Mueck
13.08.2009, 00:51
Moin
Gegeben seien bisher voller Hartz 4 Bezug und geringe freiberufliche Einnahmen, die aber derzeit die Ausgaben nicht decken (eigener Büroraum in der Wohnung etc.).
Jetzt bietet sich die relativ sichere Chance auf weitere Einnahmen in Rahmen eines Beratungsprojektes, das zunächst mit freiberuflichen Honorarverträgen hätte abgewickelt werden sollen, was gut in das Konzept reingepasst hätte, weil es die restlichen Ausgaben abgedeckt hätte...
Nun musste aus anderen rechtlichen Gründen umdisponiert werden von Honorarverträgen auf angestellt mit (max.) 400-Euro-Job, genaue Stundenzahl und somit der Betrag aber noch offen.
Normalerweise hätte man bei einem 400-Euro-Job einen Arbeitsplatz, so dass es richtig wäre, dass man in dem Falle nur glaub 160,- abzugsfrei dazu verdienen würde, der Rest wäre "futsch" wegen Hartz-4-Kürzung bei Einkommen.
Nun ist es in diesem Falle aber so, dass man meistens daheim arbeiten wird, nur bei wirklichen Auge-in-Auge-Beratungen wäre das vermutlich in Arbeitgeberräumen, Vorbereitungen und Beratungen auf anderen Wegen (E-Mail bspw.), also vermutlich das Gros der Zeit, wären daheim zu erledigen. Damit wäre es eigentlich naheliegend, dass man, so wie man es bei der Honorarversion problemlos machen würde, die wahren (höheren) Kosten absetzt. Sonst hätte man ja durch die Umstellung der rechtlichen Basis einen erheblichen finanziellen Nachteil.
Der erste Blick auf § 11 ist da aber nicht ermutigend, weil da das Abziehen der wahren Kosten erst ab 400 Euro möglich ist (nur bei abhängiger Beschäftigung, bei selbständiger Arbeit oder Ausbildung gilt das so nicht...), dann wäre es aber kein Minijob mehr und das will man sicher nicht...
Oder übersehe ich da was?
In den DA zu §11 sind Raumkosten unter 2.5. nicht aufgeführt, sind ja auch eher untypische Kosten bei abhängiger Beschäftigung. Allerdings steht ein "z.B." vor der Liste...
Wie machen das andere "Heimarbeiter", wenn ein Arbeitszimmer, dass die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt, phasenweise nur 400 Euro Einnahmen produziert neben Hartz 4?
Gegeben seien bisher voller Hartz 4 Bezug und geringe freiberufliche Einnahmen, die aber derzeit die Ausgaben nicht decken (eigener Büroraum in der Wohnung etc.).
Jetzt bietet sich die relativ sichere Chance auf weitere Einnahmen in Rahmen eines Beratungsprojektes, das zunächst mit freiberuflichen Honorarverträgen hätte abgewickelt werden sollen, was gut in das Konzept reingepasst hätte, weil es die restlichen Ausgaben abgedeckt hätte...
Nun musste aus anderen rechtlichen Gründen umdisponiert werden von Honorarverträgen auf angestellt mit (max.) 400-Euro-Job, genaue Stundenzahl und somit der Betrag aber noch offen.
Normalerweise hätte man bei einem 400-Euro-Job einen Arbeitsplatz, so dass es richtig wäre, dass man in dem Falle nur glaub 160,- abzugsfrei dazu verdienen würde, der Rest wäre "futsch" wegen Hartz-4-Kürzung bei Einkommen.
Nun ist es in diesem Falle aber so, dass man meistens daheim arbeiten wird, nur bei wirklichen Auge-in-Auge-Beratungen wäre das vermutlich in Arbeitgeberräumen, Vorbereitungen und Beratungen auf anderen Wegen (E-Mail bspw.), also vermutlich das Gros der Zeit, wären daheim zu erledigen. Damit wäre es eigentlich naheliegend, dass man, so wie man es bei der Honorarversion problemlos machen würde, die wahren (höheren) Kosten absetzt. Sonst hätte man ja durch die Umstellung der rechtlichen Basis einen erheblichen finanziellen Nachteil.
Der erste Blick auf § 11 ist da aber nicht ermutigend, weil da das Abziehen der wahren Kosten erst ab 400 Euro möglich ist (nur bei abhängiger Beschäftigung, bei selbständiger Arbeit oder Ausbildung gilt das so nicht...), dann wäre es aber kein Minijob mehr und das will man sicher nicht...
Oder übersehe ich da was?
In den DA zu §11 sind Raumkosten unter 2.5. nicht aufgeführt, sind ja auch eher untypische Kosten bei abhängiger Beschäftigung. Allerdings steht ein "z.B." vor der Liste...
Wie machen das andere "Heimarbeiter", wenn ein Arbeitszimmer, dass die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt, phasenweise nur 400 Euro Einnahmen produziert neben Hartz 4?