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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnungssuche


gerhardb6
10.08.2005, 18:08
Hallo,
ich habe eine Frage:
Muß oder Soll die ARGE mir bei der Suche einer angemessenen Wohnung behilflich sein?
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, mal etwas gelesen zu haben.

StephanK
10.08.2005, 20:49
Gute Frage! Ich hab' das auch irgendwie im Hinterkopf, finde aber leider nix dazu. Ein MUSS gibt es sicher nicht, denn dazu müsste etwas darüber im Gesetz stehen, und das tut es nicht. Wahrscheinlich würde man dazu irgendwelche blumigen Presseerklärungen des Wirtschafts- und Arbeitsministeriums aus dem Jahr 2004 finden können, wenn man sucht - aber darauf kann sich niemand berufen... :-o
Natürlich kann es sein, dass die Verträge, auf denen die jeweilige ARGE beruht, so etwas zur Aufgabe machen. Das müsste aber dann vor Ort bei der ARGE selbst oder bei der Sozialverwaltung erfragt werden.

Limone
12.08.2005, 15:42
Hallo!

Es gibt in der Tat so eine "soll"-Verordnung dazu, aber in der Praxis ist es natürlich schwierig.

Bei uns ist es so, dass wir ganz guten Kontakt zu den großen Wohnungsverwaltungen und - genossenschaften haben. Diese wissen z.B. auch die Höhe der angemessenen Unterkünfte und haben die Mieten entsprechend angepasst. Sie sagen, dass sie die Wohnungen lieber etwas unter Preis vermieten als sie leer stehen zu lassen.
Außerdem sind sie bereit, in diesen Fällen die Kaution oder Genossenschaftsanteile abstottern zu lassen.

Betroffener
12.08.2005, 16:44
Hallo Limone,

Außerdem sind sie bereit, in diesen Fällen die Kaution oder Genossenschaftsanteile abstottern zu lassen.
Hier habe ich ein massives Verständnisproblem.
Kommunen und ArGen sollen die Kaution als Darlehen gewähren, aber das der ALG II Empfänger das dann von seinem ALG II Regelsatz abstottern soll (muss) kann ich nicht nachvollziehen (aus München kenne ich einen Fall mit 50 € monatlich).

Das sollte doch eher als langfristiges Darlehen anzuwenden sein, welches bei Auszug, Aufnahme einer Arbeit, Einkommensüberhang, usw. an die ArGe zurückzahlbar ist.

Oder habe ich da was falsch verstanden?

StephanK
12.08.2005, 16:58
Das Problem ist folgendes:
Die "Kaution" (gesetzlicher Begriff ist "Mietsicherheit") geht ja nicht in die freie Verfügungsbefugnis des Vermieters über, sondern ist nur eine Art Pfand. Der Vermieter muss sie nach den einschlägigen BGB-Vorschriften getrennt von seinem übrigen Vermögen halten und als Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist anlegen. Nach Ende des Mietverhältnisses bekommt der Mieter - wenn keine Forderungen des Vermieters mehr bestehen, deren Absicherung ja der einzige Zweck der Kaution ist - den Betrag PLUS Zinsen zurück.
Genau betrachtet ist das ganze also Vermögensbildung, die eben nicht via ALG II finanziert werden soll. Andererseits kriegt man ohne Kaution kaum eine Wohnung. Da sind die Behörden also schon in einem ziemlich blöden Spannungsfeld, und ziehen sich pragmatisch so wie beschrieben aus der Affäre. Befriedigend ist das allerdings wirklich nicht. Es sollte besser à la BaFöG geregelt werden, also so, dass beispielsweise drei Monate nach Ende des ALG II-Bezuges die "vorgestreckte" Kaution in vernünftigen Raten an die Behörde zurückgezahlt wird - korrekterweise dann wohl zuzüglich der bis dahin aufgelaufenen Zinsen, obwohl diese dem Mieter/Ex-ALG II-Bezieher nicht zur Verfügung stehen, weil sie ja auf die Kaution draufgeschlagen werden.

penelope
12.08.2005, 18:52
Hallo Gerhard,

ich stehe im Moment vor einem ähnlichen Problem. Meine jetzige Wohnung ist zu groß (69 qm) und kostet warm 560,- Euro. Ich sehe ja auch ein, dass ich dabei behilflich bin, die monatlichen Kosten nach bestem Bemühen zu senken.

So weit, so gut....

Mein ARGE-Fallmanger (scheint sowieso ein generelles Problem mit ehemaligen Selbständigen zu haben) hat mir nun ein Schreiben ausgehändigt, wonach bis 31.12.2005 vorerst meine Miete übernommen wird, ich mich aber um eine neue Wohnung bemühen muss (klar..)

Diese neue Wohnung darf nicht mehr wie 180,- Euro kalt, bzw. + NK = Gesamtmiete von 292,50 Euro betragen. Ich war erst mal entsetzt, denn ich bin gerade erst vor 8 Monaten hier in meine jetzige Wohnung eingezogen, und ich weiss, wie die örtlichen Mieten sind. Zu dem von der Arge genannten Tarif werde ich hier garantiert nichts finden !!!

Auf meine Frage an den Fallmanger, ob er mir dabei behilflich sein könne, eine adäquate Wohnung zu finden, oder ob er mir vielleicht sagen könnte, wo ich mal nachforschen könne sagte er "das ist nicht meine Aufgabe, dafür sind wir nicht zuständig"

Ich erwiderte, dass ich mich gerade mit den Mietpreisen in unserer Gegend intensiv beschäftigt hätte und dabei wäre mir keine Wohnung mit einem solch niedrigen Tarif begegnet, worauf er sagt " Ich habe ja auch nicht gesagt, dass sie hier in unserer Gemeinde eine neue Wohnung suchen müssen, Ihnen steht schliesslich die ganze Bundesrepublik zur Verfügung und da werden Sie doch sicherlich etwas finden, oder ? "

Da war ich erst mal platt. Aber ich arbeite weiter an der Lösung des Problems.

Liebe Grüße
penelope

Betroffener
12.08.2005, 18:59
Hallo Penelope,

ch erwiderte, dass ich mich gerade mit den Mietpreisen in unserer Gegend intensiv beschäftigt hätte und dabei wäre mir keine Wohnung mit einem solch niedrigen Tarif begegnet, worauf er sagt " Ich habe ja auch nicht gesagt, dass sie hier in unserer Gemeinde eine neue Wohnung suchen müssen, Ihnen steht schliesslich die ganze Bundesrepublik zur Verfügung und da werden Sie doch sicherlich etwas finden, oder ? "
Das finde ich ja nun schon mehr als nur eine dummdreiste Frechheit.

Und zum Thema Kaution:
Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass diese nicht während des Bezuges von ALG II zurückzahlbar ist, sondern halt zu den Kosten der Unterkunft gehört.

Wenn ich mir z.B. die Bielefelder KDU-Richtlinie anschaue, so gehen die davon aus, das sie die Bedürftigkeit neu überprüfen wollen, wenn ein ALG II Empfänger statt Umzug die Differenz zur vorgegebenen "angemessenen" Miete aus dem ALG II Regelsatz begleichen will und wollen dementsprechend ggf. sogar alle Zahlungen (zumindest bis zur Klärung) einstellen.
Für Kautionen ist der Regelsatz auch nicht gedacht.