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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperre


Irisanna
16.08.2009, 10:01
Hallo,

ich brauche Hilfe/Rat o.ä.

ich versuche kurz und prägnant den Fall zu schildern: Es geht um einen Tischler. Ich bin als sein Beistand stets mitgegangen.



Vom AG (Zeitarbeit) nach knapp 4 Jahren gekündigt worden, Kündigungsschutzklage eingereicht, Abfindung erhalten.
Rechtzeitig arbeitslos gemeldet und ALG I beantragt- bewilligt.
Eingliederungsvereinbarung vorgelegt bekommen- nicht unterschrieben.
Um Vermittlungsgutschein gebeten- erhalten. Am gleichen Tag Zuweisung zu einem freien Träger als Vermittler (nach § 46 Abs.1 S.1) erhalten. Zuweisung enthält nur die Information, dass die Maßnahme 6 Monate dauert. Im RB werden die Sperrzeiten genannt, jedoch keine Klausel zur Widerspruchsmöglichkeit. Zuweisung wurde nicht bespochen, wurde somit auch nicht unterschrieben. Zeit zum Nachdenken o.ä. wurde verwehrt.
Die Handynummer des Tischlers wurde, ohne dessen Zustimmung, an den Träger weitergegeben, der Träger rief diesen am folgenden Tag an. Absprache: Erst einmal ein Infogespräch, um die Inhalte der Maßnahme zu besprechen. (Die Handynummer hat der Tischler bei der BAfA nun löschen lassen.)
Besuch beim Träger: Es handelt sich um eine Vermittlungstätigkeit (keine Qualifizierung, Weiterbildung o.ä.). Bewerbungsmappe wurde als "wirklich gut" bewertet (ist sie auch). Träger fordert Tischler zum unterschreiben einer Schweigepflichtsentbinung auf. Diese beinhaltet zahlreiche sehr schwammige Datenaustauschmöglichkeiten zwischen Träger und BAfA und Träger und potenziellen AG u.a. die Pflicht, dem Träger eineKopie des Arbeitsvertrages zu überlassen, wenn dieser während der Maßnahme eine Arbeitsstelle findet. Der Tischler verweigert die Unterschrift, der Träger droht mit Sperre des ALG I.
Der Tischler wendet sich an seinen SB (ist nun ein neuer .... ). SB sagt, dass es dann zu einer Sperre kommt. Beistand fordert Vorgesetzten hinzukommen zu lassen. Vorgesetzte verspricht "Keine Sperre, wir klären das." Vorgesetzte fordet meine "Visitenkarte", ich verweigere dies. Sie notiert das, was sie als meinen Namen verstanden hat.
Anruf der Vorgesetzten ein paar Tage später (die Handynummer wurde da also immer noch nicht gelöscht....): Unterschrift nicht erforderlich, gehen Sie da nochmals hin und besprechen Sie, wie und ob es weiter gehen kann.
Tischler geht wieder zum Träger: Dieser schikaniert ihn: Gibt ihm eine Kopie über Amtsanmaßung, behauptet, dass ich (Sozialpädagogin/-arbeiterin) mich bei der BAfA als "Anwältin" ausgegeben hätte (Habe mich "rechtskundiger Beistand" genannt und dem Träger gesagt, ich sei Soz.-Päd.), wirft ihm Fotokopien der Gelben Seiten hin und fordert: "Da rufen Sie jetzt alle an und weisen mir das nach!" "Wir beide werden noch viel Spaß miteinenader haben, Herr XXX!"
Ich suche den Träger auf und beziehe mich auf die Kopie über "Amtsanmaßung". Er sagt, die BAfA habe gesagt, ich sei Anwältin. Aha. Er sagt, er habe kein Interesse, den Tischler zu vermitteln, da dieser "arrogant" auftrete und er sich dadurch bei den AG "seinen Namen versaue". Zudem könne er nicht mit ihm arbeiten, da er die Schweigepflichtsentbindung und Einverständniserklärung nicht unterschrieben habe.
Erneuter Besuch beim SB und da auch schriftlichen Widerspruch gegen die Zuweisung eingereicht, Frist von 10 Tagen gesetzt (diese läuft morgen ab)- dann Gang zum SG angekündigt. SB lacht aus und fordert 20 Bewerbungen innerhalb der nächsten 4 Wochen. Fordert Tischler auf, sich eine "Hilfsarbeit" zu suchen.
Eingangsbestätigung des Widerspruches zur Zuweisung- Entscheidung "kann einige Zeit dauern".
Gestern dann: 3 Wochen Sperre wegen "Abbruch der Maßnahme" (die eine Vermittlung ist!).

Zum Gericht? Oder erst nur Widerspruch? Oder beides?

Und: Wie soll der Tischler 20 Bewerbungen machen, wenn er kein Geld bekommt? (ALG ca. 730€, bei 3 Wochen Sperre bleiben rund 180€.)

Pharao
16.08.2009, 11:03
Oder erst nur Widerspruch? Oder beides?


Und: Wie soll der Tischler 20 Bewerbungen machen, wenn er kein Geld bekommt? (ALG ca. 730€, bei 3 Wochen Sperre bleiben rund 180€.)

Hi,

zum eigentlichen Fall kann ich leider nix sagen. Vielleich schreibt jemand anders noch was dazu, ansonsten verweise ich dich mal an eine Beratungsstelle (http://www.my-sozialberatung.de/adressen).

Zu den Bewerbungen: Wenn der Nachweis von 20 Bewerbungen gefordert wird und in der Eingliederungsvereinbarung auch so drinnen steht, dann würde ich mich daran halten, net das es die nächste Sperre gibt.

Und 5 Bewerbungen pro Woche müsste man hinbekommen. Muß ja keine Musterbewerbung sein bzw eine Kurzbewerbung reicht auch aus als Nachweis. Oft zählen auch schon Anrufe, ect (da muß man noch mal genau lesen was gefordert wird).

Zudem kann man Bewerbungskostenhilfe/erstattung beantragen (jedoch nicht rückwirkend !) und dann gibt es 2 Möglichkeiten. Entweder man bekommt Pauschal 5 € pro Bewerbung (bis max 260 €) oder man bekommt nur die tatsächlichen Bewerbungskosten ersetzt. Das ist anscheindend von Amt zu Amt unterschiedlich.


Im Falle einer Sperre kannst du Alg2 beantragen und ich würde aufjedenfall einen Widerspruch einreichen. Der kostet dich blos `ne Briefmarke und mehr als "abgelehnt" kann nicht passieren.

Joker68
16.08.2009, 11:16
Ich schliesse mich den Worten von Pharao an !

Zu den Bewerbungen, Dein Bekannter kann ja auch (aus Kostengründen da Sperre) 20 Bewerbungen per Mail raushauen.

Also 20 mal das selbe nur an verschiedene "Arbeitgeber".

Jede Mail natürlich schön ausdrucken und dem SB in die Hand drücken :engel:

Gruß
Ralf

Irisanna
16.08.2009, 11:20
Hallo Pharao,
vielen Dank für deine Antwort.

Es gibt keine Eingliederungsvereinbarung.

Er hat beim letzten Besuch (als er den Widerspruch zur Zuweisung zu einem privaten Arbeitsvermittler eingereicht hat) folgendes Schreiben ausgehändigt bekommen:

Sehr geehrter Herr XXX,
Ihnen ist bekannt, dass Sie zur Beendigung Ihrer Beschäftigungslosigkeit selbst initiativ alle Ihnen verfügbaren Möglichkeiten nutzen müssen. Solche Bemühungen, die über die bloße Inanspruchnahme der Beratungs- und Vermittlungsdienste der Agenturen für Arbeit hinausgehen, sind zwingende Voraussetzung für den Leistungsanspruch. Vom 6.8.2009 bis 31.8.2009 (das ist auch genau die Zeit, in der die Sperre fällt), sind von Ihnen folgende 20 konkret bezeichneten Eigenbemühungen zu unternehmen:


(Ja, und dann steht da nix!! Hat der SB wohl vergessen.... :patsch:)


Ich fordere Sie deshalb auf, mir am 31.8.09 um 8.00 Uhr in der blah blah... das übliche.

Er hat zahlreiche Bemühungen nachgewiesen, so hat er Bewerbungen auf offene Stellen geschrieben, mehrfach Stellengesuche in unserer großen örtlichen Tageszeitung geschaltet, alle holzverarbeitenden Betriebe initiativ durchtelefoniert, er sucht im Internet und in Zeitungen, fragt bei Freunden, bekannten, Verwandten ... es ist schlicht pure Schikane. Oder sehe ich das falsch?

Hallo Joker,
auch dir Danke! :)

x_anonymus_x
23.08.2009, 10:55
Hallo Irisanna,

vorneweg und ohne dass das böse gemeint ist, aber mir ist ehrlich gesagt nicht so ganz klar, was Ihr da eigentlich treibt?! :confused:

Eingliederungsvereinbarung vorgelegt bekommen- nicht unterschrieben.

1. Frage: Warum nicht?! Stand da irgendetwas drin, was nicht ok war oder einfach so aus Prinzip? Hier erstmal die rechtliche Grundlage: §37 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__37.html). Der Knackpunkt an der Geschichte ist der letzte Satz:

"Kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen die nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 erforderlichen Eigenbemühungen durch Verwaltungsakt festgesetzt werden."

Ich vermute, dass genau das hiermit ...

Erneuter Besuch beim SB und da auch schriftlichen Widerspruch gegen die Zuweisung eingereicht, Frist von 10 Tagen gesetzt (diese läuft morgen ab)- dann Gang zum SG angekündigt. SB lacht aus und fordert 20 Bewerbungen innerhalb der nächsten 4 Wochen. Fordert Tischler auf, sich eine "Hilfsarbeit" zu suchen.

... dann auch passiert ist. Das ist wohl auch das, was Du in Deinem Posting vom 21.08.09 (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=127644) geschrieben hattest, oder?

... Am gleichen Tag Zuweisung zu einem freien Träger als Vermittler (nach § 46 Abs.1 S.1) erhalten. Zuweisung enthält nur die Information, dass die Maßnahme 6 Monate dauert. Im RB werden die Sperrzeiten genannt, jedoch keine Klausel zur Widerspruchsmöglichkeit. Zuweisung wurde nicht bespochen, wurde somit auch nicht unterschrieben. Zeit zum Nachdenken o.ä. wurde verwehrt.

Auch das verstehe ich nicht so wirklich. So ein Zuweisung kommt ja nicht einfach vom Himmel gefallen, sondern da gibt es sicher eine Vorgeschichte / Begründung dazu.

Grundsätzlich ist hier sind aber erstmal folgende §§ für Euch relevant: §119 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__119.html) und §46 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__46.html). D.h. wenn, aus welchem Grund auch immer, die Teilnahme an einer Maßnahme vom Vermittler als vermittlungsrelvant eingestuft wird und hier eine Zuweisung mit Rechtsfolgenbelehrung stattgefunden hat, dann kann man die zwar einfach so auch abbrechen, allerdings eben u.U. mit der Konsequenz, dass tatsächlich eine Sperrzeit eintritt. Einfach nur der Zuweisung zu widersprechen ist, ohne inhaltlich fundierte Begründung, warum diese Maßnahme nicht geeignet ist, ist in keinem Fall ausreichend. Und selbst wenn ich die hätte, dann würde ich das erst (!) mit dem Vermittler diskutieren und abwarten, was dabei herauskommt.

Zum Punkt "Amtsanmaßung" etc.:
Dieses (sorry, für mich) Trara darum, was Du jetzt eigentlich bist oder nicht und warum jetzt Visitenkarte bzw. Name angegeben wurde oder nicht, das hilft Deinem Tischler in meinen Augen jetzt nun wirklich keinen Schritt weiter. Wichtig für Dich als Beistand ist, dass alles, was Du so von Dir gibst, in seinem Namen passiert und da solltest Du Dir IMHO schon sicher sein bzgl. dessen, was Du da sagst und tust. Ansonsten frag' bitte erstmal hier bevor ihr da in's Blaue agiert.

Meine persönliche Empfehlung wäre - im ureigensten Interesse - mal einen kurzen Blick auf die Metaebene zu werfen, was da eigentlich genau los ist und sich dann nochmal zum "Punkt 0" zu begeben und sich zu überlegen, was man genau mit welchen Mitteln erreichen möchte. Dazu gehören - soweit ich das von hier sehen kann - u.a.:


Potenzialanalyse: was genau ist da mit dem Vermittler herausgekommen, d.h. welche Punkte gibt es da u.U., die dann weitere Schritte (Eigenbemühungen, Maßnahmen) nach sich ziehen und mit welchem Grund
Eingliederungsvereinbarung: Was genau sollte da Eurer Meinung nach drin stehen, was hat der Vermittler vorgeschlagen und auch hier: Mit welchem Grund, wo muß noch diskutiert werden.
z.B. Inhalte wie Maßnahmebesuche: Welche Maßnahmen zu welchem Zweck sollen gemacht werden, wie sehen die Inhalte aus, welche Gründe habt Ihr, die für bzw. dagegen bsprechen.
z.B. Inhalte wie Anzahl und Art der Eigenbemühungen: wie oben! D.h. auch hier ist "verhandeln" bzw. argumentieren angesagt.


Ich hab' im Moment den Eindruck, dass in dem Fall die Eskalation ganz schön weit vorangeschritten ist und zwar ohne, dass hier eigentlich mit Plan vorgegangen wird (s.a. die folgende Frage):

Zum Gericht? Oder erst nur Widerspruch? Oder beides?

Zuerst kommt immer erst einmal "nur" der Widerspruch und den bitte auch inhaltlich sauber (!) begründen, denn ansonsten wird der abgeschmettert, dann könnt Ihr zwar noch vor's Gericht ziehen, aber mit wenig Aussicht auf Erfolg (d.h. nur Ärger, Aufwand & Kosten).

Und: Wie soll der Tischler 20 Bewerbungen machen, wenn er kein Geld bekommt? (ALG ca. 730€, bei 3 Wochen Sperre bleiben rund 180€.)

Dazu wurde im anderen Thread ja schon etwas geschrieben. Falls das Geld insgesamt nicht ausreicht, dann kann man sich überlegen ergänzend ALG II zu beantragen.

Zum Abschluß: Sorry, wenn sich das so liest wie wenn ich Dir etwas den Kopf waschen wollte, will ich wirklich nicht, aber ich hab' beim Lesen den Eindruck bekommen, dass Du / Ihr Euch da in etwas hineinreitet, ohne genauen Plan, was da an Konsequenzen alles dranhängt und bevor das noch weiter eskaliert noch einmal meine dringende Empfehlung: Jetzt erstmal - möglichst sauber - die geforderten Eigenbemühungen abliefern. Beim nächsten Gespräch mit dem Vermittler mit Kopf und ruhigem Blut die obigen Punkte abkaspern. Dann eine akzeptable Eingliederungsvereinbarung mit dem Amt abschliessen und sich dann hoffentlich auf das konzentrieren, um was es eigentlich nämlich geht: einen passenden Job für die Zukunft finden.

Solltest Du / solltet Ihr in Vorbereitung auf das nächste Gespräch noch Input haben wollen, dann einfach melden.

HTH

x_anonymus_x

--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr

Dirk_.
23.08.2009, 12:52
@Irisanna,

aber ich hab' beim Lesen den Eindruck bekommen, dass Du / Ihr Euch da in etwas hineinreitet, ohne genauen Plan, was da an Konsequenzen alles dranhängt und bevor das noch weiter eskaliert noch einmal meine dringende Empfehlung: Jetzt erstmal - möglichst sauber - die geforderten Eigenbemühungen abliefern. Beim nächsten Gespräch mit dem Vermittler mit Kopf und ruhigem Blut die obigen Punkte abkaspern. Dann eine akzeptable Eingliederungsvereinbarung mit dem Amt abschliessen und sich dann hoffentlich auf das konzentrieren, um was es eigentlich nämlich geht: einen passenden Job für die Zukunft finden.

Ich kann mich hier den Worten von x-anonymus-x nur Anschließen.

Gruß
Dirk

Irisanna
23.08.2009, 13:28
[quote=x_anonymus_x;225572].....


1. Frage: Warum nicht?! Stand da irgendetwas drin, was nicht ok war oder einfach so aus Prinzip? Hier erstmal die rechtliche Grundlage: §37 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__37.html). Der Knackpunkt an der Geschichte ist der letzte Satz:

Die EGV wurde nicht erarbeitet und auch nicht besprochen. Sie wurde hingelegt mit den Worten "Unterschreiben Sie das mal!!
Wir hatten mittlerweile Akteneinsicht und die Akte ist sehr fehlerhaft. Z.B. steht dort, er wäre von Beruf "Produktionshelfer"- :patsch: Er ist Tischler und hat auch nur als Tischler gearbeitet.
Weiterhin steht in der Akte, dass eine EGV abgeschlossen wurde! :patsch:
Wurde sie aber nicht.

"Kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen die nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 erforderlichen Eigenbemühungen durch Verwaltungsakt festgesetzt werden."

Es wurden zahlreiche Eigenbemühungen nachgewiesen. Das ganze Theater ist entstanden, weil er beim Vermittler die Schweigepflichtentbindung nicht unterschreiben wollte. Wenn du dir diese mal ansiehst, wirst du sehen, dass diese nicht-akzeptabel ist.


Auch das verstehe ich nicht so wirklich. So ein Zuweisung kommt ja nicht einfach vom Himmel gefallen, sondern da gibt es sicher eine Vorgeschichte / Begründung dazu.

Ja, die Begründung wüssten wir auch gern. Eine Vorgeschichte gibt es nicht, aber ich wundere mich, dass du das vorraussetzt. Es sollte eigentlich kein Geheimnis sein, dass der, der seine REchte kennt und Willkür abwehrt, massiv von der Arge bzw. der AfA angegangen wird. Ich habe den Eindruck, dass du ein falsches Bild hast von dem, was abgelaufen ist. Die AfA kann sich nicht einfach über geltendes Recht hinwegsetzen, Datenschutzrechte mit den Füßen treten und ebenso wenig haben Träger/Vermittler das Recht, Macht auszuüben.
Darum betone ich explizit für dich nochmals: Es wurden zahlreiche Eigenbemühungen nachgewiesen! Es wurden zahlreiche schreiftliche Bewerbungen geschrieben (die definitiv top sind), es wurden alle erdenklichen Firmen im Umkreis kontaktiert, es wurden Stellengesuche in der Zeitung eingestellt, es werden die gängigen Job-Börsen genutzt.

Grundsätzlich ist hier sind aber erstmal folgende §§ für Euch relevant: §119 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__119.html) und §46 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__46.html). D.h. wenn, aus welchem Grund auch immer, die Teilnahme an einer Maßnahme vom Vermittler als vermittlungsrelvant eingestuft wird und hier eine Zuweisung mit Rechtsfolgenbelehrung stattgefunden hat, dann kann man die zwar einfach so auch abbrechen, allerdings eben u.U. mit der Konsequenz, dass tatsächlich eine Sperrzeit eintritt. Einfach nur der Zuweisung zu widersprechen ist, ohne inhaltlich fundierte Begründung, warum diese Maßnahme nicht geeignet ist, ist in keinem Fall ausreichend. Und selbst wenn ich die hätte, dann würde ich das erst (!) mit dem Vermittler diskutieren und abwarten, was dabei herauskommt.

So, nochmals ganz langsam:
Es gab ein RB mit Sperrzeit- ein Widerspruchsrecht, was bei einem Verwaltungsakt gegeben ist, wurde nicht genannt.
Die Maßnahme wurde angetreten- die Schweigepflichtentbindung, die den Tischler über das Maßnahmeende hinaus verpflichtet hätte und u.a. beinhaltete, dass ein Arbeitsvertrag in Kopie dem Vermittler überlassen werden muss (wozu???) und eine Arbeitsbestätigung von dem Vermittler persönlich nach 3 Monaten abgeholt wird (der Tischler ist ein gestandener Erwachsener, er braucht keine 1:1 Betreuung am Arbeitsplatz!) wurde nicht unterschrieben. Damit begann die Eskalation. Der Träger wurde massivübergriffig, verhöhnte und sagte "Ich habe kein Interesse, den zu vermitteln, der versaut mir meinen guten Namen bei den Arbeitsgebern". Das wurde in einem persönlichen Gespräch dem SB mitgeteilt mit der Bitte, den Toschler aus der Maßnahme zu nehmen- die ohne die Schweigepflichtentbindung sowieso nicht möglich ist- das sagte der Träger, der dann auch gleich mit Sperre drohte. Dem SB war das alles schnurz. Sperre und nun 20 schriftliche Bewerbungen in 1 Woche!! Und das bei einer Sperre. Wenn du das nicht als Schikane erkennst, dann haben wir grundverschiedene Auffassungen von dem, was ein Arbeitsloser, der Versicherungsleistungen bezieht (ALG I) an Rechten hat.

Zum Punkt "Amtsanmaßung" etc.:
Dieses (sorry, für mich) Trara darum, was Du jetzt eigentlich bist oder nicht und warum jetzt Visitenkarte bzw. Name angegeben wurde oder nicht, das hilft Deinem Tischler in meinen Augen jetzt nun wirklich keinen Schritt weiter. Wichtig für Dich als Beistand ist, dass alles, was Du so von Dir gibst, in seinem Namen passiert und da solltest Du Dir IMHO schon sicher sein bzgl. dessen, was Du da sagst und tust. Ansonsten frag' bitte erstmal hier bevor ihr da in's Blaue agiert.

Moment!! Ich agiere nicht ins Blaue- mir sind die SGBs bekannt und mir sind insbesondere die Rechte, eben auch das GG, bekannt. Das Recht auf einen Beistand ist ein sehr hohes Gut! Dieses anzugehen, zeugt nicht wirklich von Respekt gegenüber Rechten eines Arbeitslosen.



Potenzialanalyse: was genau ist da mit dem Vermittler herausgekommen, d.h. welche Punkte gibt es da u.U., die dann weitere Schritte (Eigenbemühungen, Maßnahmen) nach sich ziehen und mit welchem Grund

In der Akte gibt es keine Pozenzialanalyse. Zu solch einem Gespräch kam es nie!


Eingliederungsvereinbarung: Was genau sollte da Eurer Meinung nach drin stehen, was hat der Vermittler vorgeschlagen und auch hier: Mit welchem Grund, wo muß noch diskutiert werden.

Eine Diskussion war nicht möglich: "Unterschreiben Sie oder lassen Sie es sein."


z.B. Inhalte wie Maßnahmebesuche: Welche Maßnahmen zu welchem Zweck sollen gemacht werden, wie sehen die Inhalte aus, welche Gründe habt Ihr, die für bzw. dagegen bsprechen.

Es gibt keinen Grund für eine Maßnahme, die Bewerbungen betreffen. Ich habe solche Veranstaltungen bis Oktober 2008 selbst als Dozentin und als Arbeitsvermittlerin in einem Bildungsinstitut durchgeführt.


z.B. Inhalte wie Anzahl und Art der Eigenbemühungen: wie oben! D.h. auch hier ist "verhandeln" bzw. argumentieren angesagt.

Da gab es bei dem letzten Termin keine Chance zum Verhandeln. Der SB hat sogar mit Sperre gedroht, wenn nicht die Vordrucke der AfA genutzt werden. (Der Tischler hatte eine Excell-Datei genutzt und ausgedruckt mit demselbenInhalt. Der SB sagte "Sie nehmen das hier, oder Sie bekommen eine Sperre!"

Ich hab' im Moment den Eindruck, dass in dem Fall die Eskalation ganz schön weit vorangeschritten ist und zwar ohne, dass hier eigentlich mit Plan vorgegangen wird (s.a. die folgende Frage):

Der Plan ist, in Arbeit zu kommen und nicht, sich mit der Behörde zu kloppen.



Zuerst kommt immer erst einmal "nur" der Widerspruch und den bitte auch inhaltlich sauber (!) begründen, denn ansonsten wird der abgeschmettert, dann könnt Ihr zwar noch vor's Gericht ziehen, aber mit wenig Aussicht auf Erfolg (d.h. nur Ärger, Aufwand & Kosten).

Das weiß ich und natürlich haben wir das auch gemacht- er wurde, wie zu erwarten, abgelehnt.



Dazu wurde im anderen Thread ja schon etwas geschrieben. Falls das Geld insgesamt nicht ausreicht, dann kann man sich überlegen ergänzend ALG II zu beantragen.

Auch das ist mir bekannt. ALG II gibt es jedoch nur als Darlehen.

Zum Abschluß: Sorry, wenn sich das so liest wie wenn ich Dir etwas den Kopf waschen wollte, will ich wirklich nicht, aber ich hab' beim Lesen den Eindruck bekommen, dass Du / Ihr Euch da in etwas hineinreitet, ohne genauen Plan, was da an Konsequenzen alles dranhängt

Doch, die Konsequenzen sind und waren von vornherein klar- bis auf 20 schriftliche Bewerbungen in 10 Tagen :? und bis auf die absolute Null-Chance, einem persönlich werdenden Vermittler von einem freien Träger nicht mehr hilflos ausgeliefert zu sein.

und bevor das noch weiter eskaliert noch einmal meine dringende Empfehlung: Jetzt erstmal - möglichst sauber - die geforderten Eigenbemühungen abliefern.

Das haben wir getan: 7 Din A 4 Seiten als ordentliche Excell-Tabelle, Kopien der vorhandenen Absagen, privaten Srbeitsvermittler (2 Stück) eingeschaltet (Vermittlungsgutschein wurde beantragt und zusammenmit der Zuweisung herausgegeben), Zeitungen mit dem Stellengesuch, Kopien der abgeschickten Bewerbungsanschreiben, von denen bislang keine Zusage oder Absage o.ä. vorhanden ist.

Beim nächsten Gespräch mit dem Vermittler mit Kopf und ruhigem Blut die obigen Punkte abkaspern.

Der SB bespricht es nicht mit uns, wir haben es ja mehrfach versucht- nett und freundlich, mit der Bitte um Verständnis, dass die Schweigepflichtentbindung so nicht akzeptiert werden kann.

Irisanna
23.08.2009, 13:40
......


Zuerst kommt immer erst einmal "nur" der Widerspruch und den bitte auch inhaltlich sauber (!) begründen, denn ansonsten wird der abgeschmettert, dann könnt Ihr zwar noch vor's Gericht ziehen, aber mit wenig Aussicht auf Erfolg (d.h. nur Ärger, Aufwand & Kosten).



.....



Hab´s übersehen:

Der Widerspruch wurde abgewisen, wir haben bereits Klage gegen die Sperre eingereicht. Kosten entstehen vor dem SG ürigens keine.


und bevor das noch weiter eskaliert noch einmal meine dringende Empfehlung: Jetzt erstmal - möglichst sauber - die geforderten Eigenbemühungen abliefern.

Ich zitiere mal die aktuelle Forderung:

".... Vom 20.08.2009 bis 31.08.2009 sind von Ihnen 20 konkret bezeichnete Eigenbemühungen zu unternehmen:

Mindestens zehn schriftliche Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen als Tischler und mindestens zehn schriftliche Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen im Helferbereich. Sofern insgesamt keine 20 Stellen ausgeschrieben sein sollten, fordere ich Sie dazu auf, sich ergänzend schriftlich initiativ bei Zeitarbeitsfirmen in Münster zu bewerben. Eine Liste der Zeitarbeitsfirmen in Münster habe ich als Anlage beigefügt. Insgesamt sind mindestens 20 Bewerbungen am 31.08.09 durch geeignete Nachweise, wie Antwortschreiben der Arbeitsgeber oder Kopien der Bewerbungsanschreiben, zu belegen."

Wie soll das gehen so ganz ohne Geld? Dem SB ist die Sperre bekannt, zudem ist diese Forderung vollkommen überzogen. Wenn du meinst, ich lüge, kann ich den Verwaltungsakt auch scannen und einstellen.

Joker68
23.08.2009, 13:59
Wie soll das gehen so ganz ohne Geld?

Ich zitiere hier noch mal meine Antwort:

Zu den Bewerbungen, Dein Bekannter kann ja auch (aus Kostengründen da Sperre) 20 Bewerbungen per Mail raushauen.

Also 20 mal das selbe nur an verschiedene "Arbeitgeber".

Jede Mail natürlich schön ausdrucken und dem SB in die Hand drücken :engel:

Gruß
Ralf


... zudem ist diese Forderung vollkommen überzogen.
Die Forderungen sind niergendwo festgetackert, also festgelegt.
Der SB könnte theoretisch 100 Bewerbungen fordern :shock:



Wenn du meinst, ich lüge, kann ich den Verwaltungsakt auch scannen und einstellen.

Keiner sagt das Du lügst, aber hinterfragen kann man das ja mal :-o


Gruß
Ralf

UncleTom
23.08.2009, 15:15
Hallo Irisanna,

jetzt war ich bestimmt schon dreimal in versuchung zu antworten.

Grundsätzlich:
Deine eigentliche Frage war doch 20 Bewerbungen in 10 Tagen ohne Geld - IST das Erlaubt??

Bei allem anderen sind ja die kommenden Schritte schon eingeleitet wenn ich Dich richtig verstanden habe. ( also nicht mehr zu ändern).

Ganz kurz wie auch schon andere geschrieben haben JA der SB kann dies verlangen - ob das auf der zwischenmenschlichen Seite Ok ist will ich nicht beurteilen.....

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, entweder es werden zwanzig Bewerbungen raus gehauen oder aber Du riskierst Sanktionen.

Wenn Du der Meinung bist das die Bewerbungen nicht zuschaffen sind
such das Gespräch mit Deinem SB - Wenn Du danach immer noch der Meinung bist es ist nicht zu schaffen dann bleibt Dir nur der Weg die Sanktionen zu Akzeptieren oder aber Widerspruch einzulegen.

Spätestens dann beschäftigen sich andere mit Deinem Problem also nicht mehr Dein SB.
Und wenn Du die richtigen Argumente hast warum dieses nicht zuschaffen war gibt es auch keine Sanktionen.

Nur diese Entscheidung kann Dir hier kein USER abnehmen.

Gruß
tom

Pharao
23.08.2009, 17:30
Deine eigentliche Frage war doch 20 Bewerbungen in 10 Tagen ohne Geld - IST das Erlaubt??


Für die Sperrzeit kann man bei ALG 1 dann ALG 2 beantragen. Und einen ALG 2 -Empfänger ist es ja auch zu zumuten das er sich bewirbt. Also denke ich nicht das dieses Agument zählen wird.

Zudem habe ich es schon mal geschrieben, man kann noch Bewerbungskostenerstattung geltend machen ! Ok, das geht nicht Rückwirkend, man muß es halt mal vorstrecken.

Zudem muß man ja keine super teure Bewerbungsmappe wegschicken, eine Kurzbewerbung (Anschreiben + Lebenslauf) per normalen Brief (55 cent) reicht auch ! Ach auf ein teures Bewerbungsfoto kann man ganz verzeichten oder es einscanen und nur mitausdrucken. Da jeder Papier zu Hause hat & auch Umschläge muß man eigentlich nur die 11€ für Briefmarken rechnen und das müsste ja wohl möglich sein.

Irisanna
23.08.2009, 18:29
....
Zudem muß man ja keine super teure Bewerbungsmappe wegschicken, eine Kurzbewerbung (Anschreiben + Lebenslauf) per normalen Brief (55 cent) reicht auch ! Ach auf ein teures Bewerbungsfoto kann man ganz verzeichten oder es einscanen und nur mitausdrucken. Da jeder Papier zu Hause hat & auch Umschläge muß man eigentlich nur die 11€ für Briefmarken rechnen und das müsste ja wohl möglich sein.

Mal ehrlich: Wenn man sich bewirbt, dann möchte man auch die Stelle. Zusammengefaltetes Anschreiben und gefalteter Lebenslauf fallen da völlig raus! Demnach reichen auch nicht die kleinen Briefumschläge.
Eine Bewerbung, die ankommen soll, gehört in eine angemessene Bewerbungsmappe.
Drucken ... mh, ja, schön und gut, aber wie, wenn die schwarze Patrone leer ist und gelb nur noch in Streifen kommt? Neue Patronen kaufen, richtig! Er bekommt aber nur knapp 130 ALG I wegen der Sperre. Zudem ist ein aufgedrucktes Bewerbungsfoto grundsätzlich ein No-Way bei Bewerbungen.

Ich fühle mich hier vollkommen missverstandenen von einigen.

Bewerbungen zusammengefaltet mit der Hand geschrieben und ohne Foto gehen gar nicht. Da kann die Agentur schnell auch mal Absicht, also den Wunsch nach einer Absage, unterstellen. Eine Bewerbung stellt die eigene Person dar- und man sieht sich immer zweimal im Leben ...

Joker68
23.08.2009, 18:38
Mal ehrlich: Wenn man sich bewirbt, dann möchte man auch die Stelle. Zusammengefaltetes Anschreiben und gefalteter Lebenslauf fallen da völlig raus! Demnach reichen auch nicht die kleinen Briefumschläge.
Eine Bewerbung, die ankommen soll, gehört in eine angemessene Bewerbungsmappe.
Drucken ... mh, ja, schön und gut, aber wie, wenn die schwarze Patrone leer ist und gelb nur noch in Streifen kommt? Neue Patronen kaufen, richtig! Er bekommt aber nur knapp 130 ALG I wegen der Sperre. Zudem ist ein aufgedrucktes Bewerbungsfoto grundsätzlich ein No-Way bei Bewerbungen.

Ich fühle mich hier vollkommen missverstandenen von einigen.

Bewerbungen zusammengefaltet mit der Hand geschrieben und ohne Foto gehen gar nicht. Da kann die Agentur schnell auch mal Absicht, also den Wunsch nach einer Absage, unterstellen. Eine Bewerbung stellt die eigene Person dar- und man sieht sich immer zweimal im Leben ...

Es geht doch erstmal darum die Forderung vom SB zu erfüllen.

20 Bewerbungen in 10 Tagen ohne Geld

Und wenn ich mich jetzt zum 3ten mal wiederhole.
"Anständige" Bewerbungen kann man auch per Mail rausjagen.

Dein Bekannter kann sich bei jeder Zeitarbeitsfirma Online bewerben. Und da es mittlerweile zig ZAF gibt, sind diese 20 Bewerbungen überhaupt kein Problem !

Wenn er das gemacht hat, entweder Online oder eben eine gefalltete Bewerbung, hat er diese Forderung erfüllt und gut ists.

Macht Euch doch nicht mehr Stress als nötig :-?

Irisanna
23.08.2009, 18:40
@ Joker:
E-Mail-Bewerbungen haben wir gerade einige "rausgehauen". :danke:
Ich habe die versandten Anschreiben nun in blau ausgedruckt, weil schwarz ist ja leer....

..
Deine eigentliche Frage war doch 20 Bewerbungen in 10 Tagen ohne Geld - IST das Erlaubt??

...
Ganz kurz wie auch schon andere geschrieben haben JA der SB kann dies verlangen - ob das auf der zwischenmenschlichen Seite Ok ist will ich nicht beurteilen.....



...
tom

Er kann die zwanzig schriftlichen Bewerbungen wirklich mangles Geld nicht raushauen ...

Wenn ein SB DAS verlangen kann, dann fordert er auch, dass dem Arbeitslose Kosten entstehen, bei einer wirklich guten Bewerbungsmappe sind das (wir haben gerechnet :D ) rund 9€ pro Mappe.
Betrachtet man nun das Maximale, was an Bewerbungskosten übernommen werden kann, so wird ein Arbeitsloser u.U. in den finanziellen Ruin gestürzt. Ich persönlich gehe davon aus, dass dies die Macht der Agentur übersteigt und der Gesetzgeber das so nicht gemeint hat.

Irisanna
23.08.2009, 18:43
Und wenn ich mich jetzt zum 3ten mal wiederhole.
"Anständige" Bewerbungen kann man auch per Mail rausjagen.

Dein Bekannter kann sich bei jeder Zeitarbeitsfirma Online bewerben. Und da es mittlerweile zig ZAF gibt, sind diese 20 Bewerbungen überhaupt kein Problem !

Wenn er das gemacht hat, entweder Online oder eben eine gefalltete Bewerbung, hat er diese Forderung erfüllt und gut ists.

Macht Euch doch nicht mehr Stress als nötig :-?

Oh je, jetzt haben wir parallel geschrieben.
Schriftlich ... zählt daz auch eine Bewerbung via mail? Wenn ja, so wäre das die Rettung!! Ich müsste nur die Bewerbungsanschreiben auf einen Stick ziehen, blau macht gerade schlapp und rot ist fast leer.

Er ist "zeitarbeitsgeschädigt" und hat zudem eine Erkrankung, die Schichtarbeit nicht zulässt.

Ich bin einfach nicht willig, dem SB seine Schikane durchgehen zu lassen- ich bin Löwe! :p

Joker68
23.08.2009, 18:52
Ich habe die versandten Anschreiben nun in blau ausgedruckt, weil schwarz ist ja leer....

Ausdruck ist schon mal sehr gut !


Er kann die zwanzig schriftlichen Bewerbungen wirklich mangles Geld nicht raushauen ...

Auch eine E-Mail wird geschrieben, also ist das auch eine schriftliche Bewerbung !


Und tu mir mal bitte ein Gefallen, reite nicht immer auf dem Geld rum.

Hier gibt es einige die wenig Geld haben, ich bekomme mal gerade 620 Euro Alg, meinst Du damit kann man große Sprünge machen wenn man Miete, Strom etc.. abzieht ?

Also bewerbe ich mich auch Online, weil anders geht es nicht und ich muss mich ja bewerben.

Und die Firmen, die Stellen anbieten (ZAF), denen ist es eh egal wie die Bewerbung aussieht, Hauptsache die haben Deine Adresse.

Und wie die über mich denken wenn ich eine, ich sage mal, für mich "sinnfreie" Bewerbung bei denen abliefere ist mir also sowas von egal, das kannst du Dir gar nicht vorstellen.

Weil bei einer ZAF fange ich nie wieder an 809)

Irisanna
23.08.2009, 19:09
Hier gibt es einige die wenig Geld haben, ich bekomme mal gerade 620 Euro Alg, meinst Du damit kann man große Sprünge machen wenn man Miete, Strom etc.. abzieht ?

Also bewerbe ich mich auch Online, weil anders geht es nicht und ich muss mich ja bewerben.

Und die Firmen, die Stellen anbieten (ZAF), denen ist es eh egal wie die Bewerbung aussieht, Hauptsache die haben Deine Adresse.

Nochmal: Bis zur Sperre hat er im Durchschnitt (wir haben gerade wieder gerechnet :Respekt:) in der Woche 3 schriftliche Bewerbungen verschickt- eine davon kam bislang wieder (leider ene Absage).

Du hast für diesen Monat 620€ ALG, er hat für diesen Monat nicht einmal 150€. Da bleibt einem nichts anderes, als auf dem Geld herumzureiten!! Nochmal: Ohne Sperre wäre das nicht wirklich ein Problem, so aber ist es nicht lösbar! Da ist nicht mal genug, um die Miete zu überweisen, geschweige denn, die anderen laufenden Kosten zu tragen.

Ja, ZAF sammeln schlicht Daten, um evtl. Anfragen von Arbeitgebern einen grooooooßen Pool an "MitarbeiterInnen" anbieten zu können. Dir ist es egal, wer was mit deinen Daten anstellt- er (und ich auch) haben da eine andere Einstellung zu.

20 schriftliche Bewerbungen in letztlich 1 Woche (von Freitag zu Montag) ist verhöhnen, insbesondere dann, wenn stets umfangreiche Bemühungen nachgewiesen wurden und ganz besonders dann, wenn eine Sperre vorliegt. Bewerbungskostenübernahme hat er beantragt, aber keinen Bescheid erhalten. Der Antrag war am 24. Mai....
Es sei denn, man ist so schlau wie du und verschickt via E-Mail. Das war ein wirklich hilfreicher Tipp, dafür danke. Nun müssen wir nur noch heraus finden, wie wir denNachweis erbringen ... einen USB-Stick oder eine CD wird er, vermute ich einfach mal, nicht akzeptieren, da die SB keine Datenträger nutzen dürfen (wegen der Viren und so). Aber: Das kann man ja nicht wissen, also machen wir es so.

Irisanna
23.08.2009, 19:15
...

Und wie die über mich denken wenn ich eine, ich sage mal, für mich "sinnfreie" Bewerbung bei denen abliefere ist mir also sowas von egal, das kannst du Dir gar nicht vorstellen.

Weil bei einer ZAF fange ich nie wieder an 809)

Und warum bewirbst du dich dann bei ZAF? Nur, um den Wünschen des SB zu genügen? Um keine Sperre zu riskieren? Siehst du, jeder ist anders, ich lasse mich nicht zu sinnlosen Handlungen nötigen. Ich kenne meine Rechte und ich vetrete meine Meinung- immer und überall.
Auch eine Agentur für Arbeit darf mit Arbeitsuchenden nicht mächtig handelnd umgehen, es gibt, auch im sog. "Ermessen", ganz klare Grenzen. Und auch ein Träger hat sich an gültiges Recht zu halten- und ganz sicher darf er sich mit der Agentur nicht über Daten austauschen, die 1. nicht der Arbeitsvermittlung dienlich sind und 2. gar nicht, außer über die Tatsache der Teilnahme, solange kene Schweigepflichtentbindung vorliegt.

Wenn der Mensch alles schluckt, was eine Behörde fordert und tut, dann haben wir bald eine Diktatur, weil sich niemand mehr für seine Rechte einsetzt. Kuschen gilt nicht!! :danke: für´s Zuhören!

Joker68
23.08.2009, 19:16
Zum Ausdrucken könnt Ihr ja mal vorsichtig beim Nachbarn oder Bekannten nachfragen ;-)

Und ein Blatt Papier kann man auch beidseitig bedrucken :p

Joker68
23.08.2009, 19:22
Und warum bewirbst du dich dann bei ZAF? Nur, um den Wünschen des SB zu genügen? Um keine Sperre zu riskieren?


Ich bewerbe mich dort weil nichts anderes, für meinen Beruf, angeboten wird, ganz einfach.

Und da ich mich bewerben muss, mach ich es eben bei ZAF :-?

Warum soll ich mich mit dem SB stressen wenn ich hier den einfachsten Weg gehen kann.

Wenn ich sage ich bewerbe mich nicht weil es ja nichts gibt, zaubert er eh genau diese Stellen aus seinem Computer :wut:

Also kann ich es auch gleich machen, das erspart mir jede Menge graue Haare :D

Irisanna
23.08.2009, 20:13
Zum Ausdrucken könnt Ihr ja mal vorsichtig beim Nachbarn oder Bekannten nachfragen ;-)

Und ein Blatt Papier kann man auch beidseitig bedrucken :p

Ja, könnte man- würde ich aber nicht tun. Ich kann es auch dem SB via mail schicken, dann kann er es sich ausdrucken.

Das mit dem Papier nehme ich mal als Scherz ...


Warum soll ich mich mit dem SB stressen wenn ich hier den einfachsten Weg gehen kann.

Das ist DEIN Weg, der Weg des geringsten Widerstandes. So gemütlich bin ich nicht gestrickt, aber ich akzeptiere deine Haltung. Akzeptiere doch bitte auch, dass wir eben anders gestrickt sind und nicht zur Tutti-Tutti-Fraktion, sondern zur "Ich behalte meine Würde und kämpfe für (Menschen-)Rechte"-Fraktion gehören.
Es gibt Grenzen, die nicht überschritten werden sollten- und ich lehne es ab, Hinz und Kunz absolut persönliche Daten zum Fraß vorzuwerfen, wenn kein ernsthaftes Interesse an einer Stelle dort besteht. Die Arbeit mache ich mir nicht, die Arbeit stecke ich lieber in die Wahrung meiner/anderer Rechte. :sensationell:

Joker68
23.08.2009, 20:59
Das mit dem Papier nehme ich mal als Scherz ...

Nö, kein Scherz, Kostenersparnis :)



Das ist DEIN Weg, der Weg des geringsten Widerstandes.

Das ist nicht mein Weg, das ist der Weg.

Warum sollte ich Widerstand leisten wo ich genau weiß das ich da gegen nicht ankomme. Das wäre ja Schwachsinn dort meine Energie zu verschwenden.

Wenn der gute SB Bewerbungen haben will, na und, bekommt er die eben.

Natürlich sollte man seine Würde behalten, und Grenzen sollen auch nicht überschritten werden, aber wo liegen die Grenzen ?

Und das Du für Deine Rechte kämpfst, ist auch alles in Ordnung und finde ich auch gut.

Ich kämpfe auch wenn es um mein Recht geht. Aber habe ich das Recht Bewerbungen zu schreiben abzulehnen ? Nein, es ist meine Pflicht welche zu schreiben, und daran halte ich mich, auch wenn es sinnfreie Bewerbungen sind.

Und ich halte mich, was man vom Amt nicht sagen kann, an meine EGV und an den schlauen Spruch "Fördern und Fordern"

Ich werde nicht gefördert, dafür erbringe ich das was von mir gefordert wird :sensationell:

UncleTom
23.08.2009, 21:44
Das Problem an der Sache ist nur Du stresst Dich damit selber!!!!!



J

Das ist DEIN Weg, der Weg des geringsten Widerstandes. So gemütlich bin ich nicht gestrickt, aber ich akzeptiere deine Haltung. Akzeptiere doch bitte auch, dass wir eben anders gestrickt sind und nicht zur Tutti-Tutti-Fraktion, sondern zur "Ich behalte meine Würde und kämpfe für (Menschen-)Rechte"-Fraktion gehören.
Es gibt Grenzen, die nicht überschritten werden sollten- und ich lehne es ab, Hinz und Kunz absolut persönliche Daten zum Fraß vorzuwerfen, wenn kein ernsthaftes Interesse an einer Stelle dort besteht. Die Arbeit mache ich mir nicht, die Arbeit stecke ich lieber in die Wahrung meiner/anderer Rechte. :sensationell:

Auch wenn Du im Recht bist .......
Recht haben und Recht bekommen sind LEIDER zwei verschiedene Paar Schuhe !!!

So werden auch noch letzten ' Kröten Kohlen' gestrichen.
gruß
tom

UncleTom
23.08.2009, 21:48
Nachtrag:
Nach diesen guten Ratschlägen insbesondere von Joker68 und natürlich auch den anderen Usern......
und Du meinst diesen Weg( den beschwerlichen) gehen zu müssen dann mach es.

Dirk_.
24.08.2009, 08:22
Moin Irisanna,

Und auch ein Träger hat sich an gültiges Recht zu halten- und ganz sicher darf er sich mit der Agentur nicht über Daten austauschen, die 1. nicht der Arbeitsvermittlung dienlich sind und 2. gar nicht, außer über die Tatsache der Teilnahme, solange kene Schweigepflichtentbindung vorliegt.

also so unüblich ist es nicht, das sich Träger und Amt da die Unterlagen zuspielen/austauschen.

So richtig verstehe ich immer noch nicht wo das eigentliche Problem liegt??.

Wieso sollte denn eigentlich die Scheigepflichentbindung unterschrieben werden???

Nochmal, auch wenn du es ja selbst schon weisst, Ihr seit verpflichtet "alles" zu tun um euch aus dem Leistungsbezug zu bringen, denn ALGII kommt bestimmt
Auch ohne unterschriebener EGV sind Eigenbemühungen Pflicht.

Wie Joker und Uncle Tom schon posteten, warum Widerstand zeigen, wenn es gar nicht nötig wäre bzw. sinnlos ist.
Da brauche ich dir auch keine §§ mehr verlinken, da du diese ja eh kennst.

Und auch wenn es darum geht die Tischlerehre zu retten, so kann Er sich nicht nur für Tischler/Schreinerstellen bewerben, wenn der A-Markt solche gar nicht hergibt.
Da heißt es Telefonbuch aufschlagen und wahllos Firmen rausschreiben und Bewerben, auf welche Art auch immer.

Wenn die Sanktion nun schon erfolgt ist und Ihr bereit seit den steinigen Weg zu gehen, dann würde ich dann aber auch eine Einstweilige Anordnung beim SG erwirken, damit die Sanktion aufgeschoben wird.
Ansonsten bringt es Euch recht wenig die Sanktion nur mit einem Widerspruch zu beantworten und dann Monate auf Antwort zu warten.
Wobei das Geld dann ja eh erstmal weg ist.

Wie gesagt, entscheiden müßt Ihr nun selbst.

Gruß
Dirk

Pharao
24.08.2009, 10:47
Bewerbungskostenübernahme hat er beantragt, aber keinen Bescheid erhalten.

Hi,

man erhält da auch keinen Bescheid, sondern lediglich 2-3 Zettel wo man ganz ordendlich seine Bewerbungen einträgt. Diesen gibt man dann ab und dann kommt irgendwann ein Brief, was bewilligt worden ist.


Es sei denn, man ist so schlau wie du und verschickt via E-Mail.

Hier möchte ich nur mal darauf Hinweisen, das was von "schriftlich" die Rede war. In wie weit man per "e-Mail" davon auch reden kann, lasse ich mal offen.

Wenn man sich bewirbt, dann möchte man auch die Stelle. Zusammengefaltetes Anschreiben und gefalteter Lebenslauf fallen da völlig raus! Demnach reichen auch nicht die kleinen Briefumschläge.
Eine Bewerbung, die ankommen soll, gehört in eine angemessene Bewerbungsmappe. (...) Zudem ist ein aufgedrucktes Bewerbungsfoto grundsätzlich ein No-Way bei Bewerbungen.


Hmmm? Willst du die Sperre oder den Nachweis kostengünstig erbringen ? Und ganz ehrlich, wenn eine Firma an einen Interesse hat, dann geht auch eine Kurzbewerbung, gerade wenn diese Firma eigentlich garkeine Stelle ausgeschrieben hat !

Ich werde dazu jetzt auch nix mehr schreiben ! Du hast Tipps bekommen und wenn du andauernt was zum aussetzen hast, dann ..... mach was DU für richtig hälst !

:weg:



Drucken ... mh, ja, schön und gut, aber wie, wenn die schwarze Patrone leer ist und gelb nur noch in Streifen kommt? Neue Patronen kaufen, richtig!

Und irgend einer deiner Freunde wird ja wohl einen Drucker haben der geht ! Im Notfall geht sowas auch im Internetkaffee für wenige Euronen !

Pharao
24.08.2009, 11:13
Nachtrag:

Wenn der Mensch alles schluckt, was eine Behörde fordert und tut, dann haben wir bald eine Diktatur, weil sich niemand mehr für seine Rechte einsetzt.

NEIN, sicherlich muß/soll man sich nicht alles gefallen lassen, ABER wenn man was will von einen Amt (zB Geld), dann sollte man sich schon mal die Pflichten vor Augen halten, die man auch erbringen muß !

Fordern & Fördern heißt der "tolle" Spruch.

Zudem sollte man auch mal überlegen, wenn man sich eine Sperre nicht leisten kann, dann sollte mal alles Versuchen um keine Sperre zu bekommen ! Nach dem Motto: Tarnen, Täuschen & immer nett lächeln !

Wenn du natürlich jetzt lieber diskutieren willst ob 20 Bewerbungen zu viel sind oder ob es immer eine teure Bewerbungsmappe seinen muß, dann fällt mir einfach nix mehr ein, was man darauf noch anworten soll.
JA, ich persönlich finde eine richtige Bewerbungsmatte auch besser & den Nachweis von 20 schriftlichen in der kurzen Zeit sehr hoch ! Und ? Damit ist dir aber auch net geholfen !

Irisanna
28.08.2009, 08:39
Hallo,
ABER wenn man was will von einen Amt (zB Geld), dann sollte man sich schon mal die Pflichten vor Augen halten, die man auch erbringen muß

DAD ist mehr als unverschämt voin dir und zeigt, dass du nicht wirlich liest was ich schreibe!

so, ich erkläre es nun letztmalig, dann verabsciede ich mich, weil ich hier auf Ohren stoße, die nicht verstehen wollen!

Ihr schreibt permanent davon, dass man alles tun muss, um seine Arbeitsosigkeit zu beenden. DAS TUT ER! Ist es so schwer zu verstehen? Viele, viele Bewerbungen, Zweitungsannoncen, Abtelefonieren, tägliche Stellensuche in Zeitungen und Internet usw.

Wenn du natürlich jetzt lieber diskutieren willst ob 20 Bewerbungen zu viel sind oder ob es immer eine teure Bewerbungsmappe seinen muß, dann fällt mir einfach nix mehr ein, was man darauf noch anworten soll.

Nochmal: Es wurden seit der Arbeitslosigkeit (Mai 2009) insgesamt 87 Firmen abtelefoniert, es wurden 8 Stellengesuche in der Zeitung geschaltet, es wurden 24 E-Mail-Bewerbungen verschickt, es wurden 28 top Bewerbungsmappen verschickt. Es wurden 4 Arbeitsvermittler eingeschaltet.

Wenn der SB dann- aufgrund absolut falscher Aktenführung/-lage (mehr dazu gleich) in einem Zeitraum von 10 Tagen 20 schriftliche Bewerbungen fordert- dann ist das Schikane.

Wir hatten vorgestern Akteneinsicht: Spott und Hohn, ich komme schon! Angeblich wurden nur 2 (z-w-e-i!!) schriftliche Bewerbungen geschrieben- was für ein Glück, dass wir alle Bewebrungsnachweise abstempeln lassen haben!
In dem Lebenslauf, de der SB für die internen Agenturdaten erstellt, steht, dass der Tischler 1 Jahr als Tischlerhelfer und die letzten 4 Jahre als Produktionshelfer gearbeitet habe. Sowohl die Arbeitsverträge als auch die Wrbeitszeugnisse belegen jedoch: Er war ausschließlich als Tischler angestellt, u.a. als Werkstattleiter (leider befristet).

Das bedeutet, dass die Zuweiung in die Maßnahme (die sich nun übrigens als eine Maßnahme für "Drogenabhängige, WidereinsteigerInnen, Jugendliche und Ü 50 herausstellte- und er gehört ganz eindeutig keiner dieser Gruppen an) und die Forderungen nach noch mehr Bewerbungen aufgrund falschen Ermessens erfolgt sind!

man erhält da auch keinen Bescheid, sondern lediglich 2-3 Zettel wo man ganz ordendlich seine Bewerbungen einträgt. Diesen gibt man dann ab und dann kommt irgendwann ein Brief, was bewilligt worden ist.

Schon klar- und der Brief, den man dann bekommt, ist ein "Bewilligungsbescheid"!

also so unüblich ist es nicht, das sich Träger und Amt da die Unterlagen zuspielen/austauschen.


Richtig, es ist nicht unüblich- aber eben aufgrund des Datenschutzgesetzes verboten!

Wieso sollte denn eigentlich die Scheigepflichentbindung unterschrieben werden???
Diese Schweigepflichtentbindung soll von allen unterschrieben werden, die diese Maßnahme antreten. Schlicht illegaler Standard.

Leider sind viel zu viele Arbeitslose nicht über ihre Rechte aufgeklärt bzw. sind nicht dazu bereit, sich für diese Rechte einzusetzen. Und nur so kann eben das entstehen, was ich auch hier wahrnehme: Sie Leute ducken sich, machen sich klein und tun artig alles, was der SB verlangt- unabhängig davon ob er das darf oder nicht. Hätten alle etwas mehr Mumm, würden sich für ihre Rechte einsetzen und sich nicht gängen, schikanieren und angehen lassen, so hääten die Agenturen es nicht so leicht, die Arbeitslosen nieder zu machen, abzuwerten und nicht in sinnlose, teure Maßnahmen zu stecken.

Zudem sollte man auch mal überlegen, wenn man sich eine Sperre nicht leisten kann, dann sollte mal alles Versuchen um keine Sperre zu bekommen ! Nach dem Motto: Tarnen, Täuschen & immer nett lächeln !

Das sehe ich anders: Alles tun, um eine Stelle zu finden- aber ganz sicher nicht, vor den herablassenden SBs eine Schmierenkommödie abziehen.

Ein ALG I-Bezieher erhält Versicherungsleistungen- keine Sozialleistungen!


Vielleicht solltet ihr euch mal die Frage stellen, ob die AfA bzw. die Arge euch schon so weit abgewertet haben, dass ihr wie Marionetten artig folgt und eure Würde und Rechte nicht mehr sehen könnt.
Ihr attackiert hier jemanden, der seine Rechte kennt und sich aktiv gegen Schikane und sinnlose Maßnahmen wehrt- da scheintes mir so, als habe isch etwas verderht. Das tut mir menschlich ehrlich leid. Tarnen, Täuschen & immer nett lächeln kann nicht wirklich der richtige Weg sein, um Biss zu zeigen und um sich mit Biss eine neue Stelle zu suchen.

Ich bin traurig, dass es euch so ergeht und ich bin traurig, dass ihr euch nicht solidarisiert, sondern dazu übergegangen seit, bloß nicht unangenehm aufzufallen, um bloß keine Sperre zu riskieren.
Wo wird euer Leben enden? In Armut, in einer Endlosschleife aus sinnlosen pseudo Bewerbungsaktivitäten, in Schein statt Sein, in geduckter Haltung.

ALG I führt ganz ganz sicher nicht mmer in den ALG II-Bezug. Es ist sau-schwer, faire Arbeit zu finden. Und sicher müssen evtl. auch Abstriche gemacht werden, bis man beruflich dort angekommen ist, wo man hin will. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass man mit viel Rückgrat, mit Biss und Engagement in vielen Fällen auch dahin kommt, wo man hin will. Ich sage damit auf gar keinen Fall "Wer wirklich arbeiten will, der findet auch was!"- ich kenne den 1. Arbeitsmarkt. Ich sage aber, dass man die Stärke oder eben die Schwäche, die man gegenüber falschem Ermessen bzw. Willkür der AfA oder der Arge zeigt, auch einem potenziellen Arbeitgeber zeigt- unbewusst. Mir ist so, als ob ihr euch aufgegeben habt (und darum Tarnen, Täuschen & immer nett lächeln) aber es als "tolle Idee" seht, die SB zu täuschen und sie im Glauben zu lassen, ihr tut ja alles. Für mich, die offenbar ganz anders gestrickt ist, ist das ein großes Zeichen von Schwäche.

Ich wünsche euch von Herzen, dass ihr nochmal Kraft findet, euch für eure Werte, eure Rechte, eure Bedürfnisse einzusetzen und dass ihr es nicht zulasst, euch durch eine Behörde, die selbst nicht weiß, wie sie euch helfen soll, obwohl sie es laut Gesetz tun muss, dermaßen schwächen zu lassen.

Ich darf das schreiben, denn vor weniger als 10 Jahren hatte ich nicht einmal einen Hauptschulabschluss. Heute bin ich Akademikerin und verdiene in meinem Traumjob genug, um meine beiden Kinder und mich als alleinerziehende Mutter gut über Wasser halten zu können. Ich habe gekämpft- insbesondere gegen Behörden, die mir ständig sinnlose Maßnahmen usw. aufzwingen wollten. Ich habe zweimal vor dem Sozialgericht geklagt und zweimal gewonnen. Und ich habees zu meinem Beruf gemacht, Menschen mit weniger Kraft ein stützendes Geländer zu sein.

Klingt eingebildet- zeugt aber von Biss und dem Wissen, was geht und was nicht. Und Schikane, falsches Ermessen und eine katastrophale Aktenführung gehen nicht. Und dagegen wehrt man/frau sich- oder eben nicht, dann bleibt manwo man/frau ist.

Ich schätze, jetzt seit ir böse auf mich- dabei schlägt mein Herz eben genau für Menschen wie euch.

Ich drücke euch die Daumen, dass ihr euren jetzigen Wegm der euch offensichtlichnicht voran bringt, verlasst und einen neuen Weg geht, der euch stärkt und der euch wirklich weiter bringt. :mymind:;-)

Dirk_.
28.08.2009, 09:02
Hallo Irisanna,

Ich wünsche euch von Herzen, dass ihr nochmal Kraft findet, euch für eure Werte, eure Rechte, eure Bedürfnisse einzusetzen und dass ihr es nicht zulasst, euch durch eine Behörde, die selbst nicht weiß, wie sie euch helfen soll, obwohl sie es laut Gesetz tun muss, dermaßen schwächen zu lassen.

also nochmal ganz langsam.

Ich verstehe ja deine Endtäuschung über euren SB und dessen Art die Sachlage so zu verschlimmern.

Wenn das so ist, das Er da nur 2 Bewerbungen eingetragen habt und Ihr aber zig Nachweise habt, na dann würde ich hier mal auf den Busch hauen.

Abschließend kann ich nur sagen, das es mir Leid tut, dass du so endtäuscht bist über die Antworten die du hier bekommen hast.

Aber mal ganz ehrlich, was sollen wir denn schreiben.
Die Gesetzeslage sieht nun mal so aus. Und wenn man sich noch so gegen den Staat aufregt, kannst du uns hier doch nicht als Marionetten artig folgt und eure Würde und Rechte nicht mehr sehen könnt. bezeichnen.:confused:

Ich hab dir ja geschrieben, das Wenn die Sanktion nun schon erfolgt ist und Ihr bereit seit den steinigen Weg zu gehen, dann würde ich dann aber auch eine Einstweilige Anordnung beim SG erwirken, damit die Sanktion aufgeschoben wird.

Mehr kann ich dazu nicht mehr schreiben.


Gruß
Dirk

Pharao
28.08.2009, 09:04
DAD ist mehr als unverschämt voin dir und zeigt, dass du nicht wirlich liest was ich schreibe!

so, ich erkläre es nun letztmalig, dann verabsciede ich mich, weil ich hier auf Ohren stoße, die nicht verstehen wollen!

Ihr schreibt permanent davon, dass man alles tun muss, um seine Arbeitsosigkeit zu beenden. DAS TUT ER! Ist es so schwer zu verstehen?


Hi,

ich entschuldige mich, wenn du den eindruck hattest das ich dich Beleidigen oder sonst was will ! Das will ich sicherlich nicht ! Aber du kannst nicht erwahrten das man das Schreibt was du gerne hören willst, jeder hat seine eigene Meinung dazu. Und wie schon gesagt, ich fand die Auflange vom Amt auch etwas viel, aber .....

Aber darum giehn es doch eigentlich garnet in erster Linie, sonder wie verhindere ich die Sperre oder Ärger mit dem Amt & zwar kostengünstig. Wenn du einen anderen Weg gefunden hast, der dir besser erschein oder vielleicht auch der bessere Weg war/ist, ist das doch vollkommend ok.

Hier im Forum wirst du nur Ratschläge/Meinungen dazu bekommen, was du letzlich dann machst, bleibt dir überlassen.

Über Sinn oder Unsinn von manchen Maßnahmen/Auflagen vom Amt habe ich schon lange aufgegeben mir den Kopf darüber zu zerbrechen, für mich zählt nur wie löse ich das Probelm am schnellsten & günstigsten für mich & wie gehe ich ägrer aus dem Weg. Vom Amt erwarte ich sowieso nicht wirkliche Hilfe, sei es um einen Job zu finden oder sonst was.

Irisanna
28.08.2009, 11:06
Wenn das so ist, das Er da nur 2 Bewerbungen eingetragen habt und Ihr aber zig Nachweise habt, na dann würde ich hier mal auf den Busch hauen.

Und eben genau das tun wir- aber dafür fühle ich mich hier kristisiert.


Die Gesetzeslage sieht nun mal so aus.

Nein, so sieht die Gesetzlage eben nicht aus. Und ich wehre mich dagegen, dass die SBs die Gesetze so auslegen, wie sie es persönlich für richtig halten bzw. mangelnde Kenntnisse über die SGBs haben und der Arbeitslose das einfach mal so hinnehmen soll. Wenn sich niemand wehrt, machen die, was die wollen.

Über Sinn oder Unsinn von manchen Maßnahmen/Auflagen vom Amt habe ich schon lange aufgegeben mir den Kopf darüber zu zerbrechen, für mich zählt nur wie löse ich das Probelm am schnellsten & günstigsten für mich & wie gehe ich ägrer aus dem Weg.

Und eben da liegt, so sehe ich das, ein Irrtum. Das Amt darf eben nicht wild irgendwelche Maßnahmen anordnen, diese müssen individuell passend sein. Dazu gibt es Gerichtsurteile. Diese Urteile wurden von Menschen veröffentlicht, die sich gegen Sinnlosigkeit und Gelderverschwendungen wehren. Diese Urteile sollen denen helfen, die ebenfalls der Willkür der SB ausgesetzt sind.
Warum nutzt ihr die Hilfe der Sozialgerichte nicht und bietet der Willkür, die über euch, als freien Menschen bestimmen will, nicht? Weil es nervenaufreibend ist? Weil ihr es als sinnlos anseht? Weil ihr glaubt, dass es sowieso sinnlos ist? Wo gelangen wir hin, wenn man tut, was der SB will, ohne dass er sich an die rechtlichen Grundlagen hält? Wo kommen wir hin, wenn ein freier Träger, der keinerlei Befugnisse hat, über den Arbeitslosen bestimmt und dieser sich nicht wehrt?

Es geht doch schlicht um Macht und als Mittel wird die Sperre eingesetzt. Damit wird permanent gedroht, diese wird permanent- oft tatsächlich widerrechtlich- eingesetzt. Die Gesetze werden falsch angewandt. Und da soll man/frau die Schnute halten, weil es sonst anstrengend wird?

Es tut mir ehrlich leid, aber ich kann diese Einstellung nicht nachvollziehen, ich kann Ungerechtigkeit und willkürliche Ausübung von Macht nicht aushlaten, nicht dulden.

Wieso versammelt ihr euch in einem Forum, wenn der Tipp lautet "Mach am besten was die wollen, auch wenn es sinnlos oder Schikane ist."?


Vom Amt erwarte ich sowieso nicht wirkliche Hilfe, sei es um einen Job zu finden oder sonst was.

Da sind wir endlich mal einer Meinung! :sensationell:

Ich drücke euch die Daumen, dass ihr die Backen doch noch mal zusammenkneift und nicht in gebückter Haltung den SB aufsucht.

Dirk_.
28.08.2009, 11:24
Warum nutzt ihr die Hilfe der Sozialgerichte nicht und bietet der Willkür, die über euch, als freien Menschen bestimmen will, nicht? Weil es nervenaufreibend ist? Weil ihr es als sinnlos anseht? Weil ihr glaubt, dass es sowieso sinnlos ist? Wo gelangen wir hin, wenn man tut, was der SB will, ohne dass er sich an die rechtlichen Grundlagen hält? Wo kommen wir hin, wenn ein freier Träger, der keinerlei Befugnisse hat, über den Arbeitslosen bestimmt und dieser sich nicht wehrt?

Ja glaubst du wir wehren uns nicht!!:confused:

Ich selbst habe schon 4 Überprüfungsanträge gestellt und 6 Widersprüche geschrieben und Recht bekommen!!!

Ein Mod. Kolegge hier hat 17 Klagen zur Zeit beim SG laufen.
Denkst du wir sind alle Duckmäuser.:wut:

Da täuscht du dich aber gewaltig.

Irisanna
28.08.2009, 11:36
Um Gottes Willen, nicht alle!!! Sonst hätte ich mich hier doch nie im Leben angemeldet.

Sorry, wenn es so rüber kam. Es bezog sich auf Aussagen wie "Tun, was die wollen, um Ärger zu vermeiden."


Ich entschuldige mich ausdrücklich bei denen, auf die das nicht zutrifft. :oops:

Ich bin es nicht
28.08.2009, 11:47
hallo zusammen ..

ich habe das wohl schon zig mal geschrieben , aber ihr müsst immer beide Seiten sehen !

es haben ja hier auch beide Seiten recht , aber Problemchen ist folgendes .....

manche ALG II Bezieher haben garnicht den finanziellen Hintergrund um sich mit dem Argegedöns auseinandersetzen zu können , da sie absolut auf jeden Euro im Monat angewiesen sind .... und da ist es eben besser mit dem Strom zu schwimmen und die Füße still zu halten ..

ich habe bei unserer Arge fast 3 Jahre gebraucht um die in die Knie zu zwingen ..

war eine recht teure Angelegenheit und konnte ich auch nur durchstehen , weil ich meine Familie finanziell im Rücken hatte ..

irisanna .. schaue mal in dem Link nach , ewelchen ich dir geschickt habe ..

da sind Urteile drin zu finden ..

am besten schreibst du dir die für euch passenden § raus und klatschst die eurem Argegedöns direkt am Montag vor den Kopf ..

zu dem Unterschreiben er Eingliederungsvereinbarung kannst du auch sehr viel im Internet finden ( Vertrag - beiderseitige Willenserklärung ) und absolut verhandel / vereinbar ..

aber auf einen Nenner müsst ihr kommen !!!

1 Woche bedenkzeit ist absolut legitim ..

Dienstaufsichtsbeschwerden haben mit der Zeit auch einen schönen Nebeneffekt , da die " Angestellten " der argen gerne eine saubere Personalakte behalten wollen ..

ist halt alles nur was stressig und mit viel Zeit und Schreiberei verbunden ( und natürlich Kosten ) ..

Dirk_.
28.08.2009, 12:05
Ich entschuldige mich ausdrücklich bei denen, auf die das nicht zutrifft. :oops:

um was gings hier eigentlich??:engel:

Gruß
Dirk

Irisanna
28.08.2009, 12:29
um was gings hier eigentlich??:engel:

Gruß
Dirk

:loll:

:danke:, Dirk, hast mir gerade ein liebe Brücke gebaut! *schmatz*

Dirk_.
28.08.2009, 12:37
:danke:, Dirk, hast mir gerade ein liebe Brücke gebaut! *schmatz*

Na dann ist ja das Ziel erfüllt.:sensationell:

Es bringt ja keinen was, wenn man sich jetzt hier in diesem Trehad so verzettelt und gegenseitig angiftet, so das der Sinn der Ursprungsfrage völlig verloren geht.:engel:

Gruß
Dirk