassen?
Ich habe gegen die Unterstellung, dass mein Freund und ich eine eheähnliche Gemeinschaft bilden, beim Arbeitsamt per Einschreiben einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X gestellt.
Dies ist aber inzwischen schon 4 Wochen her.
Jetzt meine Frage: Was kann ich tun, dass ich endlich mal eine Antwort vom Amt bekomme? Wenn die irgendwas von mir wollen, muss ich mich auch an bestimmte Fristen halten. Warum darf sich das Amt ewig Zeit lassen?